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   BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 776/96   

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https://dejure.org/1997,3621
BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 776/96 (https://dejure.org/1997,3621)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1997 - 10 AZR 776/96 (https://dejure.org/1997,3621)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1997 - 10 AZR 776/96 (https://dejure.org/1997,3621)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 436
  • BB 1998, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 639/96

    Wechselschichtarbeit im Pflegedienst

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 776/96
    Angestellte im Einsatzdienst der Feuerwehr erhalten eine Wechselschichtzulage nur dann, wenn sie in je fünf Wochen durchschnittlich mindestens 40 Dienststunden in der dienstplanmäßigen Nachtschicht leisten, die mit tatsächlicher Arbeitsleistung ausgefüllt sind (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 639/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 5. Februar 1997 (- 10 AZR 639/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) zu der gleichlautenden Vorschrift des § 15 Abs. 6a BAT entschieden und begründet.

  • BAG, 18.10.1995 - 10 AZR 853/94

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Nachtschicht

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 776/96
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats für jeden Monat gesondert zu prüfen, ob die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, d.h., ob der Arbeitnehmer in den dem Ende des Kalendermonats vorangegangenen zehn Wochen mindestens 80 Arbeitsstunden in der dienstplanmäßigen Nachtschicht geleistet hat (Urteil des Senats vom 8. Oktober 1995 - 10 AZR 853/94 - AP Nr. 8 zu § 33a BAT).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95

    Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 776/96
    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. März 1996 - 2 C 24.95 - ZBR 1996, 260).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.83

    Besoldung - Mehrarbeit - Beamte - Bereitschaftsdienst - Vergütungsregelung -

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 776/96
    An dieser Argumentation ist zutreffend, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 20.83 - NJW 1986, 1560) Bereitschaftsdienst Dienst im Sinne des Arbeitszeitrechts ist, weil der Beamte sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Platz außerhalb des privaten Bereichs für einen jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten habe.
  • LAG Hessen, 29.10.1996 - 9 Sa 557/96

    Zulage: Wechselschichtzulage für Feuerwehrleute

    Auszug aus BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 776/96
    Auf die Revision der beklagten Stadt wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1996 - 9 Sa 557/96 - aufgehoben.
  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Es ist wesentliches Merkmal der Wechselschicht, dass Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers regelmäßig wechseln (BAG 17. September 1997 - 10 AZR 776/96 - AP BAT SR 2x § 2 Nr. 1).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 182/02

    Wechselschichtzulage, Polizeizulage, Bordzulage

    Es sollen zwei besondere Erschwernisse ausgeglichen werden, nämlich zum einen die, die durch die wechselnden Arbeitszeiten bedingt sind, und zum anderen die, die durch Arbeit in der Nachtschicht in einem bestimmten Umfang hervorgerufen werden (vgl. BAG vom 17.09.1997 - 10 AZR 776/96 - zitiert nach JURIS).
  • LAG Berlin, 15.11.2000 - 13 Sa 1884/00

    Entrichtung einer Wechselschichtzulage nach § 29 a des Tarifvertrages zur

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  • LAG Nürnberg, 26.01.2012 - 1 Sa 453/11

    Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten

    Kennzeichen einer Wechselschicht ist nämlich, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit nach vorgegebenen Regeln wechseln (BAG vom 17.09.1997, 10 AZR 776/96, ZTR 1998, 127).
  • LAG Nürnberg, 05.12.2011 - 1 Sa 205/11

    Dreischicht-Zulage nach § 11 Nr 5 des Manteltarifvertrages des privaten

    Kennzeichen einer Wechselschicht ist nämlich, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit nach vorgegebenen Regeln wechseln (BAG vom 17.09.1997, 10 AZR 776/96, ZTR 1998, 127).
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