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   BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17   

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BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17 (https://dejure.org/2018,382)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2018 - 5 AZR 69/17 (https://dejure.org/2018,382)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 (https://dejure.org/2018,382)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 362 Abs. 1 BGB, § ... 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1, Abs. 2 MiLoG, § 3 MiLoG, § 38 Abs. 2 EStG, § 28g SGB IV, § 366 Abs. 1 BGB, § 366 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 11 Abs. 1 ArbZG, § 11 Abs. 3 ArbZG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MiLoG, § 3b EStG, § 108 Abs. 1 GewO, § 614 Satz 2 BGB, § 271 Abs. 2 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung als reale Leistungsbewirkung in einem oder mehreren Schuldverhältnissen; Möglichkeit der Tilgungsbestimmung zur Erfüllung einer von mehreren Leistungspflichten; Synallagmatisches Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt als Gegenleistung beim ...

  • bag-urteil.com

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

  • rewis.io

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung als reale Leistungsbewirkung in einem oder mehreren Schuldverhältnissen

  • datenbank.nwb.de

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erfüllung des Mindestlohn-Anspruchs durch Sonn- und Feiertagszuschläge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestlohn - und die Sonn- und Feiertagszuschläge

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen beim Mindestlohn?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf den Mindestlohn

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Feiertagszuschlägen beim Mindestlohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sonn- und Feiertagszuschläge zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs geeignet - Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mindestlohn und Sonn- und Feiertagszuschläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2586
  • NZA 2018, 781
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 864/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    Gemäß § 362 Abs. 1 BGB tritt nach der Theorie der realen Leistungsbewirkung die Erfüllungswirkung als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; BGH 21. November 2013 - IX ZR 52/13 - Rn. 21, jeweils mwN) .

    einer bestimmten Leistungspflicht, zugeordnet werden oder reicht sie zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus mehreren Schuldverhältnissen (im engeren Sinne) aus, bedarf es zum Erlöschen der Forderungen keiner Tilgungsbestimmung (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; BGH 17. Juli 2007 - X ZR 31/06 - zu II 2 a der Gründe; MüKoBGB/Fetzer 7. Aufl. § 362 BGB Rn. 9, jeweils mwN) .

    geeignet den Mindestlohnanspruch zu erfüllen, sind alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (st. Rspr. seit BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202; zuletzt BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 26 mwN; zum Streitstand zwischen "Entgelttheorie" und "Normalleistungstheorie" im Schrifttum sh. nur Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 1 Rn. 106 ff.; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 22 f., jeweils mwN) .

    Denn eine nachträgliche Tilgungsbestimmung ist unwirksam, wenn sie nicht ausdrücklich oder konkludent vorbehalten war (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 - Rn. 18; BGH 26. März 2009 - I ZR 44/06 - Rn. 46) .

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    Dieser gesetzliche Anspruch tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch; wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einen Differenzanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202, seither st. Rspr., zuletzt BAG 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 12) .

    geeignet den Mindestlohnanspruch zu erfüllen, sind alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (st. Rspr. seit BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202; zuletzt BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 26 mwN; zum Streitstand zwischen "Entgelttheorie" und "Normalleistungstheorie" im Schrifttum sh. nur Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 1 Rn. 106 ff.; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 22 f., jeweils mwN) .

    Doch war in der Abrechnungsperiode Kalendermonat, die für vertragliche Ansprüche nach der vereinbarten Fälligkeitsabrede maßgeblich ist und sich für den Mindestlohnanspruch aus § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MiLoG ergibt (vgl. dazu BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 25 mwN, BAGE 155, 202) , die Summe des vertraglich geschuldeten Stundenlohns von 6, 60 Euro und der Sonn- und Feiertagszuschläge von 2, 00 Euro je geleisteter Stunde im Streitzeitraum stets niedriger als der von der Beklagten geleistete gesetzliche Mindestlohn.

  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 692/16

    Mindestlohn - Anrechenbarkeit von Prämien

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    Dieser gesetzliche Anspruch tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch; wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einen Differenzanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202, seither st. Rspr., zuletzt BAG 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 12) .

    Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ist erfüllt, wenn die vom Arbeitgeber für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit - im Streitzeitraum - 8, 50 Euro brutto ergibt (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 15) .

  • LAG Sachsen, 07.12.2016 - 1 Sa 234/16

    Anrechnung von Sonn- und Feiertagszuschlägen auf den gesetzlichen Mindestlohn in

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2016 - 1 Sa 234/16 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2016 - 1 Sa 234/16 - insoweit aufgehoben, als es die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 11. März 2016 - 9 Ca 4390/15 - zurückgewiesen hat.

