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   BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87   

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BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87 (https://dejure.org/1989,1864)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1989 - 1 AZR 805/87 (https://dejure.org/1989,1864)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1989 - 1 AZR 805/87 (https://dejure.org/1989,1864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zutritt von Gewerkschaftsmitgliedern zum Arbeitsplatz eines Uni-Angestellten zur Überprüfung der tarifgerechten Vergütung - Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten - Aufgabenbereich des Personalrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für das Recht von Gewerkschaftsbeauftragten auf Zutritt zur Dienststelle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPVG Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 4, BetrVG §§ 2, 80 Abs. 1
    Zutrittsrecht der Gewerkschaft zum Arbeitsplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 938 (Ls.)
  • BB 1989, 1126
  • DB 1989, 1528
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 24/72

    Zutrittsrecht der Gewerkschaften

    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    Wird aber eine im Betrieb bzw. in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft vom Betriebs- oder Personalrat um Unterstützung gebeten, steht ihr ein Zugangsrecht als sogenanntes "akzessorisches Zugangsrecht" zu (LAG Hamm, aa0, mit zustimmender Anm. von Richardi; Schwerdtner, JZ 1974, 455, 458 [BAG 26.06.1973 - 1 ABR 24/72]; Klosterkemper, aa0, S. 43 f.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 2 Rz 52, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 11.07.1972 - 1 ABR 2/72

    Betriebsrat - Leistungszulage - Tarifgehalt

    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    § 80 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes, d.h. erschöpfendes Informationsrecht gegenüber dem Arbeitgeber, damit er gegenüber den Arbeitnehmern die ihm obliegende soziale Schutzfunktion erfüllen kann (BAGE 24, 349 = AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972; BAGE 25, 292 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972; vgl. zur entsprechenden Bestimmung des § 68 Abs. 2 BPersVG ähnlich BVerwG Beschluß vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 - DVBl. 1985, 748).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    § 80 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes, d.h. erschöpfendes Informationsrecht gegenüber dem Arbeitgeber, damit er gegenüber den Arbeitnehmern die ihm obliegende soziale Schutzfunktion erfüllen kann (BAGE 24, 349 = AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972; BAGE 25, 292 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972; vgl. zur entsprechenden Bestimmung des § 68 Abs. 2 BPersVG ähnlich BVerwG Beschluß vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 - DVBl. 1985, 748).
  • BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 17/79

    Jugendvertretung - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    Der Zweck des Zugangs zum Arbeitsplatz und seinem Umfeld muß allerdings auf die Erfüllung der zugrunde liegenden Aufgaben bezogen sein (für das Überprüfungsrecht der Jugendvertretung nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, der inhaltlich wiederum dem § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG entspricht: Beschluß des Sechsten Senats vom 21. Januar 1982, BAGE 37, 348, 351 = AP Nr. 1 zu § 70 BetrVG 1972, zu III der Gründe; ähnlich für den Betriebsrat: Schlochauer, Festschrift für G. Müller, S. 459, 463 ff.; für den Personalrat: Wahsner, RiA 1986, 73, 75 ff.; vgl. weiter Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 80 Rz 29 a; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aa0, § 80 Rz 5 und § 70 Rz 9; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 68 Rz 14; Krieg/Orth/Welkoborsky, LPVG NW, 4. Aufl., § 64 Anm. 2).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 50, 176 und 186), daß der Personalrat kein Recht habe, gerichtlich feststellen zu lassen, in welche Gehaltsgruppe ein Arbeitnehmer eingestuft werden solle, und auf die Rechtsprechung des Senats, daß aus der Aufgabe des Betriebsrats, über die Durchführung der in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG genannten Vorschriften zu wachen, kein Anspruch folge, vom Arbeitgeber die zutreffende Durchführung dieser Vorschriften verlangen zu können (Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BGH, 14.06.1962 - III ARZ 117/62

    Bindungswirkung eines arbeitsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses - Auswirkungen

