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   BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13   

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https://dejure.org/2014,50764
BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13 (https://dejure.org/2014,50764)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2014 - 9 AZR 431/13 (https://dejure.org/2014,50764)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 (https://dejure.org/2014,50764)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 195 BGB, § 214 Abs 1 BGB, § 317 BGB, § 319 BGB, § 194 Abs 1 BGB
    Betrieblicher Verbesserungsvorschlag - Verjährung

  • IWW

    § 214 Abs. 1 BGB, §§ ... 317 ff. BGB, § 101 ArbGG, §§ 317, 319 BGB, § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 194 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 195 BGB, § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9 BGB, Art. 229 § 6 EGBGB, Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB, § 188 Abs. 2 BGB, § 100 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Beteiligten an die von einem auf Grund einer Betriebsvereinbarung eingesetzten Paritätischen Ausschusses betreffend das betriebliche Vorschlagswesen

  • bag-urteil.com

    Betrieblicher Verbesserungsvorschlag - Verjährung

  • rewis.io

    Betrieblicher Verbesserungsvorschlag - Verjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliches Vorschlagswesen; Verjährungsrecht - Betrieblicher Verbesserungsvorschlag; Verjährung

  • rechtsportal.de

    Bindung der Beteiligten an die von einem auf Grund einer Betriebsvereinbarung eingesetzten Paritätischen Ausschusses betreffend das betriebliche Vorschlagswesen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schiedsgutachten und Verjährungsbeginn

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betrieblicher Verbesserungsvorschlag - Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 640
  • NZA-RR 2015, 229
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    Feststellungen, die sinnvollerweise besser betriebsnah als von außenstehenden Stellen getroffen werden können, sollten vom Paritätischen Bewertungsausschuss verbindlich getroffen werden (vgl. BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 109, 193) .

    Sie führt zur entsprechenden Anwendung der §§ 317 ff. BGB (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 2 der Gründe, aaO) .

    Voraussetzung hierfür wäre die Berechtigung des Ausschusses nicht nur zur verbindlichen Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch zu deren verbindlicher Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 109, 193) .

    aa) Die Mehrheitsentscheidung einer im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens geschaffenen paritätisch besetzten Kommission ist in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB auf grobe Unbilligkeit sowie auf Verstöße gegen die zugrunde liegenden Vorschriften überprüfbar (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 109, 193) .

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    Insoweit kann auch die Verjährung des Zahlungsanspruchs nicht vor der rechtsverbindlichen Gestaltung beginnen (vgl. BGH 24. November 1995 - V ZR 174/94 - zu II 3 b der Gründe) .

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einer anderen Entscheidung die Auffassung vertreten, die Möglichkeit, Gestaltungsklage nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB zu erheben, führe nicht dazu, dass der Beginn der Verjährung des Zahlungsanspruchs hieran angeknüpft werden könne (BGH 24. November 1995 - V ZR 174/94 - zu II 3 b der Gründe) .

    Der Bundesgerichtshof begründete seine Auffassung gerade damit, dass in einem solchen Fall der Berechtigte und der Verpflichtete gleichermaßen den aus der fehlenden Einigung folgenden Schwebezustand beenden können und auch beide Parteien an der gerichtlichen Gestaltungsentscheidung ein Interesse haben (BGH 24. November 1995 - V ZR 174/94 - aaO) .

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    (c) Dem stehen die vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen (BGH 6. März 1986 - III ZR 195/84 - BGHZ 97, 212; BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - BAGE 18, 54) nicht entgegen.

    Der Bundesgerichtshof verneint dagegen in der zitierten Entscheidung nach den konkreten Umständen eine Verwirkung (BGH 6. März 1986 - III ZR 195/84 - zu III der Gründe, aaO) .

  • BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    (c) Dem stehen die vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen (BGH 6. März 1986 - III ZR 195/84 - BGHZ 97, 212; BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - BAGE 18, 54) nicht entgegen.

    Danach darf der Erklärungsempfänger den bestimmenden Vertragspartner nicht unabsehbare Zeit im Zweifel darüber lassen, ob er die getroffene Festlegung der Leistung als billig gelten lassen will oder nicht, und gesteht dem Erklärungsempfänger "naturgemäß nur [eine] kurz zu bemessende Überlegungsfrist" zu, die nach den konkreten Umständen bereits nach knapp 1, 5 Jahren abgelaufen sein kann (vgl. BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - zu 4 der Gründe, aaO) .

  • LAG Hamm, 28.02.2013 - 8 Sa 1259/12

    Prämierung eines Verbesserungsvorschlages - keine Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Februar 2013 - 8 Sa 1259/12 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Februar 2013 - 8 Sa 1259/12 - teilweise aufgehoben.

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    Der von der Entscheidung nachteilig Betroffene kann im Fall der groben Unbilligkeit der Entscheidung eine Gestaltungsklage auf Leistungsbestimmung entsprechend § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB erheben (vgl. BGH 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - Rn. 33) .

    Der Ausspruch des Gerichts tritt an die Stelle der Leistungsbestimmung des Dritten (vgl. BGH 4. Juli 2013 - III ZR 52/12 - aaO) .

