Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,323
BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21 (https://dejure.org/2023,323)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2023 - 3 AZR 501/21 (https://dejure.org/2023,323)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 3 AZR 501/21 (https://dejure.org/2023,323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 262 BGB, § 3 BetrAVG, § 315 BGB, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 6a EStG, § 263 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG, § 1b Abs. 2 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 3 Abs. 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 308 Nr. 4 BGB, § 16 BetrAVG, § 850c ZPO, § 850i ZPO, § 315 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB, Richtlinie 93/13/EWG, Richtlinie 2011/83/EU, § 13 BGB, § 310 Abs. 3 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen; Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Nachträgliche Gestaltung eines Schuldverhältnisses durch Ausübung des Wahlrechts zwischen Rentenleistungen und Kapitalabfindung; Rechtmäßige ...

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - AGB - Laufende Rentenzahlungen - Kapitalwahlrecht - Ersetzungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen; Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Nachträgliche Gestaltung eines Schuldverhältnisses durch Ausübung des Wahlrechts zwischen Rentenleistungen und Kapitalabfindung; Rechtmäßige ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung mit Kapitalwahlrecht - und die Ersetzungsbefugnis des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung: Kapitalwahlrecht kann in den AGB geregelt werden

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch auf Gewährung einer Altersrente in Form von monatlichen Rentenzahlungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 1144
  • NZA 2023, 764
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Laufende Rentenzahlungen und einmalige Kapitalleistungen sind nach dem Betriebsrentengesetz grundsätzlich gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 79, BAGE 141, 259; 21. März 2000 - 3 AZR 127/99 - zu II 2 b bb der Gründe) .

    ein Tätigwerden des Schuldners nötig ist (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 78 ff., BAGE 141, 259) .

    Ausgangspunkt der vorzunehmenden Interessenabwägung ist, dass es sich bei laufenden Rentenzahlungen und einmaligen Kapitalleistungen um nach dem Betriebsrentengesetz grundsätzlich gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung handelt (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 79, BAGE 141, 259; 21. März 2000 - 3 AZR 127/99 - zu II 2 b bb der Gründe) .

    Ebenso zugunsten des Arbeitgebers zu berücksichtigen wäre eine mit der Ersetzung einhergehende Erhöhung der Kapitalleistung gegenüber dem versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der laufenden Leistung, mithin eine Leistungsverbesserung (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 84, BAGE 141, 259) .

    Aber auch wirtschaftliche Probleme des Arbeitgebers können im Zusammenhang mit einer durch die Ersetzung eintretenden Verbesserung bei der Bilanzierung und Finanzierung der Versorgungsleistung beachtlich sein (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - aaO) , ebenso wie eine gegenüber der Situation bei Erteilung der Versorgungszusage relevante Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen.

    Der Kläger ist vor dem Erreichen der in der Versorgungszusage bestimmten festen Altersgrenze der Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. 65. Lebensjahres und weiterer neun Monate (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 47 ff., BAGE 141, 259) aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten ausgeschieden und hat wohl auch keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch genommen.

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Daraus kann ein nachvollziehbares Interesse entstehen, durch eine Kapitalisierung das Versorgungsverhältnis kurzfristig zu beenden und hierdurch die betriebliche Altersversorgung kalkulierbarer zu gestalten (vgl. BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 47) .

    ee) Diese Interessen des Arbeitnehmers an der Beibehaltung monatlicher Rentenzahlungen vermögen jedoch nicht grundsätzlich das Interesse des Arbeitgebers an der Möglichkeit einer Ersetzung der Rentenzahlungen durch eine gleichwertige Kapitalleistung zu überwiegen (vgl. BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 47) .

    Dies wäre der Fall, wenn Interessen der Beklagten an einer Ersetzung der versprochenen Rentenzahlungen durch eine gleichwertige Kapitalleistung bestanden, die die Interessen des Klägers an der Beibehaltung der Rentenzahlungen überwogen (vgl. BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 43) .

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht, trägt dabei der Bestimmungsberechtigte (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 40) .

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 127/99

    Anwendungsbereich des betriebsrentenrechtlichen Abfindungsverbots

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Laufende Rentenzahlungen und einmalige Kapitalleistungen sind nach dem Betriebsrentengesetz grundsätzlich gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 79, BAGE 141, 259; 21. März 2000 - 3 AZR 127/99 - zu II 2 b bb der Gründe) .

