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   BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11   

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BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11 (https://dejure.org/2013,42061)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2013 - 3 AZR 300/11 (https://dejure.org/2013,42061)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 (https://dejure.org/2013,42061)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung - Teilwiderklage - teilweise Aufrechnung

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Einzelzusage; betriebliche Übung; Teilwiderklage; teilweise Aufrechnung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung - Teilwiderklage - teilweise Aufrechnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 S 4 BetrAVG, § 5 Abs 2 BetrAVG, § 17 Abs 3 S 3 BetrAVG, § 242 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung - Teilwiderklage - teilweise Aufrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich der Berechnung der laufenden monatlichen Ruhegeldleistungen sowie der Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung - Teilwiderklage - teilweise Aufrechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich der Berechnung der laufenden monatlichen Ruhegeldleistungen sowie der Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    aa) Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder auf sonstige Vergünstigungen zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222; 16. Februar 2010 - 3 AZR 118/08 - Rn. 11; 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe) .

    Dem Verhalten des Arbeitgebers wird eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, aaO; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 88; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15) .

    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, aaO) .

    bb) Ob eine für den Arbeitgeber verbindliche betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 57, BAGE 141, 222; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35, BAGE 118, 360) .

    Im Hinblick auf laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hat der Senat eine Gewährung über einen Zeitraum von fünf bzw. acht Jahren für ausreichend erachtet (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 58, aaO; 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 127, 260; 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - BAGE 47, 130; 23. April 1963 - 3 AZR 173/62 - BAGE 14, 174) .

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nicht entstehen, wenn eine andere, kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 62, BAGE 141, 222; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - zu II der Gründe, BAGE 103, 141) .

    dd) Ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 63, BAGE 141, 222; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 17; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nicht entstehen, wenn eine andere, kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 62, BAGE 141, 222; 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - zu II 3 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 29; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - zu II der Gründe, BAGE 103, 141) .

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung entsteht ebenso wenig, wenn der Arbeitgeber irrtümlich annimmt, die Leistung aufgrund einer vermeintlichen Verpflichtung aus einer anderen Rechtsgrundlage zu schulden (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 c aa (1) der Gründe) .

    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser (vermeintlichen) Rechtspflicht gewährt werden (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 73, 191; 11. November 1997 - 3 AZR 163/96 - zu III der Gründe; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - BAGE 118, 211) .

    Auf nicht erkennbare subjektive Vorstellungen des Arbeitgebers allein kommt es allerdings nicht an (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 11. November 1997 - 3 AZR 163/96 - zu III der Gründe) .

  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 163/96

    Einbeziehung einer früher gezahlten Schweißzulage in die Entgeltsicherung für

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser (vermeintlichen) Rechtspflicht gewährt werden (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 73, 191; 11. November 1997 - 3 AZR 163/96 - zu III der Gründe; 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - BAGE 118, 211) .

    Auf nicht erkennbare subjektive Vorstellungen des Arbeitgebers allein kommt es allerdings nicht an (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 11. November 1997 - 3 AZR 163/96 - zu III der Gründe) .

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    bb) Ob eine für den Arbeitgeber verbindliche betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 57, BAGE 141, 222; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35, BAGE 118, 360) .

    dd) Ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 63, BAGE 141, 222; 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 17; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 39 mwN, BAGE 118, 360) .

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    Dem Verhalten des Arbeitgebers wird eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, aaO; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 88; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15) .

    bb) Ob eine für den Arbeitgeber verbindliche betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 57, BAGE 141, 222; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35, BAGE 118, 360) .

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    Dem Verhalten des Arbeitgebers wird eine konkludente Willenserklärung entnommen, die vom Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB angenommen werden kann (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, aaO; 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 88; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15) .

    bb) Ob eine für den Arbeitgeber verbindliche betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 57, BAGE 141, 222; 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 - Rn. 27, BAGE 127, 185; 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 15; 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 35, BAGE 118, 360) .

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Bereicherungsrecht

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Personen mit geringen oder mittleren Einkünften über keine weiteren Einkünfte verfügen, so dass sie die Nettobezüge verwenden, um den laufenden Lebensunterhalt für sich und ggf. ihre Familie zu bestreiten (vgl. etwa BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 29; 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - Rn. 32) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 573/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Personen mit geringen oder mittleren Einkünften über keine weiteren Einkünfte verfügen, so dass sie die Nettobezüge verwenden, um den laufenden Lebensunterhalt für sich und ggf. ihre Familie zu bestreiten (vgl. etwa BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 29; 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - Rn. 32) .
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 417/03

    Betriebliche Übung bei - irrtümlich fehlerhafter - Zahlung einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung entsteht ebenso wenig, wenn der Arbeitgeber irrtümlich annimmt, die Leistung aufgrund einer vermeintlichen Verpflichtung aus einer anderen Rechtsgrundlage zu schulden (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 43; 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - zu II 2 c aa (1) der Gründe) .
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Auszug aus BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
    Auch für die Prozessaufrechnung gilt der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH 7. November 2001 - VIII ZR 263/00 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 149, 120) .
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 138/05

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

  • BGH, 16.01.1958 - VIII ZR 66/57

    Aufrechnung durch Abtretungserklärung

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2011 - 6 Sa 1683/10

    Auslegung einer Versorgungszusage - Anlehnung an das Beamtenversorgungsrecht

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • BAG, 13.11.2012 - 3 AZR 557/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung bestimmter

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 24/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 20.04.2004 - 3 AZR 266/02

    Gesamtversorgungsobergrenze - Beiträge zur Zusatzversorgung

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

  • BAG, 23.04.1963 - 3 AZR 173/62

    Pensionär - Weihnachtszuwendung - Schenkung - Freiwillig übernommene Fürsorge -

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Für die Geltendmachung einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung gilt der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 102) .
  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 103/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Im Hinblick auf laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hat der Senat eine Gewährung über einen Zeitraum von fünf bzw. acht Jahren für ausreichend erachtet (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 59 mwN) .

    Auf nicht erkennbare subjektive Vorstellungen des Arbeitgebers allein kommt es allerdings nicht an (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60 mwN).

    dd) Ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 61 mwN) .

    Ein über einen derart langen Zeitraum gehendes gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers ist grundsätzlich geeignet, eine betriebliche Übung zu begründen (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 63) .

    Die jährliche Sonderzuwendung ist demgegenüber in § 2 Abs. 2 BeamtVG aF geregelt (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 65) .

    (1) Mit der in Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Versorgungszusage getroffenen Vereinbarung, wonach andere als die dort zugesagten laufenden Versorgungsleistungen nicht gewährt werden, wurde ein Anspruch auf eine Sonderzuwendung ausgeschlossen, sodass die betroffenen Arbeitnehmer nicht davon ausgehen mussten, der Kläger glaube, ihnen eine solche Leistung zu schulden (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 66) .

    Dieses richtet sich - soweit die Versorgungszusage keine eigenständige Regelung enthält - dynamisch nach dem Beamtenversorgungsrecht des Bundes (ausführlich hierzu BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 26 ff., 34 ff.) .

    Die Zeit vom 1. April 1996 bis zum 30. Juni 1996 bleibt nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BeamtVG aF außer Ansatz (vgl. hierzu auch BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 40) .

    Diese Bestimmung kann bereits nach ihrem Wortlaut nur so verstanden werden, dass Versorgungsbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich insoweit angerechnet werden dürfen, als sie nicht auf Entgeltpunkten beruhen, die vor dem 1. Januar 1968 erworben wurden (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 42 f.) .

    d) Das nach diesen Grundsätzen ermittelte Ruhegehalt darf nach der ausdrücklichen Vereinbarung in Abs. 5 der Versorgungszusage (vgl. hierzu BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 46) zusammen mit sonstigen Ruhegeldbezügen die maßgebliche Gesamtversorgungsobergrenze iHv. 75 vH nicht überschreiten.

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    Für die Geltendmachung einer Aufrechnung mit einer Gegenforderung gilt der Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 25; 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 102) .
  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 483/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Im Hinblick auf laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hat der Senat eine Gewährung über einen Zeitraum von fünf bzw. acht Jahren für ausreichend erachtet (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 59 mwN) .

    Auf nicht erkennbare subjektive Vorstellungen des Arbeitgebers allein kommt es allerdings nicht an (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60 mwN).

    dd) Ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 61 mwN) .

    Ein über einen derart langen Zeitraum gehendes gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers ist grundsätzlich geeignet, eine betriebliche Übung zu begründen (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 63) .

    Die jährliche Sonderzuwendung ist demgegenüber in § 2 Abs. 2 BeamtVG aF geregelt (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 65) .

    (1) Mit der in Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Versorgungszusage getroffenen Vereinbarung, wonach andere als die dort zugesagten laufenden Versorgungsleistungen nicht gewährt werden, wurde ein Anspruch auf eine Sonderzuwendung ausgeschlossen, sodass die betroffenen Arbeitnehmer nicht davon ausgehen mussten, der Kläger glaube, ihnen eine solche Leistung zu schulden (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 66) .

