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   BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05   

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https://dejure.org/2005,3654
BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05 (https://dejure.org/2005,3654)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2005 - 7 ABR 11/05 (https://dejure.org/2005,3654)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 (https://dejure.org/2005,3654)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Wahl von Ausschussmitgliedern durch den Betriebsrat; Abweichung von gesetzlichen Vorschriften bei der Wahl der Ausschussmitglieder; Regelungen über den Ablauf der Wahl in der Geschäftsordnung des Betriebsrates; Frage nach der Regelungsbefugnis des ...

  • Wolters Kluwer

    Korrektur eines Tenors

  • Judicialis

    BetrVG § 19 Abs. 2; ; BetrVG § 27 Abs. 1 Satz 3; ; BetrVG § 27 Abs. 1 Satz 4; ; BetrVG § 27 Abs. 1 Satz 5; ; BetrVG § 28 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine geborene Mitgliedschaft in Ausschüssen des Betriebsrates

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratsausschuss nach § 28 BetrVG ? Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter sind keine geborenen Mitglieder ? Unzulässigkeit entsprechender Vorschrift in Geschäftsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitglieder von Ausschüssen des Betriebsrats müssen gewählt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 445
  • DB 2006, 731
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 62/03

    Gesamtbetriebsausschuss - Wahl weiterer Mitglieder

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Dies gilt auch für den Antrag zu 1. Ebenso wie bei der Anfechtung der Wahl insgesamt, bei der die Wahl für ungültig erklärt wird, erfolgt bei einer Teilanfechtung die Berichtigung des Wahlergebnisses durch eine rechtsgestaltende Entscheidung des Gerichts (vgl. dazu BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03 - AP BetrVG 1972 § 51 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 51 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe).

    Zur Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen ist jedes Betriebsratsmitglied befugt, das geltend macht, in seiner Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder einer Schutz genießenden Minderheit verletzt zu sein (BAG 15. August 2001 - 7 ABR 2/99 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 47 Nr. 8, zu B I 2 d der Gründe; 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03 - AP BetrVG 1972 § 51 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 51 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Betriebsratsinterne Wahlen sind in entsprechender Anwendung von § 19 BetrVG anfechtbar (BAG 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - BAGE 69, 49 = AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 27 Nr. 7, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91

    Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Bei einer entsprechenden Anwendung des § 19 BetrVG auf betriebsratsinterne Wahlen tritt aber anstelle der Anfechtungsbefugnis von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern die Anfechtungsbefugnis eines einzelnen Betriebsratsmitglieds (BAG 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - BAGE 69, 41 = AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 26 Nr. 5, zu B 1 der Gründe).
  • BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91

    Personalvertretung - Gruppenwahl - Wahlanfechtung - Personalratswahl

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Insoweit können die Anfechtungsberechtigten über den Verfahrensgegenstand disponieren (BVerwG 8. Mai 1992 - 6 P 9.91 - AP BPersVG § 25 Nr. 3).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Eine Teilanfechtung der Wahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - BAGE 86, 117 = AP MitbestG § 22 Nr. 1 = EzA MitbestG § 22 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 14/76

    Betriebsratswahl: Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Dies setzt voraus, dass die Wahl hinsichtlich der Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren nicht zu beanstanden ist (BAG 12. Oktober 1976 - 1 ABR 14/76 - BAGE 28, 212 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 10, zu III 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Die Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG ist gewahrt, wenn ein Anfechtungsberechtigter innerhalb der Anfechtungsfrist einen betriebsverfassungsrechtlich erheblichen Anfechtungsgrund vorgetragen hat und aus seinem Vorbringen erkennbar wird, dass er die angefochtene Wahl nicht gelten lassen will (BAG 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - BAGE 17, 165 = AP BetrVG § 18 Nr. 14, zu I 1, II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Insbesondere durch die Festlegung einer geringen Mitgliederzahl kann eine ausreichend stark vertretene Mehrheitskoalition Vertreter anderer Koaltionen von der Mitwirkung in Ausschüssen ausschliessen, da die Grundsätze der Verhältniswahl um so mehr zum Tragen kommen, je größer die Ausschüsse sind (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1 = AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 4, zu B III 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 ABR 2/99

    Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Zur Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen ist jedes Betriebsratsmitglied befugt, das geltend macht, in seiner Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder einer Schutz genießenden Minderheit verletzt zu sein (BAG 15. August 2001 - 7 ABR 2/99 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 47 Nr. 8, zu B I 2 d der Gründe; 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03 - AP BetrVG 1972 § 51 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 51 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 24/96

    Teilanfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem

    Auszug aus BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
    Eine Teilanfechtung der Wahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - BAGE 86, 117 = AP MitbestG § 22 Nr. 1 = EzA MitbestG § 22 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04

    Ausschüsse des Betriebsrats, Zusammensetzung

  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den

    (1) Der im BetrVG bei verschiedenen organisatorischen Vorschriften - vgl. § 27 Abs. 1 Satz 3, § 28 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 2 Satz 1, § 51 Abs. 1 Satz 2 BetrVG - zum Ausdruck kommende "Schutz der im Betriebsrat vertretenen Minderheitenkoalitionen" (hierzu BAG 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - zu B II 1 b bb (3) der Gründe, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3) steht der Übertragung der Besprechungspflicht nach § 74 Abs. 1 BetrVG vom Betriebsrat auf den Betriebsausschuss nicht entgegen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2012 - 5 TaBV 13/12

    Anfechtung einer betriebsratsinternen Wahl - Reihenfolge der zu ladenden

    Sowohl die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gemäß § 38 BetrVG sowie die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses und deren Vertreter gemäß § 27 BetrVG als auch die Wahlen der Mitglieder, des Vorsitzenden und dessen Vertreter der Ausschüsse "Personalplanung", "Arbeitszeit", Sozialplan" und "Arbeit- und Gesundheitsschutz" gemäß § 28 BetrVG sind entsprechend § 19 BetrVG als sogenannte betriebsratsinterne Wahlen analog § 19 BetrVG anfechtbar (BAG, Beschl. v. 16.11.2005 - 7 ABR 11/05 -, AP Nr. 7 zu § 28 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 13.11.1991 - 7 ABR 8/91 -, AP Nr. 9 zu § 26 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 13.11.1991 - 7 ABR 18/91 -, AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972; LAG Köln, Beschl. v. 03.02.1011 - 13 TaBV 73/10 -, zit. n. Juris; LAG Niedersachsen, Beschl. v. 05.09.2007 - 15 TaBV 3/07 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 35/16

    Betriebsratswahl - Sitzverteilung - d´Hondtsches Höchstzahlverfahren

    Sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund aber auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann, ist nach § 19 Abs. 1 BetrVG nicht nur die Anfechtung der Betriebsratswahl insgesamt zulässig, sondern auch eine auf Berichtigung des Wahlergebnisses gerichtete Teilanfechtung (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B II 1 a der Gründe mwN, BAGE 114, 119; 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 86, 117) .
  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.2013 - 2 TaBV 6/12

    Geschäftsordnung des Betriebsrats - Zulässigkeit der Bildung von

    Ein solcher Schutz kann auch nicht mit Billigkeitserwägungen begründet werden (BAG 20. Oktober 1993 aaO, juris Rn. 47 ff.; BAG 16. November 2005 -7 ABR 11/05 -, juris Rn. 26; Fitting aaO § 28 Rn. 26).
  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

    Eine auf Berichtigung des Wahlergebnisses gerichtete Teilanfechtung kommt in Betracht, wenn Fehler bei der Feststellung des Wahlergebnisses aufgetreten sind, die Wahl aber ansonsten ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und somit durch die Korrektur lediglich der wahren Wählerentscheidung Geltung verschafft werden soll (vgl. zur Betriebsratswahl: BAG 22. November 2017 - 7 ABR 35/16 - Rn. 11, BAGE 161, 91; 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - Rn. 12; 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B II 1 a der Gründe mwN, BAGE 114, 119) .
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Eine Teilanfechtung der Betriebsratswahl ist nur zulässig, sofern der geltend gemachte Anfechtungsgrund auf den angefochtenen Teil beschränkt ist und das Wahlergebnis darüber hinaus nicht beeinflussen kann (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 11/05 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3; 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 114, 119 = AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 3 = EzA BetrVG 2001 § 15 Nr. 1; zu § 22 Abs. 1 MitbestG: BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 24/96 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 86, 117 = AP MitbestG § 22 Nr. 1 = EzA MitbestG § 22 Nr. 2).
  • LAG München, 28.05.2015 - 4 TaBV 4/15

    Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Mit solchen sonstigen Bestimmungen über die Geschäftsführung des Betriebsratsrats sind jedoch allein formale Verfahrensregelungen zur Ordnung der internen Betriebsratsarbeit, der technischen Festlegung von Verfahrensabläufen, gemeint, wobei der Rahmen durch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 26 f BetrVG gezogen ist diese können durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats nicht geändert, sondern nur näher ausgestaltet und ergänzt werden, auch können in einer Geschäftsordnung keine zusätzlichen Pflichten/Aufgaben begründet werden (vgl. BAG, B. v. 16.11.2005, 7 ABR 11/05, AP Nr. 7 zu § 28 BetrVG 1972 - Rz. 21 - BAG, B. v. 28.02.1990, 7 ABR 22/89, NZA 1990, S. 660 f - B. II. 1. aE d. Gr. - LAG Hamburg, B. v. 06.10.2006, 6 TaBV 12/06, Juris - Rzn. 61 f - LAG Hamburg, B. v. 17.02.2006, 6 TaBV 6/05, Juris - Rzn. 73 f - sh.
  • LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08

    Unbegründete Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitglieder; Errichtung

    Nach dem Rechtsgedanken des § 19 Abs. 1 BetrVG, der auf betriebsratsinterne Wahlen entsprechend anzuwenden ist (BAG 16.11.2005 - 7 ABR 11/05 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3; Thüsing in: Richardi, BetrVG, 11. Aufl., § 27 Rz. 32), kann die Wahl von Ausschussmitgliedern angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.

    Zwar trifft es zu, dass in einer Geschäftsordnung nicht bestimmt werden kann, dass der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter automatisch Mitglieder von Ausschüssen nach § 28 Abs. 1 BetrVG sind (BAG 16.11.2005 - 7 ABR 11/05 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 3).

  • LAG München, 25.10.2007 - 4 TaBV 38/07

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung

    Wenn dagegen die Wahl (auch) hinsichtlich der Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und/oder das Wahlverfahren (vgl. § 19 Abs. 1 BetrVG) zu beanstanden ist, kann das Wahlergebnis insgesamt beeinflusst werden, weshalb die Zulässigkeit einer Teilanfechtung ausscheidet (vgl. BAG, B. v. 16.11.2005, 7 ABR 11/05, AP Nr. 7 zu § 28 BetrVG 1972; B. v. 16.03.2005, 7 ABR 40/04, AP Nr. 3 zu § 15 BetrVG 1972; B. v. 11.06.1997, 7 ABR 24/06, AP Nr. 41 zu § 19 BetrVG 1972, jeweils m. w. N.).
  • ArbG München, 25.05.2020 - 6 BV 41/19

    Wirksamkeit der Geschäftsordnung des Betriebsrats

    Mit solchen "sonstigen Bestimmungen über die Geschäftsführung des Betriebsrates" sind allein formale Verfahrensregelungen zur Ordnung der internen Betriebsratsarbeit, der technischen Festlegung von Verfahrensabläufen gemeint, wobei der Rahmen durch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 26 ff. BetrVG gezogen ist - diese können durch die Geschäftsordnung des Betriebsrates nicht geändert, sondern nur näher ausgestaltet und ergänzt werden; auch können in einer Geschäftsordnung keine zusätzlichen Pflichten und Aufgaben begründet werden (vgl. BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05; LAG München, 28.05.2015 - 4 TaBV 4/15).
  • LAG Hessen, 22.09.2016 - 9 TaBV 60/16

    Der Arbeitgeber kann in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 1 und Abs. 2

  • LAG Niedersachsen, 19.10.2012 - 6 TaBV 82/10

    Vertretung bei Abschluss eines Tarifvertrags; Anfechtung der BR-Wahl

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 03.11.2014 - KGH.EKD II-0124/W24
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