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   BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05   

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https://dejure.org/2007,4638
BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05 (https://dejure.org/2007,4638)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2007 - 7 AZR 487/05 (https://dejure.org/2007,4638)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 7 AZR 487/05 (https://dejure.org/2007,4638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abschluss von sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen mit wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern an Hochschulen und Forschungseinrichtungen; Folgen der Rechtfertigung der Befristung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern an einer ...

  • Judicialis

    HRG § 57a Abs. 1 Satz 2; ; HRG § 57b Abs. 3; ; TzBfG § 14 Abs. 2; ; BAT SR 2y Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristung; Hochschule; Vereinbarungssperre

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 768 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 98/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05
    Diese umfassende Bezugnahme auf den BAT und den diesen ergänzenden Sonderregelungen und sonstigen Tarifverträgen erfasst auch die Sonderregelungen 2y BAT (vgl. BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - BAGE 97, 78 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A I 2 b der Gründe).

    Zwar können die Arbeitsvertragsparteien bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses wirksam die Geltung der Protokollnotizen zu Nr. 1 SR 2y BAT ausschließen, selbst wenn die ausgeklammerten Regelungen gegenüber den gesetzlichen Befristungstatbeständen für den Arbeitnehmer günstiger sind (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - BAGE 97, 78 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A I 2 a der Gründe; 14. Februar 1990 - 7 AZR 68/89 - BAGE 64, 164 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 12 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 10, zu I 1 der Gründe).

    Im Bereich des BAT galt dies wegen der Nr. 1 SR 2y BAT nur, wenn die Parteien bei Vertragsschluss nicht tarifgebunden waren und sie die Protokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2y BAT nicht zum Gegenstand ihrer Inbezugnahme gemacht haben (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - BAGE 97, 78 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A I 2 b der Gründe).

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigen es die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele, durch eine zweiseitig-zwingende Regelung sicherzustellen, dass die Vorschriften des Gesetzes über die Befristung von Arbeitsverträgen des betroffenen Personenkreises nicht zur Disposition zukünftiger Tarifvertragsverhandlungen stehen, deren Ergebnis aus Sicht des Gesetzgebers den besonderen Anforderungen an die Forschungsorganisation nicht oder nicht in gleichem Maße genügen würde (vgl. BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 = AP HRG § 57a Nr. 2 = EzA GG Art. 9 Nr. 61, zu C II 2 h der Gründe).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05
    Der Vertrag ist daher insgesamt als nichttypischer Vertrag anzusehen und unterliegt deshalb nur der eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung daraufhin, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) beachtet, nicht gegen allgemeine Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den für die Auslegung maßgeblichen Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 09.06.2005 - 11 Sa 142/05

    Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen Mitarbeiters

    Auszug aus BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm vom 9. Juni 2005 - 11 Sa 142/05 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05
    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, dass das im 5. HRGÄndG enthaltene Zeitbefristungsrecht des HRG nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 nichtig war (BVerfG 27. Juli 2004 - 2 BvF 2/02 -BVerfGE 111, 226, 246, 270, 273).
  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 234/05

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05
    Der Gesetzgeber wollte den in diesem Zeitraum im Vertrauen auf die vermeintlich bestehende Rechtslage abgeschlossenen befristeten Verträgen nur dann ihre Wirksamkeit belassen, wenn sie unter Beachtung der nach dem 5. bzw. 6. HRGÄndG geltenden Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes zustande gekommen waren (dazu ausführlich BAG 21. Juni 2006 - 7 AZR 234/05 - AP HRG § 57a Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 3 b bb der Gründe).
  • BAG, 14.02.1990 - 7 AZR 68/89

    Befristeter Arbeitsvertrag unter sechs Monaten

    Auszug aus BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05
    Zwar können die Arbeitsvertragsparteien bei fehlender beiderseitiger Tarifgebundenheit zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses wirksam die Geltung der Protokollnotizen zu Nr. 1 SR 2y BAT ausschließen, selbst wenn die ausgeklammerten Regelungen gegenüber den gesetzlichen Befristungstatbeständen für den Arbeitnehmer günstiger sind (BAG 21. Februar 2001 - 7 AZR 98/00 - BAGE 97, 78 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 9 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 24, zu A I 2 a der Gründe; 14. Februar 1990 - 7 AZR 68/89 - BAGE 64, 164 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 12 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 10, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Dabei genügt es, wenn sich anhand des schriftlichen Vertragstextes durch Auslegung ermitteln lässt, dass die Befristung auf dem WissZeitVG beruhen soll (vgl. BAG 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 13, aaO; 17. Januar 2007 - 7 AZR 487/05 - Rn. 10 zu § 57b Abs. 3 Satz 1 HRG idF vom 27. Dezember 2004; 5. Juni 2002 - 7 AZR 281/01 - zu I 2 der Gründe zu § 57b Abs. 5 HRG idF vom 19. Januar 1999) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2011 - 11 Sa 59/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis - mittelbare Vertretung eines verbeamteten

    Soweit die Voraussetzungen des Hochschulrahmengesetzes (nunmehr nachfolgend das Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder des Ärztearbeitsvertragsgesetzes nicht vorliegen oder die Befristung nicht auf die Tatbestände dieser Gesetze gestützt werden, sondern der Arbeitgeber die Befristung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Regeln des § 14 TzBfG (ehemals des Beschäftigungsförderungsgesetzes) vornimmt, ist er zur Darlegung des Sachgrundes in Ausfüllung der Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 TzBfG verpflichtet, soweit eine sachgrundlose Befristung gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG nicht in Betracht kommt (vgl. BAG, 17.01.2007, 7 AZR 487/05).
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