Rechtsprechung
   BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3590
BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99 (https://dejure.org/2000,3590)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2000 - 6 AZR 377/99 (https://dejure.org/2000,3590)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2000 - 6 AZR 377/99 (https://dejure.org/2000,3590)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT-O § 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242 Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet; Einzelvertragliche Vereinbarung des BAT als übertarifliche Leistung; Gleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 293/94

    Gleichbehandlung - übertarifliche Vergütungsgruppen

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f., zu I 2 a der Gründe; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568, zu I 3 der Gründe; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f., zu II 1 der Gründe; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37, zu B II 2 b (3) der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein sachlicher Grund für die günstigere Behandlung einer Gruppe von Arbeitnehmern darin liegen, daß für die betreffenden Arbeitsplätze ohne zusätzlichen finanziellen Anreiz durch übertarifliche Leistungen keine Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu halten sind (vgl. BAG 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336, 344, zu II 5 b aa der Gründe; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 362, zu III 2 der Gründe).

    Wenn ein Arbeitgeber es vorzieht, nicht nur im Einzelfall, sondern wegen der allgemeinen Schwierigkeit, geeignete Arbeitnehmer zu finden, der ganzen Gruppe ein höheres Arbeitsentgelt zu zahlen, stellt dies keinen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar (BAG 23. August 1995 aaO).

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    Bei dieser Regelung handelt es sich um eine typische Vereinbarung für Angestellte im öffentlichen Dienst, die vom Senat in der Revisionsinstanz uneingeschränkt und selbständig gem. §§ 133, 157 BGB ausgelegt werden kann (BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27, zu I 3 a der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155, zu II 1 der Gründe mwN).

    Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es zwar grundsätzlich rechtlich möglich, einzelvertraglich die Anwendung normativ nicht geltender Tarifregelungen zu vereinbaren (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - aaO, zu I 3 der Gründe).

    Im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes hat die Verweisung auf den Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch grundsätzlich nur den Sinn, daß der Arbeitsvertrag das beinhalten soll, was nach den allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts für tarifgebundene Angestellte gilt (vgl. etwa BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - aaO, zu I 3 b der Gründe mwN; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - aaO).

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    Daß der BAT und nicht der BAT-O in Bezug genommen worden sei, beruhe auf einem Irrtum der Beklagten über die Reichweite des erst im Jahr 1996 veröffentlichten Urteils des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, sog. "Feuerwehrurteil").

    Im Hinblick auf die Widerrufsmöglichkeit, die die Beklagte gegenüber "Rückkehrern" besaß (vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, sog. "Feuerwehrurteil"), wäre der Widerruf, den die Beklagte gegenüber dem Kläger erklärt hat, wirksam.

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210 f., zu I 2 a der Gründe; 20. März 1997 - 6 AZR 453/96 - ZTR 1997, 568, zu I 3 der Gründe; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 359 f., zu II 1 der Gründe; 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 37, zu B II 2 b (3) der Gründe).

  • BGH, 30.04.1992 - VII ZR 78/91

    Ablehnung einer Zeugenvernehmung bei Auslegung eines Vertragstextes

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    Der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien geht jeder anderen Interpretation vor (st. Rspr., vgl. BGH 26. Oktober 1983 - Iva ZR 80/82 - NJW 1984, 721; 30. April 1992 - VII ZR 78/91 - NJW 1992, 2489).

    Auf einen geheimgehaltenen abweichenden Willen kommt es für die Auslegung nicht an (BGH 25. Januar 1977 - VI ZR 85/75 - JZ 1977, 341; 30. April 1992 - VII ZR 78/91 - aaO; Soergel/Hefermehl BGB 12. Aufl. § 133 Rn. 10; Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. §§ 133, 157 Rn. 24 mwN).

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 922/94

    BAT - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    Bei dieser Regelung handelt es sich um eine typische Vereinbarung für Angestellte im öffentlichen Dienst, die vom Senat in der Revisionsinstanz uneingeschränkt und selbständig gem. §§ 133, 157 BGB ausgelegt werden kann (BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23 a Nr. 27, zu I 3 a der Gründe; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155, zu II 1 der Gründe mwN).

    Im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes hat die Verweisung auf den Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch grundsätzlich nur den Sinn, daß der Arbeitsvertrag das beinhalten soll, was nach den allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts für tarifgebundene Angestellte gilt (vgl. etwa BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - aaO, zu I 3 b der Gründe mwN; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - aaO).

