Rechtsprechung
BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unpünktlichkeit - Außerordentliche Kündigung - Verweigerung der Arbeitspflicht - Interessenabwägung - Störung der Betriebsordnung - Betriebsfrieden
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit eines Arbeitnehmers
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 626; KSchG § 15; BetrVG §§ 87, 102
Außerordentliche Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 22.05.1986 - 6 Ca 331/85
- LAG Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 7 Sa 90/86
- BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Papierfundstellen
- BAGE 58, 37
- NJW 1989, 546
- ZIP 1989, 725
- MDR 1989, 289
- NZA 1989, 261
- BB 1989, 289
- BB 1989, 74
- DB 1989, 329
Wird zitiert von ... (132) Neu Zitiert selbst (23)
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Auch in diesem Bereich liegt eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden "abstrakt" oder "konkret gefährdet" ist, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung eingetreten ist (Aufgabe der in den Urteilen vom 13. Januar 1956 - 1 AZR 167/55 - BAGE 2, 266, 276 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG und vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195, 201 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht vertretenen Auffassung).Unklar ist aufgrund des Urteils des Ersten Senats vom 13. Januar 1956 (BAGE 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG) und des Urteils des erkennenden Senats vom 26. Mai 1977 (BAGE 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) allerdings noch, ob eine sog. "konkrete Gefährdung" des Betriebsfriedens aufgrund einer tatsächlichen Vermutung oder einer Besorgnis ausreicht, eine bestimmte Aktion sei erfahrungsgemäß geeignet, Störungen im Bereich der betrieblichen Verbundenheit auszulösen.
Bei dieser Betrachtung bleibt zweifelhaft, auf wessen Erfahrung es ankommen soll und welche Rechtsfolgen dann eintreten, wenn die Störung entgegen der Erfahrung ausbleibt (so zutreffend Weber, Anm. zu BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht;… KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 93).
- BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des …
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Diese Ausführungen lassen die erforderliche Abgrenzung zwischen der Prüfung, ob ein bestimmter Vorfall an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund i. S. des § 626 Abs. 1 BGB zu bilden und der erst bei Annahme dieser generellen Eignung vorzunehmenden Interessenabwägung vermissen (vgl. BAG Urteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - und vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 80, 87 zu § 626 BGB).Das gilt auch für das vorgenannte Urteil vom 15. November 1984 (aaO), in dem der Senat die bisherige Rechtsprechung dahin konkretisiert hat, nicht nur die generell möglichen, sondern auch die jeweils konkret eingetretenen betrieblichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen einer bestimmten Störung des Arbeitsverhältnisses seien bereits Teile des vom Kündigenden darzulegenden und zu beweisenden Kündigungsgrundes und nicht erst bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.
Die in den aufgehobenen Vorschriften der §§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GewO und 72 Abs. 1 Nr. 2 HGB genannten Beispiele für wichtige Gründe sind nach wie vor auch im Regelungsbereich des § 626 BGB aufschlußreiche Hinweise dafür, welche typischen Sachverhalte an sich geeignet sind, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (BAG Urteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP, aaO).
- BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80
Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen …
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Der Senat hat im Urteil vom 9. Dezember 1982 (BAGE 41, 150 = AP Nr. 73 zu § 626 BGB = EzA § 626 BGB n. F. Nr. 86) ausgeführt, der Betriebsfrieden werde von der Summe aller derjenigen Faktoren bestimmt, die - unter Einschluß des Betriebsinhabers - das Zusammenleben und Zusammenwirken der in einem Betrieb tätigen Betriebsangehörigen ermöglichten, erleichterten oder auch nur erträglich machten.aa) Der Senat hat es im Urteil vom 9. Dezember 1982 (aaO) offen gelassen, ob eine "Gefährdung" des Betriebsfriedens ausreicht, obwohl in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits geklärt war, daß jedenfalls eine mögliche "abstrakte Gefährdung" insoweit nicht ausreicht (…vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 93).
- BAG, 06.02.1969 - 2 AZR 241/68
Kündigung - Politische Betätigung
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Wie der Senat bereits im Urteil vom 6. Februar 1969 (- 2 AZR 241/68 - AP Nr. 58 zu § 626 BGB) betont hat, liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nur dann vor, wenn es um das Verhalten eines Arbeitnehmers geht, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird.b) Den Bereich der betrieblichen Verbundenheit hat der Senat im Urteil vom 6. Februar 1969 (aaO) auf die Betriebsordnung und den Betriebsfrieden bezogen.
- BAG, 13.01.1956 - 1 AZR 167/55
Volksabstimmung - Parteipolitisches Interesse der KPD - Amtspflichten eines …
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Auch in diesem Bereich liegt eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden "abstrakt" oder "konkret gefährdet" ist, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung eingetreten ist (Aufgabe der in den Urteilen vom 13. Januar 1956 - 1 AZR 167/55 - BAGE 2, 266, 276 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG und vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 632/76 - BAGE 29, 195, 201 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht vertretenen Auffassung).Unklar ist aufgrund des Urteils des Ersten Senats vom 13. Januar 1956 (BAGE 2, 266 = AP Nr. 4 zu § 13 KSchG) und des Urteils des erkennenden Senats vom 26. Mai 1977 (BAGE 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) allerdings noch, ob eine sog. "konkrete Gefährdung" des Betriebsfriedens aufgrund einer tatsächlichen Vermutung oder einer Besorgnis ausreicht, eine bestimmte Aktion sei erfahrungsgemäß geeignet, Störungen im Bereich der betrieblichen Verbundenheit auszulösen.
- BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76
Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, sind die Abmahnungen wirksam, weil sie nicht als Sanktionen nach der Betriebsordnung, sondern in Wahrnehmung der Gläubigerrechte der Beklagten ausgesprochen worden sind und deswegen nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterlagen (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße). - BAG, 25.07.1957 - 2 AZR 93/56
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Das wäre nur dann anzunehmen, wenn der gegebenenfalls klärungsbedürftige Vortrag des Klägers zutrifft, er habe seine Verspätungen vielfach dadurch wieder ausgeglichen, daß er über Schichtschluß hinaus ohne zusätzliche Vergütung weiter gearbeitet habe (vgl. insoweit BAG Urteil vom 25. Juli 1957, BAGE 4, 326 = AP Nr. 1 zu § 4 AZO = BB 1957, 1220). - BAG, 12.01.1956 - 2 AZR 117/54
Angestellter Kraftfahrer - Arbeitsvertrag - Verletzung seiner Verpflichtungen - …
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Eine beharrliche Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag liegt nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 123 GewO insbesondere dann vor, wenn eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung wiederholt begangen wird und sich daraus der nachhaltige Wille der vertragswidrig handelnden Partei ergibt, den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen zu wollen (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 1956 - 2 AZR 117/54 - AP Nr. 5 zu § 123 GewO;… Stahlhacke, aaO, Rz 385). - LAG Düsseldorf, 27.11.1974 - 6 Sa 1249/74
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Eine außerordentliche Kündigung aus diesem Grunde kommt ausnahmsweise allerdings dann in Betracht, wenn die Unpünktlichkeit des Arbeitnehmers den Grad und die Auswirkung einer beharrlichen Verletzung (Verweigerung) seiner Arbeitspflicht erreicht hat (…vgl. Trappe, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 2. Aufl., S. 274 ff. mit Übersicht über die Rechtsprechung der Instanzgerichte;… Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 385 bis 387;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I S. 601;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., S. 865; LAG Düsseldorf, DB 1975, 156 [LAG Düsseldorf 27.11.1974 - 6 Sa 1249/74]). - BAG, 06.09.1979 - 2 AZR 548/77
Ersatzmitglieder des Betriebsrates - Ordentliches Betriebsratsmitglied - …
Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Zutreffend ist zunächst der Ansatz des Landesarbeitsgerichts, Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die stellvertretend für ein zeitweilig verhindertes ordentliches Betriebsratsmitglied dem Betriebsrat angehören und als Vertreter dessen Aufgaben wahrgenommen haben, stünden nach Beendigung des Vertretungsfalles grundsätzlich unter dem nachwirkenden Kündigungsschutz des § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG (BAG Urteil vom 6. September 1979 - 2 AZR 548/77 - AP Nr. 7 zu § 15 KSchG 1969). - BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78
Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben - …
- BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78
Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der …
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
- BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69
Zurückhaltung der Arbeitskraft bei einer schwangeren Arbeitnehmerin - …
- BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84
Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung
- BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
- BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85
Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG
- BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH
- BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 113/74
Arbeitsverhältnis: Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der …
- BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71
Kündigung - Ausschlußfrist
- BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75
Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines …
- BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
- BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15
Kündigung wegen illoyalen Verhaltens
Dies gilt jedenfalls dann, wenn es eine tatsächliche Störung des Betriebsfriedens bewirkt hat (vgl. hierzu BAG 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37; ErfK/Müller-Glöge/Niemann 17. Aufl. § 626 BGB Rn. 155;… KR/Fischermeier 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 432, 124; Stahlhacke/Preis 11. Aufl. Rn. 652) . - BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09
Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …
Erforderlich ist, dass eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist (BAG 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 62, 256; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37; 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - zu II 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12) . - BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
In diesem Falle ist es nicht für die Eignung als verhaltensbedingter Kündigungsgrund erheblich, sondern im Rahmen der abschließenden Interessenabwägung zusätzlich für den Arbeitnehmer belastend, wenn es neben der Störung im Leistungsbereich außerdem noch zu nachteiligen Auswirkungen im Bereich der betrieblichen Verbundenheit (Betriebsablaufstörungen, Betriebsordnung, Betriebsfrieden) gekommen ist (Bestätigung und Klarstellung des Urteils vom 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB).Der Senat hat alsdann im Urteil vom 17. März 1988 (- 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB) verdeutlicht, wenn ein Arbeitnehmer ohne rechtfertigenden Grund nicht (oder verspätet) zur Arbeit erscheine, dann erbringe er die von ihm geschuldete Arbeitsleistung nicht, was einen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Erbringung der von ihm geschuldeten Arbeitsleistung darstelle (unter II 4 b der Gründe).
Abgesehen davon, daß solche Auswirkungen nicht für die Eignung als Kündigungsgrund erforderlich sind (BAGE 58, 37, 53 f. = AP Nr. 99 zu § 626 BGB, zu II 4 d der Gründe), geht es bei der hier anzustellenden Prognose nur um die zu besorgende Einhaltung der Vertragspflichten durch den Kläger.
Wie der Senat im Urteil vom 17. März 1988 (aaO) entschieden hat, ist es nicht für die Eignung als Kündigungsgrund, sondern nur (zusätzlich) für die Interessenabwägung erheblich, und zwar im Sinne einer Belastung des Arbeitnehmers, wenn es neben einer Störung im Leistungsbereich auch noch zu nachteiligen Auswirkungen im Betriebsablauf oder für den Betriebsfrieden gekommen ist (s. zu II 4 d und II 6 e der Gründe); allerdings hat der Senat in jenem Fall den Sachvortrag der Beklagten zur Betriebsstörung nicht als ausreichend substantiiert angesehen.
Das findet seine Berechtigung darin, daß erst auf diese Weise eine Störung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (Äquivalenzstörung) auszumachen ist (vgl. BAGE 61, 131, 138 f. = AP, aaO, zu B I 2 a und b der Gründe und BAGE 58, 37, 49 = AP, aaO, zu II 4 d der Gründe).
Ein derartig allgemeines Vorbringen hat der Senat allerdings bisher zur Darlegung von Betriebsablaufstörungen nicht als substantiiert genug angesehen (s. BAGE 58, 37, 54 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB, zu II 6 e bb der Gründe), weil es neben den mangelnden konkreten Zeitangaben auch an einer Benennung der Mitarbeiter fehle.
Der Senat hat zwar in dem Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 37, 57 = AP, aaO, zu III 1 der Gründe) erwogen, ob bei Verstößen gegen eine Arbeitsordnung - worauf sich die Beklagte hier zusätzlich beruft - vor Ausspruch einer Kündigung eventuell in der Arbeitsordnung vorgesehene kollektivrechtliche Maßnahmen (mündliche Verwarnung, Verweis, Betriebsbusse) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angezeigt wären.
- LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer …
Da es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses geht und somit nur vertragsbezogene Interessen geschützt sind, muss der in Rede stehende Sachverhalt das Arbeitsverhältnis auch beeinträchtigten und sich auf dieses konkret nachteilig auswirken, um einen Kündigungsgrund darzustellen (BAG 15. März 1990 - 2 AZR 484/89 - zu II 2 der Gründe; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - zu II 6 d bb der Gründe; 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - zu I 4 a der Gründe; 6. Februar 1969 - 2 AZR 241/68 - Leitsatz und Gründe;… KR/Fischermeier 11. Aufl. § 626 BGB Rn. 118) . - BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Es geht sachlich darum, wie eine erhebliche und unzumutbare Störung des Austauschverhältnisses kündigungsrechtlich zu bewerten ist (vgl. zu dieser Form der Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses auch das Senatsurteil vom 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - EzA § 626 BGB n.F. Nr. 116).Es ist vielmehr systemgerecht, bei der Prüfung der möglichen nachteiligen Folgen krankheitsbedingter Fehlzeiten auch die ganz erhebliche Störung des Äquivalenzverhältnisses zu berücksichtigen (vgl. das Senatsurteil vom 17. März 1988, a.a.O.).
- BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 604/90
Ordentliche Kündigung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Erkrankung
Wie der erkennende Senat jedoch schon in dem Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB) eingehend dargelegt und in dem Urteil vom 17. Januar 1991 (…aaO) nochmals verdeutlicht hat, liegt eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses bereits in der Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistung, in den dort entschiedenen Fällen in der Nichterfüllung der Pflicht zur Leistung der vereinbarten Dienste (§ 611 Abs. 1 BGB) durch Fernbleiben von der Arbeit. - BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 526/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung - …
Entgegen der vom Landesarbeitsgericht nicht näher begründeten Auffassung ist bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsratsmitglied zumutbar oder unzumutbar ist, von der Kündigungsfrist auszugehen, die ohne den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG für eine ordentliche Kündigung gelten würde (herrschende Meinung; vgl. u.a. BAG Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB, zu III der Gründe; BAGE 51, 200, 210 f. und 212 = AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969, zu B II 3 b bb und 4 a der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Schlaeper = AR-Blattei Betriebsverfassung IX Entscheidungen 62 mit zustimmender Anmerkung von Löwisch/Abshagen; BAG Urteil vom 2. April 1987 - 2 AZR 418/86 - AP Nr. 96 zu § 626 BGB, zu A II 4 der Gründe = SAE 1988, 119 ff. mit zustimmender Anmerkung von Coester; BAGE 58, 37, 45 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe; Ascheid, Kündigungsschutzrecht, Rz 521; KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 KSchG Rz 23; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 15 Rz 88; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, § 103 BetrVG Rz 24; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Kündigungsrecht, 3. Aufl., 18. Kapitel, Rz 30; Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, Stand Juni 1991, § 15 Erl. - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91
Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis
In einem solchen Fall von Minderleistung liegt nach der Senatsrechtsprechung eine konkrete Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses vor, die eine ordentliche Kündigung grundsätzlich rechtfertigen kann (BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB und Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a und b der Gründe). - BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
