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   BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14   

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BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14 (https://dejure.org/2016,56007)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2016 - 4 AZR 698/14 (https://dejure.org/2016,56007)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2016 - 4 AZR 698/14 (https://dejure.org/2016,56007)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • IWW

    § 563 Abs. 3 ZPO, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 3 Abs. 1 TVG, § 3 Abs. 3 TVG, § 5 TVG, § 7 AEntG, § 77 Abs. 3 BetrVG, §§ 305 ff. BGB, § 622 Abs. 4 BGB, § 5 Abs. 3 ArbZG, § 4 Abs. 4 EFZG, § 13 Abs. 1 BUrlG, § 613a Abs. 1 Satz 4 BGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 563 Abs. 1, Abs. 3 ZPO, § 4 Abs. 5 TVG, § 308 ZPO, § 139 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Dispositionsfreiheit der Tarifvertragsparteien bei der Beschränkung des persönlichen Geltungsbereichs von Tarifverträgen; Auslegung des Tarifvertrages hinsichtlich möglicher Beschränkungen seines persönlichen Geltungsbereichs; Teilweise

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dispositionsfreiheit der Tarifvertragsparteien bei der Beschränkung des persönlichen Geltungsbereichs von Tarifverträgen

  • datenbank.nwb.de

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der Geltungsbereichsbestimmung eines Tarifvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 802/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    Diese Auffassung entspricht im Ergebnis der Rechtslage, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 2015 festgestellt und ausführlich begründet hat (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 14 - 73) .

    Das hat der Senat in dem die hier beteiligte Beklagte betreffenden Urteil vom 21. Januar 2015 - hinsichtlich des BMTV 2009 - im Einzelnen wie folgt begründet (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 - 70) :.

    cc) Die abweichende Geltungsbereichsbestimmung in § 1 BETV 2011 war Gegenstand einer weiteren die Beklagte betreffende Entscheidung des Senats vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 - Rn. 40 - 42) , in der die Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) wie folgt begründet wurde:.

    Nach den Senatsurteilen vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - ua.) und vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 -) sind die Mitglieder des sog. Wirtschaftsverbandes im BDE ebenfalls tarifgebundene und nach § 3 Abs. 2 Buchst. a iVm. § 3 Abs. 4 der Satzung "ordentliche" Mitglieder des BDE.

    Dass damit eine ganz ungewöhnliche Geltungsbereichsbestimmung durch die Tarifvertragsparteien übereinstimmend vereinbart wurde, nämlich zum einen ein mitgliederbezogener Geltungsbereich (zu den damit verbundenen Rechtsfolgen vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 ff.) , der zum anderen auch noch auf lediglich einen Teil der Mitglieder beschränkt ist, hindert deren Zulässigkeit nicht.

    Hierzu gehört auch die mit der gewerkschaftlichen Gegenseite vereinbarte Beschränkung eines mitgliederbezogenen Tarifvertrags, die - wenn die entsprechende Regelungsabsicht deutlich genug zum Ausdruck kommt (vgl. zu den Anforderungen BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 61 ff.) - im Rahmen der Tarifautonomie möglich ist.

    cc) Hinzu kommt, dass der Senat in anderen Entscheidungen die sich aus dem BERT ergebende Struktur der Vergütungsgruppen und insbesondere die "Auffangfunktion" der vertraglich vereinbarten Tätigkeit nach dem BERT ausführlich behandelt hat (BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 63 ff. und Rn. 93 ff.; 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 81) .

  • BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    cc) Die abweichende Geltungsbereichsbestimmung in § 1 BETV 2011 war Gegenstand einer weiteren die Beklagte betreffende Entscheidung des Senats vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 - Rn. 40 - 42) , in der die Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 -) wie folgt begründet wurde:.