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 107/80

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der GLeichberechtigung -

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein sachlicher Grund für die günstigere Behandlung einer Gruppe von Arbeitnehmern darin liegen, daß für die betreffenden Arbeitsplätze ohne zusätzlichen finanziellen Anreiz durch übertarifliche Leistungen keine Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu halten sind (vgl. BAG 25. August 1982 - 5 AZR 107/80 - BAGE 39, 336, 344, zu II 5 b aa der Gründe; 23. August 1995 - 5 AZR 293/94 - BAGE 80, 354, 362, zu III 2 der Gründe).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn also für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich anzusehen ist (vgl. BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58).
  • BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 699/97

    Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags vom 23.

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    im Arbeitsvertrag; 15. Juli 1999 - 6 AZR 699/97 - ZTR 2000, 169, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    Wird ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet eingestellt und wird er auf unbestimmte Zeit dort beschäftigt, sind diese Voraussetzungen gegeben (st. Rspr., vgl. etwa BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 377/99
    Dazu bedarf es vielmehr weiterer Umstände, die auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen schließen lassen (BAG 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169; 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46, zu II 2 a der Gründe, jeweils zur Angabe der tariflichen VergGr.
  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 453/96

    Weiterzahlung eines Vergütungszuschlages an einen gemeindlichen Angestellten zur

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82

    Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis

  • BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92

    Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

  • BGH, 25.01.1977 - VI ZR 85/75

    Gegenstand der Vertragsauslegung; Darlegungs- und Beweislast bei einem

  • LAG Berlin, 12.03.1999 - 19 Sa 124/98

    Arbeitsvertrag: Auslegung - Vereinbarung der Geltung des günstigeren BAT anstelle

  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 534/01

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Versetzung

    Dazu bedarf es vielmehr weiterer Umstände, die auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen schließen lassen (BAG 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169; 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46, zu II 2 a der Gründe, jeweils zur Angabe der tariflichen Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag; 15. Juli 1999 - 6 AZR 699/97 - ZTR 2000, 169, zu B II 1 der Gründe; 16. November 2000 - 6 AZR 377/99 - nv., zu B II der Gründe).

    Dies hat das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 16. November 2000 - 6 AZR 377/99 - ohne Rechtsfehler erkannt.

    Allein aus der Bezugnahme auf die Vergütungsordnung zum BAT in der Stellenausschreibung konnte daher nicht auf die Anwendung des BAT als übertarifliche Leistung geschlossen werden (BAG 16. November 2000 - 6 AZR 377/99 - nv., zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 16.05.2007 - 7 AZR 621/06

    Wiedereinstellungsanspruch

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. hierzu etwa BAG 16. November 2000 - 6 AZR 377/99 - AP BAT-O § 1 Nr. 17 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 16, zu B III 1 der Gründe) verbietet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage als auch die sachfremde Differenzierung zwischen Arbeitnehmern einer bestimmten Ordnung.

    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten nachvollziehbaren Gründe gibt (vgl. BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 58; BAG 16. November 2000 - 6 AZR 377/99 - aaO).

  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 564/00

    Höhe der Zuwendung - Wechsel vom BAT zum BAT-O

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die Geltung des für den Westteil gültigen BAT hat lediglich deklaratorische Bedeutung (BAG 16. November 2000 - 6 AZR 377/99 - nv.).
  • LAG Sachsen, 20.03.2002 - 2 Sa 474/01

    Dienstzeitberechnung durch das vormalige Staatliche Schulamt Chemnitz/Bindung der

    Denn die konkrete Angabe des Beschäftigungsbeginns stellt demgegenüber einen Umstand dar, aus dem die Klägerin hier schließen konnte, ihr vormaliger Arbeitgeber habe das Datum so akzeptiert, als handelte es sich um das tariflich maßgebliche (vgl. auch BAG vom 16.11.2000 - 6 AZR 377/99 -, AP Nr. 17 zu § 1 BAT-O).

    Denn es handelt sich dabei jedenfalls hier um "besondere Umstände" (hierzu BAG vom 16.11.2000, a. a. O.), die sich mit einem Hinweis auf die möglicherweise entgegenstehende Tariflage nicht beseitigen lassen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.07.2001 - 1 Sa 469/00

    Geltungsbereich der BAT und BAT-O;; Ende des Bezugs zum Beitrittsgebiet bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht