Rechtsprechung
BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Halbs 1 KSchG, § 4 S 1 KSchG, § 533 ZPO, § 264 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO
Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung - IWW
- bag-urteil.com
- Bundesarbeitsgericht
Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung
- rewis.io
Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Allgemeiner Kündigungsschutz; Prozessrecht - Kündigungsschutzklage; Nachkündigung in der Berufungsinstanz; Klageänderung iSd. § 533 ZPO ; Klageerhebungsfrist gemäß § 4 Satz 1 KSchG
- rechtsportal.de
Allgemeiner Kündigungsschutz; Prozessrecht - Kündigungsschutzklage; Nachkündigung in der Berufungsinstanz; Klageänderung iSd. § 533 ZPO ; Klageerhebungsfrist gemäß § 4 Satz 1 KSchG
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Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigungsschutzklage - und die weitere Nachkündigung während des Berufungsverfahrens
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Nachkündigung in der Insolvenz der Air Berlin - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz - Sachdienlichkeit iSv. § 533 ZPO?
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.03.2019 - 25 Ca 2366/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2021 - 9 Sa 926/19
- BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21
Papierfundstellen
- NJW 2022, 2428
- MDR 2022, 1034
- NZA 2022, 1005
- NZA-RR 2022, 504
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 530/20
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung - sehr kurze Dauer - …
Gegenstand des als sog. Schleppnetzantrag gestellten allgemeinen Feststellungsantrags ist in der Regel der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den in der daneben angegriffenen Befristungsvereinbarung avisierten Beendigungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 16 mwN) . - BAG, 28.02.2023 - 2 AZN 22/23
Kündigungsschutzklage - Auslegung eines ergänzenden allgemeinen …
Er geht auf Seite 11, vorletzter Absatz vielmehr selbst davon aus, dass der Streitgegenstand und damit die Reichweite der Rechtskraft einer Entscheidung über einen sogenannten Schleppnetzantrag in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geklärt ist (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 13 ff.) . - BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 237/21
Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung
Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 (- 6 AZR 154/21 - Rn. 11 ff.) bereits entschieden und nimmt darauf Bezug.Eine solche Punktualisierung kann im Berufungsverfahren daher ungeachtet der Voraussetzungen des § 533 ZPO vorgenommen werden, sofern der allgemeine Feststellungsantrag wie vorliegend in der Berufungsinstanz angefallen ist (dazu ausführlich BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 18 ff.) .
Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 (- 6 AZR 154/21 - Rn. 23 ff. mwN) bereits entschieden und nimmt darauf Bezug.
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2022 - 21 Ta 917/22
Rechtsweg - Hauptantrag - auflösend bedingter Hilfsantrag - außerordentliche …
(cc) Bei dem allgemein auf den Fortbestand des Anstellungsverhältnisses gerichteten Klageantrag zu 2. handelt es sich - ausgehend von seiner Formulierung - um einen sogenannten Schleppnetzantrag, dessen Zweck darin besteht, etwaigen weiteren denkbaren und künftigen Beendigungstatbeständen vorzubeugen und diese gewissermaßen auf Vorrat "im Vorhinein prozessual mit aufzugreifen", auch wenn die Prozessvoraussetzungen für eine zulässige Klage erst im Prozessverlauf "im engeren Sinne vorliegen mögen" (BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 14 mwN). - BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 340/21
Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung
Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 (- 6 AZR 154/21 - Rn. 11 ff.) bereits entschieden und nimmt darauf Bezug.Eine solche Punktualisierung kann im Berufungsverfahren daher ungeachtet der Voraussetzungen des § 533 ZPO vorgenommen werden, sofern der allgemeine Feststellungsantrag wie vorliegend in der Berufungsinstanz angefallen ist (dazu ausführlich BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 18 ff.) .
Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 (- 6 AZR 154/21 - Rn. 23 ff. mwN) bereits entschieden und nimmt darauf Bezug.
- BAG, 28.04.2022 - 6 AZR 342/21
Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung
Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 (- 6 AZR 154/21 - Rn. 11 ff.) bereits entschieden und nimmt darauf Bezug.Eine solche Punktualisierung kann im Berufungsverfahren daher ungeachtet der Voraussetzungen des § 533 ZPO vorgenommen werden, sofern der allgemeine Feststellungsantrag wie vorliegend in der Berufungsinstanz angefallen ist (dazu ausführlich BAG 16. Dezember 2021 - 6 AZR 154/21 - Rn. 18 ff.) .
Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2021 (- 6 AZR 154/21 - Rn. 23 ff. mwN) bereits entschieden und nimmt darauf Bezug.