Rechtsprechung
BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen ständiger Verspätungen - Abschließende Interessenabwägung des Gerichs bei Vorliegen eines kündigungsrelevanten Sachverhalts - Beschränkte Nachprüfbarkeit der Entscheidung des Berufungsgerichts über die ...
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Verhaltensbedingte Kündigung
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhaltensbedingte Kündigung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG § 1 Abs. 2; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, § 102 Abs. 1; ZPO §§ 138, 565
Verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens - Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 16.01.1990 - 1 Ca 5966/89
- LAG Baden-Württemberg, 13.06.1990 - 6 Sa 19/90
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Papierfundstellen
- BAGE 67, 75
- NJW 1991, 1906
- NJW-RR 1991, 1270 (Ls.)
- NZA 1991, 557
- NJ 1991, 470
- BB 1991, 1051
- BB 1991, 1637
- DB 1991, 1226
Wird zitiert von ... (105) Neu Zitiert selbst (23)
- BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
In diesem Falle ist es nicht für die Eignung als verhaltensbedingter Kündigungsgrund erheblich, sondern im Rahmen der abschließenden Interessenabwägung zusätzlich für den Arbeitnehmer belastend, wenn es neben der Störung im Leistungsbereich außerdem noch zu nachteiligen Auswirkungen im Bereich der betrieblichen Verbundenheit (Betriebsablaufstörungen, Betriebsordnung, Betriebsfrieden) gekommen ist (Bestätigung und Klarstellung des Urteils vom 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB).Der Senat hat alsdann im Urteil vom 17. März 1988 (- 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB) verdeutlicht, wenn ein Arbeitnehmer ohne rechtfertigenden Grund nicht (oder verspätet) zur Arbeit erscheine, dann erbringe er die von ihm geschuldete Arbeitsleistung nicht, was einen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Erbringung der von ihm geschuldeten Arbeitsleistung darstelle (unter II 4 b der Gründe).
Abgesehen davon, daß solche Auswirkungen nicht für die Eignung als Kündigungsgrund erforderlich sind (BAGE 58, 37, 53 f. = AP Nr. 99 zu § 626 BGB, zu II 4 d der Gründe), geht es bei der hier anzustellenden Prognose nur um die zu besorgende Einhaltung der Vertragspflichten durch den Kläger.
Wie der Senat im Urteil vom 17. März 1988 (aaO) entschieden hat, ist es nicht für die Eignung als Kündigungsgrund, sondern nur (zusätzlich) für die Interessenabwägung erheblich, und zwar im Sinne einer Belastung des Arbeitnehmers, wenn es neben einer Störung im Leistungsbereich auch noch zu nachteiligen Auswirkungen im Betriebsablauf oder für den Betriebsfrieden gekommen ist (s. zu II 4 d und II 6 e der Gründe); allerdings hat der Senat in jenem Fall den Sachvortrag der Beklagten zur Betriebsstörung nicht als ausreichend substantiiert angesehen.
Das findet seine Berechtigung darin, daß erst auf diese Weise eine Störung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzstörung) auszumachen ist (vgl. BAGE 61, 131, 138 f. = AP, aaO, zu B I 2 a und b der Gründe und BAGE 58, 37, 49 = AP, aaO, zu II 4 d der Gründe).
Ein derartig allgemeines Vorbringen hat der Senat allerdings bisher zur Darlegung von Betriebsablaufstörungen nicht als substantiiert genug angesehen (s. BAGE 58, 37, 54 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB, zu II 6 e bb der Gründe), weil es neben den mangelnden konkreten Zeitangaben auch an einer Benennung der Mitarbeiter fehle.
Der Senat hat zwar in dem Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 37, 57 = AP, aaO, zu III 1 der Gründe) erwogen, ob bei Verstößen gegen eine Arbeitsordnung - worauf sich die Beklagte hier zusätzlich beruft - vor Ausspruch einer Kündigung eventuell in der Arbeitsordnung vorgesehene kollektivrechtliche Maßnahmen (mündliche Verwarnung, Verweis, Betriebsbusse) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angezeigt wären.