    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    Darin liegt keine Klageänderung, so daß dahingestellt bleiben kann, ob mit einer Klageänderung nach Verweisung die Bindungswirkung der Verweisungsentscheidung entfällt (vgl. BGH Beschluß vom 14. Juni 1962 - III ARZ 117/62 - NJW 1962, 1819).
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    Zu Unrecht beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 50, 176 und 186), daß der Personalrat kein Recht habe, gerichtlich feststellen zu lassen, in welche Gehaltsgruppe ein Arbeitnehmer eingestuft werden solle, und auf die Rechtsprechung des Senats, daß aus der Aufgabe des Betriebsrats, über die Durchführung der in § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG genannten Vorschriften zu wachen, kein Anspruch folge, vom Arbeitgeber die zutreffende Durchführung dieser Vorschriften verlangen zu können (Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 6 P 20.78

    Überprüfung von Arbeitsplätzen als Vorentscheidung einer Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    Dem Berufungsgericht ist auch darin beizupflichten, daß der Befugnis des Personalrats, im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben nach § 64 Nr. 2 LPVG NW auch einzelne Arbeitsplätze in Augenschein zu nehmen, weder die besondere gesetzliche Regelung des § 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG NW noch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegensteht, wonach eine Arbeitsplatzüberprüfung durch die Dienststelle keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme ist, mit der Folge, daß der Personalrat keinen Anspruch darauf hat, zu einer derartigen Arbeitsplatzüberprüfung hinzugezogen zu werden (BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1979 - 6 P 20.78 - DVBl. 1979, 469).
  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    § 80 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein umfassendes, d.h. erschöpfendes Informationsrecht gegenüber dem Arbeitgeber, damit er gegenüber den Arbeitnehmern die ihm obliegende soziale Schutzfunktion erfüllen kann (BAGE 24, 349 = AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972; BAGE 25, 292 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972; vgl. zur entsprechenden Bestimmung des § 68 Abs. 2 BPersVG ähnlich BVerwG Beschluß vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 - DVBl. 1985, 748).
  • VGH Hessen, 24.10.1984 - HPV L 29/83
    Auszug aus BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
    Der Personalrat bedarf auch keiner Zustimmung des Leiters der Dienststelle, bevor er im Rahmen seiner Aufgaben einzelne Arbeitsplätze betritt und Beschäftigte am Arbeitsplatz aufsucht (a.A. OVG Saarland, PersV 1977, 146; VGH Kassel, NJW 1985, 2779).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Auch zur Überprüfung einer tariflichen Eingruppierung kann eine Arbeitsplatzbegehung durch den Betriebsrat geboten sein (vgl. BAG 17. Januar 1989 - 1 AZR 805/87 - zu II 2 b aa der Gründe [für den Personalrat nach § 64 Nr. 2 LPVG NW]).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

    Vielmehr hat der Senat anerkannt, daß insbesondere zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein eigenes, von der Zustimmung des Arbeitgebers unabhängiges Zugangsrecht des Betriebsrats zum Arbeitsplatz der Belegschaftsangehörigen in Betracht kommt (BAG Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 AZR 805/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit Nachweisen und Bezugnahme auf die ältere Rechtsprechung des Sechsten Senats zum inhaltsgleichen Überwachungsrecht der Jugendvertretung nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 74/12

    Zutritt des Verleiherbetriebsrats zum Entleiherbetrieb

    Der Zweck des Zugangs zum Arbeitsplatz und seinem Umfeld muss allerdings auf die Erfüllung der zugrunde liegenden Aufgaben bezogen sein (vgl. BAG 17. Januar 1989 - 1 AZR 805/87 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • ArbG Stuttgart, 19.02.2002 - 20 BV 14/01

    Zugangsrecht des Betriebsrats zu Arbeitsplätzen der Beschäftigten

    § 80 Abs. 2 BetrVG gewährt dem Betriebsrat zur Erfüllung dieser und der anderen gesetzlichen Aufgaben ein umfassendes, d.h. erschöpfendes Informationsrecht gegenüber dem Arbeitgeber, damit er gegenüber den Arbeitnehmern die ihm obliegende soziale Schutzfunktion erfüllen kann (vgl. etwa BAG Urteil vom 17.01.1989 -- 1 AZR 805/87 = AP Nr. 1 zu § 2 LPVG NW).

    Die Ausübung dieses eigenen Zugangsrechts bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers (vgl. BAG Urteil vom 17.01.1989, a.a.O.; Urteil vom 13.06.1989 -- 1 ABR 4/88 = AP Nr. 36 zu § 80 BetrVG 1972).

    Allerdings muss der Zweck des Zugangs zum Arbeitsplatz und seinem Umfeld auf die Erfüllung der zugrundeliegenden Aufgaben bezogen sein (vgl. BAG Urteil vom 17.01.1989, a.a.O.).

    Es besteht kein Anlass, wegen eines möglichen oder denkbaren Rechtsmissbrauchs prinzipiell anerkannte Rechte der Betriebsräte an Voraussetzungen zu binden, die geeignet sind, deren Ausübung wesentlich zu erschweren (BAG Urteil vom 17.01.1989, a.a.O., zu 2 b cc der Gründe).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88

    Personalvertretung - Personalrat - Arbeitsplatz - Dienststellenleiter

    Dieses hat im Zusammenhang mit der Erörterung des Zutrittsrechts einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 4 LPersVG NW) unter anderem festgestellt, der Personalrat bedürfe keiner Zustimmung des Leiters der Dienststelle, bevor er im Rahmen seiner Aufgaben einzelne Arbeitsplätze betrete und Beschäftigte besuche (BAG, Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 AZR 805/87 - ).
  • LAG Hessen, 26.09.2011 - 16 TaBV 105/11

    Behinderung der Betriebsratsarbeit

    Der Zweck des Zugangs zum Arbeitsplatz und seinem Umfeld muß allerdings auf die Erfüllung der zugrunde liegenden Aufgaben bezogen sein (BAG 17.1.89 - 1 AZR 805/87 - AP Nr. 1 zu § 2 LPVG NW, Rn. 30).
  • BVerwG, 12.12.2005 - 6 P 7.05

    Einberufung einer Gruppenversammlung durch den Personalrat; Abstimmung mit dem

    bb) Es liegt auch keine Abweichung vom Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 1989 - 1 AZR 805/87 - (AP Nr. 1 zu § 2 LPVG NW 617 R) vor, wonach der Personalrat nach nordrhein-westfälischem Landesrecht keiner Zustimmung des Leiters der Dienststelle bedarf, bevor er im Rahmen seiner Aufgaben Beschäftigte am Arbeitsplatz aufsucht.
  • LAG Berlin, 24.09.2004 - 6 Sa 1116/04

    Betriebsratsmitglied; Versetzung; Wechselschichtzulage

    Zwar steht dem Betriebsrat aufgrund seiner Überwachungsaufgabe gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auch ein Recht auf Zugang zu jedem Arbeitsplatz der Mitarbeiter zu, ohne dass es der Darlegung eines konkreten Verdachts (BAG, Beschluss vom 21.01.1982 - 6 AZR 17/79 - BAGE 37, 348 = AP BetrVG 1972 § 70 Nr. 1 zu III der Gründe) oder der Zustimmung des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 17.01.1989 - 1 AZR 805/87 - AP LPVG NW § 2 Nr. 1 zu II 2 b, cc der Gründe) bedarf.
  • ArbG Hamburg, 06.05.1997 - 25 GaBV 4/97

    Umfang des Zugangsrechts von Betriebsratsmitgliedern zu betrieblichen Lagern;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

    Auch zur Überprüfung einer tariflichen Eingruppierung kann eine Arbeitsplatzbegehung durch den Betriebsrat geboten sein (vgl. BAG 17. Januar 1989 - 1 AZR 805/87 - zu II 2 b aa der Gründe [für den Personalrat nach § 64 Nr. 2 LPVG NW]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • ArbG Nürnberg, 27.06.2022 - 10 Ca 2442/22

    Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb, Streitwertfestsetzung, Zuständigkeit des

  • ArbG Elmshorn, 28.05.1999 - 3 BVGa 26b/99

    Zutrittsrecht eines Gewerkschaftsbeauftragten zur Kantine und zu Pausenräumen;

  • ArbG Duisburg, 03.09.1996 - 2 BVGa 7/96

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Glaubhaftmachung eines

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