Rechtsprechung
BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs
- IWW
- bag-urteil.com
- Bundesarbeitsgericht
Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs
- rewis.io
Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs
- Betriebs-Berater
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot -- Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs - Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ein gegen die Anrechnungsvorschriften des § 74c Abs. 1 HGB verstoßendes Wettbewerbsverbot ist nicht insgesamt unverbindlich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Allgemeine Geschäftsbedingungen; Karenzentschädigung; Anrechnung anderweitigen Erwerbs; Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots; Unverbindlichkeit einer von § 74c Abs. 1 HGB zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichenden ...
- rechtsportal.de
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Allgemeine Geschäftsbedingungen; Karenzentschädigung; Anrechnung anderweitigen Erwerbs; Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots; Unverbindlichkeit einer von § 74c Abs. 1 HGB zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichenden ...
- datenbank.nwb.de
Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Karenzentschädigung - und die Anrechnung anderweitigen Erwerbs
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Karenzentschädigung aus nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 20.08.2019 - 3 Ca 859/19
- LAG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 5 Sa 24/20
- BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20
Papierfundstellen
- MDR 2022, 902
- NZA 2022, 713
- DB 2022, 1330
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21
Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter
Umstände, die zur Nichtigkeit des Verbots führen könnten (vgl. dazu BAG 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 - Rn. 29 ff.) , sind weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie vorformulierte Vertragsbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners zugrunde zu legen sind (vgl. etwa BAG 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 - Rn. 20; 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 55, BAGE 166, 54; 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 - Rn. 26 mwN) .
Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (vgl. etwa BAG 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 - aaO; 3. Dezember 2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 15 mwN) .
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des Umstands, dass nach § 15 (2.4) des Arbeitsvertrags ergänzend die §§ 74 ff. HGB gelten, konnte ein verständiger und redlicher Erklärungsempfänger die vertraglichen Vereinbarungen über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nur so verstehen, dass ihm bei Einhaltung des Verbots eine Karenzentschädigung in der in § 74 Abs. 2 HGB bestimmten Mindesthöhe zufließen soll (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 - Rn. 44) .
Die Unwirksamkeit des Verbots in seinem unverbindlichen Teil tritt dabei kraft Gesetzes ein; es findet eine geltungserhaltende Reduktion statt (vgl. BAG 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 - Rn. 37 mwN) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 21 Sa 2/22
Wettbewerbsverbot, Konkurrenztätigkeit eines oder einer angestellten …
bb) Wie das Arbeitsgericht zu Recht angenommen hat, ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag der Parteien keine Einschränkungen gegenüber dieser Rechtslage (…zu den Grundsätzen der Vertragsauslegung: BAG 30. März 2022 - 10 AZR 414/19 - Rn. 40; BAG 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 - Rn. 19 f.) . - LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21
Karenzentschädigung; Mandantenschutzklausel; anzurechnender anderweitiger Erwerb; …
Es trägt durch entsprechende Gegenüberstellung der Vorgabe Rechnung, dass die Anrechnung nach § 74c Abs. 1 HGB - im Gegensatz zu § 615 Satz 2 BGB und § 11 KSchG - auf jede fällige Monatsrate der Entschädigung pro rata temporis erfolgt (vgl. (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 8 AZR 498/20 -, Rn. 66 - 67, juris;… BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 25; 16. November 1973 - 3 AZR 61/73 - juris). - LAG Köln, 26.01.2022 - 11 Sa 480/21
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Herausgabe des Firmenfahrzeugs mit …
Ist dieser nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BAG, Urt. v. 16.12.2021 - 8 AZR 498/20 - mwN).