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Solange erwartet werden kann, der Arbeitnehmer werde in Zukunft sein Fehlverhalten abstellen, ist eine Kündigung regelmäßig als ultima ratio nicht erforderlich (BAG Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 a der Gründe, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; U. Preis, Prinzipien des Arbeitsrechts, S. 454 ff.; ders. DB 1989, 685 ff.;… MünchKomm-Schwerdtner , BGB, 2. Aufl., vor § 620 BGB Rz 256;… KR-Wolf , 3. Aufl., Grunds.Der Senat hält auch zumindest für den Regelfall von Störungen im Leistungsbereich im Rahmen der verhaltensbedingten Kündigung an der Trennung von mitbestimmungsfreier Abmahnung aufgrund individualrechtlichen Rügerechts als Vorstufe für die individualrechtliche Kündigungsmaßnahme gegenüber mitbestimmten kollektivrechtlichen Maßnahmen als Sanktion wegen eines Verstoßes gegen die betriebliche Ordnung fest (vgl. BAG Urteile vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972
und vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 der Gründe, m. w. N.). - BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Zwar werden bei der krankheitsbedingten Kündigung die Betriebsablaufstörungen unter dem Gesichtspunkt einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen bereits im Rahmen des eigentlichen personenbedingten Kündigungsgrundes geprüft (Senatsrechtsprechung: BAGE 61, 131, 138 f. = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen und vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 2 der Gründe).Das findet seine Berechtigung darin, daß erst auf diese Weise eine Störung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzstörung) auszumachen ist (vgl. BAGE 61, 131, 138 f. = AP, aaO, zu B I 2 a und b der Gründe und BAGE 58, 37, 49 = AP, aaO, zu II 4 d der Gründe).
- BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88
Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Deswegen ist in der einschlägigen Literatur wohl teilweise der Eindruck entstanden, ohne derartige Auswirkungen komme eine Kündigung nicht in Betracht (vgl. etwa Berger-Delhey in Anm. zu EzBAT, § 54 BAT Nr. 26; U. Preis DB 1990, 630, 634 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]; Kraft/Raab in Anm. zu EzA § 626 BGB n. F. Nr. 116; Löwisch, EWiR 1989, 139, § 626 BGB; "richtig" verstanden dagegen von Börgmann SAE 1989, 192; Willemsen in 2. Anm. zu EzA § 626 BGB n. F. Nr. 116, zu III 2).Es geht hier um verschiedene Dinge: Das Rügerecht folgt aus § 611 BGB und das Recht zur Betriebsbuße - von deren Zulässigkeit unterstellt - aus § 87 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG (vgl. dazu U. Preis, Prinzipien des Arbeitsrechts, S. 460; ders. DB 1990, 686 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]).
- BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79
Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei …
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Der Senat hält auch zumindest für den Regelfall von Störungen im Leistungsbereich im Rahmen der verhaltensbedingten Kündigung an der Trennung von mitbestimmungsfreier Abmahnung aufgrund individualrechtlichen Rügerechts als Vorstufe für die individualrechtliche Kündigungsmaßnahme gegenüber mitbestimmten kollektivrechtlichen Maßnahmen als Sanktion wegen eines Verstoßes gegen die betriebliche Ordnung fest (vgl. BAG Urteile vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 der Gründe, m. w. N.). - BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78
Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Das ergänzende Vorbringen (jeweiliger Produktionsausfall von 270 Achsköpfen pro Fehltag) wäre daher - wenn es dem Betriebsrat nicht ohnehin bekannt war - als zulässige Vervollständigung im Sinne der Rechtsprechung zu § 102 BetrVG zu werten (vgl. BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972 und BAGE 49, 39 = AP Nr. 39, aaO). - BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Das ergänzende Vorbringen (jeweiliger Produktionsausfall von 270 Achsköpfen pro Fehltag) wäre daher - wenn es dem Betriebsrat nicht ohnehin bekannt war - als zulässige Vervollständigung im Sinne der Rechtsprechung zu § 102 BetrVG zu werten (vgl. BAGE 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972 und BAGE 49, 39 = AP Nr. 39, aaO). - BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76
Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Der Senat hält auch zumindest für den Regelfall von Störungen im Leistungsbereich im Rahmen der verhaltensbedingten Kündigung an der Trennung von mitbestimmungsfreier Abmahnung aufgrund individualrechtlichen Rügerechts als Vorstufe für die individualrechtliche Kündigungsmaßnahme gegenüber mitbestimmten kollektivrechtlichen Maßnahmen als Sanktion wegen eines Verstoßes gegen die betriebliche Ordnung fest (vgl. BAG Urteile vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 der Gründe, m. w. N.). - BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des …
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 6. Februar 1969 - 2 AZR 241/68 - AP Nr. 58 zu § 626 BGB, vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 87 aaO, vom 20. September 1984 - 2 AZR 233/83 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung …und vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18, aaO, zu II 2 der Gründe) die Auffassung vertreten, es liege ein die Kündigung rechtfertigender Grund vor, wenn es um das Verhalten eines Arbeitnehmers gehe, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt werde; solch eine Beeinträchtigung könne sich u. a. auf den Leistungsbereich beziehen. - BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe, m. w. N.). - BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf
- BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78
Inhalt der Abmahnung
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang …
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83
Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls
- BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - …
- BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsbummelei - …
- BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 241/68
Kündigung - Politische Betätigung
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
- BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst
- BAG, 28.11.1956 - GS 3/56
Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung
- BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02
Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen
Als verhaltensbedingter Grund ist insbesondere eine rechts- (vertrags)widrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis geeignet, wobei regelmäßig Verschulden erforderlich ist; die Leistungsstörung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein (BAG 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/91 - BAGE 67, 75). - BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06
Kündigung - Minderleistung
Als verhaltensbedingter Grund ist insbesondere eine rechts- oder (vertrags-)widrige Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis geeignet, wobei regelmäßig Verschulden erforderlich ist; die Leistungsstörung muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein (Senat 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50, zu II 3 b der Gründe; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262, zu II 2 b der Gründe; 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75, zu II 2 a der Gründe). - BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Arbeitnehmer rechtswidrig und schuldhaft seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt hat (BAG 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75; 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 395 ff.).
- ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten …
dazu anklingend schon BAG 25.3.1976 - 2 AZR 127/75 - AP § 626 BGB Ausschlussfrist Nr. 10 [V.2]; ausdrücklich dann spätestens BAG 4, 11.1981 - 7 AZR 264/79 - BAGE 37, 64 = AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 4 [II.2 b, aa.]; 18.10.1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80 = AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 6 [B.I.1.]; 13.6.1986 - 7 AZR 623/84 - BAGE 52, 210 = AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 13 [II.1.]; 16.2.1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP § 1 KSchG 1969 Krankheit Nr. 20 [B.III.1 c, bb.]; 17.1.1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75 = AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 25 [II.2 c.]; 21.1.1993 - 2 AZR 330/92 - AP § 52 MitbestG Schleswig-Holstein Nr. 1 [C.II.2 b.]; 18.2.1993 - 2 AZR 518/92 - RzK I 6 f Nr. 7; 6 g Nr. 17 [B.II.2 d.]; s. aus neuerer Zeit BAG 12.7.2007 - 2 AZR 716/06 - BAGE 123, 234 = AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 28 = NZA 2008, 173 [B.II.2 a.]; s. übergreifend auch BGH11.2.1987 - IV a ZR 194/85 - BGHZ 100, 60, 64, wo von dem "das ganze Zivilrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Mittel und Zweck" die Rede ist. - BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten …
Würden bei einem unentschuldigten Fehlen des Arbeitnehmers, das zudem ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers erfolgt, solche Betriebsablaufsstörungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51; vgl. auch Senat 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - BAGE 67, 75). - BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Im Gegenteil: Das Bundesarbeitsgericht hat zumindest seit 1988 (vgl. u. a. Urteile vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 d bb der Gründe; vom 17. Januar 1991 - BAGE 67, 75, 81 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 c der Gründe …und vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP Nr. 27, aaO, zu III 3 e der Gründe) deutlich herausgestellt, auch im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung gelte das Prognoseprinzip (ebenso BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu C I 3 a aa der Gründe); der Kündigungszweck sei zukunftsbezogen ausgerichtet, weil mit der verhaltensbedingten Kündigung das Risiko weiterer Vertragsverletzungen ausgeschlossen werden solle; entscheidend sei, ob eine Wiederholungsgefahr bestehe oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirke (zur Rechtsprechungsentwicklung siehe auch Bitter/Kiel, RdA 1995, 26, 34, 35;… vgl. ferner Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts, 1987, S. 454 f.). - BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, m.w.N.) liegt ein die Kündigung rechtfertigender Grund vor, wenn es um das Verhalten eines Arbeitnehmers geht, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird; eine solche Beeinträchtigung kann sich auch auf den Leistungsbereich beziehen.Wie der erkennende Senat jedoch schon in dem Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB) eingehend dargelegt und in dem Urteil vom 17. Januar 1991 (aaO) nochmals verdeutlicht hat, liegt eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses bereits in der Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, in den dort entschiedenen Fällen in der Nichterfüllung der Pflicht zur Leistung der vereinbarten Dienste (§ 611 Abs. 1 BGB) durch Fernbleiben von der Arbeit.
