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   BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17   

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BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17 (https://dejure.org/2019,352)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2019 - 6 AZR 585/17 (https://dejure.org/2019,352)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 (https://dejure.org/2019,352)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • IWW

    § 8 SVG, § 16 Abs. 2 TV-L, § 1 Abs. 2 TV Prakt, § ... 559 Abs. 1 ZPO, § 5 SVG, § 6 ArbPlSchG, § 8 Abs. 1, Abs. 2 SVG, § 8 Abs. 3 SVG, § 8 Abs. 4 SVG, § 3 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung, § 6 Abs. 2 ArbPlSchG, § 6 Abs. 1 ArbPlSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an früher erworbene Berufserfahrungen als anrechnungsfähige einschlägige Berufserfahrung für die aktuelle Beschäftigung; Gesetzlicher Nachteilsausgleich für durch den Wehrdienst bedingte spätere Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Anrechnung von Berufs- ...

  • bag-urteil.com

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung von Wehrdienstzeiten als Berufserfahrung

  • rewis.io

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - § 8 SVG ; keine Fiktion von Zeiten bei der Bundeswehr und dem Studium für die Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an früher erworbene Berufserfahrungen als anrechnungsfähige einschlägige Berufserfahrung für die aktuelle Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehemalige Soldaten - und ihre Eingruppierung im öffentlichen Dienst

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifvertragsrecht: § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    § 8 SVG - keine Fiktion von Zeiten bei der Bundeswehr und dem Studium für die Stufenzuordnung im TV-TgDRV

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung u.a. von Wehrdienstzeiten im Rahmen der tariflichen Stufenzuordnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anrechnung u.a. von Wehrdienstzeiten im Rahmen der tariflichen Stufenzuordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 270
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78

    Tariflohnerhöhung - Steigerungsstufen - Beschäftigungsjahr in entsprechender

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Die Dauer der Berufszugehörigkeit umfasst den Zeitraum, in dem jemand in einem bestimmten Beruf tätig gewesen ist (vgl. BAG 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 - juris-Rn. 12; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 21) .

    Damit wird sichergestellt, dass von diesen Zeiten abhängige soziale Anwartschaften dem ehemaligen Soldaten in dem vom SVG näher definierten Umfang ebenso zugutekommen, wie demjenigen Arbeitnehmer, der ohne diese Opfer für die Gesamtbevölkerung oder ohne solche dieses zeitlichen Ausmaßes bei dem Arbeitgeber bereits tätig war (BAG 17. Dezember 1987 - 6 AZR 123/85 - zu II 3 a der Gründe; 25. März 1987 - 4 AZR 304/86 - juris-Rn. 17; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 34; zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 77, 154) .

    Nur die tatsächliche Beschäftigung in der jeweiligen Entgeltgruppe bei dem jeweiligen Arbeitgeber kann nach der tariflichen Bestimmung einen Stufenaufstieg nach sich ziehen (vgl. zu Gehaltstarifverträgen, die eine Erhöhung des Entgelts mit der Vollendung eines jeden weiteren "Beschäftigungsjahres in der entsprechenden Gehaltsgruppe" bzw. eines jeden "Dienstjahres" vorsahen: BAG 1. April 1981 - 4 AZR 80/79 - juris-Rn. 36, 43 f.; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 20 f., 28 ff.; ähnlich BAG 1. Juni 1988 - 4 AZR 30/88 - juris-Rn. 15 ff.) .

    Das geht über die von § 8 SVG angeordnete Fiktion bloßer Zugehörigkeitszeiten zum Beruf bzw. zum Betrieb deutlich hinaus (vgl. BAG 28. September 1983 - 4 AZR 130/81 - juris-Rn. 35; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 32, 36) .

  • BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93

    Zeitaufstieg und Wehrdienst

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Damit wird sichergestellt, dass von diesen Zeiten abhängige soziale Anwartschaften dem ehemaligen Soldaten in dem vom SVG näher definierten Umfang ebenso zugutekommen, wie demjenigen Arbeitnehmer, der ohne diese Opfer für die Gesamtbevölkerung oder ohne solche dieses zeitlichen Ausmaßes bei dem Arbeitgeber bereits tätig war (BAG 17. Dezember 1987 - 6 AZR 123/85 - zu II 3 a der Gründe; 25. März 1987 - 4 AZR 304/86 - juris-Rn. 17; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 34; zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 77, 154) .

