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   BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83   

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https://dejure.org/1985,8960
BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83 (https://dejure.org/1985,8960)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1985 - 5 AZR 497/83 (https://dejure.org/1985,8960)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1985 - 5 AZR 497/83 (https://dejure.org/1985,8960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bei durch starkes Rauchen eingetretene Arbeitsunfähigkeit - Auswirkungen einer Nikotinabhängigkeit im Sinne einer Suchterkrankung auf das schuldhafte Handeln im Sinne des Lohnfortzahlungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83
    Das Gesetz schließt den Anspruch bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlungsverpflichtung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat (vgl. BAG 31, 331, 332 = AP Nr. 44 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; BAG 43, 54, 58 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; Kaiser/-Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 121 ff.).

    Davon ist der Senat für den Fall der Alkoholabhängigkeit stets ausgegangen, sofern es um eine alkoholbedingte Erkrankung bzw. Kur aufgrund weiteren Alkoholkonsums ging (vgl. zuletzt BAG 43, 54, 58 f. = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 3 b der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83
    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. statt vieler BAG 45, 165, 167 = AP Nr. 64 zu § 616 BGB, zu 1 a der Gründe; sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - zu I 1 der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63

    Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers -

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83
    Die Beklagte hätte den Weg der Tatbestandsberichtigung beschreiten müssen, mit einer Verfahrensrüge kann diese Feststellung des Landesarbeitsgerichts nicht bekämpft werden (vgl. BAG Urteil vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.02.1979 - 5 AZR 611/77

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wegen missglückten

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83
    Das Gesetz schließt den Anspruch bei eigenem Verschulden des Arbeitnehmers aus, weil es unbillig wäre, den Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlungsverpflichtung zu belasten, wenn der Arbeitnehmer zumutbare Sorgfalt sich selbst gegenüber außer acht gelassen und dadurch seine Arbeitsunfähigkeit verursacht hat (vgl. BAG 31, 331, 332 = AP Nr. 44 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; BAG 43, 54, 58 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; Kaiser/-Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 121 ff.).
  • BAG, 07.10.1981 - 5 AZR 1113/79

    Schuldhaftes Verhalten bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83
    Demgegenüber kann die Beklagte sich nicht auf die Entscheidung des Senats vom 7. Oktober 1981 (BAG 36, 376 = AP Nr. 46 zu § 1 LohnFG) berufen.
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Auszug aus BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83
    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. statt vieler BAG 45, 165, 167 = AP Nr. 64 zu § 616 BGB, zu 1 a der Gründe; sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - zu I 1 der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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