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   BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07   

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BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07 (https://dejure.org/2009,209)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2009 - 9 AZR 676/07 (https://dejure.org/2009,209)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 (https://dejure.org/2009,209)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abweichung vom Grundsatz der Entrichtung des Arbeitslohns in Euro; Überlassung von Berufskleidung und deren Pflege als Sachbezug; Truckverbot; Berücksichtigung des Pfändungsschutzes

  • RA Kotz

    Berufskleidung - Arbeitseinkommen und Pfändungsschutz

  • hensche.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Dienstkleidung, Bekleidung

  • Betriebs-Berater

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

  • Betriebs-Berater

    Keine Umgehung des Pfändungsschutzes durch Verrechnung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 387; ; BGB § 388; ; BGB § 394; ; BGB § 400; ; BetrVG § 87; ; GewO § 107; ; TVG § 4; ; ZPO §§ 850 ff.

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: BAG: Zur Umgehung des Pfändungsschutzes für Arbeitseinkommen über "Kittelgeld"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweichung vom Grundsatz der Entrichtung des Arbeitslohns in Euro; Überlassung von Berufskleidung und deren Pflege als Sachbezug; Truckverbot; Berücksichtigung des Pfändungsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an der Berufskleidung ? Kein Truckverbot, aber unzulässige Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Beteiligung des Arbeitnehmers an Kosten der Schutzkleidung bei geringem Arbeitsentgelt

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenpauschale für Berufskleidung - Unpfändbares Nettoeinkommen muss verbleiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Kittelgeld und der Pfändungsschutz

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Arbeitskleidung - Kostenpauschale - Pfändungsschutz

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kosten für Berufskleidung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit der Vereinbarung eines "Kittelgeldes"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitskleidung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

  • dbb.de PDF, S. 17 (Leitsatz)

    Verteilung der Kosten für Arbeitskleidung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Kein Einbehalt der Kostenpauschale für Arbeitskleidung bei Pfändungsschutz

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kosten für Arbeitskleidung nur bis zur Pfändungsgrenze abziehbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeit: Wer muss die Kosten für Berufskleidung tragen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber darf Kostenpauschale für Arbeitskleidung nicht vom unpfändbaren Nettoentgelt einbehalten - Zwingendes Recht

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsentgelt - Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hat Vorrang vor Verrechnungsabrede

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unpfändbares Nettoarbeitsentgelt - Formularmäßige Aufrechnung im Arbeitsvertrag unzulässig

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Abzug für Berufskleidung bei geringem Nettoeinkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 335
  • MDR 2009, 891
  • NZA 2010, 99
  • BB 2009, 1125
  • BB 2009, 1303
  • DB 2009, 1542
  • JR 2009, 527
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 692/99

    Vorausabtretung von Arbeitseinkommen

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    Die Inanspruchnahme von Sozialhilfe soll vermieden werden (vgl. zum Abtretungsverbot des § 400 BGB Senat 21. November 2000 - 9 AZR 692/99 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 96, 266).

    Ein Vergleich zwischen Sachleistung und Geldleistung ist dagegen grds. ausgeschlossen (vgl. Senat 21. November 2000 - 9 AZR 692/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 96, 266).

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    Die Berufung des Arbeitnehmers oder Ruheständlers auf den Pfändungsschutz kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn er Schadensersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung zu leisten hat (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 756/95 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 85, 274).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 1 BvR 980/88

    Verfassungsmäßigkeit des Kreditierungsverbots der §§ 115 Abs. 2 S. 1, 118 GewO

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    Von dem normierten Tauschverbot "Ware statt Lohn" (vgl. BVerfG 24. Februar 1992 - 1 BvR 980/88 - zu 1 a der Gründe, AP GewO § 115 Nr. 5 = EzA GewO § 115 Nr. 6) darf nur nach Maßgabe von § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO abgewichen werden.
  • LAG Niedersachsen, 16.07.2007 - 9 Sa 1894/06

    Inhaltskontrolle der in einem Formulararbeitsvertrag vereinbarten Erhebung

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. Juli 2007 - 9 Sa 1894/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    Sie ist rechtlich keine Aufrechnung und unterliegt nicht den gesetzlichen Aufrechnungsverboten und -beschränkungen (vgl. BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - zu II 2 d der Gründe, AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1).
  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    b) Die durch die Entgelteinbehaltungen realisierten Aufrechnungen der Beklagten (vgl. BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 103, 1) verstoßen gegen das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB.
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 569/01

