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   BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58   

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BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58 (https://dejure.org/1960,534)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1960 - 5 AZR 395/58 (https://dejure.org/1960,534)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1960 - 5 AZR 395/58 (https://dejure.org/1960,534)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 105
  • NJW 1960, 1270 (Ls.)
  • MDR 1960, 615
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 221/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58
    ! Io Der Arbeitgeber, der vom Finanzamt wegen zu Unrecht nicht einbehaltener Lohnsteuer seines Arbeitnehmers in Anspruch genommen wird, kann vom Arbeitnehmer volle Erstattung der für diesen bezahlten Steuern verlangen (Beitritt zu den Urteilen des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 27» März 1958 - BAG 6, 52ff» = AP Nr» 5 zu § 670 BGB, AP Nr» 1, 2, 4 zu § 670 BGB und des Vierten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 24o Oktober 1958 - BAG 7, 1 ff» = AP Nr. 7 zu § 670 BGB) o 2o Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schließt nach den zu Ziffer 1 genannten und vom erkennenden Senat eben falls gebilligten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts die Pflicht ein, die Steuern seines Arbeitnehmers rich tig zu berechnen» Eine schuldhaft falsche Berechnung der Steuern verpflichtet den Arbeitgeber zum Ersatz des dem Arbeitnehmer daraus entstehenden Schadens<, 3» Kommt es zur Nachversteuerung von an sich steuerfreien Spesen durch die Steuerbehörde deshalb, weil es an der, erforderlichen Belegen fehlt, so ist gegen den Arbeit geber aus seiner erörterten Pflicht zur fehlerfreien Steuerverwaltung im vereinbarten, andernfalls im üb lichen und zumutbaren Nahmen in Betracht zu ziehen, daß er die entsprechenden Belege sich geben lassen, sie sicherstellen und sie bereithalten muß« Der Arbeitnehmer muß bei der Zurverfügungstellung und Beleg sicherung sowie an der Abwehr von Nachversteuerungs ansinnen des Finanzfiskus mitwirken, weil er als der eigentliche Steuerschuldner auch insoweit das Steuer risiko trägto Diesbezügliche Verfehlungen des einen oder anderen Teiles sind nach Ursächlichkeit, Ver schulden und nach den gesamten Umständen gegenein ander abzuwägen, und danach ist der Umfang der Er stattungspflicht des Arbeitnehmers ah den Arbeit geber zu bestimmeno .

    2c a) Was den von der Klägerin verfolgten Lohnsteuererstattungsanspruch in Höhe von 5»698,73 DM angeht, hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 27« März 1958 - 2 AZR 188/56 - AP Kr. 1 zu § 670 BGB, vom 27. März 1958 - 2 AZR 291/57 - AP Kr. 2 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 367/57 - AP Nr. 4 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 221/56 - BAG 6, 52 ff. = AP Kr. 5 zu § 670 BGB - im einzelnen näher ausgeführt, ein Lohnsteuererstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ergebe sich aus einem zwischen beiden bestehen den auftragsähnlichen Legalschuldverhältnis in entsprechen der Anwendung von § 670 BGB in Verbindung mit § 426 Abs.l Satz 1 BGB.

  • BAG, 24.10.1958 - 4 AZR 114/56

    Bruttovergütung - Schuldner der Steuern - Schuldner der Abgaben -

    Auszug aus BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58
    ! Io Der Arbeitgeber, der vom Finanzamt wegen zu Unrecht nicht einbehaltener Lohnsteuer seines Arbeitnehmers in Anspruch genommen wird, kann vom Arbeitnehmer volle Erstattung der für diesen bezahlten Steuern verlangen (Beitritt zu den Urteilen des Zweiten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 27» März 1958 - BAG 6, 52ff» = AP Nr» 5 zu § 670 BGB, AP Nr» 1, 2, 4 zu § 670 BGB und des Vierten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 24o Oktober 1958 - BAG 7, 1 ff» = AP Nr. 7 zu § 670 BGB) o 2o Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schließt nach den zu Ziffer 1 genannten und vom erkennenden Senat eben falls gebilligten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts die Pflicht ein, die Steuern seines Arbeitnehmers rich tig zu berechnen» Eine schuldhaft falsche Berechnung der Steuern verpflichtet den Arbeitgeber zum Ersatz des dem Arbeitnehmer daraus entstehenden Schadens<, 3» Kommt es zur Nachversteuerung von an sich steuerfreien Spesen durch die Steuerbehörde deshalb, weil es an der, erforderlichen Belegen fehlt, so ist gegen den Arbeit geber aus seiner erörterten Pflicht zur fehlerfreien Steuerverwaltung im vereinbarten, andernfalls im üb lichen und zumutbaren Nahmen in Betracht zu ziehen, daß er die entsprechenden Belege sich geben lassen, sie sicherstellen und sie bereithalten muß« Der Arbeitnehmer muß bei der Zurverfügungstellung und Beleg sicherung sowie an der Abwehr von Nachversteuerungs ansinnen des Finanzfiskus mitwirken, weil er als der eigentliche Steuerschuldner auch insoweit das Steuer risiko trägto Diesbezügliche Verfehlungen des einen oder anderen Teiles sind nach Ursächlichkeit, Ver schulden und nach den gesamten Umständen gegenein ander abzuwägen, und danach ist der Umfang der Er stattungspflicht des Arbeitnehmers ah den Arbeit geber zu bestimmeno .

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist in seinem Urteil vom 24. Oktober 1958 - 4 AZR 114/56 - BAG 7, 1 ff. = AP Kr. 7 zu § 670 BGB - dieser Annahme voll im Ergebnis, im wesentlichen auoh in der Begründung sowie mit der zusätzlichen Begründung beigetreten, auch aus dem Arbeitsverhältnis selbst ergebe sich jedenfalls dann, wenn Bruttovergütung vereinbart sei, die Pflicht des Arbeitnehmers, dem Arbeitgeber die Steuern zu erstatten, die dieser für den Arbeitnehmer an das Finanzamt abführt.

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 367/57

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58
    2c a) Was den von der Klägerin verfolgten Lohnsteuererstattungsanspruch in Höhe von 5»698,73 DM angeht, hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 27« März 1958 - 2 AZR 188/56 - AP Kr. 1 zu § 670 BGB, vom 27. März 1958 - 2 AZR 291/57 - AP Kr. 2 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 367/57 - AP Nr. 4 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 221/56 - BAG 6, 52 ff. = AP Kr. 5 zu § 670 BGB - im einzelnen näher ausgeführt, ein Lohnsteuererstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ergebe sich aus einem zwischen beiden bestehen den auftragsähnlichen Legalschuldverhältnis in entsprechen der Anwendung von § 670 BGB in Verbindung mit § 426 Abs.l Satz 1 BGB.
  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 291/57

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Lohnsteuer - Ordnungsgemäße Berechnung -

    Auszug aus BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58
    2c a) Was den von der Klägerin verfolgten Lohnsteuererstattungsanspruch in Höhe von 5»698,73 DM angeht, hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 27« März 1958 - 2 AZR 188/56 - AP Kr. 1 zu § 670 BGB, vom 27. März 1958 - 2 AZR 291/57 - AP Kr. 2 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 367/57 - AP Nr. 4 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 221/56 - BAG 6, 52 ff. = AP Kr. 5 zu § 670 BGB - im einzelnen näher ausgeführt, ein Lohnsteuererstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ergebe sich aus einem zwischen beiden bestehen den auftragsähnlichen Legalschuldverhältnis in entsprechen der Anwendung von § 670 BGB in Verbindung mit § 426 Abs.l Satz 1 BGB.
  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 188/56

    Lohnsteuer - Haftung des Arbeitgebers - Erstattung vom Arbeitnehmer -

    Auszug aus BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58
    2c a) Was den von der Klägerin verfolgten Lohnsteuererstattungsanspruch in Höhe von 5»698,73 DM angeht, hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 27« März 1958 - 2 AZR 188/56 - AP Kr. 1 zu § 670 BGB, vom 27. März 1958 - 2 AZR 291/57 - AP Kr. 2 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 367/57 - AP Nr. 4 zu § 670 BGB, vom 27o März 1958 - 2 AZR 221/56 - BAG 6, 52 ff. = AP Kr. 5 zu § 670 BGB - im einzelnen näher ausgeführt, ein Lohnsteuererstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ergebe sich aus einem zwischen beiden bestehen den auftragsähnlichen Legalschuldverhältnis in entsprechen der Anwendung von § 670 BGB in Verbindung mit § 426 Abs.l Satz 1 BGB.
  • BAG, 23.03.1961 - 5 AZR 156/59

    Mangelnde gegenteilige Vereinbarungen - Erstattung der Lohnsteuer - Sachgerechte

    lo Der Arbeitnehmer ist mangels gegenteiliger Vereinbarungen verpflichtet, dem Arbeitgeber die Lohnsteuer zu erstatten, für die der Arbeitgeber vom Finanzamt zu Hecht in Anspruch genommen wird (vglo BAG 9, 105 ff= = AP Nr» 8 zu § 670 3GB)» 2» Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in vereinbartem Umfange, andernfalls im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren, sich um die sachgerechte Bearbeitung und Behandlung der Lohn steuer seiner Arbeitnehmer zu bemühen und ungerechtfer tigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzulehnen» Der Arbeitnehmer muß dabei unter Umständen mitwirken, weil er der eigentliche Steuerschuldner ist; gegebenenfalls muß er auch von eigenen steuerlichen.

    108 1. Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 6, 52 ff. = AP Nr. 5 zu § 670 BGB; BAG 7, 1 ff. = AP Nr. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 105 ff. = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; vgl. weiter AP Nr. 1, 2 und Nr. 4 zu § 670 BGB) ist davon auszugehen, daß mangels gegenteiliger Vereinbarung ein Arbeitnehmer aus einem zwischen ihm und dem Arbeitgeber bestehenden Legalschuldverhältnis in entsprechender Anwendung von § 670 BGB verpflichtet ist, dem Arbeitgeber die Lohnsteuer zu erstatten, für die der Arbeitgeber vom Finanzamt zu R e c h t für seinen Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird ( vgl. BAG 9» 105 / Illy7 = AP Sr. 8 zu § 670.BGB).

    Bie danach noch von Schnorr von Carolsfeld in AP Anm. zu Nr. 8 zu § 670 BGB erhobenen Bedenken decken sich im wesentlichen mit den Gesichtspunkten, die dieser schon früher hervor gehoben und mit denen sich der Senat in BAG 9, 105 ff. /Tlp7= AP Nr. 8 zu § 670 BGB bereits eingehend auseinandergesetzt hat.

    Wie bereits in BAG 9, 105 ff- 11 - 113 7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB im einzelnen aus geführt, ist der Arbeit g e b e r seinem Arbeitnehmer in vereinbartem Umfang, anderenfalls im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren, verpflichtet, sich um die sachgerechte Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer zu bemühen.'Bas verpflichtet in diesem Rahmen den Arbeit g e b e r auch dazu, ungerecht fertigten Nachversteuerungsanbinnen der Finanzverwaltung entgegenzutreten und absulehnen.

    b) Wie ebenfalls in BAG 9, 105 ff. /"ill, 112 J7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB bez-eits im einzelnen ausgeführt worden ist, muß der Arbeit n e h m e r selbst aber an der Abwehr von ungerechtfertigten Nachversteuerungsansin nen der Finanzvorwaltung m i t w i r k e n , w e i l er der e i g e n t l i c h e S t e u e r s c h u l d n e r i s t .

    Insoweit wird auf das in BAG 9, 105 ff. £" 111 - 113.7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB Ausgeführte verwiesen.

