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   BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02   

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https://dejure.org/2003,1579
BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 (https://dejure.org/2003,1579)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 (https://dejure.org/2003,1579)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 134/02 (https://dejure.org/2003,1579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kündigung - Betriebsübergang - Konzern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Künigung; Übergang eines Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsübergang; Kündigungsverbot wegen Übergang eines Betriebes bzw. Betriebsteils; Voraussetzungen und Sinn und Zweck des Kündigungsverbotes; Einordnung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 4; KSchG § 1; BetrVG § 102
    Kündigungsrecht; Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung wegen Streichung der Positionen beider Verkaufsleiter in einem Einzelhandelsunternehmen (Beklagte zu 1) mit ursprünglich rund 150 Verbrauchermärkten und knapp 3000 Arbeitnehmern; Erwerb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 820
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist derjenige des Kündigungszugangs (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 406).

    In Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch die Möglichkeit der Beschäftigung besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits getroffen sind, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - aaO).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer nicht übertragenen Abteilung Tätigkeiten für den übertragenen Betriebsteil verrichtete (vgl. EuGH 7. Februar 1985 - Rs 186/83 - Slg. 1985, 519, 528; 12. November 1992 - Rs C-20/92 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 5; BAG 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - BAGE 87, 120; ebenso: KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 105; Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 613a BGB Rn. 45).

    Die Funktion des Klägers läßt sich - wie etwa die des Leiters von Finanz- und Rechnungswesen in einem Unternehmen mit unterschiedlichen operativen Tätigkeitsbereichen (vgl. BAG 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - BAGE 87, 120) - als Stabsstelle bezeichnen, die Bedeutung für nahezu alle anderen Teilbereiche des Unternehmens hatte, ohne ihnen doch anzugehören.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Ist eine derartige unternehmerische Entscheidung getroffen worden, so ist sie nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    Es gilt der Grundsatz der sog. "subjektiven Determination", demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände so umschrieben hat, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen ihre Stichhaltigkeit prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig werden kann (BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89 jeweils mwN).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    Bei Kündigungen aus innerbetrieblichen Gründen muß der Arbeitgeber darlegen, welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen er angeordnet hat und wie sich die von ihm behaupteten Umstände unmittelbar oder mittelbar auf die Beschäftigungsmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (BAG 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie zB Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (zB Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.
  • LAG Hamburg, 13.02.2002 - 8 Sa 102/01

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 13. Februar 2002 - 8 Sa 102/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • EuGH, 07.02.1985 - 186/83

    Botzen Rotterdamsche Droogdok Maatschappij

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer nicht übertragenen Abteilung Tätigkeiten für den übertragenen Betriebsteil verrichtete (vgl. EuGH 7. Februar 1985 - Rs 186/83 - Slg. 1985, 519, 528; 12. November 1992 - Rs C-20/92 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 5; BAG 13. November 1997 - 8 AZR 375/96 - BAGE 87, 120; ebenso: KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 105; Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 613a BGB Rn. 45).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    Nach der für die Auslegung des § 613a BGB maßgeblichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. nur 11. März 1997 - Rs C-13/95 - EuGHE I, 1997, 1259 = DB 1997, 628 f., Ayse Süzen/Zehnacker Gebäudereinigung), der das Bundesarbeitsgericht für § 613a BGB in mittlerweile ständiger Rechtsprechung (seit 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20) folgt, setzt ein Betriebsübergang die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit voraus.
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 134/02
    a) Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die Gründe mitzuteilen, die nach seiner Auffassung die Kündigung rechtfertigen (Senat 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - BAGE 45, 277 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 31, mit Anm. von Hoyningen-Huene; siehe auch Bitter NZA Beilage 3/1991 S. 16 f., 20; von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 488 ff.; KR-Etzel 6. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auch die geplante Zerschlagung einer Einheit führt zur Auflösung der Einheit (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 134/02 - AP BGB § 613a Nr. 260 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 15).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    1.a)Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - Rn. 19, BAG 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - Rn. 35) kann ein Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB führen, wenn (1) die ihn ausmachenden Tatsachen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben und (2) der Betriebsübergang die überwiegende Ursache der Kündigung bildet; der Betriebsübergang müsse Beweggrund für die Kündigung sein.

    Meist wird die Kündigung des bisherigen Arbeitgebers wegen Aufgabe des eigenen Betriebs und des damit verbundenen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit erfolgen, sei es, dass er entweder den Betrieb selbst stilllegt, sei es, dass er nach einer etwaigen Veräußerung im Falle eines vom Arbeitnehmer erhobenen Widerspruchs ohne Betrieb da stünde (vgl. BAG 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - Juris Rn. 19, BAG 24.05.2005 - 8 AZR 398/04 - Juris Rn. 15, 16 [27]).

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

    I.1.Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - Rn. 19, BAG 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 - Rn. 35) kann ein Betriebsübergang nur dann zur Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB führen, wenn (1) die ihn ausmachenden Tatsachen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben und (2) der Betriebsübergang die überwiegende Ursache der Kündigung bildet; der Betriebsübergang müsse Beweggrund für die Kündigung sein.

    Meist wird die Kündigung des bisherigen Arbeitgebers wegen Aufgabe des eigenen Betriebs und des damit verbundenen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit erfolgen, sei es, dass er entweder selbst den Betrieb stilllegt, sei es, dass er nach einer etwaigen Veräußerung im Falle eines vom Arbeitnehmer erhobenen Widerspruchs ohne Betrieb da stünde (vgl. BAG 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - Juris Rn. 19, BAG 24.05.2005 - 8 AZR 398/04 - Juris Rn. 15, 16 [27]).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 590/04

    Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der

    Es gilt der Grundsatz der sog. "subjektiven Determination", demzufolge der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber ihm die aus seiner Sicht tragenden Umstände so umschrieben hat, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen ihre Stichhaltigkeit prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig werden kann (st. Rspr., vgl. BAG 17. Juni 2003 -2 AZR 134/02 - AP BGB § 613a Nr. 216 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 15; 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 85 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 96; 15. November 1995 -2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89 jeweils mwN).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08

    Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers

    Die Kündigung ist im Allgemeinen nicht "wegen Betriebsübergangs" i.S.v. § 613 a Abs. 4 BGB erfolgt, denn nicht der Betriebsübergang als solcher ist Beweggrund für den Veräußerer (vgl. BAG 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - Juris Rn. 19), sondern die bei ihm weggefallene Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 719/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Mit diesem, vom Zeugen H1xxxxx bestätigten Sachverhalt, wird die Beklagte zu 1) nicht fortgeführt; deren Einheit wurde vielmehr durch Verteilung der Maschinen auf mehrere Unternehmen aufgelöst (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - AP Nr. 260 zu § 613 a BGB).
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09

    Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund

    Insoweit können die zum Betriebsteilübergang von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BAG 08.08.2002 - 8 AZR 583/01 - Juris Rn. 46, BAG 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - Juris Rn. 23, BAG 24.08.2006 - 8 AZR 556/05 - Juris Rn. 28) fruchtbar gemacht werden.
  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 721/05

    Parallelsache zu 7 Sa 685/05 Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung,

    Mit diesem, vom Zeugen H3xxxxx bestätigten Sachverhalt, wird die Beklagte nicht fortgeführt; deren Einheit wurde vielmehr aufgelöst (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - AP Nr. 260 zu § 613 a BGB).
  • LAG Hamm, 23.09.2005 - 7 Sa 1196/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Mit diesem, vom Zeugen H1xxxxx bestätigten Sachverhalt, wird die Beklagte zu 1) nicht fortgeführt; deren Einheit wurde vielmehr durch Verteilung der Maschinen auf mehrere Unternehmen aufgelöst (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - AP Nr. 260 zu § 613 a BGB).
  • LAG Hamm, 12.08.2005 - 7 Sa 720/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

    Mit diesem, vom Zeugen H1xxxxx bestätigten Sachverhalt, wird die Beklagte zu 1) nicht fortgeführt; deren Einheit wurde vielmehr durch Verteilung der Maschinen auf mehrere Unternehmen aufgelöst (vgl. hierzu auch: BAG, Urteil vom 17.06.2003 - 2 AZR 134/02 - AP Nr. 260 zu § 613 a BGB).
  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 540/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 684/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 1314/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 11.11.2005 - 7 Sa 822/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 7 Sa 685/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 11.07.2005 - 7 Sa 487/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Hamm, 11.07.2005 - 7 Sa 623/05

    Massenentlassung, Anzeigepflicht, Kündigung, Vertrauensschutz,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 Sa 231/08

    Teilbetriebsübergang - Stilllegung - Filialen eines Handelsunternehmens

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - 10 Sa 407/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

  • LAG Baden-Württemberg, 29.10.2004 - 16 Sa 82/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Discountverkauf

  • LAG Hamburg, 13.02.2002 - 8 Sa 102/01
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