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   BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04   

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BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 (https://dejure.org/2005,2511)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 (https://dejure.org/2005,2511)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 (https://dejure.org/2005,2511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Wahlbewerbers nach § 103 BetrVG auf einen Betriebsausschuss

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Wahlbewerbers auf einem Betriebsausschuss; Rechtmäßigekit einer fristlosen Kündigung wegen fehlerhafter Zustimmung des Betriebsrats; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des ...

  • Judicialis

    BetrVG § 27 Abs. 2; ; BetrVG § 28 Abs. 2; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 103; ; KSchG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Betriebsverfassungsrecht - Zulässigkeit der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines Wahlbewerbers nach § 103 BetrVG auf einen Betriebsausschuss

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Wahlbewerbers zur Betriebsratswahl: Übertragung der Entscheidung über Zustimmung auf einen Betriebsausschuss zulässig ? Übertragung muss eindeutig geregelt sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1064
  • DB 2005, 1693
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 26/93

    Übertragung von Aufgaben auf gemeinsame Ausschüsse

    Auszug aus BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
    Die komplette Übertragung eines einzelnen Mitbestimmungstatbestandes zur Bearbeitung und Entscheidung auf einen Ausschuss des Betriebsrats begegnet keinen rechtlichen Bedenken (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1, 8).

    Es entspricht dem Sinn und Zweck der §§ 27, 28 BetrVG, die Betriebsratsarbeit zu intensivieren, wenn der Betriebsrat der Vielfalt des Arbeitslebens gemäß durch entsprechende Aufgabenübertragung für Flexibilität und praxisgerechte Betriebsarbeit sorgt (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1).

    Diese Entscheidung ist gerichtlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - aaO).

    Eine wirksame Übertragung setzt voraus, dass der Umfang der übertragenen Aufgaben hinreichend bestimmt ist (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1).

    Er muss als Gesamtorgan in einem Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse zuständig bleiben (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1; 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 27 Rn. 78 mwN).

    a) Für die Bestimmung des Kernbereichs ist nicht auf die Wesentlichkeit des einzelnen Mitbestimmungstatbestandes, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1; im Ergebnis auch 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; zustimmend Fitting BetrVG 22. Aufl. § 27 Rn. 78).

  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74

    Betriebsrat - Delegation der Beteiligungsrechte an Personalausschuß - Personelle

    Auszug aus BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
    Insbesondere kann der Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht nach § 103 BetrVG auf einen Ausschuss übertragen (BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

    Sie bringt keine weitere Klarstellung und ist deshalb nicht erforderlich (BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

    Er muss als Gesamtorgan in einem Kernbereich der gesetzlichen Befugnisse zuständig bleiben (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1; 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 27 Rn. 78 mwN).

    a) Für die Bestimmung des Kernbereichs ist nicht auf die Wesentlichkeit des einzelnen Mitbestimmungstatbestandes, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (BAG 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - BAGE 75, 1; im Ergebnis auch 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; zustimmend Fitting BetrVG 22. Aufl. § 27 Rn. 78).

    Diese Bewertung steht im Einklang mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 1. Juni 1976 (- 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3).

  • BAG, 22.03.1979 - 2 AZR 361/77
    Auszug aus BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
    Hinweise des Senats: Fortführung der Rechtsprechung: BAG 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die Übertragung des Zustimmungsrechts des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG auf einen Betriebsausschuss gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG oder einen besonderen Ausschuss nach § 28 BetrVG grundsätzlich zulässig (BAG 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 - Fitting BetrVG 22. Aufl. § 103 Rn. 32; GK-BetrVG/Raab 7. Aufl. § 103 Rn. 49; HSWG/Schlochauer BetrVG 6. Aufl. § 103 Rn. 35; Stege/Weinspach/Schiefer BetrVG 9. Aufl. § 103 Rn. 9; KR-Etzel 7. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 76; APS/Linck 2. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 10; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 103 Rn. 42).

    Insbesondere kann der Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht nach § 103 BetrVG auf einen Ausschuss übertragen (BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

    Es muss zweifelsfrei feststellbar sein, in welchen Angelegenheiten der Betriebsausschuss anstelle des Betriebsrats rechtsverbindliche Beschlüsse fassen kann (BAG 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

    Sie bringt keine weitere Klarstellung und ist deshalb nicht erforderlich (BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; 22. März 1979 - 2 AZR 361/77 -).

  • BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74

    Wahlbewerber - Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber - Beginn -

    Auszug aus BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
    Ob dieser Zeitpunkt mit der Anbringung der letzten Stützunterschrift auf den Wahlvorschlag erreicht ist, weil ab diesem Zeitpunkt die greifbare Möglichkeit einer Wahl besteht (so BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; ErfK/Ascheid 5. Aufl. § 15 KSchG Rn. 11; KR-Etzel 7. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 23; KDZ-Kittner KSchR 6. Aufl. § 15 KSchG Rn. 16; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1615) oder der Kündigungsschutz für Wahlbewerber erst mit Einreichung des Wahlvorschlags beim Wahlvorstand beginnt (so APS/Linck aaO § 15 KSchG Rn. 76; KPK-Bengelsdorff § 15 KSchG Rn. 8; von Hoyningen-Huene/Linck 12. Aufl. § 15 Rn. 19; GK-BetrVG/Raab 7. Aufl. § 103 Rn. 17; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 103 Rn. 19), ist vorliegend unerheblich.

    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht weiter davon ausgegangen, der besondere Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG bestehe schon dann, wenn der Wahlvorschlag lediglich behebbare Mängel aufweise (BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; KR-Etzel 7. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 23; APS/Linck 2. Aufl. § 15 KSchG Rn. 78).

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
    Im Übrigen genießt die Beklagte insoweit Vertrauensschutz, weil ihr die Tatsachen für einen möglicherweise formell mangelhaften Betriebsratsbeschluss nicht bekannt waren bzw. sie sie nicht kennen musste (BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258; APS/Linck 2. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 20; Fitting BetrVG 22. Aufl. § 103 Rn. 38).
  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
    Gleichwohl gelten die für das Anhörungsverfahren geltenden Grundsätze auch entsprechend für das Zustimmungsverfahren (BAG 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270).
  • LAG Niedersachsen, 30.12.2003 - 3 Sa 1287/02

    Betriebsausschuss - Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 30. Dezember 2003 - 3 Sa 1287/02 B - insoweit aufgehoben, als es die Berufung gegen die Feststellung des Arbeitsgerichts, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten nicht durch fristlose Kündigung der Beklagten vom 28. Februar 2002 endete, zurückgewiesen hat.
  • LAG Köln, 28.08.2001 - 13 Sa 19/01

    Zustimmung nach § 103 BetrVG durch Personalausschuss; Vertrauensschutz des

    Auszug aus BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 275/04
    Einer solchen Delegation steht auch nicht die Bedeutung des betriebsverfassungsrechtlichen Zustimmungsrechts nach § 103 BetrVG entgegen (so aber LAG Köln 28. August 2001 - 13 Sa 19/01 - LAGE BetrVG 1972 § 103 Nr. 18; Galperin/Löwisch BetrVG 6. Aufl. § 103 Rn. 13; LAG Berlin 16. Oktober 1979 - 8 Sa 132/78 - AuR 1980, 29; ErfK/Kania 5. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 7; DKK-Kittner BetrVG 9. Aufl. § 103 Rn. 33; KDZ-Kittner KSchR 6. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 44; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. § 358 Rn. 25; Weiss/Weyand BetrVG 3. Aufl. Rn. 9).
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

    c) Zwar können nach § 28 Abs. 2 BetrVG Aufgaben zur selbstständigen Entscheidung auf Mitglieder des Betriebsrats übertragen werden, die Mitglieder eines von Arbeitgeber und Betriebsrat gebildeten Ausschusses sind (BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu B I der Gründe) .
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Der Betriebsrat kann sein Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG grundsätzlich auf einen Personalausschuss nach § 27 Abs. 2 Satz 2, § 28 Abs. 1 BetrVG übertragen (vgl. beispw. zuletzt BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    aa) Das Zustimmungserfordernis nach § 103 Abs. 1 BetrVG dient primär dem Schutz der Arbeit und Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe, welche vor Eingriffen des Arbeitgebers bewahrt werden sollen ( BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - Rn. 38, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 70 = EzA BetrVG 2001 § 25 Nr. 3; 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1 ) .
  • LAG Düsseldorf, 14.01.2021 - 5 Sa 483/20

    Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel - Kündigung

    Die Übertragung auf den Ausschuss und ihr Umfang müssen aus dem Beschluss eindeutig ersichtlich sein (vgl. zu § 103: BAG v. 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 - juris).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den

    Dies folgt schon daraus, dass der Gesetzgeber von der Möglichkeit der Aufgabenübertragung nach § 27 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG nur den Abschluss von Betriebsvereinbarungen ausgenommen hat (vgl. BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1) .

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist aber nicht auf einen einzelnen Mitbestimmungstatbestand, sondern auf den gesamten Aufgabenbereich des Betriebsrats abzustellen (vgl. bereits BAG 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 28 Nr. 3; so auch 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu C I 2 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1) .

    cc) Die Entscheidung des Betriebsrats, welche Aufgaben er an den Betriebsausschuss (und an weitere Ausschüsse) überträgt, ist gerichtlich nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfbar (hierzu BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu B I der Gründe, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 26/93 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 75, 1) .

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    (2) Soweit das Zustimmungserfordernis gem. § 103 BetrVG neben dem Schutz des jeweils betroffenen Amtsträgers auch bezweckt zu verhindern, dass ein demokratisch gewähltes Gremium durch den Verlust einzelner Mitglieder in seiner Funktionsfähigkeit und in der Kontinuität seiner Amtsführung beeinträchtigt wird (vgl. BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04  - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 4. März 2004 -  2 AZR 147/03  - BAGE 110, 1) , ergibt sich daraus nicht, dass nicht dem Betriebs- bzw. Personalrat die Wahrnehmung dieser Interessen auch bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen übertragen sein soll.
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10

    Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz

    Auf seine Einreichung beim Wahlvorstand kommt es nicht an (vgl. BAG 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - zu 2 der Gründe, BAGE 34, 291; 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 74 Nr. 3; 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - BAGE 28, 30; die Frage offen lassend BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1) .

    Auf etwaige Mängel des Wahlvorschlags kommt es - auch mit Blick auf den von § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG bezweckten Schutz kollektiver Interessen - so lange nicht an, wie der Mangel gemäß § 8 Abs. 2 WO behebbar ist (BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04 - zu C III 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 5. Dezember 1980 - 7 AZR 781/78 - zu 2 der Gründe, BAGE 34, 291; Eylert in Schwarze/Eylert/Schrader § 15 KSchG Rn. 41 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Der Arbeitgeber genießt im Hinblick auf ihm von der zuständigen Person mitgeteilten Entscheidungen der Mitarbeitervertretung Vertrauensschutz, soweit ihm die Tatsachen, die möglicherweise für einen formell mangelhaften Beschluss des Gremiums sprechen, nicht bekannt waren und er sie auch nicht kennen musste (vgl. für den Fall der Zustimmung gemäß § 103 BetrVG BAG, Urteil vom 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 -, Rn. 54, juris; BAG, Urteil vom 23.08.1984 - 2 AZR 391/83 -, BAGE 46, 258 - 270, Rn. 53 ff.).
  • LAG Hessen, 17.05.2018 - 9 Sa 294/17

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden Prüfungsmaßstäbe

    (aa) Die Übertragung des Zustimmungsrechts des Betriebsrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach § 103 BetrVG auf einen Betriebsausschuss gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG oder einen besonderen Ausschuss nach § 28 BetrVG ist grundsätzlich zulässig ( BAG, Urteil vom 17. März 2005 - 2 AZR 275/04, nach juris; BAG, Urteil vom 22. März 1979 - 2 AZR 361/77, nach juris ).

    Der Kreis der übertragbaren Angelegenheiten ist grundsätzlich nicht begrenzt und umfasst auch die Übertragung des Mitbestimmungsrechts nach § 103 BetrVG auf einen Ausschuss ( BAG, Urteil vom 17. März 2005 - 2 AZR 275/04, nach juris; BAG, Urteil vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74, nach juris) .

    Dies bringe keine weitere Klarstellung und sei nicht erforderlich ( BAG, Urteil vom 17. März 2005 - 2 AZR 275/04, nach juris) .

  • ArbG Köln, 13.01.2023 - 23 BV 67/22

    Ein Verstoß gegen die Ausschreibungsfrist rechtfertigt einen Widerspruch des

    Dabei reicht es aus, wenn im Übertragungsbeschluss die betreffende Norm durch Mitteilung des Paragrafen zur Benennung des übertragenen Rechts angegeben ist (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 275/04 -, OS 2; Rn. 41, juris; (Fitting/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 31. Aufl. 2022, BetrVG § 27 Rn. 82 mwN.).(ii.) Nach diesen Maßgaben hat der Betriebsrat dem Betriebsausschuss durch den einstimmigen Beschluss vom 16.03.2022 die Wahrnehmung der personellen Mitbestimmung gem. § 99 BetrVG zur selbständigen Erledigung übertragen.

    Soweit im Beschluss von einer Übertragung " gem. § 28 BetrVG " die Rede ist, handelt es sich um eine offensichtlich fehlerhaft benannte Norm, denn eine Übertragung auf einen Betriebsausschuss erfolgt immer gem. § 27 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, während die Übertragung gem. § 28 eine solche auf einen besonderen Ausschuss ist (BAG 17.03.2005 - 2 AZR 275/04, juris-Rn. 37 mwN.) Da jedoch sowohl im Protokoll der Sitzung vom 16.03.2022 wie auch in der Einladung dazu (Bl. 181 dA.) die Übertragung auf den Betriebsausschuss und nicht auf einen besonderen Ausschuss vorgesehen war, handelt es sich zwar um eine falsche rechtliche Bezugsnorm, jedoch um die eindeutige tatsächliche Bezeichnung des Zielgremiums der Übertragung.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2014 - 10 TaBV 671/14

    Aufgabenübertragung - Betriebsausschuss - unzureichende Unterrichtung -

  • LAG Niedersachsen, 27.08.2009 - 4 TaBV 76/07

    Gegenstandsloswerden des Zustimmungsersetzungsantrags bei Kündigung vor

  • LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 TaBV 55/08

    Unbegründete Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitglieder; Errichtung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 4 Sa 216/14

    Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit

  • ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - mangelhafte Vorschlagsliste

  • LAG Sachsen, 12.05.2010 - 5 Sa 361/09

    Sonderkündigungsschutz für einen Wahlwerber einer Betriebsratswahl

  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10

    Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied;

  • LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung;

  • ArbG Dortmund, 10.03.2009 - 2 Ca 4882/08

    §§ 626 BGB, 103 BetrVG; außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglied;

  • LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1566/10

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber; unwirksame ordentliche Kündigung bei

  • LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10

    Versetzung eines Flugkapitäns - Umstationierung

  • ArbG Herford, 21.07.2010 - 2 Ca 302/10

    Wahlbewerber, Sonderkündigungsschutz, Zeitpunkt, Beginn.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2012 - 3 Sa 294/12

    Sachgrundlose Befristung aufgrund eines Tarifvertrags - Übertragung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - 9 Sa 1866/06

    Zum Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

  • ArbG Herford, 21.07.2010 - 2 Ca 268/10

    Beginn Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers zur Betriebsratswahl; Beginn

  • ArbG Rosenheim, 23.02.2011 - 3 Ca 1987/09

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber vor Erlass des Wahlausschreibens

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