  • BGH, 08.12.1992 - X ZR 123/90

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Antrag an internationale Handelskammer zur

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    Den Verjährungsvorschriften liegt der Gedanke zugrunde, dass gewisse tatsächliche Zustände, die längere Zeit hindurch unangefochten bestanden haben, im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit als zu Recht bestehend anerkannt werden (BGH 8. Dezember 1992 - X ZR 123/90 - zu III 3 der Gründe) .
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 115/66

    Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Eintritt der Verjährung

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    Eine andere Beurteilung würde zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass ein Schuldner, der seinem Gläubiger entgegenkommt und sich nicht von Anfang an auf Verjährung beruft, schlechter stünde als ein Schuldner, der sogleich Verjährung geltend macht (BGH 11. Juli 1967 - VI ZR 115/66 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12

    Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    (1) Zwar entsteht erst durch die rechtsverbindliche Gestaltung der Zahlungsanspruch und wird frühestens zu diesem Zeitpunkt fällig (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 114/12 - Rn. 55 mwN) .
  • ArbG Dortmund, 10.07.2012 - 7 Ca 3327/11

    Streit über die Prämierung eines Verbesserungsvorschlags "Substituierung von

    Auszug aus BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10. Juli 2012 - 7 Ca 3327/11 - abgeändert.
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 26/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege -

    Der Ausspruch des Gerichts tritt dann an die Stelle der Leistungsbestimmung durch diese Person (vgl auch BAG Urteil vom 16.12.2014 - 9 AZR 431/13 - Juris RdNr 30 mwN; kritisch BVerwGE 116, 78, 85).
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Dem Schuldner ist es nach § 214 Abs. 1 BGB also freigestellt, nach Eintritt der Verjährung die Leistung zu verweigern (vgl. nur BAG v. 16.12.2014 - 9 AZR 431/13, juris).
  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 25/15 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Der Ausspruch des Gerichts tritt dann an die Stelle der Leistungsbestimmung durch diese Person (vgl auch BAG vom 16.12.2014 - 9 AZR 431/13 - Juris RdNr 30 mwN; kritisch BVerwG vom 28.2.2002 - 5 C 25/01 - Juris RdNr 20).
  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 183/15

    Leistungsbeurteilung - paritätische Kommission

    Er ist hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und auf ein Gestaltungsurteil zur Leistungsbestimmung in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB gerichtet (BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 30 mwN) .

    Prüfungsgegenstand ist danach die Entscheidung der paritätischen Kommission und nicht mehr die ursprüngliche Beurteilung (vgl. im Fall der Entscheidung einer paritätischen Kommission über einen Verbesserungsvorschlag BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 29) .

    Derartige Schiedsgutachtenvereinbarungen binden ausschließlich materiell-rechtlich und verstoßen daher nicht gegen das im arbeitsgerichtlichen Verfahren gemäß § 101 ArbGG mit wenigen Ausnahmen geltende Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit (st. Rspr., zuletzt zB BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 26 f. mwN) .

    Der Ausspruch des Gerichts tritt an die Stelle der Entscheidung der paritätischen Kommission (vgl. zur Festsetzung einer Prämie für einen Verbesserungsvorschlag BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Solche durch Entscheidungen paritätischer Kommissionen ergangenen Schiedsgutachten sind im arbeitsgerichtlichen Verfahren in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB nur eingeschränkt zu überprüfen (vgl. etwa BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 26 f.; für Tarifverträge BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 20 ff., BAGE 155, 109) .

    Die darin liegende Schiedsgutachtenvereinbarung verstößt nicht gegen das im Arbeitsrecht grundsätzlich geltende Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit (§ 101 ArbGG) , da die für das arbeitsgerichtliche Verfahren aus der Gutachtenabrede folgende Bindung allein materiellrechtlicher Natur ist (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 21, aaO; 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - aaO) .

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt hingegen dann vor, wenn der dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale - etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe - übertragen wird (BAG 18. Mai 2016 - 10 AZR 183/15 - Rn. 21, aaO; 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 27; 20. Januar 2004 - 9 AZR 393/03 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 109, 193) .

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 863/13

    Betriebliches Vorschlagswesen - Überprüfung der Entscheidung einer paritätisch

    Eine unzulässige Schiedsgerichtsvereinbarung liegt erst vor, wenn einer dritten Stelle nicht nur die Feststellung von Tatsachen, sondern darüber hinaus auch deren verbindliche Subsumtion unter einzelne Tatbestandsmerkmale, etwa im Bereich der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, übertragen wird (BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 431/13 - Rn. 27) .
  • VGH Bayern, 20.01.2017 - 6 ZB 16.1464

    Keine Prämierung eines während der Dienstzeit entwickelten

    Wie das Verwaltungsgericht richtig ausgeführt hat, ist die Entscheidung einer im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens geschaffenen paritätisch besetzten Kommission nach ständiger Rechtsprechung in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB nur auf grobe Unbilligkeit sowie auf beachtliche Verstöße gegen die zugrunde liegenden Verfahrensvorschriften überprüfbar (vgl. BAG, U. v. 18.5.2016 - 10 AZR 183/15 - juris; U. v. 16.12.2014 - 9 AZR 431/13 - juris Rn. 29; U. v. 20.1.2004 - 9 AZR 393/03 - BAGE 109, 193 - 206; BVerwG, U. v. 31.1.1980 - 2 C 3.78 - juris Rn. 28).
  • LAG Köln, 17.10.2018 - 11 Sa 848/17

    Voraussetzungen der Prämierung eines Verbesserungsvorschlages

    Erst die endgültige Entscheidung der Ideenmanagement-Kommission kann in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB auf grobe Unbilligkeit sowie auf Verstöße gegen die GBV Ideenmanagement überprüft werden (vgl.: BAG Urt. v. 16.12.2014 - 9 AZR 431/13 - m. w. N.).
  • ArbG Dortmund, 03.11.2020 - 5 Ca 565/20
    Dabei ist die Mehrheitsentscheidung einer im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens geschaffenen paritätisch besetzten Kommission in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB nur auf grobe Unbilligkeit, sowie auf Verstöße gegen die zugrundeliegenden Vorschriften hin überprüfbar (BAG, Urteil vom 20.10.2004, 9 AZR 393/03; BAG, Urteil vom 16.12.2014, 9 AZR 431/13).
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