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BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Begrenzung - Mutterschutz
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 30.06.1960 - 2 Sa 109/60
- BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60
Papierfundstellen
- BB 1962, 839
- DB 1962, 969
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
Auszug aus BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 354/60
30, November 1959 hatte sie zwar eine sechsmonatige Beschäftigungszeit überschritten« Der für die Berechnung der Beschäftigungsdauer maßgebliche Zeitpunkt ist jedoch nicht der Tag der Entlassung? sondern der Tag an dem die Kündigung serklärung zugeht (BAG 4, 306 /3C8/) Die Beststellungsklage ist aber nach <3 256 ZPO zulässig? dessen Voraussetzungen mit dem Landesarbeitsgericht als gegeben anzunehmen sind Daß die Klägerin vielleicht eine Lohnzahlungsklage erheben könnte? schließt das Feststellungsinteresse nicht aus« Denn das Bestehen eines Arbeitsverhält nisses zwischen den Parteien ist nicht nur die Grundlage für einen Lohnanspruch? sondern auch noch für eine Keihe weiterer möglicher Ansprüche« Wollte man die Parteien zwingen von vornherein alle Einzelfragen? die sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses ergeben könnten? jeweils durch Leistungsklagen zu klären? so wäre das wenig prozeßökonomisch.
- BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 498/19
Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
Dem Auslegungsergebnis lässt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht die Senatsentscheidung vom 17. Mai 1962 (- 2 AZR 354/60 -) entgegenhalten.Nach dieser fand das Kündigungsverbot des § 9 Abs. 1 MuSchG aF auf eine von den Arbeitsvertragsparteien vereinbarte, an einen sachlichen Grund geknüpfte auflösende Bedingung des Arbeitsverhältnisses keine Anwendung (BAG 17. Mai 1962 - 2 AZR 354/60 - zu II der Gründe) .
- ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15
Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer …
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
142) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
179) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 17.04.2014 - 28 Ca 1564/14
Besitzstandszulage bei Krankenvergütung
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
98) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16
Karenzentschädigung
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
96) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 12.08.2015 - 28 Ca 18725/14
Entgelt- und Beschäftigungsschutz - Betriebsratsmitglied - Benachteiligung - …
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
208) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12
Verbindlichkeit einer Weisung
im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.Prozessökonomisch ist es, von der allgemeinen Klärungsfunktion der Feststellungsklage Gebrauch zu machen und mit ihr alle sich aus dem Bestehen oder Nichtbestehen des Arbeitsverhältnisses möglicherweise ergebenden Einzelfragen jedenfalls grundlegend in einem Prozess zu erfassen".S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
71) S. im selben Sinne bereits BAG 17.5.1962 - 2 AZR 354/60 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 2 = DB 1962, 969 [I. "Juris"-Rn. 11]: "Dass die Klägerin vielleicht eine Leistungsklage erheben könnte, schließt das Feststellungsinteresse nicht aus.
- BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung [zu II der Gründe]) hängt die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung wie die Wirksamkeit der Befristung von dem Vorliegen eines sachlichen Grundes ab. - BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 788/78
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag mit Lizenzfußballspieler
a) ... Der erkennende Senat hat im Urteil vom 17.5.1962 (AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung) ausgeführt, auch auflösend bedingte Arbeitsverträge seien zulässig, wenn für die Bedingung ein sachlicher Grund vorgelegen habe. - BAG, 21.10.1971 - 2 AZR 17/71
Anforderungen an die Kündigung bei einem Gruppenarbeitsverhältnis
Eine so weitgehende Abhängigkeit des Arbeitsverhältnisses von dem ihres Ehemannes könnte nur dann als dem Willen der Parteien entsprechend angesehen werden, wenn die Klägerin lediglich unter der Anleitung des Klägers dessen Tätigkeit unterstützende Hilfsdienste geleistet hätte (vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung BAG AP Nr. 2 zu § 620 BGB Bedingung). - LAG Berlin, 16.07.1990 - 9 Sa 43/90
Arbeitsvertrag: auflösende Bedingung - gesundheitliche Eignung
- BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84
Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter …
- BAG, 03.12.1964 - 2 AZR 104/64
Nichtanhörung - Kündigung
- BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 56/84
Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Befristung - Abschluss eines Arbeitsvertrags …
- LAG Hamm, 14.01.1966 - 5 Sa 527/65