Solche konkrete Störungen sind somit nicht unabdingbare Voraussetzung für die soziale Rechtfertigung der Kündigung, ihnen kommt vielmehr nur ein neben dem Vertragsverstoß zusätzlich belastendes Gewicht zu (vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1991, aaO, zu II 2 a und 3 a bb der Gründe).
Insoweit hält der Senat an seiner neueren Rechtsprechung fest, nach der keine "abstrakte oder konkrete Gefährdung, sondern nur eine konkrete Störung des Betriebsablaufes" erheblich ist (Urteile vom 17. März 1988 und 17. Januar 1991, aaO).
Entscheidend ist, ob eine Wiederholungsgefahr besteht oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirkt (Senatsurteile vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 d bb der Gründe und vom 17. Januar 1991, aaO, zu II 2 c der Gründe, jeweils m. w. N.;… Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 690).
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Sie ist grundsätzlich auszusprechen, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll und die Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich liegen (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteile vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vom 16. August 1991 - 2 AZR 604/90 - AP Nr. 27 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; zuletzt BAG Urteile vom 17. Februar 1994 - 2 AZR 616/93 - AP Nr. 116 zu § 626 BGB und vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG; zum Abmahnungserfordernis bei Fehlverhalten im Vertrauensbereich vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 1983 - 2 AZR 524/81 - AP Nr. 15 zu Art. 140 GG, zu IV 1 der Gründe). - BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf geprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe; BAGE 67, 75, 79 = AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 649/94 - AP Nr. 34 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu B III 1 der Gründe).Dies steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35; BAGE 67, 75 = AP, aaO;… vgl. hierzu KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 427, m.w.N.).
Daß der Arbeitnehmer mit der Eingehung des Arbeitsverhältnisses in der Regel für den Arbeitgeber erkennbar gerade auch den Zweck verfolgt (…vgl. Preis, aaO), seine Unterhaltspflichten erfüllen zu können, tritt dagegen in den Hintergrund, wenn der Arbeitnehmer gewichtige Pflichten aus dem Arbeitsvertrag trotz Abmahnung wiederholt vorsätzlich verletzt (…vgl. BAG, aaO;… Rüthers/Franke, aaO); in diesem Fall können die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers bei der Interessenabwägung kaum von Gewicht und im Extremfall sogar völlig vernachläßigbar sein (vgl. BAGE 67, 75, 88 = AP, aaO, zu III der Gründe).
Würden bei Verspätungen des Arbeitnehmers selbst solche Störungen ausnahmsweise nicht auftreten, wäre der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit eigentlich überflüssig und sein Einsatz für den Arbeitgeber nicht von Nutzen, was regelmäßig nicht angenommen werden kann (vgl. auch BAGE 67, 75, 84 = AP, aaO, zu II 3 b der Gründe).
Betriebsablaufstörungen müssen nicht einen bestimmten Grad von Intensität erreichen, um im Rahmen der Interessenabwägung für den Arbeitnehmer zusätzlich belastend zu sein (vgl. BAGE 67, 75 = AP, aaO).
- BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93
Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind
Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Verhaltens- und Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BAGE 19, 351, 354 = AP Nr. 1 zu § 124 GewO, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung, zu 4 c der Gründe; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 17. Januar 1991, BAGE 67, 75, 81 = AP Nr. 25, aaO, zu II 2 c der Gründe;… KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 234, m. w. N.;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 96 ff., m. w. N.).Vielmehr stellte sich die spontane Kündigung unter Berücksichtigung der hier zu beachtenden Kündigungsschutzbestimmungen (§§ 1 Abs. 2, 13 KSchG sowie § 626 BGB) als unverhältnismäßig und nicht dem Ultima-ratio-Prinzip entsprechend (vgl. dazu BAGE 67, 75, 81 = AP, aaO, zu II 2 c der Gründe, m. w. N.) dar.
- BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04
Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter …
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92
Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle
- BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00
Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung - …
- BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines …
- ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16
Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM
- BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
- ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14
Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …
- BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines …
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 6 Sa 467/06
Vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle …
- BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95
Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit
- ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21
Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam
- ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung
- ArbG Mannheim, 30.07.2009 - 15 Ca 278/08
Kündigung wegen Diebstahls eines zur Entsorgung bestimmten Gegenstands - …
- ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11
Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" …
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 752/06
Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer
- LAG Hessen, 10.11.2004 - 2 Sa 756/04
Materielle Präklusion nach dem Kündigungsschutzgesetz; Wirksamkeit einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 2 Sa 188/16
Außerordentliche Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 900/95
Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen Fehlverhaltens eines …
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13
Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- ArbG Berlin, 06.06.2014 - 28 Ca 5695/14
Kündigung - Abhilfe verhaltensbedingter Vertragsstörung durch technische oder …
- LAG Baden-Württemberg, 08.09.2004 - 2 Sa 66/04
Verhaltensbedingte Kündigung; Zuspätkommen des Arbeitnehmers; Grundsätze des …
- ArbG Berlin, 05.12.2014 - 28 Ca 13508/14
Außerordentliche Kündigung - Nichtabrechnung von Geldern für dienstliche …
- ArbG Berlin, 10.05.2013 - 28 Ca 15881/12
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung
- ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches …
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 506/96
Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- LAG Düsseldorf, 14.03.1996 - 5 Sa 20/96
Kündigung: Umfang des Informationsanspruchs des Betriebsrats
- BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
Personalvertretungsrecht - Mitwirkung des Personalrats bei verhaltensbedingter …
- BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
Voraussetzungen einer Kündigung auf Grund von unentschuldigtem Fernbleiben vom …
- BayObLG, 26.10.1998 - 1Z RR 599/96
Zum Status der Sparkassenbeamten und Sparkassenangestellten in Bayern
- LAG Berlin, 12.08.1996 - 9 Sa 47/96
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen unentschuldigten Fernbleibens vom …
- LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige …
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03
Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als …
- LAG Köln, 25.01.1995 - 7 Sa 1044/94
Kündigung: unentschuldigtes Fehlen
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92
Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und …
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
- LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 404/06
Kündigung wegen nicht erklärbarer Einnahmen aus einer Nebentätigkeit
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- LAG Hamm, 16.07.2009 - 17 Sa 619/09
Unbegründete Schmerzensgeldklage wegen Schikane am Arbeitsplatz bei …
