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   BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85   

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BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85 (https://dejure.org/1987,484)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1987 - 3 AZR 605/85 (https://dejure.org/1987,484)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 (https://dejure.org/1987,484)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 297
  • ZIP 1987, 1600
  • NZA 1988, 21
  • VersR 1988, 168
  • BB 1987, 2233
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage -

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85
    Die Regelung dient dem Schutz des PSV vor unerwünschten Haftungsrisiken (Abweichung von BAGE 33, 234 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

    Seine Genehmigung ist möglich, aber auch erforderlich, wenn eine Schuldübernahme abweichend von § 4 BetrAVG Wirksamkeit erlangen soll (Bestätigung von BAGE 33, 234 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG).

    Schließlich sei der Grundsatz des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes zu beachten; die Übertragung müsse als genehmigt gelten, weil das Bundesarbeitsgericht erstmals durch Urteil vom 26. Juni 1980 (3 AZR 156/79 - BAGE 33, 234, 239 f. = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu II 3 und 4 der Gründe) am Tage vor dem Vertragsschluß entschieden habe, daß befreiende Schuldübernahmen außerhalb des durch § 4 BetrAVG gezogenen Rahmens selbst dann nicht wirksam seien, wenn die betroffenen Rentner zugestimmt hätten.

    Die Regelung betrifft zwar unmittelbar nur Versorgungsanwartschaften, der Senat hat jedoch mit Urteil vom 26. Juni 1980 (BAGE 33, 234 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG) entschieden, daß auch bereits fällige Rentenansprüche von der gesetzlichen Übernahmesperre erfaßt werden.

    Soweit sich die Revision auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes beruft, ist ihr zwar einzuräumen, daß die Beklagte und die M. GmbH das Urteil des Senats vom 26. Juni 1980 (aaO) bei Abschluß des notariellen Vertrags am folgenden Tage nicht berücksichtigen konnten.

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85
    Darin liege eine grundlegende Änderung der früheren Rechtsprechung (Urteil vom 24. März 1977 - BAGE 29, 94 ff. [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung -

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85
    Insolvenzgeschützte Rentner und Versorgungsanwärter sind kaum noch betroffen; ihr Interesse an der Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners ist lediglich insoweit schutzwürdig, als dieser im Gegensatz zum PSV zur Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet bliebe (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79

    Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85
    Diese Begründung ist auf beachtliche Kritik gestoßen (vgl. vor allem Lilienfein/Fiedler, BB 1981, 2012 und die weiteren Nachweise bei Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 4 Rz 27), der sich der Senat nicht verschließen kann.
  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 185/83

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Unterstützungskasse - Tochtergesellschaft

    Auszug aus BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85
    Vielmehr ist Arbeitgeber im Sinne der §§ 7, 10 BetrAVG jeder, der selbst oder über Versorgungseinrichtungen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringt (BAG Urteil vom 6. August 1985 - 3 AZR 185/83 - AR-Blattei "Betriebliche Altersversorgung: Entsch. 167" unter I 1 a der Gründe).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Arbeitgeber im Sinne der §§ 7, 10 BetrAVG ist nicht nur der Rechtsträger, bei dem die Versorgungsempfänger beschäftigt waren, sondern auch dessen Rechtsnachfolger (vgl. BAG 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297, zu II 3 b (2) der Gründe; 14. Oktober 1998 - 3 AZR 331/97 -, zu I der Gründe; 23. März 1999 - 3 AZR 685/97 -, zu B I der Gründe).
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Die Norm bezweckt den Erhalt der Haftungsmasse zugunsten des Versorgungsberechtigten und des Pensionssicherungsvereins (PSV) (BAG 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297, 304; vgl. auch 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 26, aaO) .
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    Im Urteil vom 17. März 1987 (- 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297) hat der Senat es als Umgehung des § 4 BetrAVG angesehen, wenn in einem Betriebsübernahmevertrag vereinbart wird, dass der Betriebserwerber bereits fälligen Versorgungsschulden beitritt und danach die Betriebsrentner veranlassen muss, dem Betriebsveräußerer von der Haftung freizustellen.

    Schon vor dem 1. Januar 1999 gebot der Schutzzweck des § 4 BetrAVG die analoge Anwendung dieser Vorschrift (BAG 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297, zu II 3 b (1) der Gründe).

  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 193/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Ob nach der Neufassung des § 4 BetrAVG zum 1. Januar 2005 eine rechtsgeschäftliche Übertragung von laufenden Leistungen auch auf nicht im Gesetz genannte Dritte noch zulässig sein kann, wenn der Pensionssicherungsverein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zustimmt (vgl. zu § 4 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung: BAG 18. März 2003 - 3 AZR 313/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 240; 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 54, 297; 26. Juni 1980 - 3 AZR 156/79 - zu II 4 der Gründe, BAGE 33, 234) , kann dahinstehen.
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz

    Ihre rechtsgeschäftliche Übernahme der Einstandspflicht für den Versorgungsanspruch der Klägerin lag außerhalb des Anwendungsbereichs des dem Schutz des beklagten Trägers der Insolvenzsicherung dienenden § 4 BetrAVG und hätte betriebsrentenrechtlich verbindlich nur mit dessen Zustimmung erfolgen können (statt aller BAG 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297, 303 f.; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 4 Rn. 8 mwN).
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Solche Verschiebungen des Insolvenzrisikos sind nach § 4 BetrAVG nicht uneingeschränkt zulässig und bedürfen in den Fallgestaltungen, die § 4 BetrAVG nicht ausdrücklich erlaubt, einer Genehmigung des PSV (vgl. BAGE 33, 234 : AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG und zuletzt Urteil des Senats vom 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

    Im Urteil vom 17. März 1987 (- 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297) hat der Senat es als Umgehung des § 4 BetrAVG angesehen, wenn in einem Betriebsübernahmevertrag vereinbart wird, dass der Betriebserwerber bereits fälligen Versorgungsschulden beitritt und danach die Betriebsrentner veranlassen muss, dem Betriebsveräußerer von der Haftung freizustellen.

    Schon vor dem 1. Januar 1999 gebot der Schutzzweck des § 4 BetrAVG die analoge Anwendung dieser Vorschrift (BAG 17. März 1987 - 3 AZR 605/85 - BAGE 54, 297, zu II 3 b (1) der Gründe).

  • BFH, 17.12.2008 - III R 22/05

    Übernahme von Versorgungsverpflichtungen einer KG durch deren Gesellschafter

    Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung zu den §§ 414 ff. BGB und schafft zum Schutze des Pensions-Sicherungs-Vereins aG und der Versorgungsberechtigten zusätzliche Grenzen für befreiende Schuldübernahmen (Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 11. März 2008 3 AZR 358/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, DB 2008, 2369); durch die Beschränkung des übernahmeberechtigten Personenkreises soll insbesondere eine Verminderung der Haftungsmasse verhindert werden (BAG-Urteil vom 17. März 1987 3 AZR 605/85, BAGE 54, 297; Blomeyer/ Otto, a.a.O., § 4 Rz 4, m.w.N.).

    Selbst wenn der Verzicht des Vaters gegenüber der KG --wirtschaftlich betrachtet: gegenüber den Erwerbern der Gesellschaftsanteile-- deren Verpflichtung nicht entfallen ließ, weil der Pensions-Sicherungs-Verein aG die befreiende Übernahme nicht genehmigte (vgl. BAG-Urteil in BAGE 54, 297, unter II. 3. der Gründe), war demnach (auch) der Kläger verpflichtet.

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89

    Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim

    Auch in Fällen einer wirksamen befreienden Schuldübernahme (§§ 414, 415 BGB) kann Versorgungsschuldner mit Wirkung für den Insolvenzschutz sein, wer nicht unmittelbarer Vertragspartner und Gläubiger des Anspruchs auf die Arbeitsleistung war (BAGE 54, 297, 305 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG, zu II 3b (2) der Gründe; Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP Nr. 61 zu § 613a BGB, zu B 2b der Gründe, mit Anm. von v. Stebut).

    Jedenfalls fehlt es an der ebenfalls erforderlichen Zustimmung des beklagten PSV (BAGE 54, 297 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG).

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 57/97

    Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG

    Die Leistungsverpflichtung des Erwerbers, der nach § 25 Abs. 3 HGB die Übernahme der Versorgungsverbindlichkeit bekannt gemacht hat, ist als kumulative Schuldübernahme nicht insolvenzgeschützt (BAGE 54, 297, 305).
  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88

    Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens

  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 191/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

  • AG Hamburg, 01.07.2005 - HRA 100711
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 675/98

    Übertragung eines Versicherungsbestandes in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 29/88

    Voraussetzung für die Gewährung von Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger -

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 594/89

    Insolvenzschutz der Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 595/89

    Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 596/89

    Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der

  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 597/89

    Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn Sicherungsfall

  • LAG Baden-Württemberg, 15.03.2005 - 2 Sa 15/04

    Betriebsrente nach Insolvenz

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 908/98

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Unterstützungskasse

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2005 - 21 Sa 89/04

    Abgrenzung Schuldbeitritt/Erfüllungsübernahme des Betriebsveräußerers in Bezug

  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 273/98

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

  • LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 (10) Sa 1849/97

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

  • LAG Düsseldorf, 21.01.1998 - 12 Sa 1585/97

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldbeitritt

  • LAG Nürnberg, 28.06.2005 - 6 Sa 100/05

    Betriebliche Altersversorgung

  • BGH, 10.10.2001 - VIII ZR 286/00

    Rechtsfolgen der Versagung der Genehmigung der Übernahme einer betrieblichen

  • LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

  • BVerfG, 18.12.1987 - 1 BvR 1242/87

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der fachgerichtlichen Anforderungen an eine

  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 100/05

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsübergang - Schuldübernahme - Auslegung -

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 586/86

    Anspruch auf Betriebsrente aus Versorgungszusage - Eintritt in das

  • LG Hamburg, 08.12.2005 - 417 T 16/05
  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 167/98

    Weiterzahlung einer Betriebsrente anstelle einer nicht mehr leistungsfähigen

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 76/86

    Betriebsübergang durch Veräußerung von notleidender GmbH & Co. KG - Eintritt in

  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1999 - 4 Sa 33/99

    Altersruhegeld, Konkurs, Anspruch gegen die Konkursmasse im Konkursverfahren bei

  • ArbG Limburg, 18.06.2003 - 1 Ca 588/02
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