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   BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12   

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https://dejure.org/2013,14915
BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12 (https://dejure.org/2013,14915)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2013 - 10 AZR 185/12 (https://dejure.org/2013,14915)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 (https://dejure.org/2013,14915)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • openjur.de

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung; allgemeinverbindlicher Tarifvertrag; Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2a AEntG vom 24.04.2006, § 8 Abs 3 AEntG 2009, § 1 AÜG, Art 34 BGBEG, § 3 VTV-Bau
    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag und Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • rewis.io

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - Gewährung von Arbeitsbedingungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlegungs- und Beweislast bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1716
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Dies kann regelmäßig nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn der Kläger selbst nicht an die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubt (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 12) .

    Dies unterscheidet die Arbeitnehmerüberlassung vom "Normalfall", in dem Kläger und Arbeitgeber über die Eröffnung des betrieblichen Geltungsbereichs des VTV streiten (vgl. zur Erklärungslast des Arbeitgebers in diesen Fällen: BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 190/10 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Mangels anderweitiger Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien den Begriff "anhängig" in seiner allgemeinen zivilprozessualen Bedeutung verwenden wollten (vgl. zu diesem Grundsatz: BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 936/07 - Rn. 15, BAGE 133, 62) .
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 688/05

    Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Deshalb kann ein Bestreiten mit Nichtwissen zulässig sein, wenn die im Entleiherbetrieb überwiegend verrichteten Tätigkeiten weder eigene Handlungen des Verleihers betreffen noch Gegenstand seiner Wahrnehmung sind (§ 138 Abs. 4 ZPO) , regelmäßig trifft ihn insoweit auch keine Erkundigungspflicht (vgl. allg. zur Erkundigungspflicht: Zöller/Greger ZPO § 138 Rn. 16; zur Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen im Rahmen des § 1a AEntG aF: BAG 2. August 2006 - 10 AZR 688/05 - Rn. 27 ff., BAGE 119, 170) .
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 8/08

    Anspruch auf Bezahlung der in einem Sanierungszeitraum geleisteten Überstunden -

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Sein Sachvortrag ist schlüssig, wenn er Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 8/08 - Rn. 22, BAGE 128, 119; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25) .
  • BAG, 21.10.2009 - 5 AZR 951/08

    Mindestlohn bei Leiharbeit

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Es sollte verhindert werden, dass Arbeitgeber auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern ausweichen, um sich der Anwendung des AEntG im Bereich des Baunebengewerbes zu entziehen (BAG 21. Oktober 2009 - 5 AZR 951/08 - Rn. 11, BAGE 132, 228 ) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Sein Sachvortrag ist schlüssig, wenn er Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen (BAG 8. Oktober 2008 - 5 AZR 8/08 - Rn. 22, BAGE 128, 119; 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - Rn. 25) .
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 711/10

    Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    § 1 AEntG aF enthält zwingendes Recht iSv. Art. 34 EGBGB ( BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 711/10 - Rn. 32 ) , der auf den Rechtsstreit noch zur Anwendung kommt (vgl. jetzt Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht - Rom I) .
  • BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98

    Anforderungen an substantiiertes Bestreiten

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    a) Gegenüber einer nicht näher konkretisierten Tatsachenbehauptung eines darlegungspflichtigen Klägers genügt zwar in der Regel einfaches Bestreiten (BGH 3. Februar 1999 - VIII ZR 14/98 - zu II 2 b aa der Gründe mwN; Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 138 Rn. 8a) .
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Ein gerichtlicher Hinweis ist entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite auf die Mängel ihres Vorbringens aufmerksam gemacht worden ist (BGH 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 - Rn. 2; MüKoZPO/Wagner 4. Aufl. § 139 Rn. 18) .
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
    Eine darüber hinausgehende Substanziierungslast trifft die nicht beweisbelastete Partei aber ausnahmsweise dann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während sie der anderen Partei bekannt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind (BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 16 mwN; Zöller/Greger ZPO § 138 Rn. 8b) .
  • LAG Hessen, 07.12.2011 - 18 Sa 928/11

    Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Haftung des ausländischen Verleihers für den

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 343/22

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Arbeitnehmerüberlassung -

    Diese müssen im streitgegenständlichen Zeitraum arbeitszeitlich überwiegend entsprechende bauliche Tätigkeiten ausgeübt haben (vgl. noch zu den Tatbestandsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 2a AEntG aF BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14) .

    Ihm ist regelmäßig auch bekannt, welche Art von Tätigkeiten seine Arbeitnehmer für den Entleiher erbringen sollen; nach § 12 Abs. 1 Satz 4 AÜG (im Streitzeitraum § 12 Abs. 1 Satz 3 AÜG) ist im Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher anzugeben, welche besonderen Merkmale die für den Leiharbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit hat und welche berufliche Qualifikation dafür erforderlich ist (so bereits zu § 1 Abs. 2a AEntG aF BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14 ff.) .

    Insoweit unterliegt der Verleiher regelmäßig auch keiner Erkundigungspflicht gegenüber dem Entleiher (vgl. zu § 1 Abs. 2a AEntG aF BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 18 mwN) .

    Ein Verleiher hat die entsprechenden Kenntnisse regelmäßig schon aus dem mit dem Entleiher geschlossenen Vertrag mit den zwingenden Angaben nach § 12 Abs. 1 AÜG (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 17 zu § 1 Abs. 2a AEntG aF) .

  • LAG Hessen, 15.08.2014 - 10 Sa 86/14

    Voraussetzungen der Haftung des Arbeitnehmerverleihers auf Zahlung der

    Auch spielt es keine Rolle, ob er über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügte oder er gegen das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Bauwirtschaft gemäß § 1b AÜG verstoßen hat (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 10, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG, dort noch zu der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 2a AEntG a.F.).

    Missbrauch im Falle der Arbeitnehmerüberlassung kann nicht wirksam durch ein ggf. mit dem Entleiher nach § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG fingiertes Arbeitsverhältnis kompensiert werden, da der Entleiherbetrieb vermögenslos sein kann und deshalb die Sozialkassenbeiträge nicht mehr gezahlt werden können (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 12, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG, dort noch zu der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 2a AEntG a.F.).

    Des Weiteren darf derjenige Verleiher, der über keine Erlaubnis verfügt, nicht hinsichtlich der Verpflichtung zur Zahlung der Sozialkassenbeiträge besser gestellt werden als der gesetzestreue Verleiher mit einer Erlaubnis (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 12, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG, dort noch zu der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 2a AEntG a.F.).

    Dieser Sichtweise des Fünften Senats ist auch der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts beigetreten (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 18, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG; i.E. ebenso HWK/Tillmanns 6. Aufl. § 8 AEntG Rn. 5; DFL/Krebber 4. Aufl. § 8 AEntG Rn. 2; BeckOK/Gussen Stand 1. Juni 2014 § 8 AEntG Rn. 6).

    Bei einem Anspruch nach § 8 Abs. 3 AEntG auf Zahlung der ihm nach einem Tarifvertrag zustehenden Sozialkassenbeiträge muss er Tatsachen vortragen, die erstens den Schluss zulassen, dass der Beklagte als Verleiher einem anderen Unternehmen Arbeitnehmer zur Ausübung baugewerblicher Tätigkeiten i.S.d. VTV überlassen hat und zweitens der Betrieb dieses Unternehmens dem Geltungsbereich des VTV unterfällt (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG).

    Bezüglich des Unterfallens des Entleiherbetriebs unter den Geltungsbereich des VTV kann sich der Kläger z.B. auf die Gewerbeanmeldung des Entleiherbetriebs stützen (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 19, EzA Nr. 14 zu § 1 AEntG).

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 415/13

    Sozialkassen - Beitragspflicht - Darlegungslast

    Ihm obliegt regelmäßig die Last des substanziierten Bestreitens, weil der Kläger außerhalb des Geschehensablaufs steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen hat, während der Arbeitgeber sie kennt und ihm die entsprechenden Angaben zuzumuten sind (BAG 14. März 2012 - 10 AZR 610/10 - Rn. 14; vgl. auch 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14 ff.) .
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

    Dies kann regelmäßig nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn die klagende Partei selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Tatsachenbehauptung glaubt (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 629/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist - hinreichende

    In welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen substantiieren muss, hängt vom Einzelfall ab (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 23; 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rn. 14) .
  • LAG Hamm, 01.02.2023 - 3 Sa 92/22

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Verfahrensfehlern des Arbeitsgerichts;

    Ein gerichtlicher Hinweis ist entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite auf die Mängel ihres Vorbringens aufmerksam gemacht worden ist (BAG, 17.04.2013, 10 AZR 185/12, Rn. 24; BGH, 20.12.2007, IX ZR 207/05, Rn. 2; MüKoZPO/Fritsche, 6. Aufl. 2020, ZPO § 139 Rn. 15).

    Ein gerichtlicher Hinweis ist entbehrlich, wenn die Partei bereits von der Gegenseite auf die Mängel ihres Vorbringens aufmerksam gemacht worden ist (BAG, 17.04.2013, 10 AZR 185/12, Rn. 24; BGH, 20.12.2007, IX ZR 207/05, Rn. 2; MüKoZPO/Fritsche, 6. Aufl. 2020, ZPO § 139 Rn. 15).

  • LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14

    Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte, ein Zeitarbeitsunternehmen, für in

    Die Regelungen in § 1 Abs. 2a AEntG a.F. bzw. § 1 Abs. 2 AEntG a.F., die nunmehr § 8 Abs. 3 AEntG in der seit 23 April 2009 geltenden Fassung entsprechen, gelten auch bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ( BAG Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rz. 9 ff., EzA § 1 AEntG Nr. 14 ).

    Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist jedoch, dass der Betrieb des Entleihers oder eine in seinem Betrieb bestehende Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 oder S. 3 VTV unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV fällt ( BAG Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rz. 18, EzA § 1 AEntG Nr. 14 ).

  • LAG Hessen, 30.09.2015 - 12 Sa 135/13

    Arbeitnehmerüberlassung an Bauunternehmen zu baulicher Leistungen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 17.04.2013 - 10 AZR 185/12 - juris) trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a AEntG aF, § 8 Abs. 3 AEntG n.F. nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger.
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