Rechtsprechung
   BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20163
BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13 (https://dejure.org/2015,20163)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2015 - 9 AZR 994/13 (https://dejure.org/2015,20163)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2015 - 9 AZR 994/13 (https://dejure.org/2015,20163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 SGB 9, § 90 SGB 9, § 136 Abs 3 SGB 9, § 138 Abs 7 SGB 9, § 125 S 1 BGB
    Werkstattvertrag - Kündigung - Schriftform

  • IWW

    § 138 Abs. 7 SGB IX, § ... 125 Satz 1 BGB, § 138 Abs. 3 SGB IX, § 136 Abs. 3 SGB IX, § 138 SGB IX, § 136 Abs. 1 SGB IX, § 138 Abs. 2 SGB IX, § 138 Abs. 1 SGB IX, § 136 Abs. 1, Abs. 2 SGB IX, § 138 Abs. 1, Abs. 3 SGB IX, § 105 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 6 SGB IX, § 138 Abs. 5, Abs. 6 SGB IX, § 22 Abs. 3 BBiG, § 15 Abs. 3 BBiG, § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Werkstattvertrag - Kündigung - Schriftform

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines mit einem behinderten Menschen geschlossenen Werkstattvertrages

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Werkstattvertrag mit Behindertem - Kündigung erfordert Schriftform und Begründung

  • Betriebs-Berater

    Kündigung eines Werkstattvertrags bedarf der Schriftform

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Werkstattvertrag mit Behindertem - Kündigung erfordert Schriftform und Begründung

  • bag-urteil.com

    Werkstattvertrag - Kündigung - Schriftform

  • rewis.io

    Werkstattvertrag - Kündigung - Schriftform

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Kündigung eines mit einem behinderten Menschen geschlossenen Werkstattvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Werkstattvertrag - Kündigung - Schriftform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werkstattvertrag mit einem Behinderten - und die Schriftform für die Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Werkstattvertrags

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begründungserfordernis bei der Kündigung eines Werkstattvertrags

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werkstattvertrag - Kündigung - Schriftform

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 139
  • NJW 2015, 2752
  • NZA 2015, 1071
  • BB 2015, 2035
  • JR 2015, 656
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 176/98

    Begründung einer Kündigung nach BMT-G II

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13
    Trotzdem hat das Bundesarbeitsgericht die Vorgängerregelung § 15 Abs. 3 BBiG aF in ständiger Rechtsprechung derart verstanden (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe mwN; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 1 der Gründe; 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - zu 2 a der Gründe, BAGE 24, 133) .

    (1) Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat das Erfordernis der Schriftform der Kündigungsbegründung beim Berufsausbildungsverhältnis neben dem Wortlaut von § 15 Abs. 3 BBiG aF insbesondere daraus abgeleitet, dass die Vorschrift vor allem auch der Rechtsklarheit und der Beweissicherung dienen soll (etwa BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe mwN; 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - zu 2 a der Gründe, BAGE 24, 133; siehe auch den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit BT-Drs. V/4260 S. 11) .

    Nach dem Sinn der Regelung muss der Gekündigte aufgrund der ihm mitgeteilten Gründe sich darüber klar werden können, ob er die ihm erklärte Kündigung anerkennen oder dagegen vorgehen will (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - aaO mwN) .

    Die nur mündliche Mitteilung der Gründe ist weder ausreichend, um dem Erklärungsempfänger mit hinreichender Sicherheit die Einschätzung seiner Prozesschancen zu ermöglichen, noch, um den potenziellen Prozessstoff klar zu strukturieren (diese Zwecke des Begründungserfordernisses noch zutreffend erkennend, iE aber abweichend Pahlen aaO; zur Rechtsunsicherheit bei einem bloßen mündlichen Begründungszwang vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe) .

    Jedenfalls aber müssen die Gründe im Kündigungsschreiben so genau bezeichnet sein, dass der Erklärungsempfänger genügend klar erkennen kann, was gemeint ist und welche konkreten tatsächlichen Vorfälle zum Kündigungsentschluss geführt haben (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 a der Gründe) .Bloße Werturteile oder pauschale Angaben, wie etwa der Verweis auf "mangelhaftes Benehmen" sowie die "Störung des Betriebsfriedens" (vgl. BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 der Gründe) , auf "Vorkommnisse" (vgl. LAG Nürnberg 23. September 1976 - 1 Sa 322/76 -) , auf "häufiges Zuspätkommen" oder "sonstige Unzuverlässigkeiten" (vgl. Pepping in Wohlgemuth BBiG § 22 Rn. 82) oder auf "ständige Beleidigungen" (vgl. HK-ArbR/Herrmann 3. Aufl. § 22 BBiG Rn. 24 mwN) , genügen nicht .

  • BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75

    Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung -

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13
    Trotzdem hat das Bundesarbeitsgericht die Vorgängerregelung § 15 Abs. 3 BBiG aF in ständiger Rechtsprechung derart verstanden (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe mwN; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 1 der Gründe; 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - zu 2 a der Gründe, BAGE 24, 133) .