    Ausgangspunkt der vorzunehmenden Interessenabwägung ist, dass es sich bei laufenden Rentenzahlungen und einmaligen Kapitalleistungen um nach dem Betriebsrentengesetz grundsätzlich gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung handelt (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 79, BAGE 141, 259; 21. März 2000 - 3 AZR 127/99 - zu II 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Die besonderen Umstände bei der Zusage von auf lange Frist eingegangenen Versorgungsverpflichtungen stellen insofern eine Besonderheit des Arbeitsrechts iSv. § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB dar (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 123/21 - Rn. 72; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 70) , aufgrund derer für die Zumutbarkeit iSv. § 308 Nr. 4 BGB keine weitere Konkretisierung der Klausel erforderlich ist.

    Darunter fallen auch Verträge über die Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung, die - wie vorliegend - ihre rechtliche Wurzel im Arbeitsvertrag haben (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 72) .

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Dabei kann offenbleiben, ob der Anhang atypische Willenserklärungen enthält, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung darauf unterliegt, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat, oder ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht einer uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung zugänglich ist (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 123/21 - Rn. 52; 26. Mai 2021 - 7 AZR 248/20 - Rn. 29 mwN) .

    Die besonderen Umstände bei der Zusage von auf lange Frist eingegangenen Versorgungsverpflichtungen stellen insofern eine Besonderheit des Arbeitsrechts iSv. § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB dar (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 123/21 - Rn. 72; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 70) , aufgrund derer für die Zumutbarkeit iSv. § 308 Nr. 4 BGB keine weitere Konkretisierung der Klausel erforderlich ist.

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Soweit angenommen wird, dass zum Schutz des Klauselgegners regelmäßig neben den aus der Zumutbarkeit abgeleiteten materiellen auch formale Anforderungen erfüllt sein müssen, ein Änderungsvorbehalt nach § 308 Nr. 4 BGB also nicht nur als Instrument der Anpassung notwendig sei, sondern grundsätzlich auch den Anlass angeben müsse, aus dem das Änderungsrecht entstehen soll, sowie die Grenzen der Ausübung so konkret wie möglich festzulegen seien (BAG 10. Februar 2009 - 10 AZR 222/08 - Rn. 24 mwN; Däubler/Deinert/Walser/Bonin/Walser 5. Aufl. § 308 Nr. 4 Rn. 18; ErfK/Preis 23. Aufl. BGB §§ 305-310 Rn. 51) , ist dies auf eine Ersetzungsklausel wie im Streitfall nicht übertragbar.
  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel ist zu bejahen, wenn die Interessen des Verwenders die für das jeweilige Geschäft typischen Interessen des anderen Vertragsteils überwiegen oder ihnen zumindest gleichwertig sind (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 27 mwN, BAGE 159, 148; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289) .
  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Anders als etwa bei Zinsanpassungsklauseln (vgl. dazu BGH 6. Oktober 2021 - XI ZR 234/20 - BGHZ 231, 215) oder arbeitsvertraglichen Widerrufsvorbehalten (vgl. dazu BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 21 ff.) geht es bei den in Versorgungszusagen verbreiteten wertgleichen Ersetzungsklauseln auch nicht darum, Gründe für eine Änderung des Gefüges von Leistung und Gegenleistung transparent zu machen.
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
    Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 13, BAGE 145, 314) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 774/14

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Widerrufsvorbehalt in Allgemeinen

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21

    Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07

    Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften

  • BAG, 26.05.2021 - 7 AZR 248/20

    Personalratsmitglied - Arbeitszeitkonto - Stundengutschrift - Begünstigung

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

  • LAG Hamm, 11.08.2021 - 4 Sa 221/21

    Betriebliche Altersversorgung; Einmalzahlung; Wahlrecht; Abfindungsverbot

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

  • BGH, 28.09.2009 - II ZR 12/09

    Anspruch eines Versorgungsberechtigten auf Kapitalzahlung entgegen dem

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 386/17

    Unzulässige Revision

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 231/22

    Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung

    (1) Im Grundsatz sind laufende Rentenzahlungen und einmalige Kapitalleistungen nach dem Betriebsrentengesetz gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 17. Januar 2023 - 3 AZR 501/21 - Rn. 35 mwN; 21. März 2000 - 3 AZR 127/99 - zu II 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 208/22

    Teilweise Umstellung laufender Leistungen auf Kapitalleistung

    (1) Im Grundsatz sind laufende Rentenzahlungen und einmalige Kapitalleistungen nach dem Betriebsrentengesetz gleichwertige Formen der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 17. Januar 2023 - 3 AZR 501/21 - Rn. 35 mwN; 21. März 2000 - 3 AZR 127/99 - zu II 2 b bb der Gründe) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht