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   BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09   

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BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09 (https://dejure.org/2011,32164)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2011 - 4 AZR 834/09 (https://dejure.org/2011,32164)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2011 - 4 AZR 834/09 (https://dejure.org/2011,32164)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost Telekom

  • Bundesarbeitsgericht

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost Telekom

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 TVG
    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost Telekom

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Feststellungsklage; Klageänderung in der Revisionsinstanz; Geltendmachung der nicht ordnungsgemäßen Vertretung; Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung; Ergänzende Vertragsauslegung; ...

  • rewis.io

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost Telekom

  • ra.de
  • rewis.io

    Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der Tarifverträge der Deutschen Telekom AG auf die Arbeiter der Deutschen Bundespost Telekom

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Feststellungsklage; Klageänderung in der Revisionsinstanz; Geltendmachung der nicht ordnungsgemäßen Vertretung; Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung; Ergänzende Vertragsauslegung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (52)

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten ( BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44 ) .

    Dies gilt auch für Bezugnahmeklauseln (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - aaO; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24, BAGE 122, 74) .

    Der Arbeitsvertrag ist hinsichtlich der Bezugnahme nur zeitdynamisch auf den TV Ang (Ost) und den TV Arb (Ost), nicht aber inhaltsdynamisch auf die Tarifverträge der DT AG ausgestaltet (s. auch BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 18, BAGE 134, 283; 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38; jeweils zum BAT) .

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine diesem einvernehmlichen Regelungsplan angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 283; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - aaO) .

    (a) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44 ; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182) .

    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen typisierten Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, da die ergänzende Vertragsauslegung eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend schließt (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - aaO; BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - zu B IV 1 b der Gründe, BGHZ 164, 297) .

    Ihr eventueller Gestaltungswille als nicht am Arbeitsvertrag Beteiligte ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel ohne Bedeutung (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 20, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 16, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerks auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (st. Rspr., etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 12; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) .

    (a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Bezugnahme auf das Tarifwerk einer bestimmten Branche über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung - Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich bzw. betrieblich geltenden Tarifvertrag - ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (st. Rspr., 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 128, 165; 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 17, BAGE 124, 34; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 103, 9) .

    Schlicht unterstellt werden kann der Wille zum Tarifwechsel nicht (st. Rspr., s. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 22 mwN, BAGE 128, 165) .

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten ( BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44 ) .

    (a) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (st. Rspr., etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 31, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44 ; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182) .

    Ihr eventueller Gestaltungswille als nicht am Arbeitsvertrag Beteiligte ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel ohne Bedeutung (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 20, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 16, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 73 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44) .

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    bb) Der Feststellungsantrag ist weiterhin darauf gerichtet, dass der Kläger festgestellt wissen will, dass die Regelungen der Tarifverträge der DT AG mit dem Regelungsbestand vom 31. August 2007 nach Maßgabe des Günstigkeitsprinzips gem. § 4 Abs. 3 TVG neben den für ihn ehemals nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend geltenden Regelungen der von der Beklagten zu 1. geschlossenen Haustarifverträge, die mit dem Betriebsübergang zur tarifungebundenen Beklagten zu 2. als nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Normen, die ihren kollektiv-rechtlichen Charakter beibehalten (ausf. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 61 ff., BAGE 130, 237; vgl. auch 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 56) , ebenfalls dem Günstigkeitsvergleich unterliegen (dazu BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 30, aaO; 24. Februar 2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 45, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 75 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 47) , auf sein Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

    Wie der Senat bereits am 6. Juli 2011 in seinen Urteilen zu im Grundsatz gleich gelagerten Rechtsstreitigkeiten, auf die zugleich insgesamt verwiesen wird (ua. - 4 AZR 706/09 - und - 4 AZR 494/09 -) , im Einzelnen begründet hat, kann der Kläger auch vorliegend verlangen, dass auf sein Arbeitsverhältnis weiterhin die Tarifverträge der DT AG - Tarifstand 31. August 2007 - als einzelvertraglich vereinbarte Regelungen anzuwenden sind.

    aa) Bei der Bezugnahmeregelung auf die Tarifverträge der Deutschen Bundespost Telekom in dem 1991 geschlossenen Arbeitsvertrag handelt es sich um eine sog. Gleichstellungsabrede iSd. früheren, erst für ab dem 1. Januar 2002 geschlossene Arbeitsverträge nicht mehr anwendbaren Senatsrechtsprechung (vgl. näher 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsinteresse statthaft sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich grundsätzlich klärenden, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 21. Mai 1992 - 6 AZR 187/91 - zu II 2 der Gründe; 28. September 2005 - 5 AZR 181/04 - zu I 4 der Gründe; 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) .

    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (st. Rspr., etwa BAG 2 9. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43; 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 21 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9) .

    Das rechtfertigt die Annahme eines rechtlichen Interesses (BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - zu A der Gründe, BAGE 67, 330; anders im Rechtsstreit 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 15, in dem insbesondere die gesamte und allein umstrittene Entgeltregelung sowie die Arbeitszeitfestlegungen ungeklärt geblieben wären sowie in 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 23 ff., AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9 ) .

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, BAGE 130, 202) .

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine diesem einvernehmlichen Regelungsplan angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 283; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - aaO) .

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    Zwar handelt es sich bei der Ersetzung des TV Ang (Ost) und des TV Arb (Ost) durch das Tarifwerk der DT AG nicht um eine von den denselben Tarifvertragsparteien vereinbarte Tarifsukzession innerhalb des Geltungsbereichs des bisherigen Tarifvertrages, wie es etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes durch die weitgehende Ersetzung des BAT durch die Nachfolgetarifverträge der Fall gewesen ist (dazu ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 130, 286) .

    Eine von denselben Tarifvertragsparteien vereinbarte Tarifsukzession innerhalb des Geltungsbereichs des bisherigen Tarifvertrages, wie sie etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes durch die weitgehende Ersetzung des BAT durch die Nachfolgetarifverträge geschehen ist (dazu ausf. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 24 ff. mwN, BAGE 130, 286) , ist vorliegend nicht gegeben.

  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09

    Bestimmtheit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrages oder Tarifwerks auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (st. Rspr., etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 12; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) .

    Das rechtfertigt die Annahme eines rechtlichen Interesses (BAG 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - zu A der Gründe, BAGE 67, 330; anders im Rechtsstreit 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 15, in dem insbesondere die gesamte und allein umstrittene Entgeltregelung sowie die Arbeitszeitfestlegungen ungeklärt geblieben wären sowie in 21. April 2010 - 4 AZR 755/08 - Rn. 23 ff., AP ZPO 1977 § 256 Nr. 101 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 9 ) .

  • LAG Sachsen, 29.10.2009 - 6 Sa 333/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel; Teilbetriebsübergang bei

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 333/09 - wird, soweit sie sich gegen die Klageabweisung gegenüber der Beklagten zu 1. richtet, mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insoweit als unzulässig zurückgewiesen wird.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 333/09 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht der Berufung der Beklagten zu 2. entsprochen hat.

  • BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75

    Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht -

    Auszug aus BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 834/09
    Zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2. wird auch insoweit jedenfalls im Grundsatz und auch zukunftsbezogen geklärt, dass auch die Tarifverträge der DT AG anwendbar sind (vgl. auch BAG 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 - zu I 2 der Gründe, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 22 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 14) .
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 70/07

    Konkurrentenklage - Schadensersatz

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08

    Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 09.09.2010 - 4 AZN 354/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge der gesetzwidrigen Vertretung

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 391/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Betriebsübergang

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 494/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88

    Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Tariflich zulässige Dauer einer Probe

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 708/01

    Feststellungsinteresse ausschließlich für die Vergangenheit

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 5/03

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04

    Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 181/04

    Feststellungsklage

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07

    Streitgegenstand

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 113/00

    Bezeichnung des Urteils in der Berufungsschrift

  • BGH, 24.04.2003 - III ZB 94/02

    Bezeichnung des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils in der Berufungsschrift

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11

    Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von

    Allerdings kann auch dann noch ein Feststellungsinteresse bestehen, sofern das angestrebte Urteil mit seiner lediglich klärenden, der Vollstreckung indes nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen hierzu zu verhindern (BAG 16.11.2011 - 4 AZR 834/09 - Rn. 23, juris).
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 250/12

