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   BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79   

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BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79 (https://dejure.org/1981,1012)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1981 - 2 AZR 402/79 (https://dejure.org/1981,1012)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1981 - 2 AZR 402/79 (https://dejure.org/1981,1012)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 44
  • NJW 1982, 2891
  • MDR 1982, 964
  • DB 1982, 2041
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    Der Arbeitgeber muß in diesem Falle die Kündigung gegenüber einem nach § 103 Abs. 1 BetrVG in Verbindung mit § 15 KSchG besonders geschützten Arbeitnehmer unverzüglich aussprechen, nachdem er von der nach träglichen Zustimmung Kenntnis erlangt hat (Ergänzung von BAG 27, 113).

    Das Gegenteil folgt nicht, wie die Revision meint, aus den von ihr in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere auch nicht aus den Entscheidungen des Senats vom 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - (BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972) und vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - (BAG 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972).

    angewandt, die der Senat für die Ausübung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung nach der rechtskräftigen gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates aufgestellt hat (BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972; BAG 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972 und BAG 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972).

    Mit der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung wird zwar im Grundsatz zugleich für den nachfolgenden Kündigungsschutzprozeß die bindende Feststellung getroffen, daß die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist (BAG 27, 113 - AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    Die Erklärung, keine Äußerung abzugeben, also das Schweigen zu einem Antrag nach § 103 Abs. 1 BetrVG, gilt mangels entgegenstehender gesetzlicher Regelungen als Ablehnung (BAG 29, 270, 277).

    Das Gegenteil folgt nicht, wie die Revision meint, aus den von ihr in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere auch nicht aus den Entscheidungen des Senats vom 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - (BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972) und vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - (BAG 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972).

    angewandt, die der Senat für die Ausübung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung nach der rechtskräftigen gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates aufgestellt hat (BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972; BAG 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972 und BAG 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972).

  • BAG, 08.08.1968 - 2 AZR 348/67

    Nichtanhörung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Störung im

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    Der Beklagten wäre die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der fiktiven Kündigungsfrist (BAG Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 - AP Nr. 57 zu § 626 BGB; KR-Etzel, § 15 KSchG Rz 23 m.w.N.) nicht zumutbar gewesen.
  • BAG, 27.08.1968 - 1 ABR 6/68

    Beschlüsse im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    Die Frage, ob die Zustimmung des Betriebsrates bereits aus einer für das vorliegende Verfahren bindenden Präjudizwirkung des rechtskräftigen Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. März 1977 - 5 Ta BV 49/76 - folgt, kann daher dahingestellt bleiben (vgl. zur Frage der Rechtskraft von Entscheidungen im Beschlußverfahren, die nicht in der Sache selbst entscheiden: Grunsky, ArbGG 4. Aufl. § 80 Rz 50; BAG 21, 139).
  • BAG, 25.01.1979 - 2 AZR 983/77

    Zustimmung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    angewandt, die der Senat für die Ausübung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung nach der rechtskräftigen gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates aufgestellt hat (BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972; BAG 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972 und BAG 31, 253 = AP Nr. 12 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    Sie halten dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts stand, das nur überprüfen kann, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes i.S. des § 626 Abs. 1 BGB verkannt, ob es gegen Denk oder allgemeine ErfahrungsSätze verstoßen und bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (BAG 2, 214, 215; 2, 207, 212; 9, 263, 265; 24, 401, 407; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
  • BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 207/59

    Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung -; Anfechtung einer

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    haben (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1961 - 1 AZR 207/59 - AP Nr. 1 zu § 615 BGB Kurzarbeit; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG 13. Aufl. § 33 Rz 29; Galperin/Löwisch, BetrVG 5. Aufl. § 33 Rz 16; GK-Wiese, BetrVG § 33 Rz 19; Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG § 33 Rz 21).
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    Sie halten dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts stand, das nur überprüfen kann, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes i.S. des § 626 Abs. 1 BGB verkannt, ob es gegen Denk oder allgemeine ErfahrungsSätze verstoßen und bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (BAG 2, 214, 215; 2, 207, 212; 9, 263, 265; 24, 401, 407; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
  • BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    Es ist deshalb nicht ersichtlich, warum es dem Betriebsrat nunmehr nicht mehr erlaubt sein sollte, nachträglich seine Zustimmung, etwa aufgrund eines neuen Tatsachenvortrages (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG 1972) oder einer anderen Beurteilung des gleichen Sachverhalts nach entsprechendem gerichtlichen Hinweis, doch noch zu erteilen (im Ergebnis ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG 13. Aufl. § 103 Rz 12 b; Galperin/Löwisch, BetrVG 5. Aufl. § 103 Rz 20; Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG § 103 Rz 34; KR-Etzel, § 103 BetrVG Rz 92; Hueck, KSchG 10. Aufl. § 15 Rz 56).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

    Auszug aus BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
    Für die Zustimmung zur Kündigung durch den Betriebsrat gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für die Ausübung des Kündigungsrechtes durch einen Kündigungsberechtigten, der zwar kein billigenswertes Motiv hat, sich aber objektiv auf einen wichtigen Grund zur fristlosen Entlassung stützen kann (vgl. BAG 9, 263 = AP Nr. 42 zu § 626 BGB mit zust. Anm. von A. Hueck und Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 322, 329).
  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Dagegen hält die überwiegende Meinung aufgrund der gewichtigen sachlichen Unterschiede zwischen dem Anhörungs- und dem Zustimmungsverfahren die Anwendung der zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze auf das Verfahren nach § 103 BetrVG für nicht zulässig (Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 103 Rz 25; KR-Etzel, 2. Aufl., § 103 BetrVG Rz 107; Hueck, aaO, § 15 Rz 50 a; Hanau, AR-Blattei, D Betriebsverfassung IX, Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder, zu B II 2; Stahlhacke, aaO, Rz 786 unter Aufgabe seiner in der Vorauflage vertretenen Auffassung; Bieback, AuR 1977, 321, 323; Klebe/Schumann, DB 1978, 1591 f.; Lepke, BB 1973, 894 f.; Bulla, Anm. zu BAG Urteil vom 1. Dezember 1977 - 2 AZR 426/76 - in SAE 1978, 293 f. und Peterek, Anm. zu BAG Urteil vom 17. September 1981 - 2 AZR 402/79 - SAE 1982, 314, 316).

    Sinn und Zweck des § 103 BetrVG ist es, Arbeitnehmern, die ein betriebsverfassungsrechtliches Amt ausüben, im Interesse einer unbefangenen Amtsausübung und der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Betriebsverfassungsorgans vor unbegründeten außerordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers zu schützen (BAG 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972, zu I 2 b der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Wie das Landesarbeitsgericht Köln (aaO) zutreffend hervorgehoben hat, ergibt sich etwas anderes weder aus der Rechtslage im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG noch daraus, daß der Betriebsrat noch während des Zustimmungsersetzungsverfahrens die zunächst verweigerte Zustimmung erteilen kann (BAGE 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972).

    Die Befugnis des Betriebsrats, auch noch während des Ersetzungsverfahrens die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen, hat der Senat (BAGE 37, 44 = AP, aaO) unter anderem mit der Begründung bejaht, der Betriebsrat müsse Herr des vom Arbeitgeber eingeleitetes Beschlußverfahrens bis zur Ersetzung der Zustimmung bleiben.

  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Damit wird grundsätzlich sichergestellt, dass der betreffende Mandatsträger seine betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen weiterhin im Betrieb ausüben kann (BAG 17. September 1981 - 2 AZR 402/79 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 14).
  • BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92

    Erledigung und Einstellung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2

    Der Fall, daß während eines Zustimmungsersetzungsverfahrens die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung wegfällt, weil der Arbeitnehmer nicht mehr zu dem geschützten Personenkreis gehört oder weil der Betriebsrat nachträglich der Kündigung zustimmt, ist nach den Regeln über die Erledigung des Verfahrens (§ 83 a Abs. 2 und 3 ArbGG), die nach § 95 Satz 4 ArbGG auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gelten, zu lösen (BAGE 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972; BAGE 30, 320 = AP Nr. 4 zu § 15 KSchG 1969; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 103 Rz 38; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 103 Rz 20; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 103 Rz 27 b).

    Die Befugnis des Betriebsrats, auch noch während des Ersetzungsverfahrens die Zustimmung zur Kündigung zu erteilen, hat der Senat (BAGE 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972) unter anderem mit der Begründung bejaht, der Betriebsrat müsse Herr des vom Arbeitgeber eingeleiteten Beschlußverfahrens bis zur Ersetzung der Zustimmung bleiben.

  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, § 103 BetrVG habe eine doppelte Schutzfunktion, nämlich die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und die Kontinuität seiner Amtsführung zu sichern (BAGE 37, 44, 50 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85

    Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche

    Denn hieran ist er während des Ersetzungsverfahrens selbst dann nicht gehindert, wenn er zuvor die Zustimmung ausdrücklich verweigert hat und ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt (BAGE 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 23.04.2018 - 9 TaBV 79/17

    Zulässigkeit eines Zustimmungsersetzungsverfahrens zur außerordentlichen

    Denn es würde den Grundsätzen der Prozessökonomie widersprechen, wenn trotz nachträglich erteilter Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung das Zustimmungsersetzungsverfahren nur deshalb weiterbetrieben würde, weil in der Vergangenheit ein entgegenstehender Beschluss des Betriebsrates einmal gefasst worden war (BAG, Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 ABR 58/92 -, Rn. 30, juris; BAG, Urteil vom 17. September 1981 - 2 AZR 402/79 -, Rn. 35, juris).
  • LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20

    Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern Unwirksame

    Sinn und Zweck des § 103 BetrVG ist es, Arbeitnehmern, die ein betriebsverfassungsrechtliches Amt ausüben, im Interesse einer unbefangenen Amtsausübung und der Funktionsfähigkeit des jeweiligen Betriebsverfassungsorgans vor unbegründeten außerordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers zu schützen (BAG 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972, zu I 2 b der Gründe m.w.N.).
  • LAG Hessen, 10.11.2017 - 14 TaBV 258/16

    Ist durch Beendigung der Amtsträgerschaft (Ersatzmitglied) Erledigung des

    Nachdem der Arbeitgeber von dem erledigenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder der Antrag als unzulässig zurückgewiesen worden ist, muss er unverzüglich - die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB wird in aller Regel längst abgelaufen sein - die Kündigung aussprechen (BAG 08.06.2000 - 2 AZR 375/99 - EzA § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG 17.09.1981 - 2 AZR 402/79 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 28).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.1993 - 15 TaBV 3/93

    Androhung und Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen Arbeitgeber;

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  • LAG Hessen, 31.07.1987 - 14 TaBV 12/87

    Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

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