Rechtsprechung
   BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6709
BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08 (https://dejure.org/2008,6709)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 7 AZN 427/08 (https://dejure.org/2008,6709)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 7 AZN 427/08 (https://dejure.org/2008,6709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung der ehrenamtlichen Richter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision i.R.e. Aufhebungsklage über die Wirksamkeit eines Schiedsspruchs des Bühnenoberschiedsgerichts; Rechtmäßigkeit einer Zuweisung der ehrenamtlichen Richter durch das Präsidium eines Landesarbeitsgerichts i.R.d. ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3 1. Alt.; ; ArbGG § 31 Abs. 1; ; ArbGG § 39 Satz 1; ; ZPO § 547 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu allen Kammern in alphabetischer Reihenfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 128, 130
  • NJW 2009, 1771
  • NZA 2009, 510
  • AnwBl 2009, 66
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.01.1963 - 4 AZR 16/62

    Landesarbeitsrichter - Aufstellung einer Liste - Kammervorsitzende - Kammern des

    Auszug aus BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08
    Das Präsidium kann lediglich ein Verfahren ("Listen") vorschlagen, dass nur rechtswirksam wird, wenn es von dem jeweiligen Kammervorsitzenden für seinen Spruchkörper ausdrücklich oder stillschweigend übernommen wird (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 359/00 - AP GVG § 21e Nr. 5 = EzA GVG § 21e Nr. 2, zu II 2 der Gründe; zu § 39 ArbGG aF: BAG 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP ArbGG 1953 § 39 Nr. 2).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00

    Nichtigkeitsklage - Geschäftsverteilung

    Auszug aus BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08
    Das Präsidium kann lediglich ein Verfahren ("Listen") vorschlagen, dass nur rechtswirksam wird, wenn es von dem jeweiligen Kammervorsitzenden für seinen Spruchkörper ausdrücklich oder stillschweigend übernommen wird (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 359/00 - AP GVG § 21e Nr. 5 = EzA GVG § 21e Nr. 2, zu II 2 der Gründe; zu § 39 ArbGG aF: BAG 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP ArbGG 1953 § 39 Nr. 2).
  • BAG, 22.08.1980 - 7 AZR 575/78
    Auszug aus BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08
    Auf einen in den Vorinstanzen begangenen Besetzungsverstoß kann die Revision nur gestützt werden, wenn auch das Berufungsurteil mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (BAG 22. August 1980 - 7 AZR 575/78 -, zu 1 der Gründe; BGH 30. Mai 1958 - V ZR 232/56 - NJW 1958, 1398; Musielak/Ball ZPO 6. Aufl. § 547 Rn. 3; MünchKommZPO/Wenzel 3. Aufl. § 547 Rn. 4), woran es im Streitfall fehlt.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08
    Dazu bedarf es nach dem Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) in einem richterlichen Geschäftsverteilungsplan einer abstrakt-generellen und hinreichend klaren Regelung, aus der sich der im Einzelfall zur Entscheidung berufene Richter möglichst eindeutig ablesen lässt (BVerfG 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - BVerfGE 95, 322 = AP GG Art. 101 Nr. 53 = EzA GG Art. 101 Nr. 2, zu C I 4 der Gründe).
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 232/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08
    Auf einen in den Vorinstanzen begangenen Besetzungsverstoß kann die Revision nur gestützt werden, wenn auch das Berufungsurteil mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (BAG 22. August 1980 - 7 AZR 575/78 -, zu 1 der Gründe; BGH 30. Mai 1958 - V ZR 232/56 - NJW 1958, 1398; Musielak/Ball ZPO 6. Aufl. § 547 Rn. 3; MünchKommZPO/Wenzel 3. Aufl. § 547 Rn. 4), woran es im Streitfall fehlt.
  • LAG Köln, 21.01.2008 - 2 Sa 1319/07

    Aufhebung; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit; Befristung Schriftform

    Auszug aus BAG, 16.10.2008 - 7 AZN 427/08
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Januar 2008 - 2 Sa 1319/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 43/14

    Rechtsweg - Gesellschafter - Arbeitnehmer

    c) Hinzu kommt, dass die Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts erster Instanz in der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur dann erfolgreich ist, wenn auch der angefochtene Beschluss des Beschwerdegerichts mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZN 427/08 - Rn. 11, BAGE 128, 130; BGH 30. Mai 1958 - V ZR 232/56 - NJW 1958, 1398) .
  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

    Auf die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts erster Instanz kann die Rüge in der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur dann gestützt werden, wenn auch der angefochtene Beschluss des Beschwerdegerichts mit diesem Verfahrensmangel behaftet ist (vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZN 427/08 - Rn. 11, BAGE 128, 130; BGH 30. Mai 1958 - V ZR 232/56 - aaO) .
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

    Sollen - wie beim Landesarbeitsgericht München gemäß Nr. 1 der Anlage 1 zum Geschäftsverteilungsplan 2018 - die allen Kammern zugewiesenen ehrenamtlichen Richter nicht nach einer vom Kammervorsitzenden aufgestellten Liste (§ 39 Satz 1 ArbGG) , sondern nach einer vom Präsidium mit ausdrücklicher oder stillschweigender Billigung der Vorsitzenden für sämtliche Kammern angefertigten Liste (zur Statthaftigkeit vgl. BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZN 427/08 - Rn. 9 mwN, BAGE 128, 130; ErfK/Koch 19. Aufl. ArbGG § 31 Rn. 2) herangezogen werden, steht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG einer "gleichen Kammerbesetzung" dann entgegen, wenn sie von einer Ad-hoc-Entscheidung des Spruchkörpers abhängig gemacht wird, nicht jedoch, wenn sie - wie im Streitfall - durch eine abstrakt-generelle, zu Beginn des Geschäftsjahrs aufgestellte, jedes Ermessen ausschließende Regelung erfolgt (vgl. BAG 26. September 1996 - 8 AZR 126/95 - zu A II der Gründe, BAGE 84, 189; 7. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 - zu II 5 c aa der Gründe, BAGE 88, 344 und - zu einer früheren Fassung des Geschäftsverteilungsplans des Berufungsgerichts - 2. Dezember 1999 - 2 AZR 843/98 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 55) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht