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   BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18   

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https://dejure.org/2019,351
BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18 (https://dejure.org/2019,351)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2019 - 6 AZR 17/18 (https://dejure.org/2019,351)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 (https://dejure.org/2019,351)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bag-urteil.com

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

  • Betriebs-Berater

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

  • Wolters Kluwer

    Bereitschaftsdienst als Aliud zur regelmäßigen Arbeitszeit im tariflichen Arbeitszeitsystem des öffentlichen Dienstes; Keine tarifliche Vorgabe für die zeitliche Lage des Bereitschaftsdienstes; Tarifliche Faktorisierung der Bereitschaftsdienstzeit als ...

  • rewis.io

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung; Freizeitausgleich

  • rechtsportal.de

    Bereitschaftsdienst als Aliud zur regelmäßigen Arbeitszeit im tariflichen Arbeitszeitsystem des öffentlichen Dienstes

  • datenbank.nwb.de

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung - Freizeitausgleich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bereitschaftsdienst ist zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit zu leisten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 165, 48
  • NZA 2019, 496
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    Bereits vor Abschluss des TVöD-B am 1. August 2006 war allerdings anerkannt, dass der Bereitschaftsdienst nunmehr auch während seiner inaktiven Zeiten als Arbeitszeit iSd. Arbeitszeitrechts anzusehen ist (vgl. hierzu BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 23; 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - zu B IV 3 b der Gründe, BAGE 105, 32) .

    Bezüglich der übrigen Beschäftigtengruppen der Krankenhäuser verlangt § 8.1 Abs. 8 TVöD-K für einen Freizeitausgleich dessen Erforderlichkeit zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, eine entsprechende Regelung in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder eine Zustimmung des betroffenen Beschäftigten (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 15 ff.; zum Freizeitausgleich nach Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 AVR DW EKD vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 24 ff.) .

    Dies bringt § 8.1 Abs. 6 TVöD-B zum Ausdruck, indem er die Abgeltung des Bereitschaftsdienstentgelts im Falle der Faktorisierung "im Verhältnis 1:1" vorsieht (anders zB Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 Satz 1 AVR DW EKD: Abgeltung der Arbeitszeit, vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 25) .

  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 990/08

    Wechselschichtzulage - Unterbrechung der Schichtarbeit durch Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    Er kann nicht anstatt der regelmäßigen Arbeitszeit angeordnet werden (Spengler in Hahn/Pfeiffer/Schubert Arbeitszeitrecht 2. Aufl. § 7 TVöD Rn. 19) und ist zu unterscheiden von Bereitschaftszeiten iSv. § 9 TVöD-B, die innerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit liegen (vgl. BAG 6. September 2018 - 6 AZR 204/17 - Rn. 35; 20. Januar 2010 - 10 AZR 990/08 - Rn. 18) .

    Sieht ein Schichtplan neben einer regelmäßigen täglichen Arbeitszeit an bestimmten Tagen Bereitschaftsdienst vor, legt er die regelmäßige Arbeitszeit des Beschäftigten mit einem im Voraus feststehenden Unterbrechungszeitraum fest, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegt (BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 752/13 - Rn. 17; vgl. auch BAG 20. Januar 2010 - 10 AZR 990/08 - Rn. 18 ) .

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    a) Ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, ist in vollem Umfang als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 23, BAGE 132, 195) .
  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03

    Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas anderes (BAG 7. April 2004 - 7 ABR 35/03 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 110, 146) .
  • BAG, 16.07.2014 - 10 AZR 752/13

    Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    Sieht ein Schichtplan neben einer regelmäßigen täglichen Arbeitszeit an bestimmten Tagen Bereitschaftsdienst vor, legt er die regelmäßige Arbeitszeit des Beschäftigten mit einem im Voraus feststehenden Unterbrechungszeitraum fest, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegt (BAG 16. Juli 2014 - 10 AZR 752/13 - Rn. 17; vgl. auch BAG 20. Januar 2010 - 10 AZR 990/08 - Rn. 18 ) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    a) Ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, ist in vollem Umfang als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 23, BAGE 132, 195) .
  • LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17

    Bereitschaftsdienst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen auch für die Zeit

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. November 2017 - 17 Sa 898/17 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 716/08

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    Bezüglich der übrigen Beschäftigtengruppen der Krankenhäuser verlangt § 8.1 Abs. 8 TVöD-K für einen Freizeitausgleich dessen Erforderlichkeit zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, eine entsprechende Regelung in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder eine Zustimmung des betroffenen Beschäftigten (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 716/08 - Rn. 15 ff.; zum Freizeitausgleich nach Anlage 8 Abschn. A Abs. 5 AVR DW EKD vgl. BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 24 ff.) .
  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    Die Tarifvertragsparteien des TVöD-B haben dennoch die Formulierung "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" gewählt und damit deutlich gemacht, dass der Bereitschaftsdienst unabhängig von der arbeitszeitrechtlichen Betrachtung von der regelmäßigen Arbeitszeit zu unterscheiden und zusätzlich dazu zu erbringen ist (vgl. BAG 30. Januar 1996 - 3 AZR 1030/94 - zu I 3 c der Gründe) .
  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
    Der Bereitschaftsdienst wurde damit von der regelmäßigen Arbeitszeit abgegrenzt (vgl. BAG 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - BAGE 69, 85) .
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 199/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase eines

