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   BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10   

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https://dejure.org/2012,14405
BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10 (https://dejure.org/2012,14405)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2012 - 3 AZR 481/10 (https://dejure.org/2012,14405)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 (https://dejure.org/2012,14405)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • openjur.de

    Berechnung einer Betriebsrente; Diskriminierung wegen Alters

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 1 AGG, § 2 Abs 2 S 2 AGG, § 3 Abs 1 AGG, § 3 Abs 2 AGG
    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • IWW

    BetrAVG § 1 (Gleichbehandlung) Tarifv... ertrag Lufthansa-Betriebsrente für das Cockpitpersonal (vom 4. Dezember 2004) § 1 Tarifvertrag Lufthansa-Betriebsrente für das Cockpitpersonal (vom 4. Dezember 2004) § 4 Tarifvertrag Lufthansa-Betriebsrente für das Cockpitpersonal (vom 4. Dezember 2004) § 16 Tarifvertrag Lufthansa-Betriebsrente für das Cockpitpersonal (vom 4. Dezember 2004) Protokollnotiz I Tarifvertrag zur Vereinheitlichung der betrieblichen Altersversorgung für das Cockpitpersonal (vom 4. Dezember 2004) § 2 Manteltarifvertrag Nr. 5 für das Cockpitpersonal § 19 Abs. 1 Manteltarifvertrag Nr. 5 für das Cockpitpersonal § 19 Abs. 2 AGG § 1 AGG § 2 Abs. 2 S. 2 AGG § 3 Abs. 1 AGG § 3 Abs. 2 AGG § 6 Abs. 1 AGG § 7 Abs. 1 AGG § 7 Abs. 2 AGG § 10 S. 1, 2, 3 Nr. 4 GG Art. 3 Abs. 1 AEUV Art. 267 Richtlinie 2000/78/EG des Rates (vom 27. November 2000) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Art. 6 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung; Berechnung einer Betriebsrente; Verbot der Altersdiskriminierung

  • Betriebs-Berater

    Berechnung einer Betriebsrente - Altersdiskriminierung

  • Betriebs-Berater

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • rewis.io

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 (Gleichbehandlung); GG Art. 3 Abs. 1
    Betriebliche Altersversorgung; Berechnung einer Betriebsrente; Verbot der Altersdiskriminierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung einer Betriebsrente für Piloten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung einer Betriebsrente - Diskriminierung wegen Alters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 929
  • BB 2012, 1792
  • BB 2012, 2695
  • DB 2012, 2947
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    Dies ermöglicht eine Überprüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung und genügt insoweit daher auch unionsrechtlichen Vorgaben (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 45, Slg. 2009, I-1569; BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 31 mwN, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Ob ein Grund iSd. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gegeben ist, der eine Diskriminierung wegen des Alters ausschließt, ist von den nationalen Gerichten zu prüfen (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 47 ff., Slg. 2009, I-1569) .

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    Die Sicherstellung einer angemessenen Altersversorgung liegt im Allgemeininteresse und ist sozialpolitischer Art. Es genügt daher den unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG L 303 vom 2. Dezember 2000 S. 16) , der durch § 10 AGG in das nationale Recht umgesetzt wurde (vgl. EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 81, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22) .

    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidungen des Gerichtshofs in der Rechtssache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) und in der Rechtssache "Prigge ua." (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982 S. 3415) .

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    Dabei kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder ob sie an dessen Grundsätze nur mittelbar gebunden sind (vgl. dazu BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 94) .
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    Es liegt ein Fall des "acte éclairé" vor (vgl. zur Begrifflichkeit: BVerfG 30. August 2010 - 1 BvR 1631/08 - Rn. 56 f., NJW 2011, 288) .
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidungen des Gerichtshofs in der Rechtssache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) und in der Rechtssache "Prigge ua." (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982 S. 3415) .
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Rahmenrichtlinie zur Konkretisierung des primärrechtlichen Grundsatzes ist durch die Entscheidungen des Gerichtshofs in der Rechtssache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) und in der Rechtssache "Prigge ua." (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982 S. 3415) .
  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97

    Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die Feststellungsklage eine sachgemäße, einfachere Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte ermöglicht und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - Rn. 18; 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - zu A der Gründe, BAGE 89, 180) .
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    aa) Das AGG gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentenrecht nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22 ff., BAGE 125, 133) .
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    Ausreichend ist vielmehr, wenn der Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden oder Betriebsrentner ist und das damit begründete Anwartschafts- oder Versorgungsverhältnis bei oder nach Inkrafttreten des AGG noch besteht bzw. bestand (offengelassen BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 59, BAGE 129, 105) .
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 481/10
    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 12, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6) .
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 113/10

    Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

  • LAG Köln, 29.09.2009 - 7 Sa 936/09

    Anrechnung nachvertraglicher Rentenbausteine bei der betrieblichen Altersrente

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 496/16

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 16) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die begehrte Feststellung geeignet ist, den Streit der Parteien über die Durchführung und Berechnung der Gehaltsanpassung nach § 37 Abs. 4 BetrVG endgültig beizulegen (vgl. zum Feststellungsinteresse: BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 13, BAGE 144, 231; 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 17; 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - Rn. 18) .