a) Liegt nämlich ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich vor, so kann eine hierauf gestützte beabsichtigte außerordentliche Kündigung gleichwohl das Arbeitsverhältnis nur wirksam beenden, wenn bei der umfassenden Interessenabwägung das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt (BAG 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP BGG § 626 Nr. 191 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 7; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - BAGE 58, 37). - VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 739/21
Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz - …
Es fehlt an der danach erforderlichen Verantwortlichkeit der Klägerin, denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Klägerin allein oder weit überwiegend verantwortlich ist für den Grund der - wegen des Fixschuldcharakters der nach wöchentlicher Arbeitszeit bemessenen Arbeitsleistung (§ 5 Arbeitsvertrag) -, vgl. BAG, Urteile vom 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 -, juris Rn. 47, und vom 23. September 2015 - 5 AZR 146/14 -, juris Rn. 26; Preis, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, BGB, 22. Auflage 2022, § 611a Rn. 675; Fandel/Kock, in: Herberger/Martinek u.a., jurisPK-BGB, 9. Auflage 2020, § 611a Rn. 198; Ernst, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 275 Rn. 49, 52, zur Einzelfallbetrachtung, absonderungsbedingten Unmöglichkeit. - BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92
Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle
- BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Thüringen, 11.06.2009 - 3 Sa 22/07
außerordentliche verhaltensbedingte, hilfsweise ordentliche verhaltensbedingte …
- LAG Hamm, 25.10.2007 - 15 Sa 1113/07
Wiederholte Verspätungen trotz Abmahnung als Grund zur außerordentlichen oder …
- BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87
Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- LAG Hessen, 13.07.1999 - 9 Sa 206/99
Anwendung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Bau); Soziale …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 563/22
Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten
- ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
Verbindlichkeit einer Weisung
- VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 424/21
Nach Corona-Quarantäne bei Tönnies muss Land Entschädigung zahlen
- ArbG Berlin, 17.05.2013 - 28 Ca 3997/13
Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten
- LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis …
- LAG Hessen, 13.04.1999 - 9 Sa 2591/98
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Mitarbeiters eines …
- BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 163/03
Ersatzmitglieder des Betriebsrats - Kündigungsschutz
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
- LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 10 Sa 52/09
Fristlose Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit - Warnfunktion einer Abmahnung
- ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21
Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam
- ArbG Berlin, 13.06.2012 - 28 Ca 1396/12
Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Anhörung des Betriebsrats - …
- LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01
Schlecht-/Minderleistung; Ermittlung des Normalleistungswerts eines …
- ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
- LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97
Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer …
- LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer …
- LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09
Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger …
- LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 1287/06
Zwei Kündigungsschreiben vom gleichen Tag: Eine oder zwei Kündigungen? …
- VG Minden, 26.01.2022 - 7a K 877/21
- ArbG Berlin, 29.08.2014 - 28 Ca 6704/14
Prozessbeschäftigung- vertragsgemäße Beschäftigung - Bindung an Inhalt des …
- LAG Düsseldorf, 04.09.1998 - 11 TaBV 44/98
Bindungswirkung eines rechtskräftig zu Lasten eines Arbeitgebers abgeschlossenen …
- LAG Hessen, 10.11.2004 - 2 Sa 756/04
Materielle Präklusion nach dem Kündigungsschutzgesetz; Wirksamkeit einer …
- LAG Düsseldorf, 16.12.1998 - 1 Sa 1495/98
Zinsen vom Bruttobetrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 2 Sa 188/16
Außerordentliche Kündigung wegen häufiger Unpünktlichkeit
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13
Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …
- BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsbummelei - …
- LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98
Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2023 - 18 A 1460/22
Land muss Fleischindustrie Corona-Entschädigungen nicht erstatten
- LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im …
- LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 12 Sa 1301/02
Vertragsstrafenklausel im Formulararbeitsvertrag, Herabsetzung der Strafe wegen …
- LAG Düsseldorf, 17.01.2002 - 11 Sa 1422/01
Keine außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen …
- LAG Hamm, 01.08.2007 - 6 Sa 694/07
Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener Wartung der Bremsanlage
- LAG Düsseldorf, 18.11.1998 - 1 Sa 1495/98
- LAG Düsseldorf, 14.03.1996 - 5 Sa 20/96
Kündigung: Umfang des Informationsanspruchs des Betriebsrats
- ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 Ca 16793/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Dispositionsvorbehalt
- LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03
Kündigung wegen zustimmender Äußerungen zum Terroranschlag vom 11. September …
- LAG Hessen, 21.08.2002 - 6 Sa 1391/01
Außerordentliche Kündigung wegen einer Auseinandersetzung zwischen …
- LAG Hamm, 14.11.1994 - 16 Sa 24/94
Beharrliche Arbeitsverweigerung nach Versetzung als Rechtfertigung …
- BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88
Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 134/89
Änderungskündigung, fristlose: Alkoholabhängigkeit - Anhörung des Personalrats
- ArbG Berlin, 02.02.2016 - 16 Ca 10908/15
Kündigungsschutzklage der ehemaligen Leiterin Personal und Organisation der …
- ArbG Siegen, 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09
Kündigung für Laden eines Elektrorollers nicht rechtens
- LAG Hessen, 20.10.2004 - 6 Sa 400/04
Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung; Folgen des Begehens einer strafbaren …
- LAG Düsseldorf, 15.12.1997 - 18 Sa 1390/97
Prüfung eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung; Sachverhalt ohne …
- BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 602/89
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch Mitteilung von Informationen aus …
- ArbG Hamburg, 12.05.2009 - 21 Ca 490/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Beleidigung einer …
- ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
Aussage des Vorgesetzten gegenüber einer Mitarbeiterin ihr Herpesbläschen sei …
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.1995 - 12 Sa 188/94
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Abgrenzung zwischen Verdachts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-29/10
Koelzsch - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse …
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10
Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2010 - 5 Sa 254/09
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung - hohle Drohung - spontane …
- BayObLG, 26.10.1998 - 1Z RR 599/96
Zum Status der Sparkassenbeamten und Sparkassenangestellten in Bayern
- LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02
Zurückzahlung eines Eingliederungszuschusses im Falle der Beendigung eines …
- LSG Hessen, 27.06.2005 - L 7/10 AL 902/03
Arbeitslosengeld - Ruhen - Entlassungsentschädigung - Verkürzung des …
- LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94
Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW
- LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 44/04
Versagung von Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit von 12 Wochen; …
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- LAG Nürnberg, 21.05.1990 - 7 TaBV 59/89
Arbeitsort: Beginn der Arbeitszeit
- LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die …
- LAG Hessen, 29.10.2003 - 6 Sa 1113/02
Darlegungslast des wegen Diebstahlvorwurfs gekündigten Arbeitnehmers im …
- ArbG Arnsberg, 17.07.2001 - 3 BV 3/01
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
- VG Minden, 20.09.2022 - 16 K 1086/21
Kein Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfallentschädigungen nach …
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
- LAG Hamm, 13.02.1997 - 17 Sa 1544/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung und rufschädigendem …
- ArbG Düsseldorf, 10.11.2010 - 8 Ca 4900/10
Außerordentliche Kündigung wegen bewusst wahrheitswidrig aufgestellter …
- ArbG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 Ca 7064/09
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung bei der unberechtigten Nutzung …
- LAG Hessen, 18.01.2000 - 9 Sa 901/99
Häufiges Zuspätkommen rechtfertigt ordentliche Kündigung.
- LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2018 - 6 Sa 11/18
Kündigung, außerordentlich, fristlos, Arbeitspflicht, Pflichtverletzung, …
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 101/03
Beteiligung des Betriebsrats nach § 102 bzw. § 103 BetrVG; Beleidigungen als …
- LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11
Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen; …
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
Tarifvorrang - Ort des Arbeitszeitbeginns - Umkleidezeit - § 53 …
- LAG Hessen, 07.03.2000 - 9 Sa 1077/99
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei nachträglichem Wegfall des die …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 4 TaBV 17/91
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2020 - 1 Sa 422/19
Kündigung wegen nicht korrekter Bedienung des Zeiterfassungssystems - wichtiger …
- LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01
Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im …
- LAG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 Sa 827/01
Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - aufgrund anwaltlicher …
- LAG Hamm, 27.06.1996 - 17 Sa 2288/95
Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung
- BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
- LAG Hamm, 04.07.2007 - 2 Sa 306/07
Zu den Voraussetzungen einer erneuten fristlosen Kündigung wegen unerlaubter …
- LAG Hamm, 14.07.2005 - 16 Sa 2022/04
Voraussetzungen einer Zurückverweisung bei Teil-Urteil Zulässigkeit eines …
- LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00
Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug …
- LAG Berlin, 26.02.1993 - 6 Sa 108/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Verstoß gegen die Grundsätze der …
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit - …
- LAG Hessen, 08.02.2000 - 9 Sa 1077/99
Wirksamkeit einer Kündigung bei falscher Prognose; Anspruch eines Arbeitnehmers …
- ArbG Berlin, 12.06.2007 - 93 Ca 23796/06
Außerordlichen Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf Grund des …
- LAG Hessen, 07.11.2000 - 9 Sa 675/00
Wirksamkeit einer fristlosen und vorsorglich ordentlichen Kündigung
- BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 631/92
Voraussetzungen einer Kündigung auf Grund von unentschuldigtem Fernbleiben vom …
- LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 117/11
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich des Orts des Arbeitsbeginns aus …
- LAG Hamm, 27.04.2006 - 15 Sa 46/06
Verspätete Arbeitsaufnahme; Abmahnung als mögliches angemessenes milderes Mittel
- LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97
Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes …
- LAG Sachsen, 08.09.1995 - 3 Sa 307/95
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Tätigkeit für ein …
- LAG Sachsen, 15.09.1995 - 8 Sa 391/95
Anwendbarkeit von Regelungen des Einigungsvertrages; Unzumutbarkeit der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - L 18 AL 6/12
Entlassungsentschädigung - außerordentliche Kündigung
- LAG Hamm, 18.09.2000 - 17 Sa 551/00
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2009 - 5 Sa 174/09
Betriebsbedingte Kündigung: Schließung des Home-Office eines Arbeitnehmer - …
- ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung
- ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07
Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz
- ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07
Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in …
- ArbG Arnsberg, 20.03.2007 - 3 Ca 1243/06
Verdachtskündigung, Betriebsratsmitglied
- LAG Hamm, 13.06.2000 - 19 Sa 2246/99
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.1997 - 9 Sa 949/97
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung; Kündigung infolge …
- LAG Düsseldorf, 22.05.1996 - 2 Sa 409/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung - Abgrenzung zwischen Tat- und …
- LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 49/04
- LAG Hamm, 17.02.1999 - 18 (4) Sa 1177/98
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Niederlegung der …
- LAG Hamm, 10.03.1992 - 6 (20) Sa 1746/91
Arbeitsverhältnis; Kündigung; Zeitpunkt; Kündigungsschutzklage; Soziale …
- ArbG Iserlohn, 09.03.2010 - 5 Ca 2640/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2003 - 2 Sa 1311/02
- ArbG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - 18 Ca 6861/05
Manipuliertes Attest - fristlose Kündigung!
- ArbG Frankfurt/Main, 27.07.2004 - 8 BV 754/03
Rechtmäßigkeit einer Anweisung des Arbeitgebers; Anweisung an die Arbeitnehmer …
- ArbG Ludwigshafen, 25.01.2000 - 5 Ca 1077/99
Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen …
- ArbG Kassel, 28.10.1998 - 8 Ca 234/98
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Vorliegen eines wichtigen …