    Urteil ohne Gründe

    Dies betrifft insbesondere die Zulässigkeit des Feststellungsantrags (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 12 ff., BAGE 138, 269; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 18 ff.; 16. November 2011 - 4 AZR 834/09 - Rn. 29 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 15 ff.; 22. Februar 2012 - 4 AZR 3/10 - Rn. 12 ff.; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 15 ff.; 20. Juni 2012 - 4 AZR 657/10 - Rn. 12 ff.) , die - ergänzende - Auslegung der vertraglichen Verweisungsklausel, auch unter dem Gesichtspunkt der sog. Gleichstellungsabrede (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 16 ff., aaO; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 33 ff.; 16. November 2011 - 4 AZR 834/09 - Rn. 52 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 20 ff., 28 ff.; 22. Februar 2012 - 4 AZR 3/10 - Rn. 17 ff.; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 36 ff.; 20. Juni 2012 - 4 AZR 657/10 - Rn. 17 ff.; 21. November 2012 - 4 AZR 231/10 - Rn. 12 ff.) , deren weitere Wirksamkeit über die verschiedenen Unternehmensveränderungen und Betriebsübergänge hinaus (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 20 ff., 25 ff., 36 ff., aaO; 16. November 2011 - 4 AZR 834/09 - Rn. 62; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 38 ff.) , die Frage des Sachgruppenvergleichs nach dem Günstigkeitsprinzip (BAG 6. Juli 2011  - 4 AZR 706/09 - Rn. 54 f., aaO; 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 61; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 57) und die behauptete Verwirkung des Anspruchs (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 822/09 - Rn. 69 ff.; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 179/10 - Rn. 64 ff.; 22. Februar 2012 - 4 AZR 3/10 - Rn. 25 ff.; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 42 ff., zuletzt unter ausdrücklichem Offenlassen der Frage, ob dieser Anspruch überhaupt verwirken kann) .
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Der Kläger war deswegen nicht gehalten, weitere objektiv gehäufte Leistungsklagen zu erheben (vgl. zB BAG 16. November 2011 - 4 AZR 834/09 - Rn. 41; 9. November 2010 - 1 AZR 147/09 - Rn. 14, NZA-RR 2011, 278, jeweils mwN) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Der Kläger war deswegen nicht gehalten, objektiv gehäufte Leistungsklagen zu erheben (vgl. zB BAG 16. November 2011 - 4 AZR 834/09 - Rn. 41; 9. November 2010 - 1 AZR 147/09 - Rn. 14, NZA-RR 2011, 278, jeweils mwN) .
  • LAG Hamm, 08.04.2014 - 7 Sa 1623/13

    Formulierung des Prozessziels und Auslegung der Anträge

    Eine solche abschließende Klarstellung des Streits kann indessen nur angenommen werden, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich grundsätzlich klärenden, nämlich feststellenden Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG, Urteil vom 16.11.2011,4 AZR 834/09 bei juris Rdnr. 23 m.z.N. zur Rechtsprechung).

    In einer solchen Konstellation verbleibt es nämlich bei dem sog. Vorrang der Leistungsklage (BAG, Urteil vom 16.11.2011, aaO).

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 669/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (vgl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 834/09 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (vgl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 834/09 - Rn. 34 mwN) .
  • LAG Hamm, 14.06.2017 - 2 Sa 307/17

    Betriebliche Übung; Bezahlte Arbeitsbefreiung am Rosenmontag beim öffentlichen

    Dass Feststellungsinteresse kann außerdem trotz des grundsätzlichen Vorrangs der Leistungsklage auch dann bestehen, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich klärenden, der Vollstreckung indes nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen hierzu zu verhindern (so BAG, Urt. v. 16.11.2011 - 4 AZR 834/09, juris).
  • LAG Nürnberg, 23.07.2013 - 7 Sa 398/12

    Höhergruppierung - Zuweisung von Tätigkeiten

    Allerdings kann auch in diesem Fall ein Feststellungsantrag statthaft sein, wenn das angestrebte Urteil mit seiner lediglich grundsätzlich klärenden, der Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 16.11.2011 - 4 AZR 834/09; juris mwN).
  • ArbG Hamm, 28.03.2017 - 1 Ca 1900/16

    Auslegung Arbeitsvertrag, Anwendbarkeit Tarifvertrag

    Die Feststellungsklage kann sich als Elementarfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG Urteil vom 16.11.2011 4 AZR 834/09).
  • LAG Hessen, 29.10.2012 - 21 Sa 303/12

    Keine Arbeitnehmerüberlassung - gemeinnütziges Unternehmen - fehlende

  • LAG Hamm, 22.05.2012 - 12 Sa 1755/11

    Anwendbarkeit des BAT -KF; Eingruppierung von Ärzten an Krankenhäusern

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