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   BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11   

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https://dejure.org/2012,37699
BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11 (https://dejure.org/2012,37699)
BAG, Entscheidung vom 17.07.2012 - 1 AZR 185/11 (https://dejure.org/2012,37699)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 1 AZR 185/11 (https://dejure.org/2012,37699)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebs-vereinbarung

  • openjur.de

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Vielmehr muss eine Betriebsvereinbarung, durch die solche Rechtspositionen der Arbeitnehmer beschränkt oder beseitigt werden sollen, mit höherrangigem Recht vereinbar sein (vgl. BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 57 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 2) .

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Betriebsparteien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte verpflichtet (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 57 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 2) .

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Diese Grundsätze finden auch auf die Auslegung von Bezugnahmeklauseln in Regelwerken mit tarifersetzendem Charakter Anwendung (vgl. BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 12, BAGE 135, 163) .

    Von der Vorschrift werden auch vorformulierte Bezugnahmeklauseln erfasst, die auf die vom Arbeitgeber selbst formulierten allgemeinen Arbeitsbedingungen in der jeweils geltenden Form verweisen ( BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 17, BAGE 135, 163) .

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Die Beihilfen und Unterstützungen sind keine Zahlungen, die von der persönlichen Arbeitsleistung der begünstigten Arbeitnehmer abhängen und deshalb keinen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausreichenden Besitzstand begründen (vgl. BAG 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - zu B III 4 a der Gründe, BAGE 96, 249) .
  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Sie haben daher die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie ebenso zu beachten wie die in Art. 2 Abs. 1 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit der betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn.   23, BAGE 120, 308; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - Rn. 34, BAGE 119, 122) .
  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Sie haben daher die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie ebenso zu beachten wie die in Art. 2 Abs. 1 GG normierte allgemeine Handlungsfreiheit der betriebsangehörigen Arbeitnehmer (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn.   23, BAGE 120, 308; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - Rn. 34, BAGE 119, 122) .
  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Eine solche Rückbeziehung ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie bei Eingriffen in bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und im Übrigen ein schützenswertes Vertrauen in das Fortbestehen einer Regelung nicht verletzt (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 28, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24) .
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Sie enthielten zwar in § 26 TR DPG auch Bestimmungen über Versorgungsleistungen, zu denen der Beihilfeanspruch aber nicht gehört (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 27, BAGE 134, 269) .
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Kein Eigentum iSv. Art. 14 Abs. 1 GG ist daher das Vermögen, das selber kein Recht, sondern den Inbegriff aller geldwerten Güter einer Person darstellt (BVerfG 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 95, 267) .
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn und soweit besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfG 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 - Rn. 73, ZTR 2012, 414) .
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 185/11
    Unter den Schutz der Eigentumsgarantie fallen grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass sie die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zum privaten Nutzen ausüben dürfen (BVerfG 8. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03, 1 BvR 1082/03 - Rn. 41, NZA 2012, 905) .
  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 147/09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Berechnung des Ferienüberhangs von

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

  • LAG Hessen, 24.11.2010 - 18 Sa 747/09

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung -

  • LAG Köln, 10.04.2013 - 5 Sa 1393/11

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

    Zwar wären die Anträge auf Basis der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juli 2012 (1 AZR 476/11 - NZA 2013, 338; 17. Juli 2012 - 1 AZR 478/11 - juris; 1 AZR 185/11 - juris) unbegründet.

    Jedenfalls in dem Fall, der der Entscheidung vom 17. Juli 2012 mit dem Aktenzeichen 1 AZR 185/11 zugrunde lag, waren die angegebenen monatlichen Belastungen (dort mit 200 Euro während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses und mit 430 Euro nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet) vergleichbar.

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