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 777/12

    Pauschale Entgelterhöhung - Besitzstandsregelung

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    Die Klägerin, die zu Beginn des Streitzeitraums bereits einen Vorprozess anhängig gemacht hatte, in dem sie sich eines Anspruchs auf Sonn- und Feiertagszuschläge aufgrund betrieblicher Übung berühmte, durfte nicht annehmen, die Beklagte wolle mit der weiten Bezeichnung der Entgeltzahlungen als "Aushilfslohn/-gehalt" die Tilgung des möglicherweise objektiv bestehenden Anspruchs der Klägerin auf Sonn- und Feiertagszuschläge ausschließen, zumal alle Schuldverhältnisse der Parteien im engeren Sinne auf einem einheitlichen Lebenssachverhalt beruhen (vgl. zur Auslegung einer Tilgungsbestimmung auch BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 22 f.) .
  • BGH, 17.07.2007 - X ZR 31/06

    Rechte des Hauptunternehmers bei unmittelbarer Erbringung von Leistungen des

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    einer bestimmten Leistungspflicht, zugeordnet werden oder reicht sie zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus mehreren Schuldverhältnissen (im engeren Sinne) aus, bedarf es zum Erlöschen der Forderungen keiner Tilgungsbestimmung (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; BGH 17. Juli 2007 - X ZR 31/06 - zu II 2 a der Gründe; MüKoBGB/Fetzer 7. Aufl. § 362 BGB Rn. 9, jeweils mwN) .
  • BGH, 03.12.1990 - II ZR 215/89

    Zahlung der Einlage auf ein debitorisches Bankkonto

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    Durch eine sog. negative Tilgungsbestimmung kann der Schuldner die durch die Leistungsbewirkung an sich eintretende Erfüllungswirkung ausschließen (vgl. BGH 3. Dezember 1990 - II ZR 215/89 - zu III der Gründe; MüKoBGB/Fetzer 7. Aufl. § 362 BGB Rn. 10; Palandt/Grüneberg 76. Aufl. § 362 BGB Rn. 1, jeweils mwN) .
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    Denn eine nachträgliche Tilgungsbestimmung ist unwirksam, wenn sie nicht ausdrücklich oder konkludent vorbehalten war (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 - Rn. 18; BGH 26. März 2009 - I ZR 44/06 - Rn. 46) .
  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11

    Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    Denn eine nachträgliche Tilgungsbestimmung ist unwirksam, wenn sie nicht ausdrücklich oder konkludent vorbehalten war (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 - Rn. 18; BGH 26. März 2009 - I ZR 44/06 - Rn. 46) .
  • BGH, 21.11.2013 - IX ZR 52/13

    Insolvenzeröffnungswirkung: Kondiktionsanspruch des vorläufigen

    Auszug aus BAG, 17.01.2018 - 5 AZR 69/17
    Gemäß § 362 Abs. 1 BGB tritt nach der Theorie der realen Leistungsbewirkung die Erfüllungswirkung als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 864/16 - Rn. 19; BGH 21. November 2013 - IX ZR 52/13 - Rn. 21, jeweils mwN) .
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16

    Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (st. Rspr., zuletzt BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12 mwN) , der nur dem gesetzlichen Verjährungsrecht unterliegt.
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    Dabei ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn die vom Arbeitgeber für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit - im Streitzeitraum - 8, 50 Euro brutto ergibt (BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18

    Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem

    bb) Mit der Freistellung der Klägerin im Anschluss an den gerichtlichen Vergleich hat die Beklagte indes nur ihre Verpflichtung aus dem Vergleich erfüllt, nicht jedoch zugleich die ihr aus der der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegenden Vereinbarung obliegende Leistung "Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos" iSd. § 362 Abs. 1 BGB bewirkt (zum Eintritt der Erfüllungswirkung vgl. BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    geeignet den Mindestlohnanspruch zu erfüllen, sind alle im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen mit Ausnahme der Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (zB § 6 Abs. 5 ArbZG) beruhen (st. Rspr. seit BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202; zuletzt BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 16 mwN; zum Streitstand zwischen "Entgelttheorie" und "Normalleistungstheorie" im Schrifttum sh. nur Riechert/Nimmerjahn MiLoG 2. Aufl. § 1 Rn. 106 ff.; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 22 f., jeweils mwN) .

    Dieses bestimmt den Mindestlohn unabhängig von der zeitlichen Lage der Arbeit (st. Rspr., zuletzt BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 16) und sieht einen gesonderten Zuschlag für Nachtarbeit nicht vor (BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 29) .

