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   BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69   

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BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69 (https://dejure.org/1970,573)
BAG, Entscheidung vom 17.07.1970 - 3 AZR 423/69 (https://dejure.org/1970,573)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 1970 - 3 AZR 423/69 (https://dejure.org/1970,573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitlohn - Schwangerschaft - Mutterschutzlohn - Lohnminderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 402
  • NJW 1971, 111
  • MDR 1971, 78
  • BB 1970, 1481
  • DB 1970, 2226
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1953 - II ZR 108/52

    Ruhegehalt und unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69
    4 Es kann für den vorliegenden Rechtsstreit dahmstehen, ob allgemein bexmßtes Zuruckhalten mit der Arbeit wie teil weise Nichbleistung der Arbeit zu behandeln ist und den Arbeitgeber zur lohnminderung berechtigt, oder ob sie nur als schuldhafte Schlechtloistuug zu bewerten ist, die die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der ungemmöerten Arbeitsvergutung unberührt laßt und ihm lediglich gestattet, mit ihm entstandenen Schadenersatzansprüchen aufzurccbnen« Auch xirenn man on der letzteren Annahme ausginge, bleibt immer noch zu beachten, daß die Forderung der Arbeit svergutung keine unzulässige Rechtsausubung darsteilen darf (RGZ 154, 110 [117], BGHZ 9, 94 ff", Staudmger-Nipperdej-Neumann, aaO, § 611 Bern 147 [a"E ]) Be i Schichtleistungen, die auf zuruckgehaltener Aiboitsleistung beruhen, ist es für den Arbeitgeber meist sclu schwer, die Schichtleistung des Arbcitnenmers und den daraus entstandenen Schaden zu beweisen" In der Praxis des Arbeitslobens umgehen die Arbeitgeber diese Scnwierigheiton aaaurch, daß sie bei Schichtleistungen den Schaden hi i'ehrnen und das Arbeitsverhaltnis kundigen Desnalb werden Schcaenersatzforaerungen wegen zuruckbehaltener Arbeitsleistung vor den Gerichten kaum ausgetragen, wanrend Kindigungspozesse aus solchen Anlassen häufiger sind (vglB neuerdings Urteil des Zweiten Senats, BAG AP Nre 27 zu § 123 GewO) Eine huluigungsmogllcheit ist jedoen nicht immer gegeben Ins besondere ist die hunaigung bei veiaenden M u t t e m dem Arbeitgeber 1 aum möglich, weil sie regelmäßig unzulässig ist und aio ausnahmsweise mögliche Genehmigung einer Kündigung nur sclu selten erteilt wird ( § 9 MuschG)« Eine unzulässige Rechtsausuoung kann es aann aber darsbellen, wenn e m e werdende Mutter unter Mißbrauch ihres umfassenden Aroerbn 082.
  • RG, 09.06.1925 - III 322/24

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69
    3 Manche nehmen an, das bewußte Zuruckhalten der Arbeitsleistung sei ein Fall der Schlechtleistung und deshalb rönne daraus ebenfalls keine Lohnminderung hergeleitet werden (vgl« Nikisch, aaO, § 27 V 1 S 300 zu Fußnote 46, S£au~ dinger-Nipperdey-Neumann, aaO, § 611 Bern« 144)" Ob das so allgemein zutrifft, erscheint dem Senat zweifelhaft" Fassive Resistenz steht der Nichtleistung von Arbeit vielfach aher als die Schlechtleistung, denn ver seine Arbeit zuruckhalt, strengt sich m dem Teil, m dem er zuruckhalt, gerade nicht an, insoweit arbeitet er nicht Von aemjenigen dagegen, der schlecht gearbeitet hat, wird manvielfach sagen können, daß er sich - körperlich oder geistig - ange- strongt hat, man wirft ihm vielfach nicht unterbliebene Arbeitsquantitat, sondern lediglich fehlende Arbeitsqualitat vor ( m diesem Sinne auch RGZ 111, 105 [112], worauf sich Neumann in Staudmger-Nippeidey-Neumann, aaO, § 611 Bern« 144 zu Unrecht beruft).
  • LAG Hamm, 19.08.1969 - 3 Sa 273/69
    Auszug aus BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69
    vom 19 August 1969 - 3 Sa 273/69 -.
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 253/62

    Beiderseitige Tarifbindung - Jugendliche Angestellte - Tarifliche Arbeitszeit -

    Auszug aus BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69
    Pur sie gilt wie für jeden Arbeitnehmer der aus § 614, § 320 BGB zu entnehmende Grundsatz, i'.onach ohne Arbeit kein Anspruch auf Arbeitsvergutung besteht, wenn das Gesetz nichts anderes besagt (zum Grundsatz Ohne Aibeit kein Lohn vgl BAG 19" 115 [117] = 4P Nr, 23 zu § 1 PeiertagslohnzahlungsG [zu 2], BAG 14, 200 [201] - 4P Nr, 2 zu § 10 JugArbSchutzG [zu 1] mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Bunaesarbeitsgerichts) E u e andere Ansicht wird auch m aer Literatur zum Mutterschutzgesets nicht vertreten (vgl, aie Nachweise oei Bulla, MuSchG, 3c Auf1, 1968, § 11 Raz 22, Gionmger-Thomas, MuSchG, 1968, § 11 Rdz 11, Meisel-Hiersemann, ImScnG, 1966, § 11 Raz 29, Scnmatz-Zmarzlik, MuSchG, 2, Aufl , 1968, § 11 Rdz 7) 082.
  • RG, 24.02.1937 - V 168/36

    1. Handelt ein Nachlaßrichter fahrlässig, wenn er a) ein schon bei der Anordnung

    Auszug aus BAG, 17.07.1970 - 3 AZR 423/69
    4 Es kann für den vorliegenden Rechtsstreit dahmstehen, ob allgemein bexmßtes Zuruckhalten mit der Arbeit wie teil weise Nichbleistung der Arbeit zu behandeln ist und den Arbeitgeber zur lohnminderung berechtigt, oder ob sie nur als schuldhafte Schlechtloistuug zu bewerten ist, die die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der ungemmöerten Arbeitsvergutung unberührt laßt und ihm lediglich gestattet, mit ihm entstandenen Schadenersatzansprüchen aufzurccbnen« Auch xirenn man on der letzteren Annahme ausginge, bleibt immer noch zu beachten, daß die Forderung der Arbeit svergutung keine unzulässige Rechtsausubung darsteilen darf (RGZ 154, 110 [117], BGHZ 9, 94 ff", Staudmger-Nipperdej-Neumann, aaO, § 611 Bern 147 [a"E ]) Be i Schichtleistungen, die auf zuruckgehaltener Aiboitsleistung beruhen, ist es für den Arbeitgeber meist sclu schwer, die Schichtleistung des Arbcitnenmers und den daraus entstandenen Schaden zu beweisen" In der Praxis des Arbeitslobens umgehen die Arbeitgeber diese Scnwierigheiton aaaurch, daß sie bei Schichtleistungen den Schaden hi i'ehrnen und das Arbeitsverhaltnis kundigen Desnalb werden Schcaenersatzforaerungen wegen zuruckbehaltener Arbeitsleistung vor den Gerichten kaum ausgetragen, wanrend Kindigungspozesse aus solchen Anlassen häufiger sind (vglB neuerdings Urteil des Zweiten Senats, BAG AP Nre 27 zu § 123 GewO) Eine huluigungsmogllcheit ist jedoen nicht immer gegeben Ins besondere ist die hunaigung bei veiaenden M u t t e m dem Arbeitgeber 1 aum möglich, weil sie regelmäßig unzulässig ist und aio ausnahmsweise mögliche Genehmigung einer Kündigung nur sclu selten erteilt wird ( § 9 MuschG)« Eine unzulässige Rechtsausuoung kann es aann aber darsbellen, wenn e m e werdende Mutter unter Mißbrauch ihres umfassenden Aroerbn 082.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Ein objektiver Maßstab ist nicht anzusetzen (BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 3; = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 42; 14. Januar 1986 - 1 ABR 75/83 - BAGE 50, 330; 17. Juli 1970 - 3 AZR 423/69 - BAGE 22, 402; 20. März 1969 - 2 AZR 283/68 - AP GewO § 123 Nr. 27 = EzA GewO § 123 Nr. 11; LAG Baden-Württemberg 23. Oktober 2000 - 9 Sa 60/00 - SpuRt 2001, 73; LAG Hamm 23. August 2000 - 18 Sa 463/00 - LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 76 a; Bitter AR-Blattei SD 190 (Arbeitspflicht des Arbeitnehmers) Rn. 716 f.; Brune AR-Blattei SD 1420 (Schlechtleistung) Rn. 13 ff. mwN).
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Ein objektiver Maßstab ist nicht anzusetzen (Senat 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 42, zu II 3 a der Gründe; BAG 14. Januar 1986 - 1 ABR 75/83 - BAGE 50, 330, zu B 3 der Gründe; 16. Juli 1970 - 3 AZR 423/69 - BAGE 22, 402, zu III 1 der Gründe; Bitter AR-Blattei SD 190 (Arbeitspflicht des Arbeitnehmers) Rn. 76 f.; Brune AR-Blattei SD 1420 (Schlechtleistung) Rn. 13 ff. mwN).
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Qualität und Quantität der innerhalb der Arbeitszeit geschuldeten Arbeitsleistungen sind zudem nicht nach dem objektiven Maßstab des § 243 Abs. 1 BGB, sondern nach der individuellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers zu bestimmen (BAG Urteil vom 17. Juli 1970 - 3 AZR 423/69 - AP Nr. 3 zu § 11 MuSchG 1968, mit klarstellender Anmerkung zur Abgrenzung von Schlechtleistung und Nichtleistung von Fenn; MünchKomm-Söllner, aaO, Rz 20).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 551/91

    Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis

    Auch wenn grundsätzlich von einem individuellen Leistungsmaßstab des Arbeitnehmers auszugehen ist (so BAG Urteile vom 20. März 1969 - 2 AZR 283/68 - AP Nr. 27 zu § 123 GewO , vom 17. Juli 1970 - 3 AZR 423/69 - AP Nr. 3 zu § 11 MuschG 1968 und Beschluß vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 75/83 - BAGE 50, 330 = AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; siehe zum Maßstab der Arbeitspflicht auch Bitter, AR-Blattei - D-Arbeitspflicht des Arbeitnehmers I, zu D I), so wird doch von dieser Rechtsprechung richtigerweise gefordert, daß der Arbeitnehmer die übertragenen Arbeiten unter Anspannung der ihm möglichen Fähigkeiten ordnungsgemäß zu verrichten hat.
  • OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05

    Beweislast bei Vergütungsklage des Dienstverpflichteten im Urkundenprozess

    Für einen selbständigen freien Mitarbeiter, der nicht wie ein Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist, passt aber ersichtlich nicht die von dem BAG in der von dem Kläger zitierten Entscheidung (NJW 1971, 111 f) hervorgehobene Darlegungs- und Beweisregel, dass der Arbeitgeber, der behaupte, der während der Arbeitszeit im Betrieb anwesende Arbeitnehmer habe innerhalb irgendwelcher Arbeitszeit nicht gearbeitet, darlegen und beweisen müsse, innerhalb welcher genau bezeichneter Zeiten der Arbeitnehmer mit der Arbeit ausgesetzt hat.

    Der Senat weicht wie aufgezeigt insbesondere nicht von den Entscheidungen des BGH in NJW 1999, 1408 - betreffend Mietzinsforderung im Urkundsprozess und dortiger Mängeleinwand des Mieters - und des BAG in NJW 1971, 111f ab.

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 752/06

    Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer

    Ein objektiver Maßstab ist nicht anzusetzen (Senat 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 42, zu II 3 a der Gründe; BAG 14. Januar 1986 - 1 ABR 75/83 - BAGE 50, 330, zu B 3 der Gründe; 16. Juli 1970 - 3 AZR 423/69 - BAGE 22, 402, zu III 1 der Gründe; Bitter AR-Blattei SD 190 (Arbeitspflicht des Arbeitnehmers) Rn. 76 f.; Brune AR-Blattei SD 1420 (Schlechtleistung) Rn. 13 ff. mwN).
  • LAG München, 23.05.2007 - 7 Sa 146/05

    Kündigung wegen Minderleistung

    Dabei sei ein objektiver Maßstab anzusetzen (BAG v. 11.12.2003, a.a.O.; BAG v. 21.5.1992 - 2 AZR 551/91, a.a.O.; BAG v. 14.1.1986 - 1 ABR 75/83, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 11; BAG v. 17.7.1970 - 3 AZR 423/69, EzA MuSchG n.F. § 11 Nr. 2; BAG v. 20.3.1969 - 2 AZR 283/68, AP GewO § 123 Nr. 27; LAG Baden-Württemberg v. 23.10.2000 - 9 Sa 60/00, SpuRt 2001, 73; LAG Hamm v. 23.8.2000, a.a.O.; APS/Dörner, a.a.O.; ErfK/Müller-Glöge, 7. Aufl., § 626 BGB Rz. 102; Preis in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rz. 656 ff.).
  • LAG Köln, 02.03.2018 - 10 Sa 773/17

    Kündigung; leistungsbedingt; Einzelfall

    Ein objektiver Maßstab ist nicht anzusetzen (Senat 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 42, zu II 3 a der Gründe; BAG 14. Januar 1986 - 1 ABR 75/83 - BAGE 50, 330, zu B 3 der Gründe; 16. Juli 1970 - 3 AZR 423/69 - BAGE 22, 402, zu III 1 der Gründe; Bitter AR-Blattei SD 190 (Arbeitspflicht des Arbeitnehmers) Rn. 76 f.; Brune AR-Blattei SD 1420 (Schlechtleistung) Rn. 13 ff. mwN) .
  • OLG Koblenz, 14.05.1998 - 5 U 1494/97

    Vergütungsanspruch hängt davon ab, dass der Beweispflichtige die vertraglich

    Ob die Dinge anders liegen, wenn der Dienstverpflichtete im Rahmen fester Arbeitszeiten in den Betrieb des Dienstberechtigten eingegliedert und so dessen ständiger Kontrolle unterworfen ist (vgl. dazu BAG NJW 1971, 111, 112), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • LG Münster, 22.10.2014 - 1 S 41/14

    Darlegungslast und Beweislast der Leistungserbringung für den Vergütungsanspruch

    Ob die Dinge anders liegen, wenn der Dienstverpflichtete im Rahmen fester Arbeitszeiten in den Betrieb des Dienstberechtigten eingegliedert und so dessen ständiger Kontrolle unterworfen ist (vgl. dazu BAG NJW 1971, 111, 112), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • ArbG Köln, 27.01.2005 - 1 Ca 6869/04
  • ArbG Frankfurt/Main, 28.03.2006 - 18 Ca 9930/05

    Keine Abmahnung für unachtsamen Steward

  • VG Berlin, 13.11.1979 - 8 A 5.79

    Wirksamkeit einer Aufrechnung gegen Kostenbeiträge; Befriedigung durch

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