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 72/16

    Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen

    Zu diesem Zeitpunkt stand die Klägerin noch in einem Arbeitsverhältnis und damit in einem Rechtsverhältnis mit der Beklagten; das ist für die zeitliche Anwendbarkeit des Gesetzes ausreichend (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 25 mwN) .

    Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG gilt das Gesetz nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für andere Beschäftigte, sondern auch für Personen wie die Klägerin, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 25 mwN) .

  • BAG, 21.02.2018 - 7 AZR 587/16

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 16) .

    Der Vorrang der Leistungsklage greift nicht, da die begehrte Feststellung geeignet ist, den Streit der Parteien über die Durchführung und Berechnung der Gehaltsanpassung nach § 37 Abs. 4 BetrVG endgültig beizulegen (vgl. zum Feststellungsinteresse: BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 13, BAGE 144, 231; 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 17; 15. November 2011 - 3 AZR 113/10 - Rn. 18) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2016 - 11 Sa 736/16

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung durch sog.

    Versicherungsmathematische Berechnungen sind nur solche Berechnungen, bei denen mit Hilfe der mathematischen Statistik und der Wahrscheinlichkeitsrechnung die Grundlagen für die Berechnung von Prämien, Beiträgen und Versicherungsleistungen ermittelt werden (BAG, Urteil vom 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 -).

    Ob die Begrenzung für die Zurechnung nachvertraglicher Rentenbausteine auf die Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersgrenze i. S. v. § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG darstellt (so: BAG, Urteil vom 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 - AP Nr. 5 zu § 7 AGG = NZA 2012, 929), kann aber letztlich offen bleiben.

    Der Sache handelt es sich dabei um eine nach § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG gerechtfertigte versicherungsmathematische Berechnung, also Berechnungen, bei denen mit Hilfe der mathematischen Statistik und der Wahrscheinlichkeitsrechnung die Grundlagen für die Berechnung von Prämien, Beiträgen und Versicherungsleistungen ermittelt werden (BAG, Urteil vom 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 -).

  • BAG, 17.10.2017 - 3 AZR 199/16

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen des Alters -

    Zu diesem Zeitpunkt stand die Klägerin noch in einem Arbeitsverhältnis und damit in einem Rechtsverhältnis mit der Beklagten; das ist für die zeitliche Anwendbarkeit des Gesetzes ausreichend (vgl. BAG 17. April 2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG München, 10.02.2016 - 11 Sa 924/15

    Altersdiskriminierung, betriebliche Altersversorgung, Limitierungsklausel

    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG Urteil v. 17.04.2012 - 3 AZR 481/10; Urteil v. 10.02.2009 - 3 AZR 653/07).
  • LAG Niedersachsen, 16.01.2018 - 3 Sa 788/16

    Wirksame Spätehenklausel mit Altersgrenze in einer betrieblichen

    Ausreichend ist hierfür, wenn der Arbeitnehmer ein Betriebsrentner ist und das damit begründete Versorgungsverhältnis bei oder nach Inkrafttreten des AGG noch besteht bzw. bestand (BAG 17.04.2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 25; 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 39).
  • LAG Niedersachsen, 16.01.2018 - 3 Sa 787/16

    Wirksame Spätehenklausel mit Altersgrenze in einer betrieblichen

    Ausreichend ist hierfür, wenn der Arbeitnehmer ein Betriebsrentner ist und das damit begründete Versorgungsverhältnis bei oder nach Inkrafttreten des AGG noch besteht bzw. bestand (BAG 17.04.2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 25; 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 39).
  • LAG Niedersachsen, 16.01.2018 - 3 Sa 786/16

    Wirksame Spätehenklausel mit Altersgrenze in einer betrieblichen

    Ausreichend ist hierfür, wenn der Arbeitnehmer ein Betriebsrentner ist und das damit begründete Versorgungsverhältnis bei oder nach Inkrafttreten des AGG noch besteht bzw. bestand (BAG 17.04.2012 - 3 AZR 481/10 - Rn. 25; 04.08.2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 39).
  • LAG Hamm, 03.07.2013 - 4 Sa 540/11

    Unverfallbare Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgunggesetzliche

    Er könnte sich nur dann auf die Richtlinie 2000/78/EG berufen, wenn er mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschieden wäre, weil damit ein fortbestehendes Rechtsverhältnis bestünde, das den zeitlichen Anwendungsbereich der Richtlinie eröffnen würde (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2012 - 3 AZR 481/10 = NZA 2012, 929 ff. zum AGG).
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