    Nach den Senatsurteilen vom 21. Januar 2015 (- 4 AZR 802/13 - ua.) und vom 13. April 2016 (- 4 AZR 13/13 -) sind die Mitglieder des sog. Wirtschaftsverbandes im BDE ebenfalls tarifgebundene und nach § 3 Abs. 2 Buchst. a iVm. § 3 Abs. 4 der Satzung "ordentliche" Mitglieder des BDE.

    cc) Hinzu kommt, dass der Senat in anderen Entscheidungen die sich aus dem BERT ergebende Struktur der Vergütungsgruppen und insbesondere die "Auffangfunktion" der vertraglich vereinbarten Tätigkeit nach dem BERT ausführlich behandelt hat (BAG 13. April 2016 - 4 AZR 13/13 - Rn. 63 ff. und Rn. 93 ff.; 21. Januar 2015 - 4 AZR 802/13 - Rn. 81) .

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    cc) Bei der Auslegung einer solchen Geltungsbereichsbestimmung ist zunächst zu beachten, dass die Tarifvertragsparteien mit einer mitgliederbezogenen Bereichsbestimmung regelmäßig Abgrenzungsprobleme und Streitigkeiten vermeiden, die sich aus einer branchenbezogenen Festlegung insbesondere für Mischbetriebe und beim Herauswachsen eines Betriebs aus dem bisherigen Wirtschaftszweig ergeben (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe mwN, BAGE 114, 162) .

    Fehlt es daran, geht die übereinstimmende Interessenlage der Tarifvertragsparteien typischerweise dahin, den Geltungsbereich des Tarifvertrags auf diejenigen branchenangehörigen Unternehmen zu erstrecken, die durch den Beitritt zum tarifschließenden Arbeitgeberverband eine Tarifgebundenheit herbeiführen können (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (3) (c) der Gründe, BAGE 114, 162) .

  • LAG Sachsen, 26.09.2014 - 3 Sa 95/14

    Tarifbindung in der Entsorgungswirtschaft

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2014 - 3 Sa 95/14 - wird zurückgewiesen, soweit die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 5. Februar 2014 - 11 Ca 985/13 - zu Ziff. 3 der Klage (tarifliche Einmalzahlung) zurückgewiesen worden ist.

    Im Übrigen wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2014 - 3 Sa 95/14 - auf die Revision des Klägers aufgehoben.

  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    Ist dies der Fall, zB durch eine ausdrückliche Ablösungsregelung (vgl. etwa § 2 TVÜ-Länder zur Ablösung des BAT) , braucht weder der gesamte bisherige Regelungskomplex geschlossen neu geregelt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 -) noch der bisherige Geltungsbereich geschlossen aufgegriffen zu werden.
  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 339/91

    Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    Denn selbst wenn man davon ausgehen würde, der BETV 2011 sei mit dem Inkrafttreten des BETV 2012 insgesamt aufgehoben und beendet worden, entfalteten seine Regelungen in den dadurch bislang tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen jedenfalls die individuelle Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 TVG (vgl. dazu instr. BAG 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 -; Löwisch/Rieble TVG 4. Aufl. § 1 Rn. 1572) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Geltendmachung einer Entgeltdifferenz nach BETV 2012 notwendig eine Geltendmachung der Entgeltdifferenz nach BETV 2011 enthält, so dass hier über ein "Minus" gegenüber dem Klageantrag ohnehin zu entscheiden wäre (vgl. dazu BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 15; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Geltendmachung einer Entgeltdifferenz nach BETV 2012 notwendig eine Geltendmachung der Entgeltdifferenz nach BETV 2011 enthält, so dass hier über ein "Minus" gegenüber dem Klageantrag ohnehin zu entscheiden wäre (vgl. dazu BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 15; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 16) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    Ist dies der Fall, zB durch eine ausdrückliche Ablösungsregelung (vgl. etwa § 2 TVÜ-Länder zur Ablösung des BAT) , braucht weder der gesamte bisherige Regelungskomplex geschlossen neu geregelt (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377; 14. September 2011 - 10 AZR 358/10 -) noch der bisherige Geltungsbereich geschlossen aufgegriffen zu werden.
  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 62/98

    Außerordentliche Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband und Tarifgebundenheit

    Auszug aus BAG, 16.11.2016 - 4 AZR 698/14
    Insoweit beruft sich die Beklagte zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats vom 24. Februar 1999 (- 4 AZR 62/98 -) .
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

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