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   BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09   

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BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09 (https://dejure.org/2012,12692)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2012 - 3 AZR 555/09 (https://dejure.org/2012,12692)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 (https://dejure.org/2012,12692)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze - Ausübung des Anpassungsrechts - Besteuerung der Sozialversicherungsrente - Besteuerung der Betriebsrente - Beitragspflicht ...

  • openjur.de

    Störung der Geschäftsgrundlage; planwidrige Überversorgung; Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze; Ausübung des Anpassungsrechts; Besteuerung der Sozialversicherungsrente; Besteuerung der Betriebsrente; Beitragspflicht zur ...

  • Bundesarbeitsgericht

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze - Ausübung des Anpassungsrechts - Besteuerung der Sozialversicherungsrente - Besteuerung der Betriebsrente - Beitragspflicht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 313 BGB, § 19 EStG, § 22 EStG, § 228 Abs 1 SGB 5, § 229 Abs 1 Nr 5 SGB 5
    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze - Ausübung des Anpassungsrechts - Besteuerung der Sozialversicherungsrente - Besteuerung der Betriebsrente - Beitragspflicht ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung; Störung der Geschäftsgrundlage; Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze bei planwidriger Überversorgung; Ausübung des Anpassungsrechts; Besteuerung der Sozialversicherungsrente; Besteuerung der ...

  • Betriebs-Berater

    Störung der Geschäftsgrundlage bei Betriebsrente

  • rewis.io

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze - Ausübung des Anpassungsrechts - Besteuerung der Sozialversicherungsrente - Besteuerung der Betriebsrente - Beitragspflicht ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Störung der Geschäftsgrundlage; Wechsel von Bruttogesamtversorgungsobergrenze zu Nettogesamtversorgungsobergrenze bei planwidriger Überversorgung; Ausübung des Anpassungsrechts; Besteuerung der Sozialversicherungsrente; Besteuerung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 942
  • BB 2012, 1599
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    Der Kläger hat bereits jetzt ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung des Umfangs seiner Versorgungsrechte, damit er frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu A II der Gründe, BAGE 89, 262; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236) .

    Gesamtversorgungssysteme können auf eine geringfügige Aufstockung der Sozialversicherungsrenten, die volle oder teilweise Erhaltung des im aktiven Dienst erreichten Lebensstandards oder eine darüber hinausgehende Versorgung ausgerichtet sein (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 312; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Sie legen fest, in welchem Umfang der bisherige Lebensstandard abgesichert werden soll (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, aaO; 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .

    Eine die Anpassungsbefugnis begründende "Überversorgung" kann damit auch insoweit vorliegen, als die Versorgungsordnung nur einen unterhalb der letzten Nettoeinkünfte liegenden Versorgungsgrad angestrebt hat und dieser Versorgungsgrad nunmehr aufgrund von Änderungen im Abgabenrecht planwidrig erheblich überschritten wird (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a dd der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Die Gesamtzusage hat für alle Arbeitnehmer den gleichen Inhalt und die gleiche Bedeutung (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 1 b aa der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Die bisherigen Regelungen der RL 1957 wurden damit gerade nicht für künftig unabänderlich erklärt (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 b aa (1) der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Für welchen Weg sich der Arbeitgeber entscheidet, ist eine Zweckmäßigkeitsfrage (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 89, 262) .

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    Gesamtversorgungssysteme können auf eine geringfügige Aufstockung der Sozialversicherungsrenten, die volle oder teilweise Erhaltung des im aktiven Dienst erreichten Lebensstandards oder eine darüber hinausgehende Versorgung ausgerichtet sein (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 86, 312; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 89, 262) .

    Sie legen fest, in welchem Umfang der bisherige Lebensstandard abgesichert werden soll (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 a bb der Gründe, aaO; 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .

    War die Versorgungsordnung - wie hier - nicht auf eine Versorgung iHv. 100 % des maßgeblichen Nettoeinkommens, sondern auf eine geringere Versorgung ausgelegt, so ist dieser ursprünglich beabsichtigte Versorgungsgrad für den Umfang der zulässigen Absenkung maßgeblich (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 89, 279; 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 86, 312) .

    Im Übrigen ist es auch sachgerecht, Betriebsrentenansprüche, die einen bestimmten Versorgungsgrad decken sollen, nicht an den durch die nicht vorhersehbaren Entwicklungen des Steuer- und Abgabenrechts kaum kalkulierbaren Bruttobeträgen, sondern daran zu orientieren, welche den Lebensstandard des Arbeitnehmers tatsächlich prägenden Nettobezüge diesem zukommen (BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B IV 2 der Gründe, BAGE 86, 312) .

    cc) Da die Sozialversicherungsrente schon nach den RL 1957 mit ihrem Bruttobetrag anzurechnen war, hat Nr. 3.1 der BV 2006 keine Änderung herbeigeführt, sondern die Berechnungsregel der RL 1957 übernommen (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B IV 2 der Gründe, BAGE 86, 312) .