  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

    Bei einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung des Arbeitgebers kann die Folge sein, daß er die vom Arbeitnehmer zu tragenden Steuern ganz oder teilweise erstatten muß (BAG 9, 105 [110 f.] = AP Nr. 8 zu § 670 BGB [zu II 2b der Gründe]; BAG 11, 73 [76 f.] = AP Nr. 9 zu § 670 BGB [zu II 2a der Gründe]).
  • ArbG Düsseldorf, 14.09.2017 - 7 Ca 6921/16

    Rückforderung von Steuernachzahlungen gegen ehemalige Mitarbeiter im

    Der Erstattungsanspruch folgt nach der neueren Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, aus § 426 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG (BAG, 16.06.2004, Az.: 5 AZR 521/03, NZA 2004, 1274; LAG E., 10.12.2014, Az.: 4 Sa 400/14, juris, LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2013, Az.: 2 Sa 403/13, juris; auf eine entsprechende Anwendung von § 670 BGB abstellend BAG, 09.12.1976, Az.: 3 AZR 371/75, NJW 1977, 862; BAG, 14.06.1974, Az.: 3 AZR 456/73, AP Nr. 20 zu § 670 BGB; BAG, 23.03.1961, Az.: 5 AZR 156/59, AP Nr. 9 zu § 670 BGB; auf eine entsprechende Anwendung von § 670 BGB in Verbindung mit § 426 Abs. 1 S. 1 BGB abstellend BAG, 17.03.1960, Az.: 5 AZR 395/58, AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG, 27.03.1958, Az.: 2 AZR 188/56, AP Nr. 1 zu § 670 BGB; offengelassen BFH, 05.03.2007, Az.: VI B 41/06, DStRE 2007, 691).
  • BAG, 09.12.1976 - 3 AZR 371/75

    Berlinzulage - Bezahlung überhöhter Beträge - Ausgleich vom begünstigten

    In s o w e it i s t d ie R e c h ts la g e d e r je n ig e n im Lohns te u e r a b z u g s v e r f a h r e n v e r g le ic h b a r , f ü r d a s d ie Z u s tä n d ig k e it d e r A r b e i t s g e r i c h t e s t e t s b e j a h t wurde ( v g l. dazu BAG AP N r. 1, 2 und 4 zu § 670 BGB; BAG 6, 52 f f . » AP N r. 5 zu § 670 BGB; BAG 7, 1 f f . - AP N r. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 105 f f . ß 0 f f s 7 - AP N r. 8 zu § 670 BGB; BAG 15, 168 ß ? 2 t j - AP N r. 15 zu § 670 BGB; BAG AP N r. 19 zu § 670 BGB / z u I 1 d e r G rü n d e / z u l e t z t U r t e i l d es S e n a ts vom 1 4. J u n i 1974 - 3 AZR 4 5 6 /7 3 - AP N r. 20 zu § 670 BGB, auch zum A bdruck i n d e r A m tlich en Sammlung d e s G e r ic h ts b e stim m t; a. A. S c h n o rr v . C a r o ls f e ld , Anm. zu AP N r. 5 und 8 zu § 670 BGB).
  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

    Das e n t s p r i c h t d e r s tä n d ig e n R e c h tsp re c h u n g d es B u n d e s a r b e its g e r ic h ts , d e r s ic h d e r erk en n en d e S e n a t a n s c h l i e ß t ( v g l, BAG AP N r, 5 zu § 550 ZPO B l. 37, in s o w e it in BAG 3, 116 n i c h t v e r ö f f e n t l i c h t ; BAG AP N r. 1, 2 und 4 zu § 670 BGB; BAG 6, 52 ß l ttj = AP N r. 5 zu § 670 BGB; BAG 7, 1 ß f f j 7 AP N r. 7 zu § 670 BGB; BAG 9, 105 /T 09 f j 7 = AP N r. 8 zu § 670 BGB; BAG 11, 73 ß $ 7 = AP N r. 9 zu § 670 BGB; BAG 15, 168 /T 737 = AP N r. 15 zu § 670 BGB).
  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Insoweit ist das Vor bringen des Beklagten nicht recht verständlich, er hätte bei rechtzeitigen Steuerabzug einen "Lohnsteucrermäßigungsantrag" stellen können 7) Die Pflicht zur Erstattung der Steuern durch den Beklagten würde weiterhin entfallen, wenn und soweit ein schuldhaftes Verhalten der Klägerin dazu geführt hätte, daß das Finanzamt eine Steuerschuld des Beklagten angenommen hat, ohne daß diese überhaupt oder in der angenommenen Höhe wirklich bestand Denn die Fürsorgepflicht dos Arbeitgebers gebietet es, ungerechtfertigte Nachrorsteucrungsansinnon des Finanzamts abzulcbncn und darüber hinaus auch den Arbeitnehmer von einer drohenden und erfolgten Nachversteuerung zu unterrichten, damit dieser die Möglichkeit hat, gemäß §S 152 Abs. 2 Nr. 1, 24-3 Abs. 2, Abs. 3 AO auch selbst zu ihrer Abwehr tätig zu werden Das hat der Senat in den Entscheidungen vom 17. März I960 (BAG 9, 105 [111 f.3 = AP Nr. 8 zu ü- 670 BGB) und vom 23» März 1961 (BAG 11, 73 [77 f.] AP Nr. 9 zu § 670 BGB) näher ausgeführt.
  • LAG Hamm, 16.06.1988 - 17 Sa 2204/87

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Vergütung; Voraussetzungen des

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  • BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung über Lohnsteuerrichtlinien

    Entgegen der Ansicht der Re cht sb e schwe rde lassen diese Ausführungen einen Rechtsfehler nicht' erkennen, unbeschadet der auf einer anderen Ebene liegende FürSorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer, die steuerlichen Abzüge ordnungsgemäß vorzunehmen (BAG 9, 105 /Tll7 = AP Nr. 8 zu § 670 BGB; BAG 11, 73 - AP Nr. 9 zu § 670 BGB).
  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76

    Anspruch auf Freistellung von Nachforderungen des Finanzamts - Anspruch des

    Dann jedoch greift die gesetzliche Regelung ein, wonach der Arbeitgeber (auch der frühere) grundsätzlich einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf volle Erstattung der für diesen bezahlten Lohn- und Kirchensteuer hat, wenn er (Arbeitgeber) als Haftschuldner vom Finanzamt in Anspruch genommen worden ist (stand. Rspr. d. BAG, vgl. BAG 9, 105; 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB m. Anm. Hartz).
  • BFH, 05.07.1963 - VI 270/62 U

    Vereinbarkeit der Verpflichtung der Arbeitgeber zur Mitwirkung bei der Erhebung

    Denn einmal können die Arbeitgeber wegen der Lohnsteuer, die sie auf Grund der Inanspruchnahme des Finanzamts für Rechnung der Arbeitnehmer zahlen müssen, von den Arbeitnehmern grundsätzlich Ersatz verlangen (Urteile des Bundesarbeitsgerichts 2 AZR 221/56 vom 27. März 1958, Der Betrieb 1958 S. 931; 5 AZR 156/59 vom 23. März 1961, Der Betrieb 1961 S. 746; 4 AZR 114/56 vom 24. Oktober 1958, Der Betrieb 1959 S. 322; 5 AZR 395/58 vom 17. März 1960, Der Betrieb 1960 S. 642), überdies ist die steuerliche Inanspruchnahme der Arbeitgeber nicht zwingend (vgl. Hartz in "Der Betrieb" 1957 S. 878 und 1961 S. 1365), sondern das Finanzamt muß im Einzelfall nach seinem Ermessen, d.h. nach Recht und Billigkeit, entscheiden, ob es dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers zu verauslagen.
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