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   BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00   

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https://dejure.org/2001,8762
BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00 (https://dejure.org/2001,8762)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2001 - 8 AZR 596/00 (https://dejure.org/2001,8762)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 8 AZR 596/00 (https://dejure.org/2001,8762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Erwachsenenbildung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Erwachsenenbildung nach BAT-O - Versäumnis der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versendung der Revisionsbegründung mittels Telefax - Zurechenbarkeit eines Fehlers des Empfangsgerätes beim ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung, Lehrer, Diplomlehrer, Erwachsenenbildung, Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR, Lehrbefähigung nach neuem Recht, Unterrichtsfach Portugiesisch, zweites Unterrichtsfach, Lehrbefähigung für zwei Fächer, Wiedereinsetzung, Telefax, Sendebericht, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.2000 - 1 BvR 2143/99

    Anwaltsverschulden bei Fristversäumung durch fehlerhafte Übertragung eines

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00
    Sie hat insbesondere glaubhaft gemacht, daß sie für die Versendung der Revisionsbegründung mittels Telefax am 29. November 2000 um 20: 14 Uhr ein funktionsfähiges Sendegerät verwendet und die Empfängernummer korrekt eingegeben hat (vgl. BVerfG 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 47 = EzA ZPO § 233 Nr. 37; 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - NJW 2000, 574; 17. Januar 2000 - 1 BvR 2143/99 - NJW 2000, 1636).
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZB 37/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Berufungsfrist

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00
    Sie konnte auf Grund des Sendeberichts mit dem Ergebnis "OK" auf einen ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eingang beim Bundesarbeitsgericht vertrauen (vgl. BGH 23. Januar 1997 - VII ZB 37/96 - NJW 1997, 1311 f.).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00
    Sie hat insbesondere glaubhaft gemacht, daß sie für die Versendung der Revisionsbegründung mittels Telefax am 29. November 2000 um 20: 14 Uhr ein funktionsfähiges Sendegerät verwendet und die Empfängernummer korrekt eingegeben hat (vgl. BVerfG 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 47 = EzA ZPO § 233 Nr. 37; 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - NJW 2000, 574; 17. Januar 2000 - 1 BvR 2143/99 - NJW 2000, 1636).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00
    Damit kann auch die Anwendung etwaiger Arbeitgeberrichtlinien zur Eingruppierung von Lehrern vereinbart sein (vgl. nur BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - zVv., zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 588/99

    Eingruppierung - Realschullehrer im Land Brandenburg

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00
    Die in dieser Form im Tarifvertrag vorgenommene Verweisung auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften begegnet keinen rechtlichen Bedenken (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 15. November 2000 - 10 AZR 588/99 - zVv., zu II 1, 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00
    Das mußte sie aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weder hinsichtlich der bei Klageerhebung bereits fälligen noch hinsichtlich der später fällig werdenden Forderungen tun; denn von dem Beklagten kann erwartet werden, daß er auch einem Feststellungsurteil nachkommt (vgl. BAG 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 44; 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - AP MTAng-LV § 22 Nr. 1).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00
    Sie hat insbesondere glaubhaft gemacht, daß sie für die Versendung der Revisionsbegründung mittels Telefax am 29. November 2000 um 20: 14 Uhr ein funktionsfähiges Sendegerät verwendet und die Empfängernummer korrekt eingegeben hat (vgl. BVerfG 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 47 = EzA ZPO § 233 Nr. 37; 19. November 1999 - 2 BvR 565/98 - NJW 2000, 574; 17. Januar 2000 - 1 BvR 2143/99 - NJW 2000, 1636).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 270/96

    Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

    Auszug aus BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 596/00
    Das mußte sie aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weder hinsichtlich der bei Klageerhebung bereits fälligen noch hinsichtlich der später fällig werdenden Forderungen tun; denn von dem Beklagten kann erwartet werden, daß er auch einem Feststellungsurteil nachkommt (vgl. BAG 7. September 1994 - 10 AZR 716/93 - AP BGB § 611 Lohnzuschläge Nr. 11 = EzA BGB § 315 Nr. 44; 16. April 1997 - 4 AZR 270/96 - AP MTAng-LV § 22 Nr. 1).
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