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   BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79   

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https://dejure.org/1982,860
BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79 (https://dejure.org/1982,860)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79 (https://dejure.org/1982,860)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1982 - 5 AZR 1250/79 (https://dejure.org/1982,860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 178
  • NJW 1983, 67
  • MDR 1983, 84
  • VersR 1982, 1208
  • JR 1983, 176
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 452/61

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung -

    Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79
    »Seit 1978 kann mit der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation eine Rückzahlungsverpflichtung nur verbunden werden, wenn die Gratifikation mehr als 200,-- DM beträgt (Fortentwicklung der Entscheidung BAG 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation).«.

    a) Der Senat hat in der grundlegenden Entscheidung BAG 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation vom 10. Mai 1962 ausgesprochen, bei einer im Jahre 1960 gezahlten Weihnachtsgratifikation von 100,-- DM und weniger sei eine Rückzahlungsverpflichtung unzulässig.

    Richtig ist zwar, daß in der grundlegenden Entscheidung BAG 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation auch gesagt ist, ein Weihnachtsgeld von 100,-- DM belaufe sich nur auf einen Betrag, den die Steuergesetzgebung jedem Arbeitnehmer ohne Rücksicht darauf, ob er Weihnachtsgeld erhält oder nicht, als lohnsteuerfreien Betrag beläßt.

  • BAG, 11.06.1964 - 5 AZR 472/63

    Weihnachtsgratifikation

    Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79
    Dies ist ersichtlich aus Gründen der Praktikabilität und Rechtssicherheit geschehen (vgl. dazu BAG 16, 107, 115 f. = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Gratifikation [zu B V 2 der Gründe]).
  • BAG, 23.02.1967 - 5 AZR 234/66

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79
    Überwiegend ist ihr jedoch auch im Schrifttum zugestimmt worden (vgl. die Übersicht in der Entscheidung AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 1 der Gründe], die dahin zu ergänzen ist, daß auch Mayer-Maly in seiner Anmerkung zu AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation aus Gründen der Rechtsklarheit die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für gerechtfertigt angesehen hat).
  • BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 169/63

    Gratifikation - Abschlußprämie - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1250/79
    Überwiegend ist ihr jedoch auch im Schrifttum zugestimmt worden (vgl. die Übersicht in der Entscheidung AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 1 der Gründe], die dahin zu ergänzen ist, daß auch Mayer-Maly in seiner Anmerkung zu AP Nr. 28 zu § 611 BGB Gratifikation aus Gründen der Rechtsklarheit die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für gerechtfertigt angesehen hat).
  • BAG, 30.11.1989 - 6 AZR 21/88

    Anspruch auf Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit einer Ausschlussklausel für

    Bei einer Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb durch eine Gratifikation mit Rückzahlungsklauseln hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung seit seinem Urteil vom 10. Mai 1962 (BAGE 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation) Regeln über die Zulässigkeit derartiger Vereinbarungen aufgestellt (vgl. zuletzt BAGE 38, 178 = AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 26.05.1992 - 10 AZR 199/90

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Jahressonderzahlung nach Manteltarifvertrag -

    Scheidet der Arbeitnehmer mit Ablauf des 31. März aus dem Arbeitsverhältnis aus, besteht danach keine Rückzahlungsverpflichtung (BAGE 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation, BAG Urteil vom 17. März 1982 - 5 AZR 1250/79 - AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 19.09.1984 - 5 AZR 366/83
    Diese Bindungsdauer ist aber bei einer Sonderzuwendung von jedenfalls 312,-- DM nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zulässig (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 17. März 1982 - 5 AZR 1250/79 - BAG 38, 178 = AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 256/91

    Anspruch auf Rückzahlung des Weihnachtsgeldes aufgrund Rückzahlungsklausel in

    Mit einer einzelvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung begründeten Verpflichtung zur Zahlung einer entsprechenden Weihnachtsgratifikation kann deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Landesarbeitsgericht gefolgt ist, eine Rückzahlungsklausel, wie in Abschnitt 2.5.4 der Sozialordnung, verbunden werden, die den Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. März des Folgejahres erfordert (BAGE 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 38, 178 = AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 16. November 1967 - 5 AZR 157/67 - AP Nr. 63 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 26.03.1991 - 3 AZR 98/90

    Einordnung einer Erfolgsbeteiligung als Gratifikation oder leistungsbezogene

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über Bindungsklauseln bei Gratifikationen (BAGE 13, 129 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 38, 178 = AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation) findet hier keine Anwendung.
  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
    b) Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht die hier gewährte Zuwendung aber nicht"an den von dem Senat entwickelten Richtlinien für die Bindungsdauer von einmaligen Gratifikationen gemessen (vgl. zuletzt BAG 38, 178 ff. = AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.07.1983 - 3 (4) Sa 518/82

    Anspruch einer graduierten Sozialpädagigin auf Übergangsgeld aus Tarifvertrag im

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  • BAG, 23.03.1983 - 5 AZR 6/81
    Diese Dauer ist aber bei einem durchschnittlichen Monatsverdienst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (vgl. BAG Urteil vom 17. März 1982 - 5 AZR 1250/79 - AP Nr. 110 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 27. Oktober 1982 - 5 AZR 440/80 -, unveröffentlicht, zu II 2 und II 3 der Gründe, jeweils m. w. N .).
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