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   BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14   

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BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14 (https://dejure.org/2016,56006)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2016 - 4 AZR 697/14 (https://dejure.org/2016,56006)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2016 - 4 AZR 697/14 (https://dejure.org/2016,56006)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 4 Abs 5 TVG
    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • IWW

    § 563 Abs. 3 ZPO, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 3 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 3 TVG, § 5 TVG, § 7 AEntG, § 77 Abs. 3 BetrVG, §§ 305 ff. BGB, § 622 Abs. 4 BGB, § 5 Abs. 3 ArbZG, § 4 Abs. 4 EFZG, § 13 Abs. 1 BUrlG, § 613a Abs. 1 Satz 4 BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 563 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 4 Abs. 5 TVG, § 308 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 139 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Mitgliedschaftsbezogene Geltungsbereichsbestimmungen in Tarifverträgen; Hinweis der tarifvertragsparteien auf die gesetzlichen Folgen der Tarifgebundenheit; Geltungsbereichsbestimmungen bei aufeinander folgenden Tarifverträgen; Teilweise

  • Betriebs-Berater

    Auslegung der Geltungsbereichsbestimmungen von Tarifverträgen

  • rewis.io

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedschaftsbezogene Geltungsbereichsbestimmungen in Tarifverträgen

  • datenbank.nwb.de

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung der Geltungsbereichsbestimmungen von Tarifverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1204
  • NZA-RR 2017, 608
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    Mit Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) hob der Senat das Berufungsurteil auf und gab der Klage statt.

    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis der Rechtslage, wie der Senat sie in seinem Urteil vom 21. Januar 2015 festgestellt und ausführlich begründet hat (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 14 - 73) .

    Das hat der Senat in dem die hier streitenden Parteien betreffenden Urteil vom 21. Januar 2015 - hinsichtlich des BMTV 2009 - im Einzelnen wie folgt begründet (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 - 70) :.

    cc) Die abweichende Geltungsbereichsbestimmung in § 1 BETV 2011 war Gegenstand einer weiteren die Beklagte betreffende Entscheidung des Senats vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 - Rn. 40 - 42) , in der die Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) wie folgt begründet wurde:.

    Nach den Senatsurteilen vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - ua.) und vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 -) sind die Mitglieder des sog. Wirtschaftsverbandes im BDE ebenfalls tarifgebundene und nach § 3 Abs. 2 Buchst. a iVm. § 3 Abs. 4 der Satzung "ordentliche" Mitglieder des BDE.

    Dass damit eine ganz ungewöhnliche Geltungsbereichsbestimmung durch die Tarifvertragsparteien übereinstimmend vereinbart wurde, nämlich zum einen ein mitgliederbezogener Geltungsbereich (zu den damit verbundenen Rechtsfolgen vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 ff.) , der zum anderen auch noch auf lediglich einen Teil der Mitglieder beschränkt ist, hindert deren Zulässigkeit nicht.

    Hierzu gehört auch die mit der gewerkschaftlichen Gegenseite vereinbarte Beschränkung eines mitgliederbezogenen Tarifvertrags, die - wenn die entsprechende Regelungsabsicht deutlich genug zum Ausdruck kommt (vgl. zu den Anforderungen BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 ff.) - im Rahmen der Tarifautonomie möglich ist.

    Ua. hat der Senat in seiner unmittelbar das Arbeitsverhältnis der hiesigen Parteien betreffenden Entscheidung vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - Rn. 81) zur Tätigkeit und Eingruppierung des Klägers nach Maßgabe des seinerzeit vorliegenden Parteivortrags für die Berechnung der Jahressonderzahlung des Jahres 2011 Folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    cc) Die abweichende Geltungsbereichsbestimmung in § 1 BETV 2011 war Gegenstand einer weiteren die Beklagte betreffende Entscheidung des Senats vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 - Rn. 40 - 42) , in der die Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) wie folgt begründet wurde:.

