Rechtsprechung
   BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44455
BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 (https://dejure.org/2012,44455)
BAG, Entscheidung vom 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 (https://dejure.org/2012,44455)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 (https://dejure.org/2012,44455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,44455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase

  • openjur.de

    Altersteilzeit im Blockmodell; Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase; Auslegung der Tarifverträge der Stahl- und Eisenindustrie

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase - Auslegung der Tarifverträge der Stahl- und Eisenindustrie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BUrlG, § 3 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 125 Abs 1 SGB 9, § 1 Abs 1 TVG
    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase - Auslegung der Tarifverträge der Stahl- und Eisenindustrie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des über den gesetzlichen Mindestumfang hinausgehenden tariflichen Urlaubsanspruchs; Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • Betriebs-Berater

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase

  • rewis.io

    Altersteilzeit im Blockmodell - Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase - Auslegung der Tarifverträge der Stahl- und Eisenindustrie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen des über den gesetzlichen Mindestumfang hinausgehenden tariflichen Urlaubsanspruchs; Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abgeltung und Verfall von Urlaub bei Wechsel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Bei Eintritt in die Altersteilzeit im Blockmodel gibt es keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 575
  • BB 2013, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Diese Vorschrift gilt auch für tarifliche Urlaubsansprüche, wenn die Tarifvertragsparteien keine abweichenden Regelungen getroffen haben (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 89) .

    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 - zu I 2 der Gründe mwN, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88; vgl. auch BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 89; Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 83 Rn. 32; aA Hanau/Veit Das neue Recht der Arbeitszeitkonten S. 34) .

    Der Arbeitgeber ist aber zur Entgeltleistung verpflichtet, sodass auch kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses in der Arbeitsphase eintritt (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .

    Eine planwidrige Regelungslücke liegt nicht vor (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 c der Gründe mwN, aaO) .

    Insofern sind krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Unerfüllbarkeit des Urlaubs in der Freistellungsphase des Blockmodells gleichzustellen (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 114, 89) .

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Mit Schreiben vom 8. August 2009 forderte er dann unter Hinweis auf die Schultz-Hoff-Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - Slg. 2009, I-179) die Abgeltung der neun Urlaubstage.

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen der Auslegung des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9; im Folgenden: Arbeitszeitrichtlinie) festgestellt, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erloschen ist, tatsächlich die Möglichkeit gehabt haben muss, den ihm mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 43, 49, Slg. 2009, I-179) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 196/04

    Altersteilzeit - Urlaubsabgeltung - Freistellungsphase

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 - zu I 2 der Gründe mwN, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88; vgl. auch BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 89; Schaub/Vogelsang ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 83 Rn. 32; aA Hanau/Veit Das neue Recht der Arbeitszeitkonten S. 34) .
  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 642/07

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Tariflücke

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Es liegt insofern eine bewusste Regelungslücke vor, die eine tarifersetzende Lückenfüllung ausschließt (vgl. BAG 24. September 2008 - 4 AZR 642/07 - Rn. 24 mwN, AP TVG § 1 Nr. 57 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 46; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 1519) .
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Jedoch können Tarifvertragsparteien Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 13 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 8 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21, BAGE 137, 328) .
  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Sie erlaubt eine Abgeltung nicht gewährten Urlaubs nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 20. April 2012 - 9 AZR 504/10 - Rn. 12, NZA 2012, 982) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 760/10

    Mindest- und Mehrurlaub - Tilgungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Auch wenn eine tarifvertragliche Regelung eine längere Urlaubsdauer als das Bundesurlaubsgesetz vorsieht, bringt der Arbeitgeber mit der Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung grundsätzlich auch ohne ausdrückliche oder konkludente Tilgungsbestimmung beide Ansprüche zum Erlöschen (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 760/10 - Rn. 11, 17) .
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Jedoch können Tarifvertragsparteien Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 13 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 8 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 9; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21, BAGE 137, 328) .
  • LAG Hamm, 09.12.2010 - 16 Sa 1209/10

    Abgeltung eines Resturlaubsanspruchs aus der Arbeitsphase bei Langzeiterkrankung

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Dezember 2010 - 16 Sa 1209/10 - aufgehoben.
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11
    Im Übrigen hat der EuGH zwischenzeitlich eine Klarstellung seiner Rechtssprechung dahin gehend vorgenommen, dass Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie einer einzelstaatlichen Tarifnorm wie § 13 Ziff. 9 Abs. 2 MTV Stahl auch im Hinblick auf den Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen nicht entgegensteht (EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 44, AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 6 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 7) .
  • BAG, 16.05.2017 - 9 AZR 572/16

    Kein Schadensersatz in Geld wegen nicht gewährter Urlaubstage im bestehenden

    Diese Vorschrift erlaubt eine Abgeltung nicht gewährten (Ersatz-)Urlaubs nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 - Rn. 19) .

    Eine planwidrige Regelungslücke liegt nicht vor (BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 - Rn. 19 mwN) .