    Dieses richtet sich - soweit die Versorgungszusage keine eigenständige Regelung enthält - dynamisch nach dem Beamtenversorgungsrecht des Bundes (ausführlich hierzu BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 26 ff., 34 ff.) .

    Die Zeit vom 1. Juli 1997 bis zum 31. August 1997 bleibt nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BeamtVG aF außer Ansatz (vgl. hierzu auch BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 40) .

    Diese Bestimmung kann bereits nach ihrem Wortlaut nur so verstanden werden, dass Versorgungsbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich insoweit angerechnet werden dürfen, als sie nicht auf Entgeltpunkten beruhen, die vor dem 1. Januar 1968 erworben wurden (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 42 f.) .

    d) Das nach diesen Grundsätzen ermittelte Ruhegehalt darf nach der ausdrücklichen Vereinbarung in Abs. 5 der Versorgungszusage (vgl. hierzu BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 46) zusammen mit sonstigen Ruhegeldbezügen die maßgebliche Gesamtversorgungsobergrenze iHv. 75 vH nicht überschreiten.

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

    Vielmehr regelt sie eine eigenständige, von den Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes gänzlich unterschiedliche Versorgung, die sich nur bezüglich der Anpassung der laufenden Renten an der Erhöhung der Besoldung bayerischer Beamter einer bestimmten Besoldungsgruppe orientiert (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Hätte die Beklagte, wie vom Kläger behauptet, Gehaltserhöhungen gekoppelt an Bandlinienerhöhungen vorgenommen, stellte dies lediglich einen vermeintlichen Normenvollzug dar, der nicht zum Entstehen einer betrieblichen Übung führte (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 43) .
  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 482/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Im Hinblick auf laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hat der Senat eine Gewährung über einen Zeitraum von fünf bzw. acht Jahren für ausreichend erachtet (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 59 mwN) .

    Auf nicht erkennbare subjektive Vorstellungen des Arbeitgebers allein kommt es allerdings nicht an (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60 mwN).

    dd) Ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 61 mwN) .

    Ein über einen derart langen Zeitraum gehendes gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers ist grundsätzlich geeignet, eine betriebliche Übung zu begründen (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 63) .

    Die jährliche Sonderzuwendung ist demgegenüber in § 2 Abs. 2 BeamtVG aF geregelt (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 65) .

    (1) Mit der in Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 der Versorgungszusage getroffenen Vereinbarung, wonach andere als die dort zugesagten laufenden Versorgungsleistungen nicht gewährt werden, wurde ein Anspruch auf eine Sonderzuwendung ausgeschlossen, sodass die betroffenen Arbeitnehmer nicht davon ausgehen mussten, der Kläger glaube, ihnen eine solche Leistung zu schulden (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 66) .

    Dieses richtet sich - soweit die Versorgungszusage keine eigenständige Regelung enthält - dynamisch nach dem Beamtenversorgungsrecht des Bundes (ausführlich hierzu BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 26 ff., 34 ff.) .

    Diese Bestimmung kann bereits nach ihrem Wortlaut nur so verstanden werden, dass Versorgungsbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich insoweit angerechnet werden dürfen, als sie nicht auf Entgeltpunkten beruhen, die vor dem 1. Januar 1968 erworben wurden (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 42 f.) .

    d) Das nach diesen Grundsätzen ermittelte Ruhegehalt darf nach der ausdrücklichen Vereinbarung in Abs. 5 der Versorgungszusage (vgl. hierzu BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 46) zusammen mit sonstigen Ruhegeldbezügen die maßgebliche Gesamtversorgungsobergrenze iHv. 75 vH nicht überschreiten.

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 59) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 4 Sa 1470/15

    Anspruch auf Jahressonderzahlung aufgrund betrieblicher Übung

    Es ist unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.09.2013 ( 3 AZR 300/11) davon ausgegangen, dass dem Kläger ein Anspruch auf eine jährliche mit dem Novembergehalt auszuzahlende zusätzliche Leistung in Höhe der Rentenleistung für den Monat November zustehe.

    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung oder auf sonstige Vergünstigungen zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung oder Vergünstigung auch künftig gewährt (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 58 juris; BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 56, BAGE 141, 222 jeweils mwN).

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nicht entstehen, wenn eine andere, kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60, juris; BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 62, BAGE 141, 222 jeweils mwN).

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung entsteht auch nicht, wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht, erbringt (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 60, juris mwN).

    Diese finden demnach entsprechende Anwendung, soweit sich aus der Versorgungszusage nichts Abweichendes oder Vorrangiges ergibt (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 29, juris).

    Die Kammer geht im Ergebnis mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. September 2013 davon aus, dass die Sonderzahlung keine laufende Versorgungsleistung im Sinne der Versorgungszusage war (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 65).

    Mit laufenden Versorgungsleistungen sind deswegen erkennbar nur die monatlich geschuldeten Leistungen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung und nicht weitere anlassbezogene Zuwendungen gemeint (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 65, juris).

    Der Antrag ist auf die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSd. § 256 Abs. 1 ZPO , nämlich auf die Feststellung einer Zahlungspflicht gerichtet (BAG 17. September 2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 109, juris).

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2017 - 8 Sa 284/17

    Verzugspauschale

    Die bloße Vertragserfüllung oder der bloße Normvollzug begründen keine betriebliche Übung (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 455/15, juris, Rz. 80; BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12, juris; BAG v. 17.09.2013 - 3 AZR 300/11, juris, Rz. 60; BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 610/11, juris, Rz. 61; BAG v. 24.11.2004 - 10 AZR 202/04; vgl. zur Gleichbehandlung etwa: BAG v. 31.09.2011 - 5 AZR 520/10, juris; BAG v. 23.02.2011 - 5 AZR 84/10, juris; BAG v. 31.08.2005 - 5 AZR 517/04, juris).

    Wie lange die Übung bestehen muss, damit die Arbeitnehmer berechtigt erwarten können, dass sie fortgesetzt werde, hängt davon ab, wie häufig die Leistungen oder Vergünstigungen erbracht worden sind (BAG v. 17.09.2013 - 3 AZR 300/11, Rn. 59, juris; BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 610/11, Rn. 58, juris; BAG v. 19.08.2008 - 3 AZR 194/07, Rn. 26, juris; BAG v. 30.10.1984 - 3 AZR 236/82, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 4 Sa 1471/15

    Betriebliche Altersversorgung - Sonderzahlung - Betriebliche Übung

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2017 - 8 Sa 1404/16

    Anpassung Betriebsrente nach Maßgabe der Beamtenversorgung; Sonderzahlung

  • ArbG Oberhausen, 03.05.2017 - 1 Ca 1272/16
  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15

    Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2017 - 8 Sa 477/17

    Höhe des Verzugsschadens bei Verzug des Arbeitgebers mit der Zahlung des

  • LAG Düsseldorf, 10.10.2017 - 8 Sa 285/17

    Verzugspauschale

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2016 - 14 Ca 4636/15

    Angleichung der Vergütung an die Vergütung eines vergleichbaren Beamten bei der

  • LAG Hamm, 21.06.2017 - 4 Sa 792/16

    Höhe einer betrieblichen Hinterbliebenenrente bei dynamischer Verweisung auf die

  • LAG Hamburg, 18.06.2020 - 1 Sa 6/20

    Gleichbehandlung - Nachtarbeitszuschlag - Nachtschichtzuschlag - Sachlicher Grund

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 314/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 315/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 319/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • LAG Hamburg, 18.06.2020 - 1 Sa 10/20

    Gleichbehandlung - Nachtarbeitszuschlag - Nachtschichtzuschlag - Sachlicher Grund

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 312/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 479/13

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung- Höhe des

  • LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20

    Nachtzuschlag - Zuschlagshöhe - Gleichbehandlung - Nachtarbeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 2 Sa 114/17

    Einzelfallentscheidung - Aufrechnung mit nicht substantiiert dargelegten

  • LAG Hamm, 08.01.2020 - 4 Sa 668/19

    Zusatzversorgung; Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag; betriebliche Übung;

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 15 Sa 20/19

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

  • LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 3/20

    Nachtzuschlag - Zuschlagshöhe - Gleichbehandlung - Nachtarbeit -

  • LAG Hamm, 10.09.2021 - 16 Sa 54/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 2590/20
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.03.2022 - 6 Sa 226/21

    Kündigung, Selbstbeurlaubung, Aufrechnung, Aufrechnungsverbot, Pfändungsschutz,

  • ArbG Hamburg, 17.12.2019 - 14 Ca 201/19
  • ArbG Hamburg, 27.11.2019 - 17 Ca 288/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • ArbG Köln, 02.09.2014 - 18 Ca 2351/14
  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2016 - 12 Ca 1574/16
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.03.2022 - 6 Sa 145/21

    Zahlungsansprüche, Aufrechnung, Bestimmtheit, Aufrechnungsverbot,

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