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   BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97   

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BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97 (https://dejure.org/1999,3157)
BAG, Entscheidung vom 17.08.1999 - 3 AZR 526/97 (https://dejure.org/1999,3157)
BAG, Entscheidung vom 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 (https://dejure.org/1999,3157)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verspätete Urteilsabsetzung - Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urteilsgründe - Schriftliche Niederlegung - Einhaltung einer Frist - Geschäftsstelle - Verspätete Urteilsabsetzung - Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk - Nachprüfungspflicht des Revisionsgerichts - Rechtsbegriff der Verhinderung

  • Judicialis

    ZPO § 551 Nr. 7; ; ZPO § 315 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 69; ZPO § 551 Nr. 7, § 315 Abs. 1 Satz 2
    Verspätete Urteilsabsetzung - Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 54
  • JR 2001, 44
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82

    Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97
    Findet sich ein Verhinderungsvermerk auf einem Urteil, der einen Verhinderungsgrund nennt, der an sich geeignet ist, den Richter von der Unterschrift abzuhalten (vgl. BGH Urteil vom 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79 - NJW 1980, 1849, 1850; BGH Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 - NJW 1983, 1745), hat das Revisionsgericht grundsätzlich nicht nachzuprüfen, ob der betreffende Richter tatsächlich an der Unterschriftsleistung verhindert war.

    In diesem Fall hat das Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu klären, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war, also ein Grund für die Ersetzung seiner Unterschrift vorgelegen hat (BGH Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 - aaO).

    Eine solche Begründung ist für einen Berufsrichter ohne weiteres geeignet, den Verhinderungsfall zu belegen (BGH Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 - aaO).

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92

    Verspätete Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97
    Ein Urteil ist in diesem Sinne auch dann unterschrieben, wenn die Unterschrift eines an der Entscheidung beteiligten Richters durch einen Verhinderungsvermerk nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO wirksam ersetzt worden ist (Ergänzung zu: BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - BAGE 74, 44 = AP Nr. 22 zu § 551 ZPO).

    Diesem Verfahrensmangel muß das Revisionsgericht nachgehen, wenn er innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gerügt worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO; BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - BAGE 74, 44 = AP Nr. 22 zu § 551 ZPO).

  • LAG München, 29.04.1997 - 8 Sa 823/96

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97
    Landesarbeitsgericht München - 8 Sa 823/96 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. April 1997 - 8 Sa 823/96 - aufgehoben.

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79

    Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97
    Findet sich ein Verhinderungsvermerk auf einem Urteil, der einen Verhinderungsgrund nennt, der an sich geeignet ist, den Richter von der Unterschrift abzuhalten (vgl. BGH Urteil vom 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79 - NJW 1980, 1849, 1850; BGH Urteil vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 - NJW 1983, 1745), hat das Revisionsgericht grundsätzlich nicht nachzuprüfen, ob der betreffende Richter tatsächlich an der Unterschriftsleistung verhindert war.
  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97
    Dies ist aber nicht möglich (vgl. BGH Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78 - NJW 1979, 663).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97
    Diesem Verfahrensmangel muß das Revisionsgericht nachgehen, wenn er innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gerügt worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO; BAG Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 501/92 - BAGE 74, 44 = AP Nr. 22 zu § 551 ZPO).
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14

    Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender

    Das Revisionsgericht hat auch dann im Wege des Freibeweises zu klären, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war und ein Grund für die Ersetzung seiner Unterschrift vorgelegen hat, wenn bei unterstellter Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsmittelführers aufgrund sonstiger Umstände des Einzelfalles davon auszugehen ist, dass der Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt worden ist (BAG, NZA 2000, 54).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 17.08

    Abfassung des zweitinstanzlichen Beschlusses; Unterschrift der ehrenamtlichen

    Die auf diese Weise ersetzte Unterschrift eines Richters erfüllt das gesetzliche Unterschriftserfordernis (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP Nr. 51 zu § 551 ZPO Bl. 478 und Beschluss vom 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - juris Rn. 6).