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 833/16

    Ausgleich für Feiertagsarbeit im Rahmen des TV-N MV

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 761/13

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 311/14

    BGH präzisiert Anforderungen an die gewerbliche Weitervermietung von Wohnraum

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13

    Oberarzt - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09

    Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    b) Vorliegend bedarf es wegen der Unzulässigkeit der Anträge zu 1. und 2. (erstinstanzlicher Tenor zu 3. und 4.) keiner Entscheidung, ob es sich bei ihnen um Globalanträge (BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 29, BAGE 165, 48; 17. September 2013 - 1 ABR 26/12 - Rn. 8 ff.; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 23, BAGE 132, 195) handelte und diese - im Fall ihrer Zulässigkeit - als unbegründet abzuweisen wären, weil die Beklagte jedenfalls zu einzelnen Themen bereits Auskünfte erteilt und Kopien zur Verfügung gestellt hat, so dass eine nochmalige unbegrenzte Leistung nicht verlangt werden könnte.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21

    Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift

    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas anderes (BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 29 mwN).
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Auch wenn von ihm möglicherweise Fallgestaltungen erfasst werden, bei denen die Unterlassung von Zahlungen trotz einer Ausnahme verlangt wird, etwa in Fällen des § 7 Abs. 3 BetrAVG, führte dies lediglich zur Unbegründetheit des gesamten Antrags als Globalantrag, nicht aber zu seiner Unzulässigkeit (vgl. BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 13, BAGE 165, 48) .

    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas Anderes (BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 29, BAGE 165, 48) .

  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 250/18

    Rettungsdienst - Vergütung von 24-Stunden-Diensten

    aa) Mit dem Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit" definieren die Tarifvertragsparteien - sofern sie nicht ausdrücklich anderes festschreiben - üblicherweise den zeitlichen Umfang der vom Arbeitnehmer zu leistenden Vollarbeit (vgl. BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 17) .

    § 8 Abs. 2 Satz 2 TV RD LOS enthält somit eine gesonderte Vergütungsregelung für Bereitschaftszeiten (zur Faktorisierung als gesonderte Vergütungsregelung für Sonderformen der Arbeit sh. auch BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 19) .

  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit

    Auch wenn von dem Antrag möglicherweise Fallgestaltungen erfasst werden, bei denen dem Antragsteller die geltend gemachten Beteiligungsrechte für die im Antrag genannten Arbeitnehmer nicht zustehen, führte dies lediglich zur Unbegründetheit des Antrags in Bezug auf das jeweilige Beteiligungsrecht als Globalantrag, nicht aber zu seiner Unzulässigkeit (vgl. BAG 29. September 2020 - 1 ABR 21/19 - Rn. 22; 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 13, BAGE 165, 48) .
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Sehe ein Schichtplan neben einer regelmäßigen täglichen Arbeitszeit Bereitschaftsdienst vor, lege er die regelmäßige Arbeitszeit des Beschäftigten mit einem im Voraus feststehenden Unterbrechungszeitraum fest, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liege (BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 16, 32, BAGE 165, 48) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22

    Auskunftsanspruch - Handelsvertreter - Konkurrenztätigkeit - Kundendaten -

    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas Anderes (BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 29).
  • ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21

    Globalantrag, agiles Arbeiten, Mitbestimmungsrecht, Gruppenarbeit,

    Durch nicht hinreichende eindeutige Einschränkungen würde die Beschlussformel unbestimmt und die Abgrenzung in unzulässiger Weise in das Zwangsvollstreckungsverfahren verlagert (vgl. BAG, 20. Oktober 1999, 7 ABR 37/98; 17. Januar 2019, 6 AZR 17/18; Juris).
  • LAG Köln, 20.09.2023 - 11 Sa 574/22

    Globalantrag; Direktionsrecht

    Werden durch einen Unterlassungsantrag Fallgestaltungen erfasst, bei denen die begehrte Unterlassung aus Rechtsgründen nicht verlangt werden kann, so ist der Unterlassungsantrag zwar zulässig, weil hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, jedoch als sog. Globalantrag unbegründet (vgl. etwa: BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18 - BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18 - BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 - BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 9/13 - m.w.N.).
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.12.2020 - KGH.EKD I-0124/9-2020
    Ein sogenannter Globalantrag, bei dem dieses der Fall wäre, führte zur Unbegründetheit des Antrags, nicht zur Unzulässigkeit (BAG, Urteil vom 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 -, BAGE 165, 48-60, Rn. 13):.
  • LAG Sachsen, 24.01.2020 - 5 Sa 292/18

    Gesetzliche und tarifliche Arbeitszeitregelungen; Zeitanteilige Reduzierung der

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