    Im Übrigen werden die Betriebsrentner tendenziell eher begünstigt als benachteiligt, wenn allgemein bei der Ermittlung der Nettobezüge die Steuerklasse III für verheiratete Arbeitnehmer zugrunde gelegt wird (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B IV 3 der Gründe, BAGE 86, 312) .

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats drückt dieser Vorbehalt damit nur klarstellend aus, was von Rechts wegen ohnehin gilt und begründet kein eigenständiges Widerrufsrecht, das einen Rückgriff auf § 313 BGB sperren könnte (vgl. 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 16, BAGE 126, 1) .

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 18, BAGE 126, 1) .

    Dies nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1) .

    dd) Dem steht die Entscheidung des Senats vom 19. Februar 2008 (- 3 AZR 290/06 - BAGE 126, 1) nicht entgegen.

    Dies stelle die Übernahme eines gesteigerten Risikos dar und komme einem Garantieversprechen gleich (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 27, BAGE 126, 1) .

    Entwickeln sich die Gesamtversorgung und das Sozialversicherungsrecht und damit auch die Betriebsrente nicht in gleicher oder ähnlicher Weise, so ist der Arbeitgeber dann zu einer Anpassung wegen Äquivalenzstörung befugt, wenn der ursprüngliche Dotierungsrahmen aufgrund von Änderungen der Rechtslage um mehr als 50 % überschritten wird (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 24, BAGE 126, 1) .

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    Die Störung der Geschäftsgrundlage wegen planwidriger Überversorgung löst ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers aus, das dieser nach billigem Ermessen auszuüben hat (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 29, BAGE 125, 11) .

    Das Anpassungsrecht des Arbeitgebers dient jedoch nicht dazu, die Versorgungsordnung umzustrukturieren und veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen zu verwirklichen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 31, BAGE 125, 11; 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 89, 279) .

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    War die Versorgungsordnung - wie hier - nicht auf eine Versorgung iHv. 100 % des maßgeblichen Nettoeinkommens, sondern auf eine geringere Versorgung ausgelegt, so ist dieser ursprünglich beabsichtigte Versorgungsgrad für den Umfang der zulässigen Absenkung maßgeblich (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 89, 279; 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 86, 312) .

    Das Anpassungsrecht des Arbeitgebers dient jedoch nicht dazu, die Versorgungsordnung umzustrukturieren und veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen zu verwirklichen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 31, BAGE 125, 11; 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 89, 279) .

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    Der Kläger hat bereits jetzt ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung des Umfangs seiner Versorgungsrechte, damit er frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu A II der Gründe, BAGE 89, 262; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu A III 2 der Gründe, BAGE 79, 236) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift hier schon deshalb nicht ein, weil die streitige Forderung noch nicht fällig ist (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, aaO) .

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    Sie dient dem Vertrauensschutz ( BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07  - Rn. 37, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 23. Juli 2009 -  8 AZR 357/08  - Rn. 32, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    Dabei muss der Berechtigte unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. BAG 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 53, BAGE 134, 111) .
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    Da Nettolohnvereinbarungen nicht die Regel, sondern die Ausnahme sind (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 61/06 - Rn. 25, AP BetrAVG § 1 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 9) und sich weder in den RL 1957 noch in der BV 2006 Anhaltspunkte dafür finden, dass die G AG die Betriebsrente netto schuldete, fallen auch Änderungen des Steuerrechts in den Risikobereich der Versorgungsempfänger.
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09
    Sie dient dem Vertrauensschutz ( BAG 13. August 2008 - 7 AZR 269/07  - Rn. 37, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 121; 23. Juli 2009 -  8 AZR 357/08  - Rn. 32, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 212/05

    Einführung einer nettoentgeltbezogenen Gesamtversorgungsobergrenze

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 742/98

    Invaliditätsrente bei dauernder Berufsunfähigkeit

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 352/91

    Krankenversicherungsbeitrag der Rentner

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 7 Sa 14/09

    Änderung der Gesamtversorgungsobergrenze bei unverfallbarer

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    Dieser Anteil stieg bzw. steigt bis zum Jahr 2020 um jährlich 2 vH und sodann bis zum Jahr 2040 um jährlich 1 vH bis auf 100 vH an (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 54) .

    Soll nur der Nettobetrag aus den anderen Versorgungsbezügen maßgebend sein, muss dies mindestens sinngemäß zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 52 mwN) .