    Unzulässigkeit der Aufrechnung

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    Die Darlegungslast für die Voraussetzungen der Pfändungsfreiheit liegt beim Arbeitgeber (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01 - zu 2 b der Gründe, AP BGB § 394 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 394 Nr. 2).
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03

    Jahreswagen - Personaleinkauf - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    Die Leistung der Beklagten erfolgt zwar aufgrund des Arbeitsverhältnisses und kann daher als Entgelt im weiteren Sinn verstanden werden (vgl. zum Personaleinkauf Senat 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 112, 23).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    § 394 Satz 1 BGB gilt jedoch auch für Aufrechnungsvereinbarungen, die - wie hier - vor Fälligkeit der aufzurechnenden Gegenforderung getroffen werden (BGH 25. Februar 1999 - IX ZR 353/98 - zu III der Gründe, NJW 1999, 3264).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Auszug aus BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07
    Das verdeutlicht auch die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG geschlossene Betriebsvereinbarung über die Berufskleidung im Unternehmen (vgl. dazu BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - BAGE 121, 147).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Sachleistung und Arbeitsleistung müssen im unmittelbaren Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (Senat 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 14 mwN).

    Insoweit kann offenbleiben, ob es sich bei der in § 12 Satz 2 des Arbeitsvertrags getroffenen Regelung um eine deklaratorische Bestätigung der gesetzlichen Aufrechnungsvorschriften der §§ 387 ff. und § 394 Satz 1 BGB, eine Verrechnungsvereinbarung oder einen Aufrechnungsvertrag handelt, auf den ebenfalls § 394 Satz 1 BGB anzuwenden wäre (zu der Unterscheidung Senat 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 21 bis 23).

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    Die Voraussetzungen einer nicht den gesetzlichen Aufrechnungsverboten und -beschränkungen unterliegenden Verrechnung, bei der unselbstständige Rechnungsposten in eine Gesamtabrechnung eingestellt und so unmittelbar saldiert werden (BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 129, 335) , sind nicht erfüllt.
  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    Sachleistung und Arbeitsleistung müssen im unmittelbaren Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 12, BAGE 130, 101; 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 14, BAGE 129, 335) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 579/13

    Lohneinbehalt aufgrund von Minusstunden

    Das zwingende Aufrechnungsverbot kann nicht durch Parteivereinbarung umgangen werden (BAG 17.02.2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 21, NZA 2010, 99).

    Der Gläubiger muss hinnehmen, dass er seine Forderung nicht zu Lasten der Allgemeinheit durchsetzen kann (BAG 17.02.1999 - 9 AZR 676/07 - Rn. 28 mwN, aaO).

  • AG Dresden, 22.08.2018 - 145 C 6419/17

    Saldoklage: Muss der Vermieter die Verrechnungsreihenfolge darlegen?

    Es bedarf hier keiner (Anrechnungs-)Erklärung des Schuldners und es greifen weder die anerkannten Aufrechnungsverbote noch die Rechtskrafterweiterung (§ 322 Abs. 2 ZPO) ein (BGH NJW 1962, 1909 zu § 393; BAG MDR 2009, 891 zu § 394; Staudinger/Gursky, 2016, Vor § 387 Rn. 97; Zöller/Vollkommer ZPO § 322 Rn. 15; BeckOK BGB/Dennhardt, 46. Ed. 1.5.2018, BGB § § 387 Rn. 6-8).
  • LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16

