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   BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78   

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BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78 (https://dejure.org/1980,18377)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1980 - 2 AZR 519/78 (https://dejure.org/1980,18377)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1980 - 2 AZR 519/78 (https://dejure.org/1980,18377)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 136/55
    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    Die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, der Kläger habe wegen seiner Unkündbarkeit ein besonderes Interesse an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses, steht ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 5, 20 [253 - AP Nr. 16 aaO [zu IV der Gründe]; AP Nr. 52 aaO [zu II b der Gründe]).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    Die Ansicht des Landesarbeitsgerichts, der Kläger habe wegen seiner Unkündbarkeit ein besonderes Interesse an der Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses, steht ebenfalls im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 5, 20 [253 - AP Nr. 16 aaO [zu IV der Gründe]; AP Nr. 52 aaO [zu II b der Gründe]).
  • BAG, 08.10.1957 - 3 AZR 124/55

    Ordentliche Kündigung - Anderweite Unterbringung - Dringende betriebliche

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    bb) Es kommt zwar bei einer fristlosen Entlassung nicht in erster Linie auf die strafrechtliche Wertung an (BAG 5» 193 = AP Nr. 15 zu § 626 BGB).
  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. BAG 19, 351 C354-] = AP Nr. 1 zu § 124- GewO [zu II der Gründe]; BAG 11, 278 [287 ff.3 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung [zu III 4 der Gründe]; BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB [zu II 6 der Gründe]; AP Nr. 62 zu § 626 BGB [zu II 2 der Gründe]; AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung [zu 4 c der Gründe]).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    Da bei geht es um die Frage, ob ein bestimmter Vorgang an sich ohne die tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalls über haupt geeignet ist, einen wichtigen Grund zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugeben, und ob das Berufungsgericht bei der gebotenen Interessenabwägung alle vernünftigterweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außergerichtliche Kündigung sprechen, bedacht und abgewogen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur: BAG 24, 401 [4073 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu III 1 der Gründe] m. w. N.).
  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es deshalb für eine Kündigung nicht (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat [zu V 2 der Gründe]).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes",

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    Sie ist, sofern sie nur vertretbar ist, einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich (so bereits BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu I der Gründe] ; vgl. ferner BAG AP Nr. 5 zu § 5 BUrlG Rechtsmißbrauch [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. BAG 19, 351 C354-] = AP Nr. 1 zu § 124- GewO [zu II der Gründe]; BAG 11, 278 [287 ff.3 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung [zu III 4 der Gründe]; BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB [zu II 6 der Gründe]; AP Nr. 62 zu § 626 BGB [zu II 2 der Gründe]; AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung [zu 4 c der Gründe]).
  • BAG, 21.03.1968 - 5 AZR 270/67

    Erholungsurlaub - Teilurlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    Sie ist, sofern sie nur vertretbar ist, einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich (so bereits BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu I der Gründe] ; vgl. ferner BAG AP Nr. 5 zu § 5 BUrlG Rechtsmißbrauch [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (vgl. BAG 19, 351 C354-] = AP Nr. 1 zu § 124- GewO [zu II der Gründe]; BAG 11, 278 [287 ff.3 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung [zu III 4 der Gründe]; BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB [zu II 6 der Gründe]; AP Nr. 62 zu § 626 BGB [zu II 2 der Gründe]; AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung [zu 4 c der Gründe]).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

  • ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 273/06
    Sodann ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist ( BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 , AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG 17. April 1980 - 2 AZR 519/78, nv).
  • ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 154/06
    Sodann ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist ( BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 , AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG 17. April 1980 - 2 AZR 519/78, nv).
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