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   BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13   

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BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13 (https://dejure.org/2014,26626)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2014 - 3 AZR 412/13 (https://dejure.org/2014,26626)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 (https://dejure.org/2014,26626)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch - Widerrufsvorbehalt - Verzicht - Verwirkung -Verjährung

  • openjur.de

    Verweigerung von Versorgungsleistungen; Widerruf einer Versorgungszusage; Rechtsmissbrauch; Widerrufsvorbehalt; Verzicht; Verwirkung -Verjährung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch - Widerrufsvorbehalt - Verzicht - Verwirkung -Verjährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG vom 19.12.1974, § 2 Abs 1 S 1 BetrAVG vom 19.12.1974, § 3 Abs 1 S 1 BetrAVG vom 19.12.1974, § 3 Abs 1 S 1 BetrAVG vom 28.11.1983, § 3 Abs 1 S 1 BetrAVG vom 21.07.1994
    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch - Widerrufsvorbehalt - Verzicht - Verwirkung -Verjährung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • bag-urteil.com

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch - Widerrufsvorbehalt - Verzicht - Verwirkung -Verjährung

  • rewis.io

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch - Widerrufsvorbehalt - Verzicht - Verwirkung -Verjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Arbeitgebers zur Verweigerung von Leistungen aus einer Versorgungszusage

  • rechtsportal.de

    Berechtigung des Arbeitgebers zur Verweigerung von Leistungen aus einer Versorgungszusage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 704
  • DB 2014, 2534
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Aufgrund des Entgeltcharakters der betrieblichen Altersversorgung und des besonderen Schutzbedürfnisses der Versprechensempfänger, das eine starke Verfestigung bereits der Anwartschaften auf Pensionsleistungen zur Folge hat, kommt eine Versagung von Versorgungsleistungen wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die Berufung des Versorgungsberechtigten auf die Versorgungszusage dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt ist (vgl. zuletzt BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 26; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30, BAGE 143, 273) .

    Der Rechtsmissbrauchseinwand kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch grobes Fehlverhalten einen nicht behebbaren, insbesondere durch Ersatzleistungen nicht wiedergutzumachenden schweren Schaden zugefügt hat (BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 27; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 35, BAGE 143, 273) .

    Führen die vom Arbeitnehmer verursachten Vermögensschäden hingegen nicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage des Arbeitgebers, sind dessen Interessen mit der Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, hinreichend gewahrt (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 27; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30 ff., aaO) .

    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 444/10

    Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Aufgrund des Entgeltcharakters der betrieblichen Altersversorgung und des besonderen Schutzbedürfnisses der Versprechensempfänger, das eine starke Verfestigung bereits der Anwartschaften auf Pensionsleistungen zur Folge hat, kommt eine Versagung von Versorgungsleistungen wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die Berufung des Versorgungsberechtigten auf die Versorgungszusage dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt ist (vgl. zuletzt BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 26; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30, BAGE 143, 273) .

    Das ist anzunehmen, wenn eine rechtzeitige Entdeckung derartiger Verfehlungen zur fristlosen Kündigung geführt hätte, bevor die Versorgungsanwartschaft unverfallbar wurde und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber durch die Vertuschung des Fehlverhaltens daran gehindert hat, noch vor Eintritt der Unverfallbarkeit zu kündigen (BAG 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 47, BAGE 143, 273) .

    Der Rechtsmissbrauchseinwand kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch grobes Fehlverhalten einen nicht behebbaren, insbesondere durch Ersatzleistungen nicht wiedergutzumachenden schweren Schaden zugefügt hat (BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 27; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 35, BAGE 143, 273) .

    Führen die vom Arbeitnehmer verursachten Vermögensschäden hingegen nicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage des Arbeitgebers, sind dessen Interessen mit der Möglichkeit, den Arbeitnehmer auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, hinreichend gewahrt (vgl. BAG 12. November 2013 - 3 AZR 274/12 - Rn. 27; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 30 ff., aaO) .

  • BAG, 14.06.2005 - 3 AZR 185/04

    Teilanfechtung - Verzicht auf Versorgungsrechte

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Über seinen Wortlaut hinaus verbietet § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG aF nicht nur die Abfindung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft durch eine einmalige Zahlung, sondern auch einen entschädigungslosen Erlass der Versorgungsanwartschaft in Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden (vgl. BAG 14. Juni 2005 - 3 AZR 185/04 - zu II 4 der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu II 2 der Gründe; 20. Oktober 1987 - 3 AZR 200/86 - zu III 3 der Gründe, BAGE 56, 251; 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 56, 148) .
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Dabei muss der Berechtigte unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 73 mwN) .
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Über seinen Wortlaut hinaus verbietet § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG aF nicht nur die Abfindung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft durch eine einmalige Zahlung, sondern auch einen entschädigungslosen Erlass der Versorgungsanwartschaft in Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden (vgl. BAG 14. Juni 2005 - 3 AZR 185/04 - zu II 4 der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu II 2 der Gründe; 20. Oktober 1987 - 3 AZR 200/86 - zu III 3 der Gründe, BAGE 56, 251; 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 56, 148) .
  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86

    Versorgungsanwartschaft - Abfindung

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Über seinen Wortlaut hinaus verbietet § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG aF nicht nur die Abfindung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft durch eine einmalige Zahlung, sondern auch einen entschädigungslosen Erlass der Versorgungsanwartschaft in Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden (vgl. BAG 14. Juni 2005 - 3 AZR 185/04 - zu II 4 der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu II 2 der Gründe; 20. Oktober 1987 - 3 AZR 200/86 - zu III 3 der Gründe, BAGE 56, 251; 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 56, 148) .
  • BAG, 23.08.1994 - 3 AZR 825/93

    Tatsachenvergleich wegen eines Anspruchs auf Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Zwar hat der Senat in dem Urteil vom 23. August 1994 (- 3 AZR 825/93 -) erkannt, dass ein (gerichtlicher) Vergleich über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung nicht gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG verstößt, wenn die Parteien hierüber zuvor ohne abschließende Klärung gestritten haben.
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Das Revisionsgericht kann eine unterbliebene Auslegung jedoch selbst vornehmen, wenn der für die Auslegung maßgebliche Sachverhalt feststeht und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. etwa BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 52, BAGE 134, 202; 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 39) .
  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Das Revisionsgericht kann eine unterbliebene Auslegung jedoch selbst vornehmen, wenn der für die Auslegung maßgebliche Sachverhalt feststeht und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. etwa BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 52, BAGE 134, 202; 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - Rn. 39) .
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    Auszug aus BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13
    Über seinen Wortlaut hinaus verbietet § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG aF nicht nur die Abfindung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft durch eine einmalige Zahlung, sondern auch einen entschädigungslosen Erlass der Versorgungsanwartschaft in Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden (vgl. BAG 14. Juni 2005 - 3 AZR 185/04 - zu II 4 der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu II 2 der Gründe; 20. Oktober 1987 - 3 AZR 200/86 - zu III 3 der Gründe, BAGE 56, 251; 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 56, 148) .
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Bereicherungsrecht

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79

    Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage -

  • BAG, 08.02.1983 - 3 AZR 463/80

    Versorgungsanwartschaft

  • ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 17 Ca 506/11

    Betriebliche Altersversorgung - treuwidrige Handlungen - Verzicht und Verwirkung

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der

  • LAG Hamburg, 29.01.2013 - 2 Sa 61/12

    Treuwidrigkeit der Berufung auf Versorgungszusage - Verwirkung - unverfallbare

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 211/89

    Widerruf der Betriebsrente bei Wettbewerb des Arbeitnehmers

  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung -

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Der Senat kann diese Auslegung selbst vornehmen, da der insoweit maßgebliche Sachverhalt feststeht und weiterer Sachvortrag nicht zu erwarten ist (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 55 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    Widersprüchliches Verhalten ist aber dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 12.02.2014 - 4 AZR 317/12, ZIP 2014, 988 Rn. 26; BAG 17.06.2014 - 3 AZR 412/13, juris Rn. 57).
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Widersprüchliches Verhalten ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG v. 17.06.2014 - 3 AZR 412/13, juris; BAG v. 12.11.2013 - 3 AZR 274/12, juris).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Dabei muss sich das Feststellungsbegehren nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht, insbesondere auch auf einen streitigen Teil des Vertragsinhalts, beschränken (BGH, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 159/11, WM 2013, 232 Rn. 16; BAG, Urteil vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13, juris Rn. 16 mwN).

    Daraus abgeleitet kann die Klägerin - wie hier - zugleich die Feststellung beantragen, dass die Beklagte dem Grunde nach verpflichtet ist, an sie alle künftigen Abschlagszahlungen spätestens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen (vgl. auch BGH, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 159/11, aaO; BAG, Urteile vom 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13, aaO; vom 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10, juris Rn. 19 f.).

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG verbietet nicht nur die Abfindung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft durch eine einmalige Zahlung, sondern auch den entschädigungslosen Erlass einer Versorgungsanwartschaft in Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden (vgl. BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 50 mwN) .
  • BGH, 03.04.2019 - IV ZR 90/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verjährung des Stammrechts nach der Reform des

    Der Sonderregelung in § 18a BetrAVG, die die eigenständige Verjährung des Rentenstammrechts vorsieht, bedurfte es, um die insoweit geltende besondere Verjährungsfrist von 30 Jahren festzuschreiben (vgl. BT-Drucks. 14/7052 S. 213 li. Sp.; BAG DB 2014, 2534 Rn. 64 f.; NZA 2009, 1279 Rn. 42).
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    § 3 Abs. 1 BetrAVG verbietet auch den entschädigungslosen Erlass einer Versorgungsanwartschaft in Vereinbarungen, die - wie hier - im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 54, BAGE 155, 326; 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 50 mwN) .
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Aufgrund des Entgeltcharakters der betrieblichen Altersversorgung und des besonderen Schutzbedürfnisses der Versprechensempfänger, das eine starke Verfestigung bereits der Anwartschaften auf Pensionsleistungen zur Folge hat, kommt eine Versagung von Versorgungsleistungen wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur in Betracht, wenn die Berufung des Versorgungsberechtigten auf die Versorgungszusage dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt ist (vgl. zuletzt BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 38 mwN) .

    Deshalb kann sich der Arbeitgeber trotz eines Widerrufsvorbehalts von der erteilten Versorgungszusage wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nur dann "lösen" und die Leistung verweigern, wenn das Versorgungsverlangen des Arbeitnehmers nach den allgemeinen Grundsätzen rechtsmissbräuchlich ist (vgl. etwa BAG 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 57 mwN; 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - aaO) .

    Das ist anzunehmen, wenn eine rechtzeitige Entdeckung derartiger Verfehlungen zur fristlosen Kündigung geführt hätte, bevor die Versorgungsanwartschaft unverfallbar wurde und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber durch die Vertuschung des Fehlverhaltens daran gehindert hat, noch vor Eintritt der Unverfallbarkeit zu kündigen (BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 41; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 47, BAGE 143, 273) .

    Zudem kann der Rechtsmissbrauchseinwand auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch grobes Fehlverhalten einen nicht behebbaren, insbesondere durch Ersatzleistungen nicht wiedergutzumachenden schweren Schaden zugefügt hat (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 57 mwN; 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 42) .

  • LAG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 Sa 768/16

    Betriebsrente; gesetzliche und vertragliche Unverfallbarkeit

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 17.06.2014 - 3 AZR 412/13, juris Rn. 16).

    Die Feststellung der Verpflichtung, dem Grunde nach eine betriebliche Altersversorgung zu schulden, ist ein i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO feststellungsfähiges Teilrechtsverhältnis (BAG 17.06.2014 a.a.O. Rn. 16).

    Auch wenn der Kläger in der Klageschrift ausführt, dass Schwierigkeiten bei der Bezifferung der Ansprüche bestünden, ist nicht konkret ersichtlich, dass bei zusprechender Entscheidung ein Streit der Parteien über die Höhe der Betriebsrente entstünde (vgl. zu dieser Anforderung BAG 13.11.2012 - 3 AZR 444/10, juris Rn. 28; BAG 17.06.2014 a.a.O. Rn. 19).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2023 - 12 Sa 56/22

    Stufenklage - betriebliche Altersversorgung - Rechtsmissbrauch - Erlassvertrag

    (1) Aufgrund des Entgeltcharakters der betrieblichen Altersversorgung und des besonderen Schutzbedürfnisses der Versprechensempfänger, das eine starke Verfestigung bereits der Anwartschaften auf Pensionsleistungen zur Folge hat, kommt eine Versagung von Versorgungsleistungen wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nach ständiger Rechtsprechung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts nur in Betracht, wenn die Berufung des Versorgungsberechtigten auf die Versorgungszusage dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt ist (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 738/16 -, BAGE 162, 361 ff, Rn. 40; 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 38 mwN).

    Deshalb kann sich der Arbeitgeber trotz eines Widerrufs- oder Leistungsvorbehalts von der erteilten Versorgungszusage wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nur dann "lösen" und die Leistung verweigern, wenn das Versorgungsverlangen des Arbeitnehmers nach den allgemeinen Grundsätzen rechtsmissbräuchlich ist (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 57 mwN; 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - aaO).

    Ist dennoch in einer Versorgungsordnung eine entsprechende Klausel enthalten, ist sie regelmäßig als nur deklaratorischer Hinweis auf den Rechtsmissbrauchseinwand zu verstehen (BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 38).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verbietet sich aus den genannten Gründen nicht nur ein über die Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchseinwands hinausgehender Widerrufsvorbehalt (dazu BAG 26. April 2018 - 3 AZR 738/16 -, BAGE 162, 361 ff, Rn. 40), sondern auch ein entsprechender Leistungsvorbehalt (siehe BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 38 zu einer nahezu wortidentischen Klausel).

    Das ist anzunehmen, wenn eine rechtzeitige Entdeckung derartiger Verfehlungen zur fristlosen Kündigung geführt hätte, bevor die Versorgungsanwartschaft unverfallbar wurde und der Arbeitnehmer den Arbeitgeber durch die Vertuschung des Fehlverhaltens daran gehindert hat, noch vor Eintritt der Unverfallbarkeit zu kündigen (BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 41; 13. November 2012 - 3 AZR 444/10 - Rn. 47, BAGE 143, 273).

    Zudem kann der Rechtsmissbrauchseinwand auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch grobes Fehlverhalten einen nicht behebbaren, insbesondere durch Ersatzleistungen nicht wiedergutzumachenden schweren Schaden zugefügt hat (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 77/15 - Rn. 57 mwN; 17. Juni 2014 - 3 AZR 412/13 - Rn. 42).

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 714/15

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

  • LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

  • BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 2071/18

    Nichtannahmebeschluss: Ersetzung des Anspruchs auf "Deputatkohle" durch Leistung

  • BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21

    Betriebliche Altersversorgung - Übergangszuschuss - Verjährung

  • LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19

    Rente - betr. Altersversorgung

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 1024/16

    Bestimmtheit und Klarheit des Feststellungsantrages und des

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

  • LAG Niedersachsen, 24.04.2023 - 15 Sa 125/22

    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht; Verjährung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 459/15

    Widerruf einer Versorgungszusage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.08.2022 - 12 Sa 297/22

    Kurzarbeitergeld - Aufstockungsbetrag - Schadenersatz - Soll-Entgelt -

  • LAG Bremen, 29.09.2015 - 1 Sa 120/14

    Anforderungen an die Gewährung von Erholungsurlaub während des Laufs der

  • LAG Hessen, 24.07.2019 - 6 Sa 1362/18

    Gesamtzusage als Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 132/16

    Sozialplanabfindung - Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • LAG Hessen, 24.07.2019 - 6 Sa 1360/18

    Gesamtzusage als Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2021 - 3 Sa 229/21

    Unzulässige Berufung - außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist -

  • LAG Niedersachsen, 16.01.2018 - 3 Sa 786/16

    Wirksame Spätehenklausel mit Altersgrenze in einer betrieblichen

  • LAG München, 20.10.2015 - 9 Sa 293/15

    Wirksamkeit einer Klausel bezüglich des Verzichts auf die Erteilung eines

  • LAG München, 06.08.2015 - 3 Sa 264/15

    Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage; Rechtsverhältnis;

  • ArbG Siegburg, 19.11.2014 - 4 Ca 981/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2019 - 5 Sa 26/19

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Wirksamkeit von Verfallklauseln

  • LG Konstanz, 17.03.2017 - C 2 O 118/16

    Betriebliche Altersversorgung: Widerruf bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers

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