  • ArbG Aachen, 22.03.2018 - 2 Ca 706/17

    Erholungsurlaub in der Passivphase der Altersteilzeit

    Weder endet es mit dem Ablauf der Aktivphase (BAG, Urteil vom 16. Mai 2017, 9 AZR 572/3.) noch kommt es zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses (BAG, Urteil vom 16.10.2012, 9 AZR 234/11).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

    Insoweit gilt nichts anderes als in den Fällen, in denen einvernehmlich oder einseitig eine Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen erfolgt (vgl. etwa BAG v. 16.07.2013 - 9 AZR 234/11 - AP Nr. 65 zu § 7 BUrlG).
  • BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17

    Klage auf Rückgewährung von Krankentagegeld; Wegfall der Voraussetzungen für die

    Es endet erst zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG NZA 2013, 575 Rn. 19 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Das BAG habe in mehreren Entscheidungen (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - 10.05.2005 - 9 AZR 196/04 - 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 - ) für den Wechsel von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der Altersteilzeit entschieden, dass in diesem Jahr der Urlaub nur anteilig entstehe.

    Ist das Arbeitsverhältnis ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis, endet es zum vereinbarten Endtermin und nicht bereits mit dem Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase (BAG 16.10.2012 - 9 AZR 234/11 -, AP BurlG § 7 Abgeltung Nr. 98; 10.5. 2005 - 9 AZR 196/04 -, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88; vgl. auch BAG 15.3. 2005 - 9 AZR 143/04 -, AP BUrlG § 7 Nr. 31).

  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

    Denn maßgeblich für den Beendigungszeitpunkt ist nicht die Verpflichtung zur tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. des ATZ-Vertrages (vgl. BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 - BAG vom 16.10.2012 - 9 AZR 234/11; BAG vom 10.05.20115 - 9 AZR 196/04 - LAG Düsseldorf vom 15.11.2016 - 14 Sa 541/16 - beck-online).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 3.15

    Abgeltung; Altersteilzeit; Arbeitnehmerbegriff; Beamter; Beendigung des

    b) Dies gilt auch für Beamte, die in Altersteilzeit in Form der Blockbildung beschäftigt sind (vgl. zur entsprechenden Rechtslage für Tarifbeschäftigte BAG, Urteile vom 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - BAGE 114, 89 Rn. 24 und vom 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 - NZA 2013, 575 Rn. 19).
  • LAG München, 11.08.2020 - 7 Sa 392/20

    Urlaubsabgeltung und Altersteilzeit

    Der Arbeitgeber ist aber zur Entgeltleistung verpflichtet, sodass auch kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses in der Arbeitsphase eintritt (vgl. BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11).

    Weiter gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Unerfüllbarkeit des Urlaubs in der Freistellungsphase des Blockmodells gleichzustellen sind (vgl. BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 234/11; 15.03.2005 - 9 AZR 143/04).

  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13

    Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub

    Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 MTV Banken sind nicht erfüllt, da der Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase nicht mit einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis iSv § 11 Abs. 3 MTV Banken verbunden ist ( vgl. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 -, Rn. 19, NZA 2013, 575; BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 -, zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 89; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -, Rn. 13, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88 ).

    Deshalb führt der Eintritt des Arbeitnehmers in die Freistellungsphase auch nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses, das das Erlöschen der beiderseitig geschuldeten Hauptpflichten voraussetzt ( BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 -, Rn. 19, NZA 2013, 575; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -, Rn. 13, AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88 ).

  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes

    § 36 Abs. 6 MTV HR ist hier aber schon deshalb nicht maßgeblich, weil der Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses nicht mit einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis verbunden ist (vgl. BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 234/11 - NZA 2013, 575; BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - AP BurlG § 7 Nr. 31; BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 196/04 -AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 88).
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 854/16

    Ausschlussfrist des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBTV - Beendigung des

  • LAG München, 16.01.2019 - 8 Sa 348/18

    Befristung und Übertragung des Erholungsurlaubs; Tarifauslegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 108/14

    Schadensersatz wegen nicht gewährtem Erholungsurlaub

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2021 - 2 Sa 170/20

    Altersteilzeit im Blockmodell - Freistellungsphase - Insolvenzplan - tarifliches

  • ArbG München, 15.12.2016 - 13 Ca 6905/16

    Tarifvertrag, Urlaubsabgeltung, Arbeitnehmer, Urlaubsanspruch,

  • LAG Hessen, 15.01.2014 - 18 Sa 1606/12

    Sittenwidriges Gehalt einer Pflegedienstleitung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2016 - 4 Sa 502/15

    Urlaubsabgeltung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.07.2015 - 4 Sa 4/15

    Klage auf Urlaubsabgeltung bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 25.11.2013 - 17 Sa 711/13

    Verfall von tariflichen Mehr- und Sonderurlaub - Berechnung der Höhe der

  • ArbG Regensburg, 12.02.2020 - 3 Ca 2315/19

    Arbeitnehmer, Urlaubsanspruch, Arbeitgeber, Betriebsvereinbarung, Altersteilzeit,

  • ArbG München, 11.04.2018 - 36 Ca 9795/17

    Urlaubsabgeltung

  • VG Ansbach, 10.03.2015 - AN 1 K 13.01315

    Keine finanzielle Abgeltung des infolge von dauerhafter Dienstunfähigkeit und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht