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   BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83   

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https://dejure.org/1985,18184
BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83 (https://dejure.org/1985,18184)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1985 - 4 AZR 361/83 (https://dejure.org/1985,18184)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1985 - 4 AZR 361/83 (https://dejure.org/1985,18184)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83
    Wollen die Parteien des Arbeitsvertrags hiervon abweichen und dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung netto auszahlen mit der Folge, daß der Arbeitgeber auf diesen Nettobetrag Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge aufzustocken und diese zusätzlichen Beträge an die zuständigen Stellen abzuführen hat, muß dies ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden (BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 -, AP Nr. 19 zu § 670 BGB).

    Der Arbeitgeber müßte im Einzelfall komplizierte Bruttolohnberechnungen anstellen, da in der Übernahme von Lohn- und Kirchensteuer sowie Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung wieder zu versteuernder und beitragspflichtiger Arbeitslohn liegt und der Arbeitgeber durch "Abtasten" der Lohnsteuertabelle und der Prozentsätze der Sozialversicherungsbeiträge den maßgebenden Bruttolohn er mitteln müßte, was mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden wäre (vgl. BAG 15, 168, 172 f. = AP Nr. 15 zu § 670 BGB).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83
    Aus dem für die Tarifauslegung maßgebenden Wortlaut und Gesamtzusammenhang dieser tariflichen Regelung (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, DB 1985, 130, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) läßt sich nicht entnehmen, daß die Tarifvertragsparteien den Zuschuß zum Kurzarbeitergeld als Nettobetrag vereinbaren wollten; deshalb ist der Zuschuß nur als Bruttobetrag zu gewähren.

    Dann aber ist für die Heranziehung weiterer Auslegungskriterien kein Raum (BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, DB 1985, 130, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 231/82

    Verpflegungszuschuß - Baugewerbe - Gerüstbau

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83
    Das hat der Senat z. B. für den Verpflegungszuschuß im Baugewerbe ausdrücklich so entschieden (vgl. BAG 40, 307 = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Darüber haben im Streitfall die Gerichte der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden (vgl. BAG 40, 307 = AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Düsseldorf, 25.05.1983 - 12 Sa 1765/82
    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83
    H AZR 361/83 12 Sa 1765/82 Düsseldorf Verkündet am .

    dorf vom 25. Mai 1983 - 12 Sa 1765/82 - und des Arbeitsgerichts Wesel vom 30. Septem.

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80

    Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83
    Für diese Auslegung der Nr. 174 RTV spricht zudem, daß Tarifvertragsparteien im allgemeinen mit Tarifnormen auch eine praktisch brauchbare Regelung erstreben (vgl. BAG 42, 244 = AP Nr. 2 zu § 21 TVAL II).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 878/79

    Tarifvertrag: Tarifliche Übrung - Auslegung - Ausforschungsbeweis

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83
    Eine Tarifübung, die vorliegend wegen der nicht zweifelhaften Tarifauslegung ohnehin unbeachtlich wäre, kann bei der Tarifauslegung nur dann rechtliche Bedeutung erlangen, wenn sie in Kenntnis und mit Billigung der Tarifvertragsparteien praktiziert wird (BAG 40, 6? = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifliche Übung).
  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 4 AZR 361/83
    Wollen die Parteien des Arbeitsvertrags hiervon abweichen und dem Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung netto auszahlen mit der Folge, daß der Arbeitgeber auf diesen Nettobetrag Lohn- und Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge aufzustocken und diese zusätzlichen Beträge an die zuständigen Stellen abzuführen hat, muß dies ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden (BAG 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 18. Januar 1974 - 3 AZR 183/73 -, AP Nr. 19 zu § 670 BGB).
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 403/99

    Zuschuß zum Lohn aus verkürzter Arbeitszeit und zum Kug

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist wiederholt betont worden, daß der Zuschuß zum Kurzarbeitergeld brutto zu zahlen ist (zB Senat 17. April 1985 - 4 AZR 510/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 1, zu § 7 MTV für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in der chemischen Industrie vom 24. März 1979; Senat 17. April 1985 - 4 AZR 361/83 - nv.
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