Rechtsprechung
BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Arbeitszeitkonto - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Arbeitszeitkonto - Aufbau und Abbau des Zeitguthabens - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 611 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 TVG, § 7b SGB 4, § 7c Abs 1 Nr 2 Buchst a SGB 4, § 77 Abs 1 S 1 BetrVG
Arbeitszeitkonto - Aufbau und Abbau des Zeitguthabens - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
(Rechts-) Natur der Zeitgutschrift auf einem Arbeitszeitkonto; Aufbau und Abbau eines Arbeitszeitkontos (Freizeitausgleich, Bereitschaftsdienst)
- Betriebs-Berater
Aufbau und Abbau eines Arbeitszeitkontos
- bag-urteil.com
Arbeitszeitkonto - Aufbau und Abbau des Zeitguthabens - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst
- rewis.io
Arbeitszeitkonto - Aufbau und Abbau des Zeitguthabens - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst
- ra.de
- rewis.io
Arbeitszeitkonto - Aufbau und Abbau des Zeitguthabens - Freizeitausgleich - Bereitschaftsdienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 362 Abs. 1; BGB § 611; BetrVG § 77 Abs. 3
([Rechts-] Natur der Zeitgutschrift auf einem Arbeitszeitkonto; Auf- und Abbau eines Arbeitszeitkontos [Freizeitausgleich, Bereitschaftsdienst]) - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterschiedlicher Aufbau und Abbau eines Arbeitszeitkontos
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2011, 367
- BB 2010, 1735
- DB 2010, 1130
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08
Führung von Arbeitszeitkonten
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09
Ein Arbeitszeitkonto drückt im Allgemeinen aus, in welchem Umfang der Arbeitnehmer Arbeit geleistet hat und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte Vergütung erbringen muss (Senat 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 44 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 17).Der Freizeitausgleich erfolgt durch Reduzierung der Sollarbeitszeit (Senat 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 44 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 17).
- BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07
Feiertagsvergütung - Regenerationskur
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09
Dabei können Arbeitsleistungen nach besonderen Regelungen höher (zB Mehrarbeit, Feiertagsarbeit) oder niedriger (zB Bereitschaftsdienst) bewertet werden, als es ihrem zeitlichen Einsatz entspricht (Senat 19. März 2008 - 5 AZR 328/07 - Rn. 10, AP BGB § 611 Feiertagsvergütung Nr. 1). - BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 6/05
Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Alttarifverträgen - § 14 DRK-TV
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09
Die Dauer der Arbeitszeit unterliegt nicht der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 BetrVG (BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 6/05 - Rn. 53, BAGE 117, 27; 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 107, 78).
- BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08
Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09
Denn Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit (Senat 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 9; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 12, ZTR 2010, 35). - BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09
Bereitschaftsdienst und Ruhepausen
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09
Denn Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit (Senat 16. Dezember 2009 - 5 AZR 157/09 - Rn. 9; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 12, ZTR 2010, 35). - BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02
Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit
Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 296/09
Die Dauer der Arbeitszeit unterliegt nicht der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 BetrVG (BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 6/05 - Rn. 53, BAGE 117, 27; 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - zu B II 2 b aa der Gründe, BAGE 107, 78).
- BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 578/18
Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos - Freistellung in gerichtlichem …
Der Abbau eines Arbeitszeitkontos, der nicht spiegelbildlich zu seinem Aufbau erfolgen muss (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 15) , richtet sich nach der der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegenden Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag).a) Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinne das Gegenteil von Arbeitszeit (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17) .
Die Umsetzung erfolgt dadurch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Abbau eines vorhandenen Freizeitguthabens an Tagen, die für diesen "an sich" Arbeitstage wären, von seiner Pflicht, Arbeitsleistungen zu erbringen, befreit (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - Rn. 13; vgl. auch BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17; 19. September 2018 - 10 AZR 496/17 - Rn. 22) .
- BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17
Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8 …
Denn dieses drückt im Allgemeinen aus, in welchem Umfang der Arbeitnehmer Arbeit geleistet hat und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte Vergütung erbringen muss (…BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 28; 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 15) . - BSG, 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R
Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten …
Die Zeitgutschrift auf einem Arbeitszeitkonto ist lediglich eine abstrakte Recheneinheit, die für sich gesehen keinen Aufschluss darüber gibt, wie sie erarbeitet wurde (BAG Urteil vom 19.9.2018 - 10 AZR 496/17 - juris RdNr 21; BAG Urteil vom 17.3.2010 - 5 AZR 296/09 - juris RdNr 15) .
- BAG, 19.09.2018 - 10 AZR 496/17
Arbeitszeitkonto - Stundenabbau - Zeitzuschläge
Aufbau und Abbau eines Arbeitszeitkontos können jeweils eigenen Regeln folgen (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 15) .Freizeitausgleich bedeutet, statt Arbeitszeit ableisten zu müssen bezahlte Freizeit zu erhalten (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17) .
Diese ist aufgrund der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitszeit zu ermitteln (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - aaO) .
- BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit
Freizeitausgleich bedeutet, bezahlte Freizeit zu erhalten statt Arbeitszeit ableisten zu müssen (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17, DB 2010, 1130).Freizeit ist im arbeitsrechtlichen Sinn lediglich das Gegenteil von Arbeitszeit (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17, DB 2010, 1130).
- BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18
Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung
Liegt eine solche betriebliche Regelung vor, führt dies zu einer Verminderung der Sollarbeitszeit, denn Freizeitausgleich bedeutet, bezahlte Freizeit zu erhalten, statt Arbeitszeit ableisten zu müssen (…BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 78/09 - Rn. 12, BAGE 135, 179; 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17) . - BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 686/09
Abgeltung von Reisezeiten im Außendienst der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung …
Gleitzeitvereinbarungen bewirken lediglich eine einheitliche Abbildung unterschiedlich begründeter Wertguthaben in Gestalt von abstrakten, vergütungsrelevanten Recheneinheiten (vgl. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 196/09 - Rn. 15, DB 2010, 1130) . - LAG Niedersachsen, 06.05.2015 - 17 Sa 70/15
Unwirksame Formularklausel zur Regelung eines Arbeitszeitkontos; Unbegründete …
Bereits das Arbeitsgericht hat unter zutreffender Zitierung der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 15) darauf hingewiesen, dass Plus- und Minusstunden eines Arbeitszeitkontos einem eigenen Regelungsregime folgen können. - BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 560/10
Gutschrift auf ein Arbeitszeitkonto für eine Lehrkraft
Der Freizeitausgleich erfolgt durch Reduzierung der Sollarbeitszeit (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 17, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 1) , setzt jedoch nicht die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos voraus. - LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 556/18
Klageänderung im Berufungsverfahren Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug …
Dem Mitbestimmungsrecht in § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nämlich nicht die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, was sich insbesondere aus einem Gegenschluss zu § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ergibt, der nur für den Sonderfall der vorübergehenden Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeiten ein Mitbestimmungsrecht über die Dauer der Arbeitszeit einräumt (grundlegend BAG 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 23; vgl. auch BAG 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - NZA 2007, 1240 ff. und BAG 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 35) . - LAG Niedersachsen, 03.06.2014 - 15 Sa 975/13
Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester für Feiertagsarbeit ohne …
- LAG Hessen, 30.06.2020 - 8 Sa 703/18
Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG Vollzug einer unwirksamen …
- LAG Niedersachsen, 03.06.2014 - 15 Sa 967/13
Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester für Feiertagsarbeit ohne …
- LAG München, 16.06.2010 - 5 Sa 1079/09
Dienstordnungsangestellter, Urlaubsabgeltung
- LAG Hamm, 26.10.2021 - 6 Sa 405/21
Auszahlung des positiven Zeitguthabens nach Ende des Arbeitsverhältnisses; …
- LAG Thüringen, 16.12.2010 - 5 Sa 143/10
Berechnung von Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung nach dem …
- VG Göttingen, 30.05.2012 - 6 A 1/10
Arbeitsbefreiung; Arbeitszeit; Arbeitszeitguthaben; Außendienstmitarbeiter; …