    Wie durch die Zahlung des Nachtarbeitszuschlags der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt wird (st. Rspr., zuletzt BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 16 mwN), kann umgekehrt auch eine Entgeltzahlung, welche die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns nicht übersteigt, den Anspruch auf den Nachtarbeitszuschlag nicht nach § 362 Abs. 1 BGB zum Erlöschen bringen.

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    (1) Materiellrechtlich tritt der gesetzliche Anspruch auf den Mindestlohn zwar eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22, BAGE 155, 202, seither st. Rspr., sh. etwa BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12) .

    Ist die vereinbarte Vergütung geringer als der gesetzliche Mindestlohn, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (st. Rspr., sh. etwa BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12) .

  • BAG, 12.02.2019 - 1 AZR 279/17

    Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich

    einer bestimmten Leistungspflicht, zugeordnet werden oder reicht sie zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus mehreren Schuldverhältnissen (im engeren Sinn) aus, bedarf es zum Erlöschen der Forderungen keiner Tilgungsbestimmung (vgl. BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 250/18

    Rettungsdienst - Vergütung von 24-Stunden-Diensten

    d) Schließlich gibt der Sachvortrag der Klägerin auch keinen Anhalt für einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz mit der Rechtsfolge eines Differenzanspruchs nach § 3 Satz 1 MiLoG (vgl. dazu etwa BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12) .
  • BFH, 18.08.2020 - VII R 34/18

    Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung -

    Diese Eingriffe sind jedoch durch die Ziele des MiLoG, jedem Arbeitnehmer ein existenzsicherndes Monatseinkommen zu gewährleisten (s. BTDrucks 18/1558, S. 28; vgl. auch BAG-Urteil vom 21.12.2016 - 5 AZR 374/16, BAGE 157, 356, Rz 23, m.w.N.) und unter Berücksichtigung der zunehmenden internationalen Mobilität von Arbeitskräften einen Beitrag zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen sowie zur Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu leisten (s. BTDrucks 18/1558, S. 2 und 26; vgl. auch BAG-Urteil in BAGE 113, 149, unter IV.2.b), verfassungsrechtlich gerechtfertigt (so im Ergebnis wohl auch BAG-Urteil vom 17.01.2018 - 5 AZR 69/17, NZA 2018, 781; gleicher Ansicht: Sittard in Henssler/Willemsen/Kalb, a.a.O., Vorbemerkung Vor § 1 MiLoG Rz 11 ff.; Riechert/Nimmerjahn, Mindestlohngesetz, a.a.O., Einführung Rz 107 ff. und 155 ff.; grds. ebenso Zeising/Weigert, NZA 2015, 15, mit Einschränkungen lediglich in Bezug auf den zeitlichen Anwendungsbereich des MiLoG).
  • BAG, 27.04.2021 - 1 ABR 21/20

    Betriebliche Entgeltgrundsätze und Mindestlohn

    § 3 MiLoG führt bei Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns zu einem Differenzanspruch (grds. BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22, BAGE 155, 202; seither st. Rspr., sh. etwa BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 12) .

    Damit wäre auch eine Gewährung der in § 5 ReBe festgelegten Zeitzuschläge - jedenfalls was die dort angeführte Vorfest-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit betrifft - mindestlohnwirksam (vgl. auch BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 17; 22. März 2017 - 5 AZR 424/16 - Rn. 38 ff.) .

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    Danach ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erfüllt, wenn die vom Arbeitgeber für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit dem Mindestentgelt ergibt (BAG 17. Januar 2018 - 5 AZR 69/17 - Rn. 24; 8. November 2017 - 5 AZR 692/16 - Rn. 15) .
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 544/16

    Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische

  • BFH, 18.08.2020 - VII R 12/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 - Übertragung

  • BFH, 18.08.2020 - VII R 35/18

    Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung -

  • SG Münster, 20.09.2021 - S 14 BA 32/21
  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 1700/17
  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 11 K 2644/16

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.07.2018

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.11.2020 - 6 Sa 46/20

    Rufbereitschaft im Bereich des TV-L - Anspruch auf Freizeitausgleich - Erfüllung

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 589/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 43/21

    Vergütung von Fahrtzeiten - Vertragsänderung - Protokoll einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2023 - 8 Sa 104/22

    Erfüllung eines Bruttoentgeltanspruchs - Zurückweisung verspäteter Angriffs- und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2020 - 3 Sa 237/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Dauernachtarbeit - Darlegungslast -

  • VG Cottbus, 14.01.2020 - 3 L 494/19
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