    (bbb) Da die Sozialversicherungsrente schon nach der VO I 1995 mit ihrem Bruttobetrag anzurechnen war, hat I Nr. 8 DV 2017 keine Änderung herbeigeführt, sondern die Berechnungsregel der VO I 1995 übernommen (vgl. zu einem anderen Versorgungswerk BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 55) .

    Dieser Versorgungsgrad wird infolge der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr erreicht (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 64) .

    Dieses Versorgungsniveau reicht bei typisierender und pauschalierender Betrachtung aus, um die mit der Beitragspflicht verbundene Schmälerung der Nettorenten angemessen auszugleichen (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 65) , so dass die Beklagte entgegen der Ansicht des Klägers bei der Berechnung seines Ruhegeldes auf seine Gesamtversorgungseinkünfte entfallende Sozialversicherungsbeiträge nicht von dem Ausgleichsbetrag abziehen musste.

    Versorgungsordnungen dürfen jedoch typisieren und pauschalieren, müssen es aber nicht (vgl. BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 478/17 - Rn. 37; 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 68; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98  - zu B I 3 a bb der Gründe, BAGE 89, 262 ).

    Im Übrigen werden die Betriebsrentner tendenziell eher begünstigt als benachteiligt, wenn allgemein bei der Ermittlung der Nettobezüge die Steuerklasse III für verheiratete Arbeitnehmer zugrunde gelegt wird (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - aaO) .

    Sie dient dem Vertrauensschutz (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 34 mwN) .

    Dabei muss der Berechtigte unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass die andere Seite sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - aaO; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08  - Rn. 53 , BAGE 134, 111 ) .

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 23; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06  - Rn. 18 , BAGE 126, 1 ) .

    Dies nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde bzw. geführt hat (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 24; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1) .

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Dabei muss der Berechtigte unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 34) .
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Dabei muss der Berechtigte unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 34) .
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 65/19

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rückstellungen

    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 23; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06  - Rn. 18 , BAGE 126, 1 ) .

    Dies nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde bzw. geführt hat (vgl. BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 24; 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1) .

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 82/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Dabei muss der Berechtigte unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, sodass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 34) .
  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 251/19

    Nettolohnklage - Geringfügige Beschäftigung

    Nettolohnvereinbarungen sind die Ausnahme und müssen deshalb einen entsprechenden Willen klar erkennen lassen (st. Rspr., zB BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 58; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 2 der Gründe, BAGE 111, 131; 19. Oktober 2000 - 8 AZR 20/00 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Sie dient dem Vertrauensschutz (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 34 mwN; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 53, BAGE 134, 111) .
  • LAG Hamm, 28.05.2013 - 9 Sa 1237/12
    Dabei braucht es sich nicht um einen einzigen gesetzgeberischen Eingriff zu handeln; die Geschäftsgrundlage kann auch durch eine Vielzahl von in diesem Umfang und mit diesen Konsequenzen nicht vorhersehbaren Verschiebungen gestört werden (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 49 - Rn. 23; BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 18, BAGE 126, 1).

    Eine solche Störung nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 49 - Rn. 24; BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 19, BAGE 126, 1).

    Gegen die Übernahme der von der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09, Rn. 29 zur Ermittlung einer Überversorgung angewendeten Berechnungsmethode auf den Streitfall bestehen angesichts der Umstände des vorliegenden Einzelfalles durchgreifende Bedenken.

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 588/10

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung

    Der Kläger hat bereits jetzt ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung des Umfangs seiner Versorgungsrechte, damit er frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen kann (BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 555/09 - Rn. 18, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 49; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202) .
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12

    Körperschaftsteuer 2005 bis 2007 und Gewerbesteuermessbeträgen 2005 bis 2008

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 559/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 1693/12

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 194/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2018 - 12 Sa 583/17

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung betreffend die Ruhegeld- und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 102/17

    Direktzusage - betriebliche Altersversorgung - Anpassung bei Wegfall der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2018 - 3 Sa 456/17

    Direktzusage - betriebliche Altersversorgung - Anpassung bei Wegfall der

  • ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18

    Abbau einer Überversorgung

  • ArbG Gießen, 13.05.2016 - 3 Ca 12/16

    Enthält eine durch Tarifvertrag geregelte Versorgungsordnung der

  • LAG Hamm, 19.03.2015 - 15 Sa 1733/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung des arbeitsvertraglich vereinbarten 13.

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 07.11.2014 - 6 Sa 543/14

    Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Erhöhung einer Betriebsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2022 - 6 Sa 411/21

    Unzulässige Stufenklage - Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs

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