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   BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10   

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https://dejure.org/2012,25854
BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10 (https://dejure.org/2012,25854)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2012 - 3 AZR 380/10 (https://dejure.org/2012,25854)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 (https://dejure.org/2012,25854)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Pensionszusage

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    (a) Die Leistungen, die der Angestellte nach Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. a) der Pensionsordnung beanspruchen kann, sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; sie dienen dazu, die Versorgung des Angestellten nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder Erwerbsleben zu sichern (vgl. BAG 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120) .

    Vielmehr dienen diese Leistungen in erster Linie der Sicherung des Lebensstandards in der Zeit bis zum Eintritt in den regulären oder vorgezogenen Ruhestand und haben deshalb Überbrückungsfunktion (dazu, dass Übergangsgelder und Überbrückungsbeihilfen aus dem Schutzbereich des BetrAVG ausgenommen sind, vgl. BAG 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120; 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 20, BAGE 133, 158) .

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    Voraussetzung für eine ergänzende Vertragsauslegung ist, dass die Vereinbarung der Parteien eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07  - Rn. 25) .

    Eine planwidrige Unvollständigkeit kann nur angenommen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 501/09  - Rn. 28; 21. April 2009 -  3 AZR 640/07  - Rn. 33, BAGE 130, 202 ; 9. Dezember 2008 -  3 AZR 431/07  - Rn. 25 f.; BGH 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06  - Rn. 28 mwN, BGHZ 170, 311 ) .

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Parteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 83/09 - Rn. 20 mwN, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 15 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 4) .

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht uneingeschränkt zu überprüfen (BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 83/09 - Rn. 20 mwN, AP BetrAVG § 1 Invaliditätsrente Nr. 15 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 4) .

  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    An die Feststellung eines Verzichtswillens sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 48, BAGE 134, 111) .
  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    Liegen die Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung vor, so ist die Lücke durch diejenige Gestaltung zu schließen, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit ihrer Vereinbarung bekannt gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08  - Rn. 31, BAGE 134, 283 ; 25. April 2007 -  5 AZR 627/06  - Rn. 26, BAGE 122, 182 ) .
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheitert jedenfalls daran, dass ausreichende Anhaltspunkte dafür fehlen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer berechtigten Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit der Pensionsordnung bewusst gewesen wäre (vgl. BGH 30. März 1990 - V ZR 113/89 - zu 3 der Gründe, BGHZ 111, 110; 20. Juli 2005 - VIII ZR 397/03 - zu II 3 b der Gründe, NJW-RR 2005, 1619; vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 35, BAGE 124, 259) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    An die Feststellung eines Verzichtswillens sind hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 139/04 - zu II 4 a bb der Gründe, BAGE 114, 33; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 48, BAGE 134, 111) .
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    Liegen die Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung vor, so ist die Lücke durch diejenige Gestaltung zu schließen, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit ihrer Vereinbarung bekannt gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08  - Rn. 31, BAGE 134, 283 ; 25. April 2007 -  5 AZR 627/06  - Rn. 26, BAGE 122, 182 ) .
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheitert jedenfalls daran, dass ausreichende Anhaltspunkte dafür fehlen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer berechtigten Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit der Pensionsordnung bewusst gewesen wäre (vgl. BGH 30. März 1990 - V ZR 113/89 - zu 3 der Gründe, BGHZ 111, 110; 20. Juli 2005 - VIII ZR 397/03 - zu II 3 b der Gründe, NJW-RR 2005, 1619; vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 35, BAGE 124, 259) .
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 397/03

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils wegen

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
    Eine ergänzende Vertragsauslegung scheitert jedenfalls daran, dass ausreichende Anhaltspunkte dafür fehlen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer berechtigten Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit der Pensionsordnung bewusst gewesen wäre (vgl. BGH 30. März 1990 - V ZR 113/89 - zu 3 der Gründe, BGHZ 111, 110; 20. Juli 2005 - VIII ZR 397/03 - zu II 3 b der Gründe, NJW-RR 2005, 1619; vgl. BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 35, BAGE 124, 259) .
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

  • BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06

    Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - 23 Sa 1973/09

    Betriebliche Pensionsordnung - vorzeitiger Ruhestand bei Wechsel in eine

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Im Übrigen wirkt sich aus, dass an die Feststellung eines etwaigen Verzichtswillens hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. etwa BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 46 mwN) und dass die in Ziff. 1 des Änderungsvertrages getroffene Abrede keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verzichtswillen enthält.
  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht uneingeschränkt zu überprüfen (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 20 ff.; 19. Januar 2011 - 3 AZR 83/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 374) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (vgl. BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19; 13. November 2012 - 3 AZR 557/10 - Rn. 20; 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 21).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung einer Direktversicherung

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Parteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 21; 19. Januar 2011 - 3 AZR 83/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 374) .

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht uneingeschränkt zu überprüfen (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 22) .

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Im Übrigen wirkt sich aus, dass an die Feststellung eines etwaigen Verzichtswillens hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. etwa BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 46 mwN) und dass die in Ziff. 1 des Änderungsvertrages getroffene Abrede keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verzichtswillen enthält.
  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Im Übrigen wirkt sich aus, dass an die Feststellung eines etwaigen Verzichtswillens hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. etwa BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 46 mwN) und dass die in Ziff. 1 des Änderungsvertrages getroffene Abrede keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verzichtswillen enthält.
  • LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15

    Betriebliche Altersrente vor dem 60. Lebensjahr; Insolvenzsicherung; zugesagte

    Dies ist beim Lebensalter von 50 Jahren noch nicht der Fall (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 33) .
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

    Unter Berufung auf ein Urteil des BAG v. 17.04.2012 - 3 AZR 380/10 - meint der Kläger, die Tatsache, dass es bei Vereinbarung der Versorgungsordnung noch keine Altersteilzeit gegeben habe, sei als Indiz dafür zu werten, dass diese nicht einer normalen Teilzeitbeschäftigung gleichgesetzt werden könne.
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11

    Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines

    Hierdurch soll ein Anreiz zum vorzeitigen Ausscheiden geschaffen und der Mitarbeiter für die Aufgabe seines Arbeitsplatzes entschädigt werden (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 32).
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 538/11

    Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines

    Hierdurch soll ein Anreiz zum vorzeitigen Ausscheiden geschaffen und der Mitarbeiter für die Aufgabe seines Arbeitsplatzes entschädigt werden (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 32).
  • LAG Köln, 28.03.2018 - 11 Sa 723/17

    Betriebliche Altersversorgung; Überbrückungsleistung; Einzelfall

  • LAG Köln, 23.11.2016 - 11 Sa 983/15

    Auslegung einer betrieblichen Versorgungsordnung hinsichtlich der Gewährung von

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2012 - 4 Sa 454/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel bei

  • OLG München, 20.02.2014 - 23 U 3026/13

    Missbräuchlichkeit der Geltendmachung einer unverfallbaren Versorgungszusage

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