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   BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05   

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https://dejure.org/2006,3676
BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05 (https://dejure.org/2006,3676)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05 (https://dejure.org/2006,3676)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 (https://dejure.org/2006,3676)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Volkshochschuldozentin auf bezahlten Erholungsurlaub; Qualifizierung einer Volkshochschuldozentin als arbeitnehmerähnliche Person i.S.d. § 2 S. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG); Abgrenzung zwischen arbeitnehmerähnlicher Person i.S.v. § 2 S. 2 BUrlG und einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; BUrlG § 2 S. 1; BUrlG § 2 S. 2
    Urlaubsvergütung für Volkshochschuldozentin als arbeitnehmerähnlichen Person

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch arbeitnehmerähnlicher Personen auf Urlaubsentgelt, falls die Einkünfte aus ihrer Tätigkeit der Sicherung ihrer Lebensgrundlage dienen ? Volkshochschuldozenten als arbeitnehmerähnliche Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 1502
  • JR 2007, 86
  • NZA-RR 2006, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.02.1979 - 6 AZR 246/77

    Teilzeitarbeit - Freies Mitarbeiterverhältnis - Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Für die Beurteilung des privatrechtlichen Status als arbeitnehmerähnliche Person ist die von vornherein nur unterstützend eingreifende staatliche Leistung und nicht in Anspruch genommene Leistung ohne Bedeutung (vgl. schon BAG 13. Februar 1979 - 6 AZR 246/77 - AP BUrlG § 2 Nr. 3 = EzA BUrlG § 2 Nr. 4 zum Verzicht auf BAföG).

    So schließt das Bestehen eines Teilzeitarbeitverhältnisses bei einem Dritten das gleichzeitige Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses als arbeitnehmerähnliche Person nicht aus (BAG 13. Februar 1979 - 6 AZR 246/77 - AP BUrlG § 2 Nr. 3 = EzA BUrlG § 2 Nr. 4).

  • BAG, 15.02.1965 - 5 AZR 358/63

    Nebenberufliche Lehrkräfte - Weiterführende Schulen - Stundenvergütung -

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1965 (- 5 AZR 358/63 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 7) ist nichts anderes zu entnehmen.
  • BAG, 16.12.1957 - 3 AZR 92/55

    Lehrbeauftragte an Hochschulen - Lehrbeauftragte an hochschulähnlichen Instituten

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn die Rente so hoch ist, dass sie allein für sich geeignet ist, die Existenz des Beschäftigten zu sichern und er deshalb nicht darauf angewiesen ist, durch die Verwertung seiner Arbeitskraft weitere Einnahmen zu erzielen (vgl. BAG 16. Dezember 1957 - 3 AZR 92/55 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 3).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Die Vorschrift enthält keine gesetzliche Definition für alle arbeitsrechtlichen Vorschriften, die auf das Rechtsverhältnis einer arbeitnehmerähnlichen Person anzuwenden sind (so schon BAG 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - BAGE 30, 163).
  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Betroffene auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Dienstleistung zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20).
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Das ist gegeben, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 - BAGE 14, 17).
  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO), das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Das ist gegeben, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; 13. Dezember 1962 - 2 AZR 128/62 - BAGE 14, 17).
  • BAG, 06.12.1974 - 5 AZR 418/74

    Abhängigkeit - Kurzfristige Dienstleistungen - Künstler - Zaubershow -

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Vorausgesetzt wird weiter eine gewisse Dauerbeziehung (vgl. BAG 6. Dezember 1974 - 5 AZR 418/74 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 14).
  • LAG Berlin, 07.10.2004 - 16 Sa 1388/04

    Urlaubsentgeltanspruch einer Volkshochschuldozentin

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. Oktober 2004 - 16 Sa 1388/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Sie zeigt sich insbesondere in der Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (vgl. BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 11; Bayreuther RdA 2020, 241, 246; ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 41; MHdB ArbR/Schneider 4. Aufl. § 18 Rn. 19 f., 35; Schubert RdA 2020, 248, 251; HWK/Thüsing 9. Aufl. § 611a BGB Rn. 53) .
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 22. Februar 1999 - 5 AZB 56/98 - zu B II der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 der Gründe) .