    Hinsichtlich der für die Annahme einer Verhinderung im Sinne von § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO mindestens erforderlichen Abwesenheitsdauer kann man sich an den Beschlussabsetzungsfristen und dem im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gemäß § 9 Abs. 1 ArbGG geltenden Beschleunigungsgrundsatz orientieren (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 1999 a.a.O. Bl. 478 R und Beschluss vom 22. August 2007 a.a.O. Rn. 9 f.).

  • BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09

    Urteil - Verhinderung - sofortige Beschwerde

    Die auf diese Weise wirksam ersetzte Unterschrift eines oder mehrerer Richter erfüllt das Unterschriftserfordernis des § 315 Abs. 1 ZPO (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 6, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht ist die inhaltliche Nachprüfung eines formell ordnungsgemäßen Verhinderungsvermerks regelmäßig verwehrt, wenn er einen Verhinderungsgrund enthält, der an sich geeignet ist, den Richter von der Unterschriftsleistung abzuhalten (zur Revision: BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 9, aaO.; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - zu II 2 a der Gründe, AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    Nur wenn nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers aufgrund sonstiger Umstände des Einzelfalls davon ausgegangen werden müsste, dass der den Vermerk anbringende Berufsrichter den Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt haben könnte, hat das Rechtsbeschwerdegericht im Wege des Freibeweises zu klären, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war und daher ein Grund für die Ersetzung seiner Unterschrift vorgelegen hat (BAG 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - aaO.).

  • BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines

    So reicht eine kurzfristige Ortsabwesenheit hierfür nicht aus (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2), selbst wenn das Abwarten auf die Beendigung der Ortsabwesenheit dazu führte, dass die Fünf-Monats-Frist des § 72b ArbGG nicht eingehalten werden kann (BAG 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 - Rn. 7, NZA-RR 2009, 553, 554).
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 50/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Zwar bestand bis zum 31. Dezember 2004 die Möglichkeit, den absoluten Revisionsgrund fehlender Urteilsgründe nach § 547 Nr. 6 ZPO auf den Umstand zu stützen, dass Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht innerhalb von fünf Monaten seit der Verkündung der Entscheidung schriftlich niedergelegt und von den erkennenden Richtern oder für die nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO an der Unterschriftsleistung verhinderten unterschrieben der Geschäftsstelle vorgelegt wurden (vgl. etwa BAG 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - zu I der Gründe mwN) .
  • BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters an der Unterschriftsleistung

    Die auf diese Weise ersetzte Unterschrift eines Richters erfüllt das gesetzliche Unterschriftserfordernis (vgl. auch BAG 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    In seinem Urteil vom 17. August 1999 (- 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2) hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts zwar darauf erkannt, etwas anderes gelte, wenn bei Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsbehelfsführers aufgrund sonstiger Umstände des Einzelfalls davon ausgegangen werden müsse, dass der Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt worden ist.

  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

    Etwas Anderes gilt, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass die Rechtsbegriffe der Verhinderung oder des Hinderungsgrundes verkannt worden sind, oder wenn der Rechtsmittelführer darlegt, dass der Verhinderungsvermerk auf willkürlichen oder sachfremden Erwägungen beruht (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 6 PB 17.08 [ECLI:DE:BVerwG:2008:090708B6PB17.08.0] - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 80 Rn. 5; BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 - BGHSt 31, 212 und vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14 [ECLI:DE:BGH:2016:210116UIZR90.14.0] - HFR 2017, 184 Rn. 10 f.; BAG, Urteil vom 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - juris Rn. 21; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 117 Rn. 29; Kilian/Hissnauer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 117 Rn. 46).
  • BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 491/00

    Auslegung einer Versorgungsordnung

    Auf die Revision der Beklagten ist dieses Urteil durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. August 1999 (- 3 AZR 526/97 -) aus formellen Gründen aufgehoben und zur anderweiten Verhandlung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen worden.
  • LAG München, 14.03.2000 - 8 Sa 1023/99

    Berechnung einer betrieblichen Rente; Anrechnung von Leistungen des

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