    Nach den Senatsurteilen vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - ua.) und vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 -) sind die Mitglieder des sog. Wirtschaftsverbandes im BDE ebenfalls tarifgebundene und nach § 3 Abs. 2 Buchst. a iVm. § 3 Abs. 4 der Satzung "ordentliche" Mitglieder des BDE.

    cc) Hinzu kommt, dass der Senat in anderen Entscheidungen die sich aus dem BERT ergebende Struktur der Vergütungsgruppen und insbesondere die "Auffangfunktion" der vertraglich vereinbarten Tätigkeit nach dem BERT ausführlich behandelt hat (BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 63 ff. und Rn. 93 ff.) .

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    cc) Bei der Auslegung einer solchen Geltungsbereichsbestimmung ist zunächst zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien mit einer mitgliederbezogenen Bereichsbestimmung regelmäßig Abgrenzungsprobleme und Streitigkeiten vermeiden, die sich aus einer branchenbezogenen Festlegung insbesondere für Mischbetriebe und beim Herauswachsen eines Betriebs aus dem bisherigen Wirtschaftszweig ergeben (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe mwN, BAGE 114, 162) .

    Fehlt es daran, geht die übereinstimmende Interessenlage der Tarifvertragsparteien typischerweise dahin, den Geltungsbereich des Tarifvertrags auf diejenigen branchenangehörigen Unternehmen zu erstrecken, die durch den Beitritt zum tarifschließenden Arbeitgeberverband eine Tarifgebundenheit herbeiführen können (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe, BAGE 114, 162) .

  • LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 94/14

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2014 - 3 Sa 94/14 - wird zurückgewiesen, soweit die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 5. Februar 2014 - 11 Ca 983/13 - zu Ziff. 3 der Klage (tarifliche Einmalzahlung) zurückgewiesen worden ist.

    Im Übrigen wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2014 - 3 Sa 94/14 - auf die Revision des Klägers aufgehoben.

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    Ist dies der Fall, zB durch eine ausdrückliche Ablösungsregelung (vgl. etwa § 2 TVÜ-Länder zur Ablösung des BAT) , braucht weder der gesamte bisherige Regelungskomplex geschlossen neu geregelt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 -) noch der bisherige Geltungsbereich geschlossen aufgegriffen zu werden.
  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    Insoweit beruft sich die Beklagte zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats vom 24. Februar 1999 (- 4 AZR 62/98 -) .
  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 339/91

    Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    Denn selbst wenn man davon ausgehen würde, der BETV 2011 sei mit dem Inkrafttreten des BETV 2012 insgesamt aufgehoben und beendet worden, entfalteten seine Regelungen in den dadurch bislang tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen jedenfalls die individuelle Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG (vgl. dazu instr. BAG 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 -; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 1 Rn. 1572) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Geltendmachung einer Entgeltdifferenz nach BETV 2012 notwendig eine Geltendmachung der Entgeltdifferenz nach BETV 2011 enthält, so dass hier über ein "Minus" gegenüber dem Klageantrag ohnehin zu entscheiden wäre (vgl. dazu BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 15; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Geltendmachung einer Entgeltdifferenz nach BETV 2012 notwendig eine Geltendmachung der Entgeltdifferenz nach BETV 2011 enthält, so dass hier über ein "Minus" gegenüber dem Klageantrag ohnehin zu entscheiden wäre (vgl. dazu BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 15; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 697/14
    Ist dies der Fall, zB durch eine ausdrückliche Ablösungsregelung (vgl. etwa § 2 TVÜ-Länder zur Ablösung des BAT) , braucht weder der gesamte bisherige Regelungskomplex geschlossen neu geregelt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 -) noch der bisherige Geltungsbereich geschlossen aufgegriffen zu werden.
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 489/19

    Grenzen der tariflichen Regelungsmacht - Ansprüche nur bei "arbeitsvertraglicher

    Ihnen steht im Rahmen der verfassungsrechtlich verbürgten Tarifautonomie bei dieser Festlegung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BAG 16. November 2016 - 4 AZR 697/14 - Rn. 28; 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57 mwN, BAGE 122, 134) .
  • BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18

    SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

    Dasselbe gilt, wenn sich der Kläger auf verschiedene Tarifverträge beruft (BAG 16. November 2016 - 4 AZR 697/14 - Rn. 72) oder hilfsweise die Vergütungspflicht nach einer niedrigeren Entgeltgruppe festgestellt wissen will, deren Voraussetzungen nicht denknotwendig zugleich gegeben sein müssen, um die höherwertige Entgeltgruppe zu erfüllen (BAG 23. Oktober 2013 - 4 AZR 321/12 - Rn. 34, 36) .
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - tarifvertragliche

    Nur zu einer Teilablösung kommt es, wenn der neuere Tarifvertrag im Geltungsbereich erheblich hinter dem älteren zurückbleibt (BAG 16. November 2016 - 4 AZR 697/14 - Rn. 68 mwN) .
  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2019 - 4 Sa 22/19

    Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bei zeitgleich

    Ohne deutliche Anhaltspunkte im Tarifvertrag selbst kann nämlich nicht angenommen werden, dass dessen Geltungsbereich nur auf die jeweils aktuellen Mitglieder des tarifvertragsschließenden Verbands oder der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft beschränkt werden sollte (BAG 16. November 2016 - 4 AZR 697/14; BAG 22. März 2005 - 4 AZR 203/04).
  • BAG, 13.09.2023 - 10 AZR 270/22

    Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie -

    Die Tarifvertragsparteien haben mit dem Erfordernis, dass Brot- und Backwaren über Verkaufsstellen vertrieben und verkauft werden müssen, den Anwendungsbereich von § 1 Buchst. b Nr. 1 Alt. 2 ZVK-TV 2009 - wie aufgezeigt - bewusst eingegrenzt und insoweit von dem weiten Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht, der ihnen bei der Festlegung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags zusteht (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 489/19 - Rn. 18, BAGE 170, 230; 16. November 2016 - 4 AZR 697/14 - Rn. 28; 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 57 mwN, BAGE 122, 134; im Zusammenhang mit der Vermeidung von Tarifkonkurrenzen vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 196, BAGE 156, 213) .
  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

    Stützt sich der Kläger anstelle des Tarifvertrags A in der Rechtsmittelinstanz auf den Tarifvertrag B, so liegt grundsätzlich ein Wechsel im Streitgegenstand vor (vgl. BAG 16. November 2016 - 4 AZR 697/14 - Rn. 72, Juris) .
  • LAG Hessen, 15.12.2017 - 10 Sa 861/17

    Die Herstellung und anschließende Montage sog. "Schornsteinstülpköpfe" ist keine

    Stützt sich der Kläger anstelle des Tarifvertrags A in der Rechtsmittelinstanz auf den Tarifvertrag B, so liegt grundsätzlich ein Wechsel im Streitgegenstand vor (vgl. BAG 16. November 2016 - 4 AZR 697/14 - Rn. 72, Juris) .
  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 522/17

    Stützt der Kläger seine auf die Leistung einer Jahressonderzahlung gerichtete

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 16. November 2016 ( 4 AZR 697/14-Juris ) zwar nahegelegt, dass dann kein Wechsel des Streitgegenstandes gegeben ist, wenn ein Kläger in der Rechtsmittelinstanz seinen Anspruch auf einen älteren Tarifvertrag stützt, nachdem er ihn der Vorinstanz auf einen später abgeschlossenen Tarifvertrag gestützt hat, wenn der eine Anspruch ein bloßes Minus des anderen darstelle.
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2022 - 24 Ca 3723/21

    Tarifkollision - Bahnverkehr - Unterlassung - Einwirkungsklage - Ausschluss der

    (aa) Die Tarifverträge überschneiden sich in ihren räumlichen, persönlichen und fachlichen Geltungsbereichen (vgl. zur Auslegung BAG 16. November 2016 - 4 AZR 697/14 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 31, mwN.).
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