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   BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11   

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BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11 (https://dejure.org/2012,1062)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11 (https://dejure.org/2012,1062)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 5 AZN 1358/11 (https://dejure.org/2012,1062)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Rechtliches Gehör

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 Nr 2 ArbGG, § 72 Abs 2 Nr 3 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 2 ArbGG, § 72a Abs 3 S 2 Nr 3 ArbGG, Art 103 Abs 1 GG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtliches Gehör

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundlagen zur ordnungsgemäßen Begründung einer Divergenzbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung i.R. einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begründungserfordernisse bei einer Divergenzbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1164
  • NZA 2012, 411
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.04.2005 - 1 AZN 840/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungen durch Anhörungsrügengesetz

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG müssen diese Voraussetzungen in der Begründung der Beschwerde dargelegt und die Entscheidung, von der das Urteil abweicht, bezeichnet werden (BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200) .

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200, 203) .

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZN 941/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Der Beschwerdeführer hat vielmehr zu dessen Voraussetzungen substantiiert vorzutragen (BAG 20. Januar 2005 - 2 AZN 941/04 - BAGE 113, 195; 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157) .
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Der Beschwerdeführer hat vielmehr zu dessen Voraussetzungen substantiiert vorzutragen (BAG 20. Januar 2005 - 2 AZN 941/04 - BAGE 113, 195; 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157) .
  • BAG, 10.02.1981 - 1 ABN 19/80

    Divergierende Entscheidung - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Abweichen iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG kann nur eine spätere Entscheidung von einer früheren (BAG 10. Februar 1981 -  1 ABN 19/80 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 6 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 3).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96

    Beschwerde der Nichtzulassung der Revision - Divergenz bei Doppelbegründung

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Allein die Darlegung einer fehlerhaften Rechtsanwendung bzw. fehlerhaften oder unterlassenen Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte reicht zur Begründung einer Divergenzbeschwerde nicht aus (vgl. BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 76).
  • BAG, 14.12.2010 - 6 AZN 986/10

    Rechtliches Gehör bei einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BAG 14. Dezember 2010 - 6 AZN 986/10 - Rn. 25 mwN, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 126) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 15 Sa 586/11
    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. August 2011 - 15 Sa 586/11 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Auch ist das Gericht vor Schluss der mündlichen Verhandlung grundsätzlich nicht zur Offenlegung seiner Rechtsauffassung verpflichtet (BAG 31. Mai 2006 - 5 AZR 342/06 (F) - Rn. 5 mwN, BAGE 118, 229), zumal der Kläger nicht darlegt, inwieweit es ihm nicht möglich gewesen ist, die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts generell oder seine Einschätzung zu den im Streitfall anzuwenden Tarifverträgen im Speziellen in der Berufungsverhandlung zu erfragen.
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Unzulässig ist eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt (BAG 5. November 2008 - 5 AZN 842/08 - EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 119; 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - BAGE 121, 52) .
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZN 666/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage -

    Auszug aus BAG, 17.01.2012 - 5 AZN 1358/11
    Die aufgeworfene Rechtsfrage muss sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen können und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (vgl. BVerfG 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 - Rn. 19, NZA 2009, 53; BAG 5. Oktober 2010 - 5 AZN 666/10 - Rn. 3, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 74 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 43) .
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 14 Sa 585/11

    Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages - ERA-Strukturkomponente - Pflicht zur

  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZN 842/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - rechtliches Gehör

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZN 146/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 124/18

    Bei Deckungszusage Schadensersatzansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen

    Dies gilt schon deshalb, weil die Anhörungsrüge der Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs dient und sie kein Behelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Entscheidung ist (BVerfG, GRUR-RR 2009, 441; BGH, GRUR 2009, 90; BAG NJW 2012, 1164).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

