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   BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10   

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https://dejure.org/2011,8656
BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10 (https://dejure.org/2011,8656)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2011 - 9 AZR 201/10 (https://dejure.org/2011,8656)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 9 AZR 201/10 (https://dejure.org/2011,8656)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

  • openjur.de

    Anspruch eines Musikschullehrers auf Arbeitsbefreiung an beweglichen Ferientagen; Änderung einer Arbeitsanweisung; Schulbegriff

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anspruch eines Musikschullehrers auf Arbeitsbefreiung an beweglichen Ferientagen - Änderung einer Arbeitsanweisung - Schulbegriff

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 106 S 1 GewO, § 6 Abs 1 SchulG NW, § 10 SchulG NW, § 7 Abs 2 SchulG NW, § 72 Abs 4 S 1 Nr 1 PersVG NW 1974
    Anspruch eines Musikschullehrers auf Arbeitsbefreiung an beweglichen Ferientagen - Änderung einer Arbeitsanweisung - Schulbegriff

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 106 S 1 GewO, § 6 Abs 1 SchulG NW, § 10 SchulG NW, § 7 Abs 2 SchulG NW, § 72 Abs 4 S 1 Nr 1 PersVG NW 1974
    Anspruch eines Musikschullehrers auf Arbeitsbefreiung an beweglichen Ferientagen - Änderung einer Arbeitsanweisung - Schulbegriff

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Anspruch eines Musikschullehrers auf Arbeitsbefreiung an beweglichen Ferientagen - Änderung einer Arbeitsanweisung - Schulbegriff

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch eines Musikschullehrers auf Arbeitsbefreiung an beweglichen Ferientagen - Änderung einer Arbeitsanweisung - Schulbegriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 111
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    Daher kann offenbleiben, ob das Auslegungsergebnis, zu dem das Landesarbeitsgericht gelangt ist, einer vollständigen oder lediglich einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (offengelassen zB von BAG 17. November 2009 -  9 AZR 765/08  - Rn. 28, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .

    Maßgeblich ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste (für die st. Rspr. BAG 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 23 f., AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    Das Direktionsrecht als "Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses" (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - Rn. 17, BAGE 112, 80) ermöglicht es dem Arbeitgeber, diese rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen nach zeitlicher Verteilung, Art und Ort unter Beachtung billigen Ermessens festzulegen (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 52, BAGE 132, 88) .

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 - Rn. 43, BAGE 132, 88) .

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    Die Regelung in § 106 Satz 1 GewO trägt der Gegebenheit Rechnung, dass Arbeitsverträge nur eine rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht festlegen können (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 47, AP BGB § 307 Nr. 26) .

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 50, AP BGB § 307 Nr. 26) .

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    Der Rechtsbegriff Erholungsurlaub bezeichnet die vollständige Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 20, AuA 2007, 52) .
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    cc) Der Senat braucht nicht darüber zu befinden, ob die Auslegung eines Vergleichs durch das Berufungsgericht der vollständigen revisionsgerichtlichen Prüfung unterliegt oder aber das Revisionsgericht in der Überprüfung des Auslegungsergebnisses beschränkt ist (vgl. zum Streitstand etwa BAG 8. März 2006 - 10 AZR 349/05 - Rn. 32, BAGE 117, 218) .
  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 170/96

    Arbeitszeit: Verteilung der durch Ferienüberhang entstandenen Unterrichtsstunden

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    Städtische Musikschulen wie die MKS gehören in der Regel nicht zu den Schulen iSd. § 6 Abs. 1 SchulG NRW (vgl. zum Bereich des Tarifrechts BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 170/96 - zu 2 der Gründe, ZTR 1998, 75) .
  • BVerwG, 22.05.2006 - 6 PB 15.05
    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    Zweck der Bestimmung ist es, die Beschäftigten vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme zu schützen (vgl. zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PersVG Sachsen-Anhalt BVerwG 22. Mai 2006 - 6 PB 15.05 - Rn. 7, Buchholz 251.92 SAPersVG § 65 Nr. 1) .
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    Schulen iSd. der öffentlich-rechtlichen Schulgesetze der Länder sind dadurch gekennzeichnet, dass an ihnen Unterricht in verschiedenen Fächern und Stufen erteilt wird, der nicht nur inhaltlich, sondern auch methodisch und didaktisch aufeinander abgestimmt ist (vgl. BAG 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 84, 124) .
  • BVerwG, 19.01.1993 - 6 P 19.90

    Personalvertretung - Urlaubssperre - Urlaubsplanung

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    Denn die Anordnung dient nicht der Koordinierung der individuellen Urlaubswünsche der Beschäftigten (vgl. BVerwG 19. Januar 1993 - 6 P 19.90 - zu II der Gründe, BVerwGE 91, 343) .
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 127/00

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10
    (a) Der Begriff Ferienüberhang bezeichnet den Teil der Schulferien, der den tariflichen Jahresurlaub übersteigt (vgl. BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 127/00 - zu B I 2 b cc der Gründe, ZTR 2002, 323) .
  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 147/09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Berechnung des Ferienüberhangs von

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 246/09

    Berechnung von Urlaubsansprüchen im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

  • VGH Bayern, 15.06.1994 - 7 B 92.438
  • BAG, 13.02.1996 - 9 AZR 79/95

    Erteilung des Zusatzurlaubs für eine Musiklehrerin außerhalb der Schulferien

  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

  • VGH Bayern, 20.09.2000 - 3 N 00.2370
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2013 - 5 Sa 252/13

    Direktionsrecht - Grenzen durch Stellenbeschreibung - arbeitsvertragliche

    Das Direktionsrecht als Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses (BAG 23.09.2004 EzA § 106 GewO Nr. 1) ermöglicht es dem Arbeitgeber, diese rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen nach zeitlicher Verteilung, Art und Ort unter Beachtung billigen Ermessens festzulegen (vgl. BAG 15.09.2009 EzA § 106 GewO Nr. 4; 17.05.2011 - 9 AZR 201/10, ZTR 2012, 184).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 541/13

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort

    Das Direktionsrecht als Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses (BAG 23.09.2004 EzA § 106 GewO Nr. 1) ermöglicht es dem Arbeitgeber, diese rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen nach zeitlicher Verteilung, Art und Ort unter Beachtung billigen Ermessens festzulegen (vgl. BAG 15.09.2009 EzA § 106 GewO Nr. 4; 17.05.2011 - 9 AZR 201/10, ZTR 2012, 184; s.a. LAG SchlH 13.06.2012 - 5 Sa 367/12, NZA-RR 2013, 456; Arbeitsbereich).

    Die Beschäftigung auf einer bestimmten Arbeitsstelle kann zwar grds. eine Konkretisierung der geschuldeten Arbeitsleistung darstellen, die dann das Direktionsrecht des Arbeitgebers nachträglich und stillschweigend auf eben diese Tätigkeit einschränkt (BAG 17.05.2011 - 9 AZR 201/10, ZTR 2012, 184; vgl. KR-Rost § 2 KSchG Rn. 40 ff., vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 12. Aufl. 2015, Kap. 1 Rz. 606 ff.).

    Es muss sich um Umstände handeln, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG 17.05.2011 - 9 AZR 201/10, ZTR2012, 184; 13.06.2012 EzA § 106 GewO Nr. 11 = NZA 2012, 1154); dies gilt auch für die langjährige Tätigkeit an einem bestimmten Arbeitsort (BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06, NZA-RR 2008, 504 LS).

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Mit einer Urlaubssperre bestimmt der Arbeitgeber Zeiträume, in denen er Arbeitnehmern keinen Urlaub gewähren will (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 201/10 - Rn. 61) .
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