- LAG Düsseldorf, 08.12.1999 - 12 TaBV 35/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 1383/03
Interessenabwägung bei Fehlverhalten
- LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01
Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im …
- LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00
Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug …
- LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 857/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Wegnahme - Zahlungsabsicht - Zahlung vor …
- LAG Hamm, 21.06.2000 - 18 Sa 2191/99
Klage eines Arbeitnehmers (Kraftfahrer und Lagerarbeiter) gegen eine fristgemäße …
- LAG Hamburg, 28.11.1991 - 2 Sa 49/91
Heuerverhältnis; Kündigung; Kündigungsfrist; Rücknahme; Wirksamkeit; Beendigung; …
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
- LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98
Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung; …
- LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den …
- ArbG Essen, 22.07.2011 - 5 Ca 581/11
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten …
- BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 594/95
Abgrenzung zwischen der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung - …
- ArbG Düsseldorf, 09.03.2012 - 11 Ca 6767/11
Wirksamkeit einer vorformulierten Klausel in einem Arbeitsvertrag bzgl. einer …
- LAG Hamm, 11.09.2009 - 19 Sa 555/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Maschinisten wegen unterlassener …
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
- BAG, 08.06.1995 - 2 AZR 1037/94
Schadenersatz nach außerordentlicher Kündigung eines Umschulungsverhältnisses - …
- LAG Köln, 02.03.2018 - 10 Sa 773/17
Kündigung; leistungsbedingt; Einzelfall
- ArbG Bochum, 22.12.2010 - 5 Ca 2700/10
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zuweisung von …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2763/09
Konkurrenztätigkeit; angestellte Rechtsanwälte; Eigenkündigung; Abmahnung
- LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 44/04
Versagung von Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit von 12 Wochen; …
- LAG Düsseldorf, 30.10.1996 - 12 Sa 827/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Inhaftnahme des Arbeitnehmers
- LAG Hamm, 01.09.1995 - 10 Sa 1909/94
Verwertungsverbot eines über Zimmersprechanlage mitgehörten Telefonats im …
- ArbG Würzburg, 19.09.2022 - 10 Ca 549/22
Zurückbehaltungsrecht, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Lösung des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2010 - 10 Sa 34/10
Verhaltensbedingte Kündigung wegen unbefugtem Verlassen des Arbeitsplatzes
- LAG Hamm, 11.09.2009 - 19 Sa 556/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Maschinisten wegen unterlassener …
- LAG Hamm, 18.09.2000 - 17 Sa 551/00
- LAG Hamm, 08.10.1997 - 18 Sa 539/97
Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wegen wiederholtem …
- LAG Hessen, 29.08.2003 - 10 Sa 728/03
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; …
- LAG Hessen, 18.01.2000 - 9 Sa 901/99
Häufiges Zuspätkommen rechtfertigt ordentliche Kündigung.
- ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung
- ArbG Hamburg, 02.10.2000 - 21 Ca 233/00
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Eigentumsdelikte oder …
- ArbG Köln, 03.02.2000 - 1 Ca 8005/99
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer ungerechtfertigten …
- LAG Hessen, 06.05.1997 - 9 TaBV 187/96
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu der beabsichtigten …
- ArbG Cottbus, 02.07.2008 - 5 Ca 470/08
Körperliche Gewalt gegen ein Kind rechtfertigt außerordentliche Kündigung einer …
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 8 Ca 5937/04
- LAG Hamm, 10.03.1992 - 6 (20) Sa 1746/91
Arbeitsverhältnis; Kündigung; Zeitpunkt; Kündigungsschutzklage; Soziale …
- LAG Köln, 31.03.2006 - 12 Sa 1651/05
Rechtmäßigkeit einer Kündigung im Falle einer unkontrollierten Beleidigung unter …
- LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 2096/98
Verspätete Urlaubsrückkehr - Kündigung
- ArbG Frankfurt/Main, 11.12.2008 - 1 Ca 6488/08
Kündigung für unhöflichen Hotelportier?
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2003 - 2 Sa 1311/02
- ArbG Hamburg, 25.09.2002 - 21 Ca 425/02
Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung; Im Verhalten des Arbeitnehmers liegende …
- LAG Hamburg, 20.06.1991 - 2 Sa 21/91
- ArbG Leipzig, 16.01.2008 - 2 Ga 2/08
- ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 18 Ca 6861/05
Manipuliertes Attest - fristlose Kündigung!
- ArbG Ludwigshafen, 25.01.2000 - 5 Ca 1077/99
Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen …
- ArbG Kassel, 28.10.1998 - 8 Ca 234/98
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Vorliegen eines wichtigen …
- ArbG Hamburg, 14.08.1995 - 21 Ca 401/94
- ArbG Ludwigshafen, 16.02.2007 - 3 Ca 2519/06