    (aaa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - zu II 2 b der Gründe; 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 - BAGE 66, 95; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - zu II 3 c der Gründe) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

    Außerdem muss die wirtschaftlich abhängige Person ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (st. Rspr., BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 31; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14; BAG, Beschluss vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - Rn. 13).

    (aa) Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls und der Verkehrsanschauung das Maß der Abhängigkeit einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 36; BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 14).

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - EzA BUrlG § 2 Nr. 6, zu I 3 b der Gründe; 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 12 = EzA BurlG § 2 Nr. 5, zu I 1 a bb der Gründe; 11. Juni 2003 - 5 AZB 43/02 - BAGE 106, 273, 277 f.; 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, 30; 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 52, zu II 3 b aa der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 51, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

    Sie sind Selbständige, wobei an die Stelle der das Arbeitsverhältnis prägenden persönlichen Abhängigkeit die wirtschaftliche Abhängigkeit tritt (Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - EzA BUrlG § 2 Nr. 6).
  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Es kann dahinstehen, unter welchen Voraussetzungen anderweitige, aus dem Einsatz der Arbeitskraft des Auftragnehmers resultierende Einkünfte zum Wegfall der wirtschaftlichen Abhängigkeit führen können (vgl. zum Rentenbezug: BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - Rn. 17, EzA BUrlG § 2 Nr. 6; zum Meinungsstand: Däubler/Reinecke TVG 2. Aufl. § 12a Rn. 49; GMP/Germelmann/Müller-Glöge 7. Aufl. § 5 Rn. 35; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 12a Rn. 75; Willemsen/Müntefering NZA 2008, 193, 195 f.) .
  • LAG Köln, 29.05.2006 - 14 (5) Sa 1343/05

    Frachtführer als arbeitnehmerähnliche Person

    Bei der Definition der Arbeitnehmerähnlichen Personen ist von den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen auszugehen, ergänzend können die Merkmale des § 12 a Tarifvertragsgesetz herangezogen werden, siehe BAG, Urteil vom 17.1.2006 - 9 AZR 61/05.

    Kraft Definition ist die arbeitnehmerähnliche Person damit Selbständiger, siehe BAG, Urteil vom 17.1.2006 - 9 AZR 61/05.

  • LAG Nürnberg, 20.10.2023 - 8 Sa 147/23

    Kündigung - Schriftform - arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsabgeltung

    Der Bezug einer Rente kann nur dann dazu führen, den freien Mitarbeiter als wirtschaftlich unabhängig anzusehen, wenn die Rente so hoch ist, dass sie allein für sich geeignet ist, die Existenz des Beschäftigten zu sichern und er deshalb nicht darauf angewiesen ist, durch die Verwertung seiner Arbeitskraft weitere Einnahmen zu erzielen (BAG, Urteil v. 17.01.2006, 9 AZR 61/05, in juris recherchiert).
  • LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20

    Rechtsweg - Rechtsanwalt - wirtschaftliche Abhängigkeit - arbeitnehmerähnliche

    Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05, Rn. 14, juris).
  • LAG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ta 76/07

    Leitende Arzt einer Spezialklinik als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs.

    Er war von ihr wirtschaftlich abhängig, denn der Kläger hat nunmehr substantiiert belegt, dass er zur Sicherung seiner Existenzgrundlage auf die bei der Beklagten erzielten Einkünfte angewiesen war (BAG vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05, EzA BUrlG, § 2 Nr. 6 zu I 3 b der Gründe).
  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
  • FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 16 K 574/04

    Personalüberlassung einer Stadt an eine ihrer Tochtergesellschaften als eine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - arbeitnehmerähnliche Person -

  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers;

  • LSG Bayern, 13.03.2007 - L 6 R 638/05

    Rentenversicherungspflicht der Tätigkeit als selbstständige Dozentin;

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