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   BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 69/89   

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BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 69/89 (https://dejure.org/1990,1758)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 7 ABR 69/89 (https://dejure.org/1990,1758)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 69/89 (https://dejure.org/1990,1758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Protokollführung im Wirtschaftsausschuß - Hinzuziehung eines freigestellten Gesamtbetriebsratsmitglieds als Protokollführer im Wirtschaftsausschuss - Pflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Büropersonal - Verpflichtung der zum Wirtschaftsausschuss hinzugezogenen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2, § 108 Abs. 4, § 34, § 79
    Protokollführung im Wirtschaftsausschuß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 40 Abs. 2, § 108 Abs. 4, § 34, § 79
    Kein Recht des Wirtschaftsausschusses, ein zusätzliches Betriebsratsmitglied als Protokollanten zu den Sitzungen hinzuzuziehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 120
  • NZA 1991, 432
  • BB 1991, 1264
  • BB 1991, 769
  • DB 1991, 1523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 277/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes -

    Auszug aus BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 69/89
    Deshalb muß auch das freigestellte Betriebsratsmitglied grundsätzlich im Betrieb erreichbar sein und für erforderliche Betriebsratsarbeit zur Verfügung stehen, weil hierfür sonst an seiner Stelle zur Erledigung sonstiger Arbeiten ein anderes (nicht freigestelltes) Betriebsratsmitglied herangezogen werden müßte (vgl. BAG Urteil vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 277/88 - AP Nr. 9 zu § 38 BetrVG 1972, unter 3 der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2015 - 3 TaBV 35/14

    Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungsinteresse, Personalabbau,

    aa) Die Arbeitgeberin stützt ihre Ansicht auf BAG vom 17.10.1990, 7 ABR 69/89 (Schriftsatz vom 27.2.2015, S. 18, Bl. 200 d. A.).

    Ihr Verweis auf die Entscheidung des BAG vom 17.10.1990, 7 ABR 69/89 ist nicht einschlägig und komplett aus dem Zusammenhang gerissen.

    Das Bundesarbeitsgericht enthält in seiner Entscheidung vom 17.10.1990, Az. 7 ABR 69/89, zwar den Satz "Denn die Vorschrift des § 79 BetrVG dient allein dem Schutz des Arbeitgebers" (Juris in Rz. 20).

  • BAG, 17.02.1993 - 7 ABR 19/92

    Betriebsrat - Mailbox als erforderliches Sachmittel

    Dabei ist es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu bestimmen, welche von mehreren sachgerechten Mitteln oder Möglichkeiten zur Information er in erforderlichem Umfang zur Verfügung stellt (vgl. für das Zurverfügungstellen von Büropersonal nach § 40 Abs. 2 BetrVG: BAGE 66, 120, 123 = AP Nr. 8 zu § 108 BetrVG 1972, unter B 13 der Gründe).
  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 Sa 1407/08

    Unwirksamkeit von Abmahnungen; Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds; Einhaltung

    Deshalb muss auch das freigestellte Betriebsratsmitglied grundsätzlich im Betrieb erreichbar sein und für erforderliche Betriebsratsarbeit zur Verfügung stehen, weil hierfür sonst an seiner Stelle zur Erledigung sonstiger Arbeiten ein anderes - nicht freigestelltes - Betriebsratsmitglied herangezogen werden müsste (vgl. BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 277/88 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 9; BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 69/89 - AP BetrVG 1972 § 108 Nr. 8; BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 46/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 39).
  • BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Das liegt auch deshalb nahe, weil das Landesarbeitsgericht einen Rechtssatz des Senats vom Bestimmungsrecht des Arbeitgebers (Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 - und vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 69/89 - BAGE 72, 274 = AP Nr. 37 zu § 40 BetrVG 1972 und BAGE 66, 120 = AP Nr. 8 zu § 108 BetrVG 1972) angeführt hat, den der Senat zu Fragen des Auswahlrechts bei der Zurverfügungstellung von Büropersonal und zur innerbetrieblichen Nutzung von Informationsmöglichkeiten entwickelt hat.
  • ArbG Halle, 25.01.2013 - 9 BV 50/12

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds - Ausschlussverfahren - Anhörung -

    Der für die Erstellung einer Sitzungsniederschrift nach § 34 BetrVG zu bestellende Schriftführer kann vom Betriebsrat nur aus dem Kreis der Betriebsratsmitglieder bestellt werden (vgl. BAG, Beschluss vom 17.10.1990 - 7 ABR 69/89 - in Der Betrieb 1991, S. 1523 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2021 - 7 TaBV 19/21

    Keine vollzeitbeschäftigte Schreibkraft für Bezirksschwerbehindertenvertretung -

    Das Bundesarbeitsgericht (17. Oktober 1990 - 7 ABR 69/89 - Rn. 16) hat zu § 40 Abs. 2 BetrVG entschieden, dass sich aus dieser Vorschrift weder für den Betriebsrat noch für seine Ausschüsse das Recht ergibt, selbst zu bestimmen, wer als Büropersonal zur Verfügung zu stellen ist.
  • ArbG Frankfurt/Main, 09.01.1997 - 11 BV 495/95

    Verpflichtung zur Bereitstellung eines Protokollführers oder einer

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