    Ruhezeiten des fliegenden Personals können auch mit Urlaub oder wegen

    bb) Die Regelung in OM-A 14.2.3 benachteiligt die Klägerin ferner unangemessen, weil die Verpflichtung zum Tragen der Dienstkleidung im ausschließlichen Interesse der Beklagten liegt, eine private Nutzung der Uniform auf den Weg vom und zum Dienst und auf Besuche von Speiserestaurants unmittelbar vor Antritt oder nach Beendigung des Flugdienstes beschränkt ist (§ 3 Abs. 1 BV Dienstbekleidung), sie damit keinen nennenswerten Gebrauchsvorteil bietet und darüber hinaus der monatliche Abzug vom Gehalt - so jedenfalls nach der Regelung in OM-A 14.2.3 - auch in den Monaten stattfindet, in denen der Arbeitnehmer beispielsweise wegen Erkrankung oder wegen Urlaubs die Uniform nicht nutzt und sie daher auch keinem ggf. irgendwann zu Neuanschaffung führendem Verschleiß ausgesetzt ist (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 16. Juli 2007 - 9 Sa 1894/06 - a.a.O.; ErfK/Preis, 17. Aufl., §§ 305 . 310 BGB, Rdnr 82a; offen gelassen in BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - AP ZPO § 850 Nr. 16).

    dd) Ob die Verweisung auf die OM-A 14.2.3 in der Bezugnahmeklausel schließlich auch deshalb unwirksam ist, weil die Regelung nicht darauf abstellt, ob die - hier offensichtlich nicht beeinträchtigten - Pfändungsgrenzen nach §§ 850 ff ZPO im Einzelfall eingehalten sind (hierzu BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - a.a.O.), lässt die Kammer offen.

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der

    Entgegenstehende Vereinbarungen sind nach § 134 BGB nichtig (vgl. BAG 21. November 2000 - 9 AZR 692/99 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 96, 266; siehe auch 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 28, BAGE 129, 335) .
  • LAG Niedersachsen, 26.07.2018 - 6 Sa 1094/17

    Arbeitsverhältnis; Verzugspauschale

    Die Verrechnungsabrede der Parteien legte also lediglich fest, wie die Kostentragungsverpflichtung des Klägers wegen der Berufsschulaufwendungen im Verhältnis zur Beklagten umgesetzt werden sollte (vgl. hierzu BAG 17.02.2009 - 9 AZR 676/07 - Rn 22).

    Der privatrechtliche Schuldner muss es hinnehmen, dass er seine Forderung nicht zu Lasten der Allgemeinheit durchsetzen kann (BAG 17.02.2009 - 9 AZR 676/07 - Rn 28).

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07

    Aufrechnung in der Insolvenz

    In der ersten Konstellation kann man plakativ von einer "Aufrechnung durch Vertrag", in der zweiten von einem "Vertrag über die Aufrechnung" sprechen (zu dieser Terminologie ausführlich Klaus-Peter Berger Der Aufrechnungsvertrag S. 17 ff.; der BFH 11. Dezember 1984 - VIII R 263/82 - BFHE 143, 1 spricht von einem "verfügenden" bzw. einem "obligatorischen" Aufrechnungsvertrag; BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 23, EzA BGB 2002 § 394 Nr. 2 und Mikosch AR-Blattei SD 270 Rn. 220 verwenden nur für die erstgenannte Gestaltung die Bezeichnung "Aufrechnungsvertrag").
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 44/21

    Anfechtung - Eigenkündigung - Auswertung einer Videoüberwachung

    Die Darlegungslast für die Voraussetzungen der Pfändungsfreiheit liegt beim Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07; Urteil vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 569/01).

    Die Berufung des Arbeitnehmers auf den Pfändungsschutz kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn er Schadensersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung zu leisten hat (BAG, Urteil vom 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 10 Sa 173/13

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnis wegen privater

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 271/09

    Tarifliches Fortzahlungsentgelt - arbeitnehmerähnliche Personen

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 Sa 1866/12

    Fristlose Kündigung und Urlaubsgewährung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 2 Sa 114/17

    Einzelfallentscheidung - Aufrechnung mit nicht substantiiert dargelegten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 5 Sa 543/13

    Aufrechnung - Pfändungsschutz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2018 - 15 Sa 471/18

    Arbeitsentgelt - Aufrechnung - Tilgungsbestimmung - Pfändungsschutz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2014 - 5 Sa 15/14

    Arbeitsrechtliche Vertragsstrafe - Alkohol

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2022 - 5 Sa 105/21

    Schadensersatz - Aufrechnungsverbot - Widerklage wegen Nichtablieferung von

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2017 - L 2 R 135/16
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2022 - 6 Sa 145/21

    Zahlungsansprüche, Aufrechnung, Bestimmtheit, Aufrechnungsverbot,

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