    Jedenfalls aber müssen die Gründe im Kündigungsschreiben so genau bezeichnet sein, dass der Erklärungsempfänger genügend klar erkennen kann, was gemeint ist und welche konkreten tatsächlichen Vorfälle zum Kündigungsentschluss geführt haben (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 a der Gründe) .Bloße Werturteile oder pauschale Angaben, wie etwa der Verweis auf "mangelhaftes Benehmen" sowie die "Störung des Betriebsfriedens" (vgl. BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 der Gründe) , auf "Vorkommnisse" (vgl. LAG Nürnberg 23. September 1976 - 1 Sa 322/76 -) , auf "häufiges Zuspätkommen" oder "sonstige Unzuverlässigkeiten" (vgl. Pepping in Wohlgemuth BBiG § 22 Rn. 82) oder auf "ständige Beleidigungen" (vgl. HK-ArbR/Herrmann 3. Aufl. § 22 BBiG Rn. 24 mwN) , genügen nicht .

  • BAG, 22.02.1972 - 2 AZR 205/71

    Abschluss und Kündigung eines Berufsausbildungsvertrags

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13
    Trotzdem hat das Bundesarbeitsgericht die Vorgängerregelung § 15 Abs. 3 BBiG aF in ständiger Rechtsprechung derart verstanden (BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe mwN; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 1 der Gründe; 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - zu 2 a der Gründe, BAGE 24, 133) .

    (1) Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat das Erfordernis der Schriftform der Kündigungsbegründung beim Berufsausbildungsverhältnis neben dem Wortlaut von § 15 Abs. 3 BBiG aF insbesondere daraus abgeleitet, dass die Vorschrift vor allem auch der Rechtsklarheit und der Beweissicherung dienen soll (etwa BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe mwN; 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - zu 2 a der Gründe, BAGE 24, 133; siehe auch den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit BT-Drs. V/4260 S. 11) .

  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 740/13

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13
    Im Übrigen unterliegt sie wie jede andere Rechtsverletzung der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 18 mwN; 18. März 2014 - 9 AZR 740/13 - Rn. 20) .
  • LAG Nürnberg, 23.09.1976 - 1 Sa 322/76
    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13
    Jedenfalls aber müssen die Gründe im Kündigungsschreiben so genau bezeichnet sein, dass der Erklärungsempfänger genügend klar erkennen kann, was gemeint ist und welche konkreten tatsächlichen Vorfälle zum Kündigungsentschluss geführt haben (vgl. BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe; 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 a der Gründe) .Bloße Werturteile oder pauschale Angaben, wie etwa der Verweis auf "mangelhaftes Benehmen" sowie die "Störung des Betriebsfriedens" (vgl. BAG 25. November 1976 - 2 AZR 751/75 - zu A III 2 der Gründe) , auf "Vorkommnisse" (vgl. LAG Nürnberg 23. September 1976 - 1 Sa 322/76 -) , auf "häufiges Zuspätkommen" oder "sonstige Unzuverlässigkeiten" (vgl. Pepping in Wohlgemuth BBiG § 22 Rn. 82) oder auf "ständige Beleidigungen" (vgl. HK-ArbR/Herrmann 3. Aufl. § 22 BBiG Rn. 24 mwN) , genügen nicht .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13
    Im Übrigen unterliegt sie wie jede andere Rechtsverletzung der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 18 mwN; 18. März 2014 - 9 AZR 740/13 - Rn. 20) .
  • LAG Düsseldorf, 11.11.2013 - 9 Sa 469/13

    Werkstattverhältnis contra Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. November 2013 - 9 Sa 469/13 - teilweise aufgehoben.
  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 994/13
    (1) Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat das Erfordernis der Schriftform der Kündigungsbegründung beim Berufsausbildungsverhältnis neben dem Wortlaut von § 15 Abs. 3 BBiG aF insbesondere daraus abgeleitet, dass die Vorschrift vor allem auch der Rechtsklarheit und der Beweissicherung dienen soll (etwa BAG 10. Februar 1999 - 2 AZR 176/98 - zu II 1 der Gründe mwN; 22. Februar 1972 - 2 AZR 205/71 - zu 2 a der Gründe, BAGE 24, 133; siehe auch den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit BT-Drs. V/4260 S. 11) .
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 9/18 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Dabei ist gleichgültig, ob insoweit die Regelungen des Werkvertrags- oder Dienstvertragsrechts gelten oder der Vertrag als solcher sui generis ("Vertrag zur Unterbringung in einer Einrichtung iS von § 136 Abs. 3 SGB IX", vgl BAGE 151, 139 ff) anzusehen ist, weil möglicherweise der besondere Betreuungsaufwand und das spezifische Eingliederungsziel in den §§ 611 ff BGB bzw §§ 632 ff BGB nur ungenügend abgebildet werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht