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   BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09   

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https://dejure.org/2010,1959
BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 (https://dejure.org/2010,1959)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2010 - 2 AZR 770/09 (https://dejure.org/2010,1959)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 (https://dejure.org/2010,1959)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Abbau einer Hierarchieebene

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 KSchG, § 72 Abs 5 ArbGG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO, § 139 Abs 2 ZPO
    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 KSchG, § 72 Abs 5 ArbGG, § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO, § 139 Abs 2 ZPO
    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund Abbaus einer Hierarchieebene bedarf es besonderer Begründung seitens des Arbeitgebers zur Rechtfertigung seiner Organisationsentscheidung; Betriebsbedingte Kündigung wegen Abbau einer Hierarchieebene; Zulässigkeitsanforderungen an ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • Betriebs-Berater

    Darlegungslast des Arbeitgebers bei Abbau einer Hierarchieebene

  • hensche.de

    Kündigung: Betriebsbedingt

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsanforderungen an eine ausschließlich auf Verfahrensrügen gestützte Revision; Betriebsbedingte Kündigung wegen Abbau einer Hierarchieebene; Darlegungslast des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsbedingte Kündigung: Darlegungslast bei Deckungsgleichheit von Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung: Streichung einer Hierarchieebene

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Darlegungslast des Arbeitgebers bei Abbau einer Hierarchieebene

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Betriebsbedingte Kündigung mit Begründung des Wegfalls einer Hierarchieebene erschwert

Besprechungen u.ä. (5)

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Chef die Arbeit auf weniger Schultern verteilen?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Abbau einer Hierarchieebene

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt -Tipp: Arbeitsrecht - betriebsbedingte Kündigung: Neue Betriebsstruktur bei Umstrukturierung nachzuweisen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbedingte Kündigung: Bei betrieblicher Umstrukturierung neue Betriebsstruktur konkret darzustellen

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbedingte Kündigung: Bei betrieblicher Umstrukturierung neue Betriebsstruktur nachzuweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1534
  • NZA 2011, 505
  • BB 2011, 947
  • DB 2011, 879
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    Diese unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist ( Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 24 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 31, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151 ) .

    Von den Arbeitsgerichten nachzuprüfen ist dagegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich vollzogen wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - aaO; 17. Juni 1999 -  2 AZR 522/98  - zu II 1 a der Gründe, BAGE 92, 61 ) .

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr konkrete Angaben dazu machen, wie sich seine Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten der Arbeitnehmer auswirkt (Senat 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 20, EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 17; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163) .

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    Ob von mehreren erhobenen Verfahrensrügen zumindest eine zulässig ist, ist eine Frage der ausreichenden Revisionsbegründung (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO) und damit der Zulässigkeit der Revision (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 109, 145) .Verfahrensrügen müssen nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO die Bezeichnung der Tatsachen enthalten, die den Mangel ergeben, auf den sich die Revision stützt.

    a) Rügt der Revisionskläger, das Landesarbeitsgericht habe von ihm gehaltenen Vortrag übergangen, muss er im Einzelnen unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang auch Seitenzahl darlegen, um welchen Vortrag es sich handeln soll (vgl. BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 19, BAGE 128, 13) , es sei denn, dies wäre ohne Weiteres klar ( BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d bb der Gründe, BAGE 109, 145) .

  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    a) Wird gerügt, das Landesarbeitsgericht habe den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, weil es der Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO nicht nachgekommen sei, muss der Revisionskläger konkret darlegen, welchen Hinweis das Gericht hätte geben müssen und wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag er gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen er gemacht hätte (vgl. BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 13, BAGE 128, 13; 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 67) .

    a) Rügt der Revisionskläger, das Landesarbeitsgericht habe von ihm gehaltenen Vortrag übergangen, muss er im Einzelnen unter Angabe des Schriftsatzes nach Datum und bei entsprechendem Umfang auch Seitenzahl darlegen, um welchen Vortrag es sich handeln soll (vgl. BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 19, BAGE 128, 13) , es sei denn, dies wäre ohne Weiteres klar ( BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d bb der Gründe, BAGE 109, 145) .

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. Juli 2009 - 11 Sa 278/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr konkrete Angaben dazu machen, wie sich seine Organisationsentscheidung auf die Einsatzmöglichkeiten der Arbeitnehmer auswirkt (Senat 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 - Rn. 20, EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 17; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 26, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163) .
  • BAG, 14.03.2005 - 1 AZN 1002/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    a) Wird gerügt, das Landesarbeitsgericht habe den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, weil es der Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO nicht nachgekommen sei, muss der Revisionskläger konkret darlegen, welchen Hinweis das Gericht hätte geben müssen und wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag er gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen er gemacht hätte (vgl. BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 13, BAGE 128, 13; 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 114, 67) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    Er muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben auf die zukünftige Arbeitsmenge anhand einer schlüssigen Prognose konkret darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (Senat 13. Februar 2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 174 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu C I 4 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122) .
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    Von den Arbeitsgerichten nachzuprüfen ist dagegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich vollzogen wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - aaO; 17. Juni 1999 -  2 AZR 522/98  - zu II 1 a der Gründe, BAGE 92, 61 ) .
  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    Diese unternehmerische Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist ( Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 24 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163; 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - Rn. 31, EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151 ) .
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09
    Er muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben auf die zukünftige Arbeitsmenge anhand einer schlüssigen Prognose konkret darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen erledigt werden können (Senat 13. Februar 2008 - 2 AZR 1041/06 - Rn. 16 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 174 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu C I 4 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122) .
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Hierzu ist vorzutragen, welcher tatsächliche Vortrag gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen gemacht worden wären (vgl. BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 10; 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 46) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Hierzu muss er dartun, welchen entscheidungserheblichen tatsächlichen Vortrag er gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen er gemacht hätte (vgl. BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 46; 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    (a) Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Landesarbeitsgericht habe den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt, weil es der Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO nicht nachgekommen sei, muss der Revisionskläger konkret darlegen, welchen Hinweis das Gericht hätte geben müssen und wie er auf einen entsprechenden Hinweis reagiert, insbesondere welchen tatsächlichen Vortrag er gehalten oder welche für die Entscheidung erheblichen rechtlichen Ausführungen er gemacht hätte (st. Rspr. zuletzt BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - Rn. 10, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 186 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165) .
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