    Verlangt die Anspruchsnorm hingegen mehr als das bloße Zurücklegen bestimmter Zeiten, also bspw. eine tatsächliche Tätigkeit in der durch die Merkmale einer bestimmten Entgeltgruppe näher definierten qualifizierten Art und Weise (Bewährung) oder wie vorliegend einschlägige Berufserfahrung, können die Anspruchsvoraussetzungen auch mit Hilfe des § 8 SVG nicht erfüllt werden (zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 77, 154; AR/Weigand 9. Aufl. § 6 ArbPlSchG Rn. 3) .

    Sehen sie davon ab, diese Zeiten, die § 8 SVG fingiert, zum Kriterium der Entgelthöhe zu machen, sondern stellen sie wie vorliegend auf den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten durch eine konkrete Berufstätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber ab, geht § 8 SVG insoweit ins Leere (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 278/84 - juris-Rn. 14 mwN; zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 b der Gründe, aaO) .

    § 8 SVG ordnet jedoch nicht an, dass eine Zeit tatsächlicher Tätigkeit als während des Wehrdienstes zurückgelegt gilt (vgl. zu § 6 Abs. 1 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 77, 154) .

  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 287/82

    Anrechnung des Wehrdienstes auf die Gesellenjahre nach den Vorschriften des

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Die Dauer der Berufszugehörigkeit umfasst den Zeitraum, in dem jemand in einem bestimmten Beruf tätig gewesen ist (vgl. BAG 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 - juris-Rn. 12; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 21) .

    (5) Vorstehendem Auslegungsergebnis steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Mai 1984 (- 4 AZR 287/82 -) nicht entgegen.

    Wird die Folgezeit nicht näher als lediglich mit einer bestimmten Zahl von Gesellenjahren definiert, handelt es sich bei ihr um eine Zeit der Berufszugehörigkeit iSv. § 6 Abs. 2 ArbPlSchG (vgl. BAG 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 - juris-Rn. 12 ff.) .

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 130/81

    Anrechnung für Wehrdienstzeiten - Seniorität - Flugzeugführer

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Diese Bestimmung ersetzt derartige, tariflich geforderte Qualifikationsmerkmale nicht (vgl. BAG 28. September 1983 - 4 AZR 130/81 - juris-Rn. 35) .

    Das geht über die von § 8 SVG angeordnete Fiktion bloßer Zugehörigkeitszeiten zum Beruf bzw. zum Betrieb deutlich hinaus (vgl. BAG 28. September 1983 - 4 AZR 130/81 - juris-Rn. 35; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 32, 36) .

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 278/84

    Anspruch eines Co-Piloten auf Aufnahme in die Senioritätsliste nach dem

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Sie wirkt auf bestimmte andere Rechtsvorschriften mit Anspruchscharakter ein, dann allerdings unmittelbar und zwingend (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 278/84 - juris-Rn. 14) .

    Sehen sie davon ab, diese Zeiten, die § 8 SVG fingiert, zum Kriterium der Entgelthöhe zu machen, sondern stellen sie wie vorliegend auf den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten durch eine konkrete Berufstätigkeit bei einem bestimmten Arbeitgeber ab, geht § 8 SVG insoweit ins Leere (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 278/84 - juris-Rn. 14 mwN; zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 25.03.1987 - 4 AZR 304/86

    Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit eines

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Das liegt im Interesse der Allgemeinheit (BAG 25. März 1987 - 4 AZR 304/86 - juris-Rn. 17) .

    Damit wird sichergestellt, dass von diesen Zeiten abhängige soziale Anwartschaften dem ehemaligen Soldaten in dem vom SVG näher definierten Umfang ebenso zugutekommen, wie demjenigen Arbeitnehmer, der ohne diese Opfer für die Gesamtbevölkerung oder ohne solche dieses zeitlichen Ausmaßes bei dem Arbeitgeber bereits tätig war (BAG 17. Dezember 1987 - 6 AZR 123/85 - zu II 3 a der Gründe; 25. März 1987 - 4 AZR 304/86 - juris-Rn. 17; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 34; zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 77, 154) .

  • BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 123/85

    Berücksichtigung von Wehrdienstzeiten bei der Festlegung der Lebensaltersstufe

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Damit wird sichergestellt, dass von diesen Zeiten abhängige soziale Anwartschaften dem ehemaligen Soldaten in dem vom SVG näher definierten Umfang ebenso zugutekommen, wie demjenigen Arbeitnehmer, der ohne diese Opfer für die Gesamtbevölkerung oder ohne solche dieses zeitlichen Ausmaßes bei dem Arbeitgeber bereits tätig war (BAG 17. Dezember 1987 - 6 AZR 123/85 - zu II 3 a der Gründe; 25. März 1987 - 4 AZR 304/86 - juris-Rn. 17; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 34; zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 28. Juni 1994 - 3 AZR 988/93 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 77, 154) .

    Für einen Willen des Gesetzgebers, insoweit die tarifvertragliche Regelungsmacht einzuschränken, fehlt jeglicher Hinweis (BAG 17. Dezember 1987 - 6 AZR 123/85 - zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BSG 29. April 1976 - 12/7 RAr 16/74 - juris-Rn. 16 zu § 3 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung vom 18. Dezember 1969 - AFuU 1969) .

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Zwar ist der Begriff der "förderlichen Tätigkeit" iSv. § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-TgDRV weiter als der Begriff der "einschlägigen Berufserfahrung" iSv. § 16 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TV-TgDRV, so dass auch eine geringer oder anders qualifizierte berufliche Tätigkeit in diesem Sinne nützlich sein kann (vgl. zu § 16 Abs. 2 TV-L BAG 5. Juni 2014 - 6 AZR 1008/12 - Rn. 31 mwN, BAGE 148, 217) .
  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 80/79
    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Nur die tatsächliche Beschäftigung in der jeweiligen Entgeltgruppe bei dem jeweiligen Arbeitgeber kann nach der tariflichen Bestimmung einen Stufenaufstieg nach sich ziehen (vgl. zu Gehaltstarifverträgen, die eine Erhöhung des Entgelts mit der Vollendung eines jeden weiteren "Beschäftigungsjahres in der entsprechenden Gehaltsgruppe" bzw. eines jeden "Dienstjahres" vorsahen: BAG 1. April 1981 - 4 AZR 80/79 - juris-Rn. 36, 43 f.; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 20 f., 28 ff.; ähnlich BAG 1. Juni 1988 - 4 AZR 30/88 - juris-Rn. 15 ff.) .
  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 30/88

    Berücksichtigung von Grundwehrdienstzeiten bzw. Zivildienstzeiten bei der

    Auszug aus BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17
    Nur die tatsächliche Beschäftigung in der jeweiligen Entgeltgruppe bei dem jeweiligen Arbeitgeber kann nach der tariflichen Bestimmung einen Stufenaufstieg nach sich ziehen (vgl. zu Gehaltstarifverträgen, die eine Erhöhung des Entgelts mit der Vollendung eines jeden weiteren "Beschäftigungsjahres in der entsprechenden Gehaltsgruppe" bzw. eines jeden "Dienstjahres" vorsahen: BAG 1. April 1981 - 4 AZR 80/79 - juris-Rn. 36, 43 f.; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 20 f., 28 ff.; ähnlich BAG 1. Juni 1988 - 4 AZR 30/88 - juris-Rn. 15 ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2017 - 7 Sa 801/17
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 741/15

    Herabgruppierung im TVöD (VKA) - Beginn Stufenlaufzeit

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

  • Drs-Bund, 19.01.1957 - BT-Drs II/3117
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 484/08

    Anrechnung von Zeiten als Ärztin/Arzt im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

  • BSG, 29.04.1976 - 7 RAr 16/74

    Zur Frage, ob der Wehrdienst zu den beruflichen Tätigkeiten gehört, die eine

  • BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 307/05

    Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf Betriebszugehörigkeit

  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 205/20

    Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung iSd. TV-L

    Nach der Vorstellung der Tarifvertragsparteien versetzt die in früheren Arbeitsverhältnissen erworbene Berufserfahrung den Beschäftigten nur dann in die Lage, ohne nennenswerte Einarbeitungszeit die Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber auszuüben, wenn die Vorbeschäftigung qualitativ im Wesentlichen die gesamte inhaltliche Breite der aktuellen Beschäftigung abdeckte und deshalb einschlägig ist (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 22; zu § 16 Abs. 2 Satz 1 TV-TgDRV vgl. BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 11, BAGE 165, 36) .
  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 10/19

    Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVG

    Die als Stufenfeststellungsklage übliche zulässige Klage (vgl. BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 9, BAGE 165, 36) ist unbegründet.

    Andernfalls hätte es der Protokollerklärung nicht bedurft (vgl. zu § 16 Abs. 2 TV-TgDRV und für Zeiten eines berufspraktischen Studienteils während eines dualen Studiums BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 13, BAGE 165, 36) .

    § 8 SVG regelt ungeachtet des Umstands, dass ein solcher Anspruch zum Teil nicht schon bei der Einstellung, sondern erst nach sechs Monaten der Tätigkeit bzw. Zugehörigkeit zum Betrieb besteht, nicht die Anerkennung der genannten Zeiten als Zeiten einschlägiger Berufserfahrung (BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 15, BAGE 165, 36) .

    Als bloße Ergänzungsnorm schreibt § 8 SVG den Tarifvertragsparteien nicht die Schaffung einer Anspruchsnorm vor, sondern setzt diese voraus (ausführlich hierzu BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 18 ff. mwN, BAGE 165, 36) .

    Aus diesem Grund ist die von § 18 Abs. 5 TV-BA vorausgesetzte einschlägige Berufserfahrung auch unter Berücksichtigung der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 5 TV-BA entgegen der Annahme des Klägers nicht gleichbedeutend mit der nach § 8 SVG angeordneten Fiktion zurückgelegter Berufs- oder Betriebszugehörigkeitszeiten (vgl. zu § 16 Abs. 2 TV-TgDRV BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 22, BAGE 165, 36) .

  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    Eine Auslegung dieses Antrags dahingehend, dass der Kläger die Feststellung der Vergütungspflicht der Beklagten nach der Entgeltgruppe 14 Stufe 4 TVöD (Bund) ab dem 1. Dezember 2015 begehrt und damit eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche, zulässige Stufenfeststellungsklage (vgl. zu dieser BAG 25. November 2021 - 6 AZR 150/21 - Rn. 13 mwN; 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 9 mwN, BAGE 165, 36) erhoben hat, ist aufgrund der Prozessgeschichte nicht möglich.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20

    Eingruppierung eines Leiters der kommunalen Vollstreckungsstelle

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - passe daher nicht auf die vorliegende Fragestellung.
  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 150/21

    Stufenzuordnung nach Höhergruppierungsantrag - Stufenlaufzeiten in einer

    Die nach § 256 Abs. 1 ZPO auch im Hinblick auf die Feststellung der Verzinsungspflicht (vgl. BAG 10. Juni 2020 - 4 AZR 142/19 - Rn. 10 mwN) als im öffentlichen Dienst allgemein übliche Stufenfeststellungsklage zulässige Klage (vgl. BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 9 mwN, BAGE 165, 36) ist unbegründet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2022 - 8 Sa 150/21

    Einschlägige Berufserfahrung einer Psychologin im Sinne des § 16 Abs 2 TV-L

    Nach der Vorstellung der Tarifvertragsparteien versetzt die in früheren Arbeitsverhältnissen erworbene Berufserfahrung den Beschäftigten somit nur dann in die Lage, ohne nennenswerte Einarbeitungszeit die Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber auszuüben, wenn die Vorbeschäftigung "qualitativ im Wesentlichen die gesamte inhaltliche Breite der aktuellen Beschäftigung abdeckte und deshalb einschlägig ist" (BAG, Urteil vom 18. Februar 2021 - 6 AZR 205/20 -, Rn. 18; Urteil vom 17. Januar 2019 - 6 AZR 585/17 - Rn. 11; Urteil vom 03. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 -, Rn. 22; Sächsisches LAG, Urteil vom 21. September 2021, - 3 Sa 345/20-).
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