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   BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08   

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https://dejure.org/2010,3658
BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 (https://dejure.org/2010,3658)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 (https://dejure.org/2010,3658)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 (https://dejure.org/2010,3658)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat

  • openjur.de

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat; Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • Bundesarbeitsgericht

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat - Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 BetrVG, § 47 Abs 9 BetrVG, § 611 Abs 1 BGB, § 112 Abs 1 S 2 BetrVG, § 112 Abs 1 S 3 BetrVG
    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat - Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat bei Unternehmens- oder Betriebsführungsgesellschaft; Rechtsfolgen bei Verstoß gegen zwingende Organisationsvorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

  • bag-urteil.com

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat - Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • Betriebs-Berater

    Gesamtbetriebsrat bei Betriebsführungsgesellschaft

  • rewis.io

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat - Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • ra.de
  • rewis.io

    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat - Unwirksamkeit eines Sozialplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 47
    Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat bei Unternehmens- oder Betriebsführungsgesellschaft; Rechtsfolgen bei Verstoß gegen zwingende Organisationsvorgaben des BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmensübergreifend errichteter Gesamtbetriebsrat auch bei Gemeinschaftsbetrieben grundsätzlich unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1144 (Ls.)
  • BB 2010, 1915
  • DB 2010, 2812
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes, des GmbH-Gesetzes, des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches können die Kapitalgesellschaften, die Gesellschaften des Handels- und des bürgerlichen Rechts wie auch Vereine jeweils nur Träger eines einheitlichen Unternehmens sein (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 168).

    Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Betriebsrat errichtet werden (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 18 f. mwN, aaO).

    Dies folgt zwingend aus § 47 Abs. 9 BetrVG (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage kommt allenfalls ausnahmsweise dann in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die in dieser vorgesehenen Leistungen zu gewähren (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211).

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer zu binden, ist daher nur in Ausnahmefällen anzunehmen (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - aaO).

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Ein solches Gremium ist rechtlich nicht existent (vgl. auch für die unter Verkennung der Voraussetzungen des § 54 BetrVG erfolgte Errichtung eines Konzernbetriebsrats: BAG 23. August 2006 - 7 ABR 51/05 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 54 Nr. 2; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - BAGE 121, 212).
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    a) Bereits funktionelle Zuständigkeitsüberschreitungen im Verhältnis zwischen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat führen zur Unwirksamkeit der von dem unzuständigen Betriebsverfassungsorgan geschlossenen Vereinbarungen (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 11, AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 29 Nr. 1).
  • LAG München, 11.03.2008 - 6 Sa 461/07

    Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. März 2008 - 6 Sa 461/07 - aufgehoben.
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Ein solches Gremium ist rechtlich nicht existent (vgl. auch für die unter Verkennung der Voraussetzungen des § 54 BetrVG erfolgte Errichtung eines Konzernbetriebsrats: BAG 23. August 2006 - 7 ABR 51/05 - AP BetrVG 1972 § 54 Nr. 12 = EzA BetrVG 2001 § 54 Nr. 2; 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - BAGE 121, 212).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 498/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 706/08
    Eine solche Feststellung kann auch in den Entscheidungsgründen enthalten sein (BAG 18. September 2003 - 2 AZR 498/02 - zu B I 1 der Gründe, AP ZPO § 314 Nr. 4 = EzA ZPO 2002 § 314 Nr. 1).
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Ein solcher ist im Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen, vielmehr wird der Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 1 BetrVG für ein Unternehmen gebildet, in dem mehrere Betriebsräte bestehen (vgl. ausführlich BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15; 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 17 ff. mwN, BAGE 121, 168) .

    Von ihm abgeschlossene Betriebsvereinbarungen sind unwirksam (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 22 mwN) .

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 70/11

    Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

    In dieser Entscheidung ist ua. ausgeführt, eine Betriebsratswahl sei nichtig, wenn sie in einem Betrieb durchgeführt werde, der nach § 118 Abs. 2 BetrVG nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes falle, weil es sich um eine karitative und erzieherische Einrichtung einer Religionsgemeinschaft handele; insoweit fehle es von Anbeginn an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl (vgl. auch BAG 9. Februar 1982 - 1 ABR 36/80 - zu B II der Gründe, BAGE 41, 5; vgl. ferner zur Nichtigkeit eines gesetzlich nicht vorgesehenen unternehmensüberschreitenden Gesamtbetriebsrats BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5) .

    Auch diese Bildung eines unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrats weicht von der gesetzlichen Betriebsverfassung ab (vgl. zu einem Verstoß gegen § 47 BetrVG bei der gemeinsamen Bildung eines Gesamtbetriebsrats für verschiedene Unternehmen BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15 ff., AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5 im Anschluss an BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168) .

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass die Gemeinsame Erklärung als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, weil auf Betriebsratsseite mit dem "Gesamtbetriebsrat" ein Gremium gehandelt hat, das vom Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 401/10 - Rn. 39; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21; 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 16, BAGE 121, 168) .

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 26; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211) .

  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Während "Arbeitnehmer" und "Betrieb" nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 DrittelbG - unter Verweis auf das Betriebsverfassungsgesetz - legaldefiniert sind, kennt das Drittelbeteiligungsgesetz keinen eigenständigen Unternehmensbegriff (zum BetrVG vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 400/10

    Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung -

    Sein Handeln ist rechtlich unbeachtlich (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5) .

    Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Betriebsrat errichtet werden (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15 mwN, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5) .

    Dies folgt zwingend aus § 47 Abs. 9 BetrVG (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 18 mwN, aaO; 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168) .

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 401/10

    Betriebliche Altersversorgung - Rechtscharakter einer Versorgungsordnung -

    Sein Handeln ist rechtlich unbeachtlich (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5) .

    Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Betriebsrat errichtet werden (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 15 mwN, AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 5) .

    Dies folgt zwingend aus § 47 Abs. 9 BetrVG (BAG 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 18 mwN, aaO; 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 121, 168) .

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 961/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass die Gemeinsame Erklärung als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, weil auf Betriebsratsseite mit dem "Gesamtbetriebsrat" ein Gremium gehandelt hat, das vom Betriebsverfassungsgesetz nicht vorgesehen ist (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 400/10 - Rn. 41; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 21; 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - Rn. 16, BAGE 121, 168) .

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 137/11 - Rn. 21; 17. März 2010 - 7 AZR 706/08 - Rn. 26; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 34, BAGE 118, 211) .

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20

    Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem

    Der so errichtete "Gesamtbetriebsrat ist rechtlich nicht existent, und sein Handeln ist unbeachtlich (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2012 - 3 AZR 400/10 - Juris, Rn. 41; BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18).

    Auch eine der Vorschrift des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entsprechende Regelung, wonach die Betriebsratswahl innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht angefochten werden muss, gibt es hinsichtlich der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Errichtung des Gesamtbetriebsrats nicht (vgl. BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 18; zum KBR BAG, Beschluss vom 23.08.2006 - 7 ABR 51/05 - Juris, Rn. 53; BAG, Beschluss vom 15.08.1978 - 6 ABR 56/77 - Juris, Rn. 30; Richardi/Annuß, BetrVG, 16. Auflage, 2018, § 47 Rn. 83).

  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 86/18

    Ein Anspruch des Arbeitgebers darauf, die von einem Wahlvorstand eingeleitete

    Anders ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn es von Anbeginn an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer Betriebsratswahl fehlt, so wenn ein Betrieb nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes fällt (Bundesarbeitsgericht 13. März 2013 -7 ABR 70/11- Rn. 17; ferner zur Nichtigkeit eines gesetzlich nicht vorgesehenen unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrats: Bundesarbeitsgericht 17. März 2010 -7 AZR 706/08- Rn. 22).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des

    Allerdings wäre die Einsetzung der Beauftragten unzulässig und unwirksam, wenn es sich um eine Einrichtung handeln würde, die unter Verkennung zwingender betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsvorschriften errichtet wurde (vgl. BAG 17.03.2010 - 7 AZR 706/08 - Juris).

    So musste zum Beispiel der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 17.03.2010 (7 AZR 706/08 - Juris) im Fall eines Gremiums, das für sich den Status eines Gesamtbetriebsrats in Anspruch nahm und eine vermeintliche Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossen hatte, das aber unter Verkennung der Organisationsvorschriften des § 47 BetrVG und des § 3 BetrVG errichtet worden war, keine über die genannten Normen hinausgehenden allgemeinen Grundsätze heranziehen, um die Nichtexistenz dieses Gremiums festzustellen.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 14 TaBV 4/20

    Gesamtbetriebsrat - Entsendung - unternehmensfremdes Betriebsratsmitglied

  • LAG Hessen, 11.12.2017 - 16 TaBV 93/17

    Im Falle des Vorliegens mehrerer Gemeinschaftsbetriebe können auch

  • LAG Hessen, 11.12.2017 - 16 TaBV 95/17

    Im Falle des Vorliegens mehrerer Gemeinschaftsbetriebe können auch

  • LAG Hessen, 18.01.2011 - 12 Sa 778/10

    Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung - Unwirksamkeit einer

  • LAG Hessen, 12.04.2012 - 9 TaBV 35/11

    Zuordnungstarifvertrag - Bildung von Regionalbetriebsräten;

  • LAG Hamburg, 09.02.2017 - 8 Sa 57/16

    Unwirksame Betriebsvereinbarung - Entlohnungsgrundsatz - Umdeutung in eine

  • LAG Hamburg, 20.10.2016 - 8 Sa 47/16

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage

  • LAG Hamburg, 13.06.2017 - 4 Sa 15/17

    Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage

  • LAG Hamburg, 27.06.2017 - 4 Sa 5/17

    Tarifliche Entgelterhöhung - Tarifbindung - Betriebsvereinbarung - Umdeutung -

  • LAG Hamburg, 10.01.2017 - 4 Sa 48/16

    Unwirksamkeit von Betriebsvereinbarungen bei Verstoß gegen die Sperrwirkung wegen

  • LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 280/11

    Abfindungsanspruch aus unwirksamem Sozialplan - aus Gesamtzusage - Schadensersatz

  • LAG Hessen, 15.05.2012 - 12 Sa 281/11

    Abfindungsanspruch aus unwirksamen Sozialplan - Umdeutung in Gesamtzusage -

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