    Ein divergierender Rechtssatz ist somit nicht ersichtlich, da ein solcher in der angezogenen Entscheidung selbst (Düwell/Lipke/Düwell ArbGG 3. Aufl. § 72 Rn. 28) und damit in dem schriftlich abgefassten, von sämtlichen Mitgliedern der Kammer unterschriebenen Berufungsurteil (§ 69 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) enthalten sein muss (BAG 17. Januar 2012 - 5 AZN 1358/11 - EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 129 = NZA 2012, 411).
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene

    Allein die Darlegung einer fehlerhaften Rechtsanwendung bzw. fehlerhaften oder unterlassenen Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte reicht zur Begründung einer Divergenzbeschwerde nicht aus ( BAG 23. November 2017 - 5 AZN 713/17 - aaO; 17. Januar 2012 - 5 AZN 1358/11   - Rn. 4 mwN) .
  • BAG, 23.11.2017 - 5 AZN 713/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz

    Allein die Darlegung einer fehlerhaften Rechtsanwendung bzw. fehlerhaften oder unterlassenen Anwendung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der im Gesetz genannten Gerichte reicht zur Begründung einer Divergenzbeschwerde nicht aus (BAG 17. Januar 2012 - 5 AZN 1358/11 - Rn. 4 mwN) .

    aa) Abweichen iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG kann nur eine spätere Entscheidung von einer früheren (BAG 17. Januar 2012 - 5 AZN 1358/11 - Rn. 5; hM, vgl. nur GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 72 Rn. 24; ErfK/Koch 17. Aufl. § 72 ArbGG Rn. 9, jeweils mwN) .

  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 122/18

    Schadensersatz in Form der Erstattung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen

    Dies gilt schon deshalb, weil die Anhörungsrüge der Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs dient und sie kein Behelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Entscheidung ist (BVerfG, GRUR-RR 2009, 441; BGH, GRUR 2009, 90; BAG NJW 2012, 1164).
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 24 U 123/18
    Dies gilt schon deshalb, weil die Anhörungsrüge der Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs dient und sie kein Behelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Entscheidung ist (BVerfG, GRUR-RR 2009, 441; BGH, GRUR 2009, 90; BAG NJW 2012, 1164).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 14 Sa 585/11

    Auslegung eines Anerkennungstarifvertrages - ERA-Strukturkomponente - Pflicht zur

    Die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien des ATV ist daher nicht überschritten (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011, 15 Sa 586/11 in einem ähnlichen Fall - Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZN 1358/11).

    Die Revision wurde für die Beklagte zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) und weil eine Divergenz zur Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 24. August 2011, 15 Sa 586/11, besteht (Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZN 1358/11).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 14 Sa 583/11
    Die Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien des ATV ist daher nicht überschritten (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011, 15 Sa 586/11 in einem ähnlichen Fall - Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZN 1358/11).

    Die Revision wurde für die Beklagte zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) und weil eine Divergenz zur Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 24. August 2011, 15 Sa 586/11, besteht (Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZN 1358/11).

  • LAG Thüringen, 22.06.2021 - 1 Sa 24/20

    Tarifgerechte Eingruppierung - Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung

    Grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG setzt voraus, dass die entscheidende Rechtsfrage klärungsfähig und klärungsbedürftig ist und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 23.6.2016 - 8 AZN 205/16; BAG 17.1.2012 - 5 AZN 1358/11; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage 2018, § 72 Rn. 24 mwN).
  • LAG Thüringen, 05.10.2021 - 1 Sa 391/20

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Bearbeiten von Klagen - tarifgerechte Vergütung

    a) Grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne setzt voraus, dass die entscheidende Rechtsfrage klärungsfähig und klärungsbedürftig ist und die Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit berührt (BAG 23.6.2016 - 8 AZN 205/16; BAG 17.1.2012 - 5 AZN 1358/11; Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage 2018, § 72 Rn. 24 mwN).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZN 588/12
  • LG Frankfurt/Main, 11.08.2020 - 9 T 109/20
  • LG Köln, 06.11.2020 - 34 T 100/20
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