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   BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11   

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https://dejure.org/2013,26831
BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 (https://dejure.org/2013,26831)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 (https://dejure.org/2013,26831)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 (https://dejure.org/2013,26831)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe; Zulässigkeit eines Teilurteils

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulässigkeit eines Teilurteils zur Eingruppierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Baugewerbe - Zulässigkeit eines Teilurteils

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 928
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung (zB BAG 23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - mwN, BAGE 114, 194; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - mwN, BGHZ 189, 356) und Literatur (zB Zöller/Vollkommer ZPO 29. Aufl. § 301 Rn. 7; Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 301 Rn. 14 ff.; Musielak FS Lüke S. 561, 568 ff.) setzt die Entscheidungsreife voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen darf.

    Eine solche Gefahr ist namentlich gegeben, wenn in einem Teilurteil aufgrund einer materiellrechtlichen Verzahnung zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die verbleibenden Ansprüche noch einmal stellt oder stellen kann (BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 14, BGHZ 189, 356) .

    a) Das Revisionsgericht ist auch ohne eine - hier allerdings ausdrücklich erhobene - entsprechende Verfahrensrüge gehalten, die Zulässigkeit des Teilurteils zu überprüfen (nunmehr BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 19 ff., BGHZ 189, 356) .

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung (zB BAG 23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - mwN, BAGE 114, 194; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - mwN, BGHZ 189, 356) und Literatur (zB Zöller/Vollkommer ZPO 29. Aufl. § 301 Rn. 7; Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 301 Rn. 14 ff.; Musielak FS Lüke S. 561, 568 ff.) setzt die Entscheidungsreife voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen darf.

    An die Beurteilung abstrakter Rechtsfragen in einem abgetrennten Teil des Zivilprozesses ist ein Gericht nicht gebunden; es kann sie im weiteren Verfahren auch abweichend beantworten (BAG 23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - BAGE 114, 194; BGH 28. November 2003 - V ZR 123/03 - BGHZ 157, 133) .

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11
    An die Beurteilung abstrakter Rechtsfragen in einem abgetrennten Teil des Zivilprozesses ist ein Gericht nicht gebunden; es kann sie im weiteren Verfahren auch abweichend beantworten (BAG 23. März 2005 - 4 AZR 243/04 - BAGE 114, 194; BGH 28. November 2003 - V ZR 123/03 - BGHZ 157, 133) .
  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11
    Insoweit kommt es nicht nur auf das entscheidende Gericht selbst an, sondern darüber hinaus auf eine auch nur mögliche abweichende Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht (BGH 27. Oktober 1999 - VIII ZR 184/98 -) .
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 863/06

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers im Trockenbau

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11
    Diese Gleichwertigkeit bezieht sich auf die in der Ausbildung vermittelten Inhalte (zB für die der baugewerblichen Stufenausbildung - zweiter Spiegelstrich - entsprechenden Fertigkeiten BAG 14. November 2007 - 4 AZR 863/06 - BAGE 125, 57) .
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 593/04

    Baugewerbe - Änderung der Lohnstrukturen

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11
    Nach dem Willen der Tarifvertragsparteien sollte mit dieser "Sonderlohngruppe 2a" in einem besondern Teil des Tarifgebiets für bestimmte Arbeitnehmer der 2002 neu geschaffenen Lohngruppe 2 eine neue Lohngruppe mit einer höheren Vergütung gebildet werden (vgl. dazu BAG 28. September 2005 - 10 AZR 593/04 -) .
  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 18 Sa 744/10

    Eingruppierung und Vergütung bei Hilfstätigkeiten im Baugewerbe; Auslegung

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 361/11
    Die Revision des Klägers gegen das Teil-Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Januar 2011 - 18 Sa 744/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    Vor diesem Hintergrund darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12 mwN; BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 29 mwN, BGHZ 210, 30; 23. September 2015 - I ZR 78/14 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Vor diesem Hintergrund darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn der weitere Verlauf des Prozesses die zu treffende Entscheidung unter keinen Umständen mehr berühren kann (BAG 29. Juni 2017 - 8 AZR 189/15 - Rn. 41, BAGE 159, 316; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12 mwN; BGH 21. November 2017 - VI ZR 436/16 - Rn. 7; 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 29 mwN, BGHZ 210, 30) .

    Das Revisionsgericht ist daher auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO von Amts wegen gehalten, die Zulässigkeit des Teilurteils zu überprüfen (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15; 10. November 2011 - 6 AZR 342/10 - Rn. 19; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 27, BGHZ 189, 356) .

  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    Das Revisionsgericht ist auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge gehalten, die Zulässigkeit der Entscheidung durch Teilurteil zu überprüfen (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht -

    Das Revisionsgericht ist daher auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge gemäß § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO von Amts wegen gehalten, die Zulässigkeit eines Teilurteils zu prüfen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 19; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15) .

    Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12; BGH 20. Mai 2021 - VII ZR 14/20 - aaO; 24. Januar 2019 - IX ZR 121/16 - Rn. 10) .

    Dies ist ua. der Fall, wenn bei einer Mehrheit selbständiger prozessualer Ansprüche zwischen diesen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - aaO; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - aaO; BGH 1. März 2016 - VI ZR 437/14 - Rn. 30, BGHZ 209, 157) .

    Die notwendige Widerspruchsfreiheit bezieht sich allerdings weder auf den Tenor des Teilurteils - dieser bindet das Gericht nach § 318 ZPO ohnehin - noch auf die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen im Teilurteil, die für den weiteren Teil des Rechtsstreits von Bedeutung sind oder sein können (BAG 19. November 2014 - 4 AZR 996/12 - Rn. 12; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 13 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

    Die Entscheidungsreife setzt voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen kann (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Juris; BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 - Juris; BAG, Urteil vom 23.03.2005 - 4 AZR 243/04 - Juris; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage, 2020, § 301 Rn. 7 m.w.N.).

    Widersprüchlichkeit meint dabei keinen Rechtskraftkonflikt, der bei Teilentscheidungen in aller Regel nicht auftritt, sondern umfasst Fälle der Präjudizialität (vgl. BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Juris; BAG, Urteil vom 23.03.2005 - 4 AZR 243/04 - Juris; BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 - Juris).

    Denn an den Tenor ist das Gericht nach Maßgabe des § 318 ZPO ohnehin gebunden, er ist im weiteren Rechtsstreit verbindlich zugrunde zu legen (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - Juris).

  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 996/12

    Eingruppierung eines "Anlagenführers" in der Brot- und Backwarenindustrie

    Ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils gegeben sind, hat das Revisionsgericht von Amts wegen zu überprüfen (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15) .

    Zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil auf der einen und dem noch nicht entschiedenen Teil auf der anderen Seite darf kein Widerspruch entstehen (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12) .

    Dieser ist für das Gericht nach § 318 ZPO bindend (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 13) .

  • LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19

    Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden;

    Die Entscheidungsreife setzt voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen kann (vgl. BAG v. 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12, juris; BGH v. 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 13, juris).

    Widersprüchlichkeit meint dabei keinen Rechtskraftkonflikt, der bei Teilentscheidungen in aller Regel nicht auftritt, sondern umfasst Fälle der Präjudizialität (BAG v. 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 13, juris).

    Denn an den Tenor ist das Gericht nach Maßgabe des § 318 ZPO ohnehin gebunden, er ist im weiteren Rechtsstreit verbindlich zugrunde zu legen (vgl. BAG, Urteil vom 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - juris).

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12

    Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung

    Die Entscheidungsreife iSd. § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass das Teilurteil unabhängig vom Schlussurteil erlassen werden kann bzw. zwischen dem durch ein Teilurteil entschiedenen Teil einerseits und dem noch nicht entschiedenen Teil andererseits kein Widerspruch entstehen darf (vgl. BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12 mwN) .

    Eine solche Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn in einem Teilurteil aufgrund einer materiell-rechtlichen Verzahnung zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die verbleibenden Ansprüche noch einmal stellt oder stellen kann (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 12; BGH 20. Juni 2013 - VII ZR 103/12 - Rn. 12; 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 14, BGHZ 189, 356) .

    Die Zulässigkeit des Teilurteils ist vom Revisionsgericht auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen (BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 19 ff., aaO) .

  • BAG, 22.01.2020 - 10 AZR 387/18

    Sozialkassenverfahren - betrieblicher Geltungsbereich

    Das Revisionsgericht ist auch ohne eine entsprechende Verfahrensrüge gehalten, die Zulässigkeit der Entscheidung durch Teilurteil zu überprüfen (BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 19; 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15) .
  • BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

    Die regelmäßig von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Zulässigkeit von Teilurteilen iSv. § 301 ZPO (vgl. nur BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - Rn. 15 mwN; 19. November 2014 - 4 AZR 996/12 - Rn. 11) ist vorliegend nicht erforderlich.
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 250/12

    Urteil ohne Gründe

  • LAG Hessen, 28.02.2017 - 14 Ta 51/17

    Aussetzung; Hilfsantrag; Unzulässiges Teilurteil; Ermessen; Stufenklage;

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17
  • LAG Düsseldorf, 20.08.2019 - 8 Sa 99/19

    Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch

  • LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15

    Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15

    Teilurteil über eine widerklagend geltend gemachte Aufrechnung - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 6 Sa 317/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Insolvenzverwalter -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 Sa 566/14

    Außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit -

  • LAG Hamm, 16.09.2021 - 8 Sa 148/21

    Betriebsübergang; Streitgenossenschaft; Unterbrechung; Teilurteil

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 204/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 3 Sa 1129/16

    § 301 ZPO, § 68 ArbGG, § 538 I ZPO, § 253 II BGB, § 823 BGB i.V.m. Art. 2 l, ...

  • BAG, 12.06.2013 - 4 AZR 987/11

    Einmalzahlungen - ERA-Strukturkomponenten

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17

    Berufsausbildungsverhältnis - außerordentliche Kündigung - Beleidigung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16

    Auflösungsantrag - Ergänzungsurteil

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2018 - 2 Sa 46/17

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Vermögensdelikte - Parteianhörung -

  • LAG Hamm, 22.09.2021 - 10 Sa 345/21

    Zulässigkeit des Teilurteils bei Trennbarkeit der Klageanträge Inkaufnahme der

  • LAG Hamm, 19.08.2021 - 18 Sa 310/21

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Trennbarkeit der Klageanträge Gebot effektiven

  • LAG Hamm, 16.09.2021 - 8 Sa 226/21

    Gebot der Widerspruchsfreiheit zwischen Teil- und Schlussurteil; Kein

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 485/19

    Unzulässigkeit eines Teilurteils - Kündigungsschutzklage

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