Rechtsprechung
BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit
- openjur.de
Vergütungsvereinbarung; Inhaltskontrolle; Sittenwidrigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 134 BGB, § 138 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB
Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Angemessenheitskontrolle von Vergütungsregelungen in Arbeitsverträgen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen; Sittenwidrigkeit der vereinbarten Unentgeltlichkeit zeitweiser Arbeitsleistungen
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln zu Umfang der Arbeitszeit und Höhe der Vergütung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit
- arbeitsrecht-hessen.de
Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit
- Betriebs-Berater
Inhaltskontrolle einer Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit
- rewis.io
Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit
- Bundesarbeitsgericht
(Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen; Keine sittenwidrigkeit bei vereinbarter Unentgeltlichkeit zeitweiser Arbeitsleistungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht & AGB-Recht: Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lohnwucher und Gehaltsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitszeit und Vergütung in den AGB
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit - auffälliges Missverhältnis
- poko.de (Kurzinformation)
Lohnwucher und Gehaltsvereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 08.04.2011 - 3 Ca 2273/10
- LAG Hamm, 17.08.2011 - 3 Sa 809/11
- BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11
Papierfundstellen
- BAGE 143, 212
- NJW 2013, 1388
- ZIP 2013, 474
- MDR 2013, 471
- NZA 2013, 266
- BB 2013, 436
- DB 2013, 15
- DB 2013, 582
Wird zitiert von ... (16)
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …
Dieser eingeschränkten Kontrolle unterliegen Klauseln, die (nur) den Umfang der von den Parteien geschuldeten Vertragsleistungen festlegen (vgl. etwa BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 25, BAGE 141, 324; 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 15, BAGE 143, 212) . - BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13
Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit
a) Entscheidend für die Bestimmung eines auffälligen Missverhältnisses ist der Vergleich zwischen dem objektiven Wert der Arbeitsleistung und der "faktischen" Höhe der Vergütung, die sich aus dem Verhältnis von geschuldeter Arbeitszeit und versprochener Vergütung für eine bestimmte Abrechnungsperiode ergibt (vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 20, BAGE 143, 212) . - BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 751/13
Vergütungsvereinbarung - Sittenwidrigkeit
Maßgebend ist der Vergleich zwischen dem objektiven Wert der Arbeitsleistung und der "faktischen" Höhe der Vergütung, die sich aus dem Verhältnis von geschuldeter Arbeitszeit und versprochener Vergütung für eine bestimmte Abrechnungsperiode ergibt (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 20, BAGE 143, 212) .
- BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von …
Das Missverhältnis ist auffällig, wenn es einem Kundigen, gegebenenfalls nach Aufklärung des Sachverhalts, ohne Weiteres "ins Auge springt" (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 143, 212) . - LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14
Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern
Das Missverhältnis ist auffällig, wenn es einem Kundigen, gegebenenfalls nach Aufklärung des Sachverhalts, ohne Weiteres "ins Auge springt' (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 143, 212). - LAG Berlin-Brandenburg, 13.05.2016 - 6 Sa 174/16
Freimonate - ganzjährige anteilige Zahlungsweise - Teilzeitarbeitsverhältnis
Auch ohne das Tarifvertragsprivileg - bzw. selbst wenn man mit der Klägerin den TV Teilzeit nicht für den Fall der hiesigen Neueinstellung für anwendbar hielte - wäre die hier maßgebliche Freistellungsvereinbarung für das Jahr 2015 als Vereinbarung der Hauptleistungspflicht der Inhaltskontrolle entzogen (§ 307 III 1 BGB) (vgl. allgemein BAG vom 17.10.2012 - 5 AZR 792/11 - juris Rn. 15 = NZA 2013, 266) und die verbleibende Transparenzkontrolle gemäß § 307 I 2 BGB würde problemlos passiert. - LSG Sachsen, 09.04.2015 - L 3 AS 1009/14
Aktivlegitimation; Beschäftigungslosigkeit; Beschäftigungsverhältnis; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes setzt der objektive Tatbestand sowohl des Lohnwuchers (vgl. § 138 Abs. 2 BGB) als auch des wucherähnlichen Geschäfts (vgl. § 138 Abs. 1 BGB) ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - BAGE 143, 212 = NJW 2013, 1388 = JURIS-Dokument Rdnr. 18).Das Missverhältnis ist auffällig, wenn es einem Kundigen, gegebenenfalls nach Aufklärung des Sachverhalts, ohne Weiteres ins Auge springt (vgl. BAG, Urteil vom 17. Oktober 2012, a. a. O., Rdnr. 19).
Nach dem vom Bundesarbeitsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entwickelten Richtwert liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts erreicht (vgl. BAG…, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - BAGE 130, 338 = NZA 2009, 837 JURIS-Dokument Rdnr. 17; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2012, a. a. O.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2016 - 6 Sa 1476/15
Verkehrsübliche Vergütung - auffälliges Missverhältnis - berufsbezogene …
Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tarifentgelts, liegt eine ganz erhebliche, ohne Weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (so BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11- Rn. 19, NZA 2013, 266 mit Verweis auf BAG 18. April 2012 - 5 AZR 630/10 - Rn. 11, EzA BGB 2002 § 138 Nr. 6;… 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 17, BAGE 130, 338, jeweils mwN). - LAG Hamm, 14.03.2013 - 16 Sa 1775/11
Vergütung eines angestellten Rechtsanwalts - Sittenwidrigkeit der Vergütung - …
Gleichwohl hätte eine Abrede, wonach die Arbeitszeit ohne Entgeltausgleich erhöht worden wäre nur ausdrücklich erfolgen können (vgl. BAG vom 17.10.2012, 5 AZR 792/11, NZA 2013, 266). - LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 8 Sa 45/17
Überbrückungsbeihilfe zum Krankengeld für einen ehemaligen Mitarbeiter bei den …
Ausgangspunkt der Wertbestimmung sind regelmäßig die Tarifentgelte des jeweiligen Wirtschaftszweigs oder - wenn die verkehrsübliche Vergütung geringer ist - das allgemeine Entgeltniveau im Wirtschaftsgebiet (vgl. zu den Einzelheiten std. Rspr z.B. BAG 17.10.2012 - 5 AZR 792/11 - zu I. 3. a) aa), NZA 2013, 266, 267). - LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2017 - L 8 R 876/13
Aufhebung der Bewilligung von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14
Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern
- ArbG Hamburg, 28.03.2013 - 7 Ca 541/12
Klage einer Toilettenfrau auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns für …
- LAG Hamm, 20.03.2013 - 2 Sa 1442/12
Zahlung von sittenwidrigem Lohn
- LAG Hamm, 20.03.2013 - 2 Sa 1443/12
Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung - Darlegungslast der Arbeitnehmerin
- ArbG Hamburg, 